Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Jugendsozialarbeit 4
2.1 Geschichte der Jugendsozialarbeit 4
2.2 Jugendsozialarbeit - eine Begriffserklärung 5
2.3 Zielgruppe von Jugendsozialarbeit 7
2.4 Arbeitsfelder der Jugendsozialarbeit 7
3. Jugendberufshilfe- eine Begriffserklärung 8
3.1 Aufgaben und Ziele der Jugendberufshilfe 8
3.2 Tätigkeitsfelder der Jugendberufshilfe 9
3.3 Konzept der Jugendberufshilfe 10
3.4 Finanzierung und Trägerstruktur der Jugendberufshilfe 11
3.5 Problemlagen der Jugendberufshilfe 12
4. Lebensweltorientierte Jugendberufshilfe 16
4.1 Lebensweltorientierung als Handlungskonzept der Sozialen Arbeit - ein kurzer
Überblick 17
4.2 Aufgaben, konzeptionelle Grundlagen und Ziele der lebensweltorientierten
Jugendberufshilfe 18
4.2.1 Aufgaben 19
4.2.2 Ziele 21
4.2.3 Konzeption lebensweltorientierter Jugendberufshilfe 22
4.3 Problemlagen der lebensweltorientierten Jugendberufshilfe 25
5. Diskussion 29
5.1 Zur Jugendarbeitslosigkeit 29
5.2 Die Rolle der Arbeit in unserer Gesellschaft 30
5.3 Die Rolle der Jugendberufshilfe in der aktuellen Arbeitsmarktsituation 31
6. Schlussbetrachtung 32
7. Literaturverzeichnis 34
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1. Einleitung
Die Jugendberufshilfe arbeitet mit jungen Menschen, die sich in der Jugendphase befinden. Dies ist die Zeit der Verarbeitung von pubertären Entwicklungen, der Ablösung vom Elternhaus, dem Ausprobieren von sozialen Rollen und Normen, der Erprobung unter Gleichaltrigen und der Suche nach Identität und Integrität. Die Jugendliche haben unterschiedliche familiäre Hintergründe und ein unterschiedliches Bewältigungsverhalten. Für Jugendliche ist diese Zeit auch mit der Aufgabe verbunden, den Übergang in die Arbeitswelt zu finden. Arbeit hat für Jugendliche einen zentralen Stellenwert, denn in unserer Gesellschaft ist die Teilhabe an der Erwerbsarbeit mit der Integration in die Gesellschaft fast unabdingbar verbunden. Der Einstieg in die Arbeitswelt ermöglicht auch die notwendige Loslösung von der Familie. Der Eintritt in die Welt der Arbeit ist verbunden mit der sozialen Rollenübernahme, der Ausbildung von sozialer Verantwortung, Selbstkontrolle und der Entwicklung einer realistischen biografischen Rolle. Entstehen jedoch bei diesem Übergang Schwierigkeiten, soll die Jugendberufshilfe unterstützen und fördern (vgl. Böhnisch 1999, S. 21 f.).
Angeregt durch das Seminar „Die überflüssige Jugend der Arbeitsgesellschaft“ bei Tim Rietzke machten wir uns Gedanken, ob Jugendberufshilfe überhaupt eine Chance hat, ihren Anspruch zu erfüllen.
Durch die aktuelle Diskussion über Jugendarbeitslosigkeit und politisches Verhalten in Bezug auf die Arbeitsmarktproblematik, sind wir aufmerksam geworden und fragten uns, was diese problematischen Entwicklungen am Arbeitsmarkt für die Jugendlichen bedeuten. Auch unsere eigene berufliche Perspektive kam uns in den Sinn, da wir sicher immer wieder, sowohl als von Arbeitslosigkeit Betroffene, als auch als sozialpädagogische Fachkräfte in Ausübung unserer Tätigkeit, mit der Problematik in Berührung kommen werden. Wir führten Gespräche mit Sozialpädagogen, die im Bereich der Jugendberufshilfe tätig sind und erfuhren auch dort von einer zunehmenden Verunsicherung und Unzufriedenheit, bezüglich der Inhalte und „Erfolgsquoten“ ihrer Arbeit.
Um der Frage auf den Grund zu gehen, wohin Jugendberufshilfe führt und ob sie eine „Brücke zur Arbeitswelt“ darstellt, welche Chancen, Risiken und Alternativen sie beinhaltet,
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sind wir auf zwei unterschiedliche Konzepte gestoßen. Das eine Konzept ist arbeitsweltzentriert, das andere lebensweltorientiert.
Im Folgenden haben wir uns zunächst einmal mit den Grundlagen der Jugendberufshilfe beschäftigt und als Alternative die lebensweltorientierte Jugendberufshilfe dargestellt. Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit den zwei Konzepten, einem Blick auf die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt und eine Erkundung der gesetzlichen Grundlagen der Jugendberufshilfe, erhoffen wir uns, eine Antwort auf unsere Frage zu finden, ob Jugendberufshilfe eine „Brücke zur Arbeitswelt“ darstellt und wodurch sie sich begründet.
2. Jugendsozialarbeit
Die Jugendsozialarbeit ist Teil der Jugendhilfe. Im Folgenden gehen wir auf die Jugendsozialarbeit ein, anschließend erläutern wir das Gerüst der Jugendberufshilfe.
2.1 Geschichte der Jugendsozialarbeit
Nachdem schon in der Weimarer Republik viele Formen der Beschäftigung mit beruflich ausgegrenzten und von Ausgrenzung bedrohten Jugendlichen entwickelt wurden, entstand unter dem verstärktem Druck der sozialen Integrationsprobleme der Nachkriegszeit ein System, in dem Unterstützung und Hilfe angeboten wurde, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu gestalten.
Seit der anhaltenden Krise des Arbeitsmarktes Mitte der 70er Jahre ist die „quantitative und qualitative Bedeutung der Jugendsozialarbeit innerhalb der Jugendhilfe deutlich gestiegen“ (Galuske 2001, S. 886). Dies ist allerdings nicht mit verlässlichen Zahlen zu belegen, da die Jugendhilfestatistik die Maßnahmen der Jugendsozialarbeit nicht in genügendem Maß erfasst (vgl. Galuske 2001, S. 885 f.).
So konstatiert auch Galuske (2001), den Autoren Fülbier, Schnapka und Wiesner folgend, dass sich die wachsende Bedeutung der Jugendsozialarbeit daran erkennen ließe „dass der Begriff »Jugendsozialarbeit« erstmals als Rechtsterminus in §13 KJHG aufgetaucht ist und somit durch die Verabschiedung und Inkrafttreten des KJHG festgeschrieben wurde“ (Galuske 2001, S. 886).
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2.2 Jugendsozialarbeit - eine Begriffserklärung
Die rechtliche Grundlage für die Jugendsozialarbeit ist darin festgehalten, dass die Jugendhilfe gemäß § 1 Abs. 1 SGB VIII den gesetzlichen Auftrag hat, das Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu sichern. Dieser Gesetzesauftrag erhält in den Verpflichtungen der Jugendhilfe gemäß § 1 Abs. 3 SGB VIII seinen spezifischen jugendhilferechtlichen Inhalt. Zur Verwirklichung dieses Rechts jedes jungen Menschen soll Jugendhilfe gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1, 2, 4 SGB VIII insbesondere:
• Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen (Nr.1)
• Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und unterstützen (Nr.2)
• Dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (Nr.4)
(Proksch 2002, S. 213)
Jugendsozialarbeit bietet ein differenziertes Spektrum an Leistungen.
Um zu einer Definition von Jugendsozialarbeit zu gelangen, möchten wir §13 KJHG aufführen:
§13 Jugendsozialarbeit
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten
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werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.
(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe von § 40 geleistet werden.
(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.
Bezugnehmend auf Wiesner, bemerkt Galuske (2001), dass die Jugendsozialarbeit ein selbständiger Leistungsbereich der Jugendhilfe ist und dieser lässt sich durch §13 KJHG definieren (vgl. Galuske 2001, S. 886).
Jugendsozialarbeit ist ein Sammelbegriff, welcher Maßnahmen und Angebote zusammenfasst, die sich „der beruflichen und sozialen Integration von sogenannten sozial benachteiligten, bzw. individuell beeinträchtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen am Übergang von der Schule ins Erwerbsleben widmen“ (Galuske 2001, S. 886).
Bergmann (2002) sagt, Jugendsozialarbeit habe in erster Linie die Aufgabe, jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen, die Unterstützung und Hilfe zu geben, die sie benötigen für ihre schulische und berufliche Ausbildung, für die Eingliederung in die Arbeitswelt und für ihre soziale Integration. Wichtig hierbei sei es, den einzelnen jungen Menschen - seine individuellen Begabungen und Interessen - im Blick zu haben und mehr auf die Kompetenzen aufzubauen, als sich an Defiziten zu orientieren (vgl. Bergmann 2002, S. 13).
Eine der wohl wichtigsten Unterscheidungen zwischen Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit findet sich in der Tatsache, dass die Jugendsozialarbeit den Fokus darauf gerichtet hat, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Zugang zur Arbeitswelt und zu beruflicher Qualifikation zu eröffnen. Ansonsten hat sie jedoch auch alle Aufgaben zu erfüllen wie die Jugendhilfe (vgl. Bothmer 1994, S. 4).
Als Ziel von Jugendsozialarbeit kann man also, Proksch (2002) folgend, die Förderung und Unterstützung der schulischen und beruflichen Ausbildung, die Eingliederung in die
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Arbeitswelt und die soziale Integration junger Menschen verstehen (vgl. Proksch 2002, S. 229).
2.3 Zielgruppe von Jugendsozialarbeit
§13 SGB VIII wendet sich an „junge Menschen“. Das sind gemäß §7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII Personen, die noch nicht 27 Jahre alt sind (vgl. Proksch 2002, S. 227; Fülbier 2002, S. 486). Zur Zielgruppe von Jugendsozialarbeit gehören junge Menschen, die es aufgrund ihrer sozialen Benachteiligung und individuellen Beeinträchtigung nicht schaffen, aus eigener Kraft und unabhängig von der Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eine Berufsausbildung zu beginnen und zu bewältigen (vgl. Würfel 2003, S. 56).
Die Angebote richten sich an Jugendliche, die besonderer pädagogischer Betreuung bedürfen, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu bewältigen (vgl. Galuske 2001, S. 887). Mit sozialer Benachteiligung sind gesellschaftliche Faktoren und Bedingungen gemeint, die eine Minderung der Chancen auf gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft bewirken. Als Faktoren sozialer Benachteiligung sind Armut, Herkunft aus sozial problematischen Familienverhältnissen, fehlende oder schlechte Schulabschlüsse, Delinquenz und mangelnde oder unzureichende deutsche Sprachkenntnisse zu nennen.
Mit individueller Beeinträchtigung sind beispielsweise Lernschwäche und Lernbehinderung, Verhaltensauffälligkeit und/oder (ehemalige) Drogenabhängigkeit gemeint (vgl. Bothmer, 1996, S. 86).
Den Jugendlichen und jungen Erwachsenen fehlt es oft an „persönlichen, ökonomischen oder sozialen Ressourcen“( Matzner 2005, S. 228).
2.4 Arbeitsfelder der Jugendsozialarbeit
Jugendsozialarbeit nach §13 KJHG ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Arbeitsfelder:
• Eingliederungshilfe für junge SpätaussiedlerInnen
• Jugendsozialarbeit mit ausländischen Jugendlichen
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Arbeit zitieren:
Kerstin Rapp, Katrin Papke, 2005, Jugendberufshilfe - Brücke zur Arbeitswelt? , München, GRIN Verlag GmbH
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