Universität der Bundeswehr München Fakultät für Sozialwissenschaften Institut für Psychologie und Erziehungswissenschaft Hausarbeit zum Seminar „Jugendkriminalität“ Wintertrimester 2001
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Martin Wolf
Staats- und Sozialwissenschaften 5. Trimester
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2.1. Zielgruppe. 4
2.1.1. Beurteilungskriterien. 4
2.1.2. Rechtsstaatliche Prinzipien. 5
2.1.3. Teilnahmemotivation. 5
2.2. Aufbau des Trainings. 6
2.2.1. Integrationsphase. 6
2.2.2. Konfrontationsphase. 7
2.2.3. Gewaltverringerungsphase. 7
2.2.4. Nachbetreuung. 8
2.3. Trainingsfaktoren, Lerninhalte und Lernziele des AAT. 8
2.3.1. Aggressionsauslöser. 9
2.3.2. Selbstbild zwischen Ideal- und Realselbst. 10
2.3.3. Neutralisierungstechniken. 11
2.3.4. Opferkommunikation. 12
2.3.5. Aggressivität als Vorurteil. 13
2.3.6. Provokationstest. 13
2.3.7. Subkultur. 15
2.3.8. Institutionelle Gewalt - Jugendvollzug. 17
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„Seit 21 Monaten sitz ich hier im sogenannten modernsten Jugendknast in Deutschland und kaum einer hier hat mich mal gefragt warum. Und wenn doch, und es kam cool meine Antwort „Totschlag“, haben die Beamten und Knackis gesagt „ is‘ ja schon gut, reg‘ dich bloß nicht auf“. Mehr nicht! Wahrscheinlich haben die Muffe vor ‘nem Totschläger wie mir. Aber ändern tu ich mich so bestimmt nicht.“ 1
Aus § 91 Abs. 1 JGG ergibt sich ein Erziehungsgedanke, nach dem der verurteilte Straftäter zu einem „rechtschaffenen und verantwortungsbewußten Lebenswandel zu führen“ ist. Dieser Aufgabe wird der Jugendstrafvollzug jedoch kaum gerecht. Eine Auseinandersetzung des Gewalttäters mit seinem inhaftierungsrelevanten Delikt findet so gut wie nie statt. Die Jugendanstalt Hameln hat diesem Behandlungsdefizit im Rahmen eines Pilotprojektes entgegenwirkt. Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit dem Anti-Aggressivitäts-Training (AAT) als deliktspezifische Behandlungsmaßnahme von gewalttätigen Jugendlichen im Jugendstrafvollzug. Die konzeptionelle Entwicklung dieses Trainings stammt von Prof. Dr. Jens Weidner, der 1990 als Leiter des Projektes Anti-Aggressivitäts-Training für Gewalttäter in der Jugendanstalt Hameln mit diesem Thema promovierte. Neben dem ursprünglichen Hamelner Anti-Aggressivitäts-Training (1987-1989) haben sich verschiedene Varianten des AAT entwickelt. So ergänzte zum Beispiel Jörg-Michael Wolters das Training in Hameln (1989-1991) um den sporttherapeutischen Ansatz. Das AAT hat zum Teil mit deutlichen Abwandlungen auch außerhalb der Jugendanstalt Hameln vielfältige Nachahmung gefunden.
Die Seminararbeit stellt sich die zentrale Frage, wie effizient das Anti-Aggressivitäts-Training eigentlich ist. Um dies zu klären, werden die Zielgruppe und der Trainingsaufbau sowie Trainingsfaktoren, Lerninhalte und Lernziele des AAT dargestellt. Im zweiten Teil der Arbeit wird eine von Jens Weidner durchgeführte Erhebung zur Effizienz des Anti-Aggressivitäts-Trainings erläutert und kritisch beleuchtet.
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Das AAT ist eine deliktspezifische, sozialpädagogisch-psychologische Behandlungsmaßnahme für gewalttätige Wiederholungstäter im
Jugendstrafvollzug. Das Training beruht auf einem lerntheoretisch-kognitiven Paradigma, wobei Erkenntnisse der Aggressionstheorien im Vordergrund stehen 2 .
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Das Anti-Aggresivitäts-Training soll nicht-psychotische, gewalttätige Wiederholungstäter (Durchschnittsalter zwischen 17 und 25 Jahre) im
Jugendstrafvollzug ansprechen. Die Jugendlichen müssen zu einer Jugendstrafe verurteilt worden sein und ihr gewalttätiges Handeln als alltägliche Konfliktlösungsstrategie ansehen.
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Zu Bestimmung einer überdurchschnittlichen Gewaltbereitschaft bei den inhaftierten Jugendlichen im Rahmen des AAT werden drei Beurteilungskriterien herangezogen:
• das Gerichtsurteil wegen einer Gewaltstraftat (z.B. gefährliche, schwere Körperverletzung, mit und ohne Todesfolge, Raub, Totschlag, Mord),
• die Verhaltensbeschreibung durch die Mitarbeiter der Justiz (z.B. Auffälligkeiten wegen Schlägereien im Jugendvollzug) und
• der selbstformulierte Leidensdruck des jugendlichen Straftäters bezüglich des eigenen Gewaltpotentials.
Die ersten beiden Beurteilungskriterien sind Fremdbeurteilungen durch Richter oder Vollzugspersonal. Beim dritten Kriterium handelt es sich dagegen um eine Selbstbeurteilung des Jugendlichen, aus der man seine Trainingsmotivation ableiten kann.
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Um eine Zwangsbehandlung der Gewalttäter in bezug auf das Anti-Aggressivitäts-Training zu vermeiden, sind nach Francis/ Allen (1981) vier rechtsstaatliche Prinzipien zu berücksichtigen:
• Es muß eine rechtskräftige Verurteilung des Jugendlichen vorliegen.
• Die Trainingsteilnahme darf nur freiwillig sein, wobei die Nichtteilnahme keine Nachteile mit sich bringen darf.
• Das Training darf dem Teilnehmer keinen Schaden zufügen, so daß dieser nicht schlechter gestellt ist als der Nichtteilnehmer.
• Der Teilnehmer ist über die Risiken und den Nutzen des Trainings aufzuklären.
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Unter Beachtung dieser Prinzipien hat sich bei den Jugendlichen folgende Teilnahmemotivation herauskristallisiert:
• Die Trainingsinteressenten haben an gewalttätigen Auseinandersetzungen kein Interesse mehr, weil sie ihr „ Schlägerimage“ ablegen wollen. Sie fühlen sich durch Provokationen gekränkt und gereizt, so daß sich fürchten, im Jugendstrafvollzug wieder zuzuschlagen und damit ihre vorzeitige Entlassung aufs Spiel setzen. Dieses Problem versuchen sie durch das Anti-Aggressivitäs-Training zu bewältigen.
• Die Selbstbeobachtung der leichten Provozierbarkeit führt bei den Jugendlichen zu der Angst, bei der ersten verbalen Auseinandersetzung außerhalb des Vollzugs wieder gewalttätig zu werden und damit einen Bewährungswiderruf zu riskieren 3 .
Arbeit zitieren:
Martin Wolf, 2001, Das Anti-Aggressivitäts-Training (AAT) für Gewalttäter, München, GRIN Verlag GmbH
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Das Anti-Aggressivitäts-Training
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