2
Gliederung
Praktikumsbericht I - Jugendamt/ASD
1. Arbeitsplatzanalyse
1.1 Äußeres Umfeld
1.2 Klientenkreis
1.3 Gesetzliche Grundlagen
1.4 Aufgaben / Ziele des ASD
1.5 Arbeitsweise
1.5.1 Kontaktaufnahme
1.5.2 Sozialpädagogische Hilfsangebote
1.5.3 Methodischer Ansatz
2. Eigener Tätigkeitsbereich als Praktikantin
2.1 Beschreibung der Klientengruppe
2.2 Aufgabenbereich und eigene Arbeitsweise
3. Fallbeispiel
4. Kritische Auseinandersetzung mit meiner Tätigkeit im ASD
3
Gliederung
Praktikumsbericht II - Frauenhaus
1. Arbeitsplatzanalyse
1.1 Äußeres Umfeld
1.2 Klientenkreis
1.3 Gesetzliche Grundlagen
1.4 Aufgaben des Frauenhauses
1.5 Ziele des Frauenhauses
1.6 Arbeitsweise
1.6.1 Kontaktaufnahme
1.6.2 Sozialpädagogische Hilfsangebote
1.6.3 Methodischer Ansatz
2. Eigener Tätigkeitsbereich als Praktikantin
2.1 Beschreibung der Klientengruppe
2.2 Aufgabenbereich und eigene Arbeitsweise
3. Fallbeispiel
4. Kritische Auseinandersetzung mit meiner Tätigkeit im Frauenhaus
5. Quellenverzeichnis
1. Arbeitsplatzanalyse
1.1 Äußeres Umfeld
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes D. besteht im engeren Sinne aus sieben weiblichen Mitarbeiterinnen, die jeweils einen Stadtteil von D. betreuen (auch Bereich “Hilfen zur Erziehung” im ASD genannt). Weiterhin gehören zu dieser Abteilung noch zwei Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe (ein Mann und eine Frau) sowie zwei Mitarbeiterinnen der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Auch die Bereiche Pflegekinderwesen und
Adoptionsvermittlung, jeweils mit einer Mitarbeiterin besetzt, sind dem ASD zuzurechnen. Die gesamte Abteilung umfaßt 15 Mitarbeiter (14 Frauen und ein Mann) inklusive Abteilungsleiterin und Sekretärin. Meine Anleiterin sollte eigentlich die Abteilungsleiterin des ASD sein. Diese war jedoch die längste Zeit meines Praktikums krank, daraufhin übernahm das ihre Vertreterin.
Der Ablauf meines Praktikums sah wie folgt aus. Ich wechselte im Zwei-Wochen-Rhythmus zwischen den einzelnen “Stadtteilsozialarbeiterinnen”, die dann auch meine Anleitung übernahmen. Außerdem arbeitete ich auch zwei Wochen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe und in der Jugendgerichtshilfe. Diese Bereiche gehören zwar ebenfalls zum gesamten ASD. Ich möchte sie jedoch in meinem Bericht weitestgehend ausklammern, da ich dort sozusagen nur “reingeschnuppert” habe. Deshalb werde ich mich zum größten Teil auf meine Arbeit bei den “Stadtteilsozialarbeiterinnen” beschränken.
1.2 Klientenkreis
Der Allgemeine Soziale Dienst berät und betreut folgende Klientel: Kinder, Jugendliche, junge Volljährige sowie deren Familien (Eltern oder auch andere Angehörige). Die Gründe für den Kontakt zum Jugendamt ergeben sich für jeden einzelnen Klienten aus den verschiedensten Problemlagen heraus, von Schulbummelei über Erziehungsschwierigkeiten bis hin zu Mißhandlung.
Des Weiteren beraten die Mitarbeiter auch Paare in Trennungs- oder Scheidungssituation, wenn es um Umgangs- oder Sorgerechtsregelungen geht. Diese Art der Beratungen haben seit der Änderung des Kindschaftsrechts 1998 stark zugenommen.
Daraus ergibt sich, daß die Sozialarbeiter des ASD nicht nur mit den verschiedenartigsten Problemen, sondern auch mit sehr unterschiedlichem Klientel konfrontiert werden. In einer Mutter-Kind-Einrichtung haben die Mitarbeiter z.B. immer dieselbe Klientel in ähnlicher Notsituation (minderjährige Schwangere, die nicht mehr bei ihrer Familie leben können, bzw. Betreuung benötigen). Dagegen erscheint der ASD als eine Art “Sammelbecken” für die vielfältigsten Probleme, die in irgendeiner Weise mit den Bereichen “Familie” oder “Erziehung” zu tun haben.
