Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis 3
1. Einleitung 4
2. EU-Osterweiterung und Arbeitnehmerfreizügigkeit 6
2.1 Osterweiterungen 2004 und 2007. 6
2.2 Rechtliche Bestimmungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit 6
2.2.1 Übergangsbestimmungen 7
2.2.2 Hintergründe der Übergangsbestimmungen. 7
2.3 Aktuelle Situation in der Europäischen Union 8
3. Arbeitsmigration in Europa 10
3.1 Motive für die Arbeitsmigration. 10
3.2 Schätzung des Migrationspotential von Ost- nach Westeuropa 11
3.3 Aktuelle Entwicklung der Arbeitswanderung in der E.U 13
3.4 Beispiel Großbritannien. 14
3.5 Schlussfolgerungen für Deutschland. 15
4. Schlussbetrachtungen. 17
Literaturverzeichnis 18
2
Abkürzungsverzeichnis
EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft EU Europäische Union EU-8 Estland, Lettland, Litauen, Polen Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn EU-15 Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
EU-25 Länder der EU-15 und der EU-8 zusammen
3
1. Einleitung
Mit der fünften und sechsten Erweiterung der Europäischen Union ist der Staatenverbund seit 2004 auf nunmehr 27 Mitgliedsstaaten angewachsen. Die „Festung Europas“ hat sich fast 15 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs für seine östlichen Nachbarn geöffnet und ihnen die Mitgliedschaft ermöglicht. Im Prinzip ist es vorgesehen, dass alle beitretenden Länder den Gemeinschaftlichen Besitzstand, den so genannten Acquis Communautaire und damit alle Rechte und Pflichten eines EU-Mitgliedes übernehmen. Die wichtigsten Grundfreiheiten in der EU sind in diesem Zusammenhang der freie Warenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit, ein freier Kapital-und Zahlungsverkehr sowie die Freiheit für Personen und im Besonderen auch für Arbeitnehmer, sich uneingeschränkt auf dem europäischen Binnenmarkt zu bewegen. Da es unter den Altmitgliedern der EU jedoch Vorbehalte gegenüber einer sofortigen und vollständigen Öffnung der Arbeitsmärkte für die Beitrittsländer gab, wurden Übergangsbestimmungen vereinbart, sodass der überwiegende Teil der Bürger in den neuen Mitgliedsstaaten vorerst nicht von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren kann. Inzwischen haben sich jedoch viele der Altmitglieder dazu entschieden, die Übergangsbestimmungen zu lockern oder ganz abzuschaffen, wodurch sich ein sehr differenziertes Bild auf dem EU-Binnenmarkt ergeben hat. Während in Deutschland nach wie vor an den Beschränkungen festgehalten wird, waren die Türen für die Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedsländern zum Beispiel nach Schweden von Beginn an offen.
Ziel dieser Arbeit ist es, zu analysieren, inwieweit die Übergangsregelungen für Deutschland ihre Ziele erreicht haben und ob es zu empfehlen ist, diese weiter aufrechtzuerhalten. Dazu sollen im ersten Teil das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit und die sich darauf beziehenden Übergangsregelungen vorgestellt werden. Im weiteren Verlauf wird dann untersucht, wie sich die Migrationsströme in Europa entwickelt haben und welche möglichen Schlussfolgerungen sich daraus ableiten lassen können. In diesem Zusammenhang soll auch geklärt werden, ob die Vorbehalte der Altmitglieder gerechtfertigt waren und welche Konsequenzen sich aus der temporären Abschottung ihrer Arbeitsmärkte ergeben.
4
In der hier vorliegenden Arbeit wird die Situation vordergründig am Beispiel Deutschlands, Großbritanniens und Polens dargestellt. Das gründet darauf, dass Polen mit knapp 40 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste der beigetretenen Länder ist und erwartet wird, dass der maßgebliche Teil der osteuropäischen Arbeitsmigranten aus diesem Land kommt (Belke/ Hebler 2002: 133, zitiert nach Wallace 1998). Zudem spielt die geografische Lage eine Rolle. Die Grenze zwischen Alt- und Neumitgliedern verläuft direkt zwischen Deutschland und Polen. Deshalb ist zu vermuten, dass Deutschland zu einem der ersten Zielländer der Migranten aus Polen gehören könnte, besonders, da bereits in den 1990er Jahren die größten Wanderungsströme unter west-und osteuropäischen Ländern zwischen diesen beiden Staaten zu verzeichnen waren (Lammers et al. 2006a: 43). Großbritannien dient als Beispiel zur Betrachtung für ein Land, in dem der Arbeitsmarkt für die Menschen aus den neuen Mitgliedsländern bereits zugänglich ist. Die dort gemachten Erfahrungen sollen dabei helfen, Rückschlüsse auf die mögliche Entwicklung zwischen Deutschland und Polen ziehen zu können.
