I
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS II
TABELLENVERZEICHNIS III III
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS IV
1 EINFÜHRUNG 1
1.1 Einordnung des Themas 1
1.2 Gang der Untersuchung 1
2 KENNZAHLEN 4
2.1 Absolute Zahlen 4
2.2 Relative Zahlen 5
2.2.1 Gliederungszahlen 5
2.2.2 Indexzahlen 5
2.2.3 Beziehungszahlen 6
3 DEFINITION UND EINORDNUNG DER KONZERNSTEUERQUOTE 7
3.1 Berechnungsformel der Konzernsteuerquote 7
3.2 Komponenten der Konzernsteuerquote 8
3.2.1 Tatsächlicher Ertragssteueraufwand 8
3.2.2 Latente Steuern 9
3.2.3 Konzernergebnis vor Ertragssteuern 13
3.3 Tax Reconciliation Die steuerliche Überleitungsrechnung 13
3.4 Verlauf der Konzernsteuerquote 15
3.5 Ausprägungen der Konzernsteuerquote und deren Interpretation 17
3.5.1 Positive Konzernsteuerquote 17
3.5.2 Negative Konzernsteuerquote 19
4 MÖGLICHKEITEN ZUR OPTIMIERUNG DER KONZERNSTEUERQUOTE 21
4.1 Klassische Instrumente der Steuerpolitik 21
4.2 Identifizierung wesentlicher Treiber und deren Beeinflussbarkeit 22
4.2.1 Vermeidung steuerlicher Ineffizienzen 24
4.2.2 Steuerung der Konzernsteuerquote durch Nutzung des nationalen Steuergefälles 26
4.2.3 Steuerung der Konzernsteuerquote durch Nutzung des internationalen Steuergefälles 27
II
5 AUSSAGEFÄHIGKEIT DER KONZERNSTEUERQUOTE BEI VERGLEICHENDEN
ANALYSEN 30
5.1 Anspruch an die Konzernsteuerquote bei vergleichenden Analysen 30
5.2 Die Konzernsteuerquote im