1.3 Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen bilden den Rahmen für die Arbeit im Jugendamt, so auch im ASD.
Dazu gehören das SGB X (enthält Vorschriften für Verwaltungsverfahren, Bestimmungen zum Schutz der Sozialdaten und für die Zusammenarbeit zwischen den Leistungsträgern), das BGB (z.B. § 1666 Kindeswohlgefährdung) und das BSHG (bei Feststellung von geistiger Behinderung bei einem Kind und daraufhin folgender Beantragung des Grundanerkenntnisses beim Sozialamt) im Allgemeinen. Als Spezialgesetz für den ASD gilt das SGB XIII (KJHG), besonders die darin verankerten Hilfen zur Erziehung (§§ 27-35). Für die Jugendgerichtshilfe, die dem Bereich ASD angegliedert ist, gilt als Spezialgesetz das JGG.
1.4 Aufgaben / Ziele des ASD
Der ASD (Bereich Hilfen zur Erziehung) erfüllt sehr unterschiedliche Aufgaben. Die wohl häufigste Tätigkeit sind die Beratungsgespräche. Dazu gehören die Erstgespräche, allgemeine Beratungs- bzw. Informationsgespräche, Beratungen in Erziehungsfragen (§ 18) und auch Beratungen zum Thema Umgangs- und Sorgerecht (§ 17).
Ein weiterer Punkt ist die Mitwirkung des einzelnen „Stadtteilsozialarbeiters“ an Verfahren des Familiengerichts.
Wenn z.B. Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht getroffen werden sollen vor Gericht, dann muß die zuständige Sozialarbeiter im ASD eine Stellungnahme an das Familiengericht schreiben und die dafür notwendigen Gespräche mit der Familie im Jugendamt führen. Bei den folgenden Anhörungen und Verfahren am Gericht ist in vielen Fällen dann die Anwesenheit der betroffenen Sozialarbeiterin notwendig. Da diese im Vorfeld Gespräche mit den beteiligten Personen geführt hat und so mündlich zu einigen ungeklärten Fragen noch Stellung nehmen kann.
Ein Knackpunkt in der Arbeit beim ASD ist die Vermittlung und Weiterverweisung an die entsprechenden Beratungsstellen oder an andere Ämter. Oft ergeben sich in den Beratungen Fragen, die die zuständige Bearbeiterin im ASD nicht klären kann (z.B. “Ich weiß nicht wie ich meine Kinder ernähren soll, mein Schuldenberg wächst mir über den Kopf.”). In solchen Fällen kann die Bearbeiterin zumindest an die zuständigen Stellen verweisen (Schuldnerberatung) bzw. gleich telefonisch für den Klienten einen Termin absprechen. Die Mitarbeiterinnen im ASD sind in zwei Arbeitsbereichen tätig, im Innendienst, wie oben beschrieben, sowie im Außendienst. Zum Außendienst gehören Hausbesuche, Hilfeplangespräche in den einzelnen Jugendhilfeeinrichtungen und die Termine beim Familiengericht.
Ziel des ASD ist es, dem Klienten die Unterstützung zu geben , die er braucht, um sein Problem wieder selbst in den Griff zu bekommen (Hilfe zur Selbsthilfe). Oberste Priorität ist dabei, bei allen Handlungen durch die Sozialarbeiter, der Schutz des Kindeswohls.
1.5 Arbeitsweise
1.5.1 Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme im ASD kann in zwei unterschiedlichen Formen erfolgen, einerseits als Komm-Struktur und andererseits als Aufsuchende-Struktur. Das bedeutet, die Klienten kommen zum Teil zu den Sprechzeiten oder vereinbarten Terminen in das Amt. Und zum anderen suchen die Mitarbeiter ihre Klienten auch zu Hause auf (Hausbesuche) bzw. gehen in andere Einrichtungen wie z.B. Kinderheime, um dort Gespräche durchzuführen und gleichzeitig das Umfeld besser kennenzulernen. Die Aufsuchende-Struktur ist gleichzusetzen mit dem Außendienst.
Um optimal mit den Klienten arbeiten zu können, soll eine Vertrauensbasis im Kontakt zu ihnen geschaffen werden. Schließlich werden zwischen Klient und Sozialarbeiterin oft Probleme besprochen, die zum Teil weit in die Privatsphäre hineinreichen. Im Büro im Jugendamt ist dies jedoch nur schlecht möglich. Die Büroatmosphäre, Zeitmangel der Sozialarbeiter sowie die Scheu vor Behörden sprechen in den meisten Fällen dagegen. Aus diesen Gründen ist die Aufsuchende-Struktur ein wichtiger Bestandteil der Arbeit im ASD. Bei Besuchen zu Hause oder im Heim ist die Distanz zum Klienten auch etwas geringer als am Arbeitsplatz im ASD. Andererseits bedeutet so ein Besuch auch immer wieder ein Eingriff in die Privatsphäre. Denn die Sozialarbeiterin ist eine Fremde in der Wohnung oder im Heim, die nachfragt und kontrolliert und jetztendlich über eine Hilfegewährung entscheidet.
1.5.2 Sozialpädagogische Hilfsangebote
Zu den Hilfsangeboten vom Sozialen Dienst des Jugendamtes zählen in erster Linie die Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27-35 KJHG. Darunter finden sich folgende Formen der Hilfe: Beratung in Erziehungsberatungsstellen, Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), Erziehungsbeistandschaft, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und soziale Gruppenarbeit (wie z.B. Sozialer Trainingskurs). Zusätzlich zu den Hilfen zur Erziehung gibt es auch noch andere Angebote, wie die institutionelle Beratung in Erziehungs- und Sorgerechtsfragen (§§ 17,18) sowie die Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach § 35a KJHG.
Arbeit zitieren:
Susanne Kitzing, 2002, Jugendamt/ASD - Praxissemester II in einem Frauenhaus, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Tanz als erlebnispädagogisches Gestaltungsfeld
Grundsätzliche Überlegungen un...
Pädagogik - Der Lehrer / Pädagoge
Examensarbeit, 117 Seiten
Der ökonomische Wert von Filmrechten. Der Fall Kirch
Medien / Kommunikation - Medienökonomie, -management
Hausarbeit (Hauptseminar), 34 Seiten
Debatte Aktive Sterbehilfe in Deutschland - ja oder nein? Positon Cont...
Hausarbeit, 28 Seiten
Gerechtigkeit bei Aristoteles - Zur Frage der Gerechtigkeit in der Nik...
Philosophie - Philosophie der Antike
Hausarbeit (Hauptseminar), 10 Seiten
Fragen von Leben und Tod. Legalisierung der Sterbehilfe in den Niederl...
Seminararbeit, 30 Seiten
Medizinethik - Ja oder Nein zum Thema Sterbehilfe
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
Seminararbeit, 26 Seiten
Praktikumsbericht über die Tätigkeit im ASD bei der Stadt H.
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 20 Seiten
Rousseaus Begriff der natürlichen Erziehung und seine ideengeschichtli...
Pädagogik - Geschichte der Päd.
Zwischenprüfungsarbeit, 28 Seiten
"Haste mal `ne Mark?! - Straße als Lebensraum von Kindern und Jug...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Seminararbeit, 23 Seiten
The immigration of German Jews in America in the first half of the 19t...
Amerikanistik - Kultur und Landeskunde
Seminararbeit, 14 Seiten
Das Jugendalter: Theorien und empirische Befunde zur Identitätsentwick...
Pädagogik - Pädagogische Psychologie
Hausarbeit, 28 Seiten
Was bedeutet Identität nach Lothar Krappmann und Karl Haußer?
Psychologie - Persönlichkeitspsychologie
Rezension / Literaturbericht, 15 Seiten
Öffentlichkeitsarbeit als Querschnittsaufgabe in der Sozialen Arbeit
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 37 Seiten
Psychosoziale Diagnostik in der Sozialen Arbeit
unter besonderer Berücksichtig...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 19 Seiten
Christina Maron folgt nun Jugendamt/ASD - Praxissemester II in einem Frauenhaus
Susanne Kitzing hat den Text Jugendamt/ASD - Praxissemester II in einem Frauenhaus veröffentlicht
Susanne Kitzing hat einen neuen Text hochgeladen
0 Kommentare