Zur Thematik der Osterweiterung und der Frage nach den zu erwartenden Migrationsströmen auf den westeuropäischen Binnenmarkt gibt es eine Vielzahl von Studien, die vor allem die wirtschaftlichen Aspekte und die Einflüsse auf die Arbeitsmärkte untersuchen. Insbesondere die Auswirkungen polnischer
Arbeitskräftewanderungen auf den deutschen Arbeitmarkt sind Gegenstand vieler Untersuchungen. Durch die regelmäßige Überprüfung der Übergangsregelungen durch die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten sind auch aktuell immer wieder Studien verfügbar, die den neusten Stand auf diesem Gebiet beschreiben.
5
2. EU-Osterweiterung und Arbeitnehmerfreizügigkeit
2.1 Osterweiterungen 2004 und 2007
Durch den Prozess der Erweiterung der Europäischen Union hat sich die Anzahl der Staaten in den letzten drei Jahren von 15 auf 27 erhöht. Mit dem Beitritt der Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn (EU-8) sowie Malta und Zypern 2004 und den Beitritten Bulgariens und Rumäniens 2007 sind zwölf neue Mitglieder in die Gemeinschaft aufgenommen worden. Für diese gelten jedoch, mit Ausnahme von Malta und Zypern, vorerst nicht alle Rechte und Pflichten eines vollwertigen EU-Mitgliedes. Im Vorfeld des Beitrittes haben sich die Mitglieder der alten EU-15 durchgesetzt, die eine sofortige Öffnung ihrer Arbeitsmärkte für die neuen Mitglieder ablehnten. Aus diesem Grund kommt das Prinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die beigetretenen Staaten bis heute noch nicht vollständig zur Anwendung.
2.2 Rechtliche Bestimmungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Gemeinschaft genießen
Arbeitnehmer und Selbständige die Möglichkeit, sich frei zu bewegen. Das heißt, dass sich alle Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedslandes in jedem anderen Mitgliedsland aufhalten dürfen, um eine Arbeit zu suchen beziehungsweise einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Hierzu kommen das Aufenthaltsrecht für die Zeit, in der die Arbeit ausgeübt wird und ein Verbleiberecht für die Zeit danach. Dasselbe gilt für die Familienangehörigen des Arbeitsmigranten (Gerstenberger et al. 2004: 172). Um Diskriminierungen auszuschließen, sind die Arbeitnehmer im Aufnahmeland genauso wie die arbeitenden Inländer zu behandeln. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus Artikel 39 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). Dort heißt es, dass „innerhalb der Gemeinschaft [...] die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet (ist)“ (Classen 2006: 50). Weitere Regelungen sind in der „Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft“ festgehalten (ebd.: 198 f.).
6
Arbeit zitieren:
Philipp Stroehle, 2007, Arbeitsmigration in der Europäischen Union, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die Emigration polnischer Arbeitskräfte in den EU-Raum und ihre Auswir...
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Masterarbeit, 61 Seiten
Schlechtleistung des Arbeitnehmers als Haftungsgrund und als Grund für...
Hausarbeit, 16 Seiten
Globalisierte Räume und Migrationspolitik
Politik - Internationale Politik - Thema: Globalisierung, pol. Ökonomie
Seminararbeit, 16 Seiten
Haben Migrationsbewegungen von Polen nach Deutschland seit den 1990er ...
Seminararbeit, 18 Seiten
Personalmanagement als strategisches Human Resource Management
BWL - Personal und Organisation
Seminararbeit, 31 Seiten
Schulverweigerung und Schulabsentismus
Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik
Hausarbeit, 34 Seiten
Die Sprachwandeltheorie von Ferdinand de Saussure
Romanistik - Allgemeines u. Fächerübergreifendes
Hausarbeit (Hauptseminar), 23 Seiten
Die Osterweiterung der Europäischen Union - Chancen und Risiken für de...
Medien / Kommunikation - Massenmedien allgemein
Diplomarbeit, 91 Seiten
Eine Begründung für die Menschenrechte
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Zwischenprüfungsarbeit, 22 Seiten
Impact of culture on the style and process of management and leadershi...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Seminararbeit, 34 Seiten
The general situation of refugee children in view of the UN-Convention...
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Seminararbeit, 16 Seiten
Das Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Ber...
Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik
Hausarbeit (Hauptseminar), 19 Seiten
Die Weißenhofsiedlung - Mietshausblock von Mies van der Rohe
Kunst - Architektur, Baugeschichte, Denkmalpflege
Hausarbeit, 20 Seiten
Die Juniorenfirma - Ein Konzept zur Stimulierung unternehmerischen Den...
BWL - Didaktik, Wirtschaftspädagogik
Seminararbeit, 19 Seiten
Philipp Stroehle hat den Text Arbeitsmigration in der Europäischen Union veröffentlicht
Philipp Stroehle hat einen neuen Text hochgeladen
0 Kommentare