Freie Universität Berlin
Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften
Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft
SoSe 2002
PS* 15081 Interessenvertretung: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Deutschland
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Tilman Trebs
Politikwissenschaft (Diplom)
1. Fachsemester
Gliederung
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1.1. Die Sozialisierungskonzepte der Gewerkschaften
1.2. Die Pläne der Alliierten zur Entwicklung der Stahl- und Kohleindustrie
1.3. Deutsche Sozialisierungsbemühungen
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2.1. Die Gewerkschaften als Bündnispartner der britischen Militärregierung
2.2. Interventionsversuche der Eigentümer der Altkonzerne
2.3. Die Entwicklung im Kohlenbergbau
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3.1. Auseinandersetzungen um ein allgemeines Mitbestimmungsrecht
3.2. Der Kampf um die Montanmitbestimmung
3.3. Die Montanmitbestimmung wird gesetzlich geregelt
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Am 10. April 1951 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Mitbestimmung in der Montanindustrie beschlossen. Das Gesetz markierte eine Zäsur in den Bemühungen der Gewerkschaften um die Mitgestaltung der Neuordnung der deutschen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg und die Durchsetzung der wirtschaftlichen Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer. Eine Zäsur deshalb, weil die Gewerkschaften mit der gesetzlichen Verankerung der 1947/48 in den Eisen und Stahl produzierenden Unternehmen eingeführten paritätischen Mitbestimmung einerseits einen elementaren Erfolg vorweisen konnten, andererseits, weil sie gleichzeitig den Abschied viel weitergehender Forderungen nach genereller gesellschaftlicher Kontrolle der Wirtschaft bedeutete. In der vorliegenden Arbeit soll die Entwicklung der Montanmitbestimmung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nachgezeichnet werden. Unabdingbar ist es dabei, auf die Vorstellungen zur Neuordnung der deutschenWirtschaft nach dem Kriegsende einzugehen. Dabei sollen die Ideen der Gewerkschaften, der Siegermächte und der politischen Entscheidungsträger auf deutscher Seite beleuchtet werden. Dies ist notwendig, um die Einführung der paritätischen Mitbestimmung in der Eisen und Stahl produzierenden Industrie 1947/48, die die Grundlage des späteren Montanmitbestimmungsgesetzes diente, erläutern zu können. Schließlich stehen die Auseinandersetzungen um die gesetzliche Verankerung der Montanmitbestimmung 1950/51 im Vordergrund. Zwei wesentliche Fragen sollen innerhalb dieser Arbeit beantwortet werden:
1. Warum wurde die paritätische Mitbestimmung nur in der Montanindustrie durchgesetzt? 2. Warum waren so starke Auseinandersetzungen um das Montanmitbestimmungsgesetz nötig, wenn die paritätische Mitbestimmung in den Montanunternehmen Jahre zuvor relativ problemlos durchgesetzt werden konnte?
Als Materialbasis dienen vor allem Texte von Norbert Ranft und Horst Thum, wobei sich Ranft vor allem mit der Strukturentwicklung im Bergbau nach 1945 beschäftigt. Ferner werden Dokumente verwendet, deren Quellen im Literaturnachweis im Anhang vermerkt sind.
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1.1. Die Sozialisierungskonzepte der Gewerkschaften
Nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Generäle am 8. Mai 1945 und dem damit vollzogenen Ende des Zweiten Weltkrieges sahen die Gewerkschaften neben dem politischen Neuanfang auch die Chance für ein neues Wirtschaftssystem in Deutschland. Die Gewerkschaften gingen von der Annahme aus, mit der Niederlage des Nationalsozialsozialismus sei auch das kapitalistische Wirtschaftssystem
zusammengebrochen. 1 Ausgehend von den Entflechtungsvorhaben der Allierten in der Eisen-und Stahlindustrie sowie im Kohlenbergbau beanspruchten die Gewerkschaften, eine zentrale Rolle bei der Neuordnung der deutschen Wirtschaft zu spielen. Auf dem ersten Gewerkschaftskongress in der britischen Zone am 12. März 1946 in Hannover-Linden trug der spätere DGB-Chef Hans Böckler die weitgehenden Forderungen der Gewerkschafter vor. Über „Verstaatlichung auf ganzer Linie“ oder „genossenschaftliche Betriebsformen“ müsse geredet werden. 2 Im wesentlichen bestanden die gewerkschaftlichen Forderungen aus folgenden Komponenten: Überführung der Schlüsselindustrien in Gemeineigentum, eine wirtschaftliche Rahmenplanung unter Einbeziehung der Gewerkschaften und die wirtschaftliche Mitbestimmung im Betrieb. Vom Verstaatlichungsgedanken rückten die Gewerkschaften mit der Zeit allerdings ab. Vielmehr sollten die Länder und Kommunen oder zu schaffende Körperschaften der wirtschaflichen Selbstverwaltung als Eigentümer auftreten. 3 Die wirtschaftliche Rahmenplanung sollte sich auf die Geld- und Kreditpolitik sowie auf die Konjunktur- und Investitionsplanung beschränken. Dadurch sollten Fehlinvestitionen, überhöhte Preise und Arbeitslosigkeit verhindert werden. In den Wirtschaftskammern und Betrieben setzte sich sie Forderung nach paritätischer Mitbestimmung durch. Die Gewerkschaften wollten sich nicht nur auf die Mitsprache bei personellen oder sozialen Angelegenheiten beschränken, sondern auch über die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen mitentscheiden dürfen. Hintergrund der weitgehenden Forderungen war die
1 Thum, Horst (1982): Mitbestimmung in der Montanindustrie. Der Mythos vom Sieg der Gewerkschaften.
Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte Nr. 45. Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart. S.18
2 Thum, Horst (1991): Wirtschaftsdemokratie und Mitbestimmung. Von den Anfängen 1916 bis zum
Mitbestimmungsgesetz 1976. Schriftenreihe des DGB-Bildungswerkes Gewerkschaften, Bd.12, Bund-Verlag,
Köln, S. 57
3 ebenda. S. 58
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Arbeit zitieren:
Tilman Trebs, 2002, Die Auseinandersetzungen um die Mitbestimmung in der Montanindustrie nach 1945, München, GRIN Verlag GmbH
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