Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 2
2. Profil der Ministerialen - Aufgaben, Rechte und Pflichten. 3
3. Faktoren des Aufstiegsprozesses 4
3.1 Hof- und Verwaltungsdienst 4
3.2 Eintritt Freier in die Ministerialität. 6
3.3 Entwicklung von Besitz und Lehen. 7
3.4 Der Kriegsdienst. 9
3.5 Eherecht und Eheverhältnisse 11
4. Fazit 13
5. Literaturverzeichnis. 15
6. Quellenverzeichnis 16
1
Der Aufstiegsprozess der Ministerialität
1. Einleitung
Das 12., bzw. 13. Jahrhundert stellte in großen Teilen des deutschen Reiches die Blütezeit des Ministerialenstandes dar. Zahlreiche der bedeutenden Ministerialengeschlechtern gewannen derart an politischer, militärischer oder verwaltungstechnischer Bedeutung, dass sich aus ihnen im Laufe der Zeit der Stand des niederen Adels entwickelte. Diese Arbeit soll die genauen Gründe des Aufstiegs der Ministerialen näher beleuchten. Hierbei sollen die Entwicklung der Rechte der Ministerialen ebenso wie die entscheidenden Faktoren des Aufstiegs dargestellt und untersucht werden. Ebenso soll die Frage behandelt werden, ob einer dieser Faktoren als der herausragende identifiziert werden kann. 1 Bei dieser Fragestellung ergeben sich jedoch zwei hauptsächliche Schwierigkeiten. Zunächst sei der Aspekt der regionalen Unterschiede hinsichtlich des Aufstrebens der Dienstmannen genannt. Die Tatsache, dass jeder einzelne Dienstherr im Reich das Recht hatte, sein Dienstmannenrecht selbst zu bestimmen, erschwert natürlich die Vergleichbarkeit der Vorgänge in einem überregionalen Rahmen. Auf die Mannigfaltigkeit der Rechte weist schon Eike von Repgow im Sachsenspiegel hin: „Nu ne latet uch nicht wunderen, dat dit buk so luttel seget denstlude rechte; went it is so manichvolt, dat is neman to ende komen ne kann.“ 2
Hinzu kommen zeitliche Unterschiede in der Entwicklung des Status der Ministerialen, die sich zum Teil natürlich aus den regional differierenden Dienstmannenrechten erklären lassen.
Es ist deswegen von besonderer Wichtigkeit, das Ziel dieser Arbeit klar zu formulieren. Diese Arbeit soll sich lediglich auf die thematische Herausarbeitung der Faktoren für den Aufstieg der Ministerialen beschränken. Der Aspekt der zeitlichen Einordnung der Vorgänge und Änderungen, die zum Emporsteigen des Standes der Ministerialen beigetragen haben, wird also hier weitgehend vernachlässigt. Vielmehr sollen die Gründe für den Aufstieg unabhängig von der
1 Die eigentliche Emanzipierung der Ministerialen zum niederen Adel wird allerdings nicht
thematisiert, da dies den Rahmen der Arbeit sprengen würde.
2 Sachsenspiegel III 42 §2
2
zeitlichen Einbettung herausgearbeitet werden. 3 Da die Faktoren überregional durchaus ähnlich waren, sich aber lediglich zu unterschiedlichen Zeitpunkten ereigneten, erscheint mir diese Vorgehensweise legitim. Eine weitere Schwierigkeit stellen die unterschiedlichen Dienstherren der Ministerialen dar, die sowohl weltlich als auch kirchlich sein konnten. Auch die Reichsministerialen, die dem König unterstellt waren, stellen eine eigene Gruppe dar. Auch hier ergeben sich zeitliche Unterschiede im Aufstieg, aber „die Ministerialen steigen - wenn auch nicht gleichzeitig und einheitlich, so doch Gruppe für Gruppe - auf (...)“ 4 . Es sind diese Gemeinsamkeiten, die in der Arbeit herausgearbeitet werden sollen.
Die Arbeit wird zunächst eine kurze Beschreibung der Rechte und Pflichten der Ministerialen geben und die Ausgangsposition erläutern, von der aus der Aufstieg der Dienstleute beurteilt werden soll. Im Folgenden werden dann die verschiedenen Faktoren vorgestellt, die maßgeblich für diese Änderung des Status waren.
Da bislang der Aufstieg der Ministerialität überwiegend in regionalem Zusammenhang betrachtet wurde, soll diese Arbeit ein Versuch sein, einen Gesamteindruck über den Prozeß des Emporsteigens der Dienstmannen zu vermitteln, der die weitestgehend ähnlichen Vorgänge in einem zeitlich unabhängigen Rahmen darstellt und bewertet.
2. Profil der Ministerialen - Aufgaben, Rechte und Pflichten
Grundsätzlich kann man festhalten, dass es zwei Wege in die Ministerialität gab, und zwar durch Geburt oder durch Berufung (meist in Verbindung mit einem Lehen) durch einen Grundherrn. 5 Dieser konnte sowohl von weltlicher (z.B. freier Grundbesitzer, Adliger) oder kirchlicher (z.B. Abt, Bischof) Herkunft sein, oder aber es war der König selbst. Dessen Ministeriale wurden gemeinhin als „Reichsministeriale“ bezeichnet.
Das Aufgabenfeld der Ministerialen war sehr breit gefächert, was sicherlich entscheidend zu der Attraktivität des Dienstmannenstandes beigetragen hat. So
3 Zur einfacheren Einordnung sei jedoch erwähnt, dass hauptsächlich die Entwicklungen zwischen
dem 11. und 13. Jahrhundert untersucht werden sollen.
4 Josef Fleckenstein, Der Aufstieg der Ministerialität, in: Ders. (Hrsg.), Herrschaft und Stand,
Göttingen 1977, S. 25
5 Vgl. Karl Bosl, Die Reichsministerialität der Salier und Staufer, Stuttgart 1950, S. 614
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Arbeit zitieren:
Stephan Scheeder, 2002, Der Aufstiegsprozess der Ministerialität, München, GRIN Verlag GmbH
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