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1. Einleitung
2. Begriff der Herrschaft
3. Ausgangsposition bei Herrschaftsantritt
4. Ebenen der Herrschaft
4.1. Ständepolitik
4.1.1. Rechte der Stände
4.1.2. Zum Kräfteverhältnis von Fürst und Ständen
4.2. Behörden- und Verwaltungsorganisation
4.3. Religion / Kirchenpolitik
4.3.1. Folgen des Übertritts zum katholischen Glauben
4.4. Wirtschaftspolitik
4.5. Militärpolitik
4.5.1. Die Heeresreform
5. Absolutismusfrage als Fazit der Herrschaft
5.1. Defizite in der Herrschaftspraxis
6. Literaturverzeichnis
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Wie gegenwärtig Geschichte sein kann, zeigt sich in August dem Starken als sächsischer Mythos. Er begegnet uns heute des öfteren bei regionalen Feierlichkeiten und als beliebter Werbeträger für verschiedene sächsische Produkte. Daß gerade der "Landesherr des beginnenden 18. Jahrhunderts offenbar in Sachsen selbst als eine Art Symbol im Bemühen um regionale Identität fungiert", ist nicht verwunderlich, ist doch "die sächsische Landesgeschichte der frühen Neuzeit nicht eben reich an Fürsten mit mehr als durchschnittlicher Regierungskompetenz. " 2
Auch die wissenschaftliche Darstellung und Wertung des sächsischen Kurfürsten und polnischen Königs wurde lange Zeit vom Bild des skandalträchtigen Kraftprotzes beeinflußt. " Von den großen Festen und Feierlichkeiten am Dresdner und Warschauer Hof haben manche Zeitgenossen mit größerer Genauigkeit als von politischen Entwicklungen berichtet." 3
Von der zeitgenössischen bis zur heutigen Historiographie existiert ein breites Meinungsspektrum, das einander widersprechende Beurteilungen im Für und Wider seiner Person bereithält, sowie verschiedene Deutungsmöglichkeiten des Augusteischen Zeitalters sichtbar macht.
Oft gewinnt man bei der Lektüre den Eindruck, daß der jahrzehntelange Konflikt der beiden Nachbarländer Preußen und Sachsen der eigentliche Untersuchungsgegenstand ist, wobei es um eine Beurteilung des politischen Gewichts der beiden Staaten geht. 4 Im Streit um die historische Person Friedrich Augusts kam der schwelende preußisch-sächsische Konflikt zum tragen. Die preußisch - kleindeutsche Geschichtsschreibung spielte eine entscheidende Rolle
.HOOHU, Katrin, 1994: Von der Gegenwärtigkeit der Geschichte - August der Starke als sächsischer Mythos.
1
In: Sächsische Heimatblätter: SHbll Jg. 40, H. 1 , S. 14. .HOOHU, Katrin, 1994: Anm. 1, S. 9.
2
*UR, Reiner, 1994: Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen - Betrachtung über ein Fürstenleben. In: SHbll
3
Jg. 40, H. 1, S. 4. 4 Vgl. u.a. &]RN, Karl, 1983: Zur absolutistischen Politik Augusts des Starken in Sachsen. In: SHbll Jg. 29 , S. 152. / Vgl. .HOOHU, Katrin, 1994: Anm. 1, S. 10 - 13.
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bei der dominierenden negativen, eindimensionalen Betrachtung 5 und Propagierung Augusts des Starken als direkten Gegenspieler zweier preußischer Könige. Grundlegende Veränderungen hatte das Jahr 1990 mit der Neukonstituierung des Landes Sachsen für die Darstellung und Publizität sächsischer Geschichte mit sich gebracht - eine neue Dimension von Öffentlichkeit: Das Zurückgreifen auf lokale beziehungsweise regionale Eigenheiten und Traditionen ist kein Makel mehr, "sondern wird im Gegenteil als identitätsstiftend zutunlich und sogar finanziell lukrativ." 6
Diese Betrachtung hat das Ziel, zur Vertiefung eines Referats, einen umfassenden Überblick über die Regierungs- bzw. Herrschaftspraxis Augusts des Starken im Kurfürstentum Sachsen zu geben.
Es stellt sich hierbei die Frage, ob August in seiner inneren Herrschaft tatsächlich ein "Starker" im Sinne einer potestas absoluta war ?
Um zu einer differenzierten Betrachtung der Herrschaft des Kurfürsten zu gelangen wird von einem relativ weiten Herrschaftsbegriff ausgegangen, der die Herrschaftsebenen Ständepolitik, Bürokratie, Heer, Kirche und Wirtschaft einschließt. Die einzelnen Bereiche sollen darauf untersucht werden, welche Bedeutung sie für die Herrschaft Augusts hatten. Bei der Betrachtung, welche politischen Überlegungen, Entscheidungen und Neuerungen zur Festigung und Durchsetzung von Staatsautorität von August in den Teilbereichen getroffen wurden, soll sowohl auf die Entscheidungskompetenzen Augusts angesichts von Strukturfragen näher eingegangen werden, als auch auf die tatsächliche Umsetzung der jeweiligen neu geschaffenen Struktur. Das heißt es werden die institutionellen Änderungen und die Stellung Friedrich Augusts I. innerhalb dieses Systems dargestellt und gewichtet und die unterschiedlichen Perspektiven auf die Resultate, die die wesentlichen Neuerungen für das jeweilige Gebiet gebracht haben, vorgestellt.
Kurz gesagt, es geht um eine Darstellung wie, mit welchen Mitteln, wann, wem gegenüber, mit welchem Zweck und mit welchem Erfolg Herrschaft ausgeübt wurde.
5 " Ansonsten findet August der Starke in der historischen Bewertung zumeist Ablehnung": 3RPPHULQ, Reiner, 1998: Perzeption
und Systemzwänge des Erwerbs der polnischen Königskrone durch Friedrich August I. im Jahr 1697.
In: Verein für sächsische Landesgeschichte e.V. (HG): Saxonia 4/5. Dresden, S. 78. .HOOHU, Katrin, 1994: Anm. 1, S. 14.
6
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Berichte über die Literatur, die sich bisher mit dem "Augusteischen Zeitalter" befaßt hat, finden sich in Untersuchungen von Wieland Held 7 , Josef Matzerath 8 und Katrin Keller 9 . Insbesondere in seiner neuesten Publikation liefert Held einen vorzüglichen Überblick über den derzeitigen Forschungsstand zur Rolle und Funktion der Stände in Kursachsen im 18. Jahrhundert sowie zur Herrschaftsweise der damaligen Fürsten 10 .
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Bevor der Frage nach der Ausübung von Herrschaft des sächsischen Kurfürsten und polnischen Königs Friedrich - August I. ( August II.) im Kurfürstentum Sachsen
nachgegangen wird, zunächst ein kurzer "Exkurs" zum Begriff +HUUVFKDIW der sich mit
Wörtern wie Einfluß, Überlegenheit, Autorität in der Bedeutung überschneidet. Unter Herrschaft wird im allgemeinen "eine asymetrische, soziale Wechselbeziehung von Befehlsgebung und Gehorsamsleistung verstanden, in der eine Person, Gruppe oder Organisation anderen ( zeitweilig ) Unterordnung aufzwingen und Folgebereitschaft erwarten kann." 11
Regelmäßigkeit und Erfolg führen zu einer dauerhaften, institutionalisierten, durch Regeln eingegrenzten, in Gestalt von Stäben und Bürokratien spezialisierten Herrschaft als wichtiges Element sozialer Ordnung. Dem Herrschaftssystem wird die Funktion zugebilligt, autoritativ bindende Entscheidungen zu fassen und gegenüber den anderen Systemen der Gesellschaft durchzusetzen.
Der Soziologe Max Weber präzisierte den Herrschaftsbegriff vom Machtbegriff als "die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden." 12 Die Rolle des Herrschers hebt sich demnach markant aus dem Repertoire sozialer Rollen ab, nimmt einen Sonderstatus ein.
Seit der frühen Neuzeit und insbesondere mit dem 18. Jahrhundert ist Herrschaft einem erkennbaren, prinzipiellen Zweifel an ihrer Berechtigung und Gerechtigkeit ausgesetzt.
7 Vgl. +HOG, Wieland, 1998: Der sächsische Adel in seiner Haltung zur sächsisch-polnischen Verbidung und zu Polen. In: Verein für sächsische Landesgeschichte e.V. (HG): Saxonia 4/5. Dresden, S. 28 / 29. 8 Vgl. 0DW]HUDWK, Josef, 1998: Die polnische Krone in Sachsen. In: Saxonia 4/5. Dresden, S. 92 - 95.
9 Vgl. .HOOHU, Katrin, 1994: Anm. 1, S. 10 - 13.
10 Vgl. +HOG, Wieland, 1999: Der Adel und August der Starke. Konflikt und Konfliktaustrag zwischen 1694 und 1707 in Kursachsen. Köln, S. 5 - 9. 1RKOHQ, Dieter ( Hg.), 1995: Wörterbuch: Staat und Politik. Bonn, S. 251 f.
11
:HEHU, Max, 1980: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Tübingen, S. 38 f.
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Herrschaft entspringt nicht mehr nur persönlichen Qualitäten und Beziehungen, sondern wird zur öffentlichen Angelegenheit aller Gleichen, hat sich somit ständiger Rechtfertigung, Legitimation zu unterziehen.
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Um eventuelle Veränderungen zwischen 1694 und 1733 zu erfassen, muß man sich zunächst kurz die Ausgangssituation vergegenwärtigen. Die Frage lautet: Welche inneren Bedingungen fand August bei seinem Herrschaftsantritt vor ?
1694 ist Friedrich August I. die Herrschaft ziemlich unerwartet zugefallen, als regierender sächsischer Kurfürst trat er in die politische Verantwortung seines Geschlechts ein, um die Traditionen des wettinischen Kurhauses fortsetzen. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren die territorialstaatlichen Zustände vielfältig, auch das Kursächsische Territorium bildete verfassungs- und verwaltungsrechtlich keine Einheit 13 . In der Regierungszeit August des Starken ist das Kurfürstentum Sachsen ständisch strukturiert. Hauptkennzeichen dieser Gesellschaft sind der staatsrechtliche Dualismus ( Fürst vs. Stände ) und die Duplizität des Finanzwesens ( Kurfürstliche Kammer vs. Ständische Obersteuereinnahme ) 14 .
Im 16. / 17. Jahrhundert ist sowohl ein Kampf zwischen den zwei Machtfaktoren Fürst und Ständen zu beobachten, als auch deren gegenseitige Abhängigkeiten. Friedrich August I. war nun als Kurfürst ebenso wie andere Fürsten in den deutschen Territorialstaaten bestrebt, seine politische Macht auszubauen durch ein absolutistisches Regime. Als charakteristisch für den Spätfeudalismus galt die Staatsform des Absolutismus, obwohl es kein richtungsweisendes "Modell" für den Landesfürsten gab. Es " werden im staatlichen Bereich Tendenzen sichtbar, die zur absolutistischen Herrschaftsform hinführen." 15 Um zentralistische Ziele zu erreichen, mußte August allerdings den bestimmenden Einfluß der Stände beseitigen, denn der sächsische Adel hatte eine starke Position in Sachsen. Die Landstände waren politisch mitspracheberechtigte Mittel -instanzen.
So mußten zum Beispiel den Ständevertretungen in den Nebenlanden gewährte Privilegien beachtet werden. Die Disziplinierung des landsässigen Adels wurde zur innenpolitischen
13 Vgl. *UR, Reiner, 1983: Außen- und innenpolitische Verhältnisse Kursachsens an der Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert. In: SHbll Jg. 29 , S. 218. 14 Vgl. .DSKDKQ, Fritz, 1922: Kurfürst und kursächsische Stände im 17. und beginnenden 18. Jahrhundert. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte: NASG 43, S. 66. *UR, Reiner, 1983: Anm. 13, S. 218.
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Notwendigkeit. Absolutismus des Landesherren oder Mitherrschaft der Stände: diese Alternative verlangte auch in Sachsen eine Lösung.
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Neben dem zentralen Verhältnis von Fürstenmacht und Ständetum 16 - der wichtigsten Beschränkung seiner Herrschaft - müssen Einsichten in die Handhabung von Behörden und Bürokratie gewonnen werden, um herauszufinden, ob diese zur Stabilisierung von Herrschaft eingesetzt wurden.
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Um die Interaktionen zwischen Friedrich August und den Ständen zu verstehen, ist es angeraten, einen Blick auf die wichtigsten Rechte, politische Privilegien 17 zu werfen, die die kursächsischen Stände im Laufe des 17. Jahrhunderts aufgrund der Landtagsreversalien akkumuliert haben. Bei Herrschaftsantritt 1694 besaßen die Stände 18 :
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seit 1438 war dies das älteste, vornehmste und
entscheidendste der ständischen Rechte. Die Stände hatten eine eigene kurfürstlich
überwachte • 6WHXHUYHUZDOWXQJ : seit 1570 eine eigene Steuerbehörde - das
Obersteuerkollegium. Auf dem Landtag 1660/61 wurde die Duplizität des Finanzwesens endgültig bestätigt.
• (LQIOXDXIODQGHVIUVWOLFKH.UHGLWZLUWVFKDIW. Offiziell durfte der Landesherr seit der ersten
Hälfte des 17. Jahrhunderts keine Schulden ohne ständischen "Segen" machen, die Praxis sah allerdings anders aus.
• (LQIOX DXI GLH KRKH 3ROLWLN ( Kriege, Bündnisse ) und • (LQIOX DXI GLH 5HOLJLRQVJHVWDOWXQJ
16 Grundlage vieler Untersuchungen zum Verhältnis zwischen Fürst und Ständen stellen die Ständeakten dar, die
im Sächsischen Hauptstaatsarchiv in Dresden verwahrt werden. 17 Vgl. zu den Rechten der Stände: .DSKDQ, Fritz ( der vor allem mit Landtagsreversen arbeitet ), 1922: Anm. 14 , S. 63 - 69. 18 Siehe +HOG Wieland, 1998: Anm. 7, S. 26: Durch drei Kurien wurden die Landstände gebildet. „Zur ersten Kurie gehörten die Grafen und Herren, die Stiftsherren von Wurzen, Naumburg und Merseburg sowie die
Vertreter der Universitäten Leipzig und Wittenberg. In der zweiten Kurie war die numerisch bedeutendste
Gruppe des sächsischen Adels, die Ritterschaft, vertreten; in der dritten wurden die Städte repräsentiert.“ Vor
allem von den Vertretern der zweiten Kurie sind laut ständischer Überlieferung die entscheidenden politischen
Impulse des kursächsischen Adels im 17./18. Jahrhundert ausgegangen: " Im sächsischen Adel der Frühneuzeit
war es die Ritterschaft, die nach dem Ausweis der Ständeakten die entscheidenden politischen Akzente setzte
und gemäß ihrer Möglichkeiten und verfassungsmäßiger Gegebenheiten den Forderungen der Kurfürsten
Widerstand entgegenbrachte.“
Arbeit zitieren:
M.A. Saskia Gerber, 2000, August der Starke als Primus inter pares?, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
Sachsen im augusteischen Zeitalter
Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike
Facharbeit (Schule), 15 Seiten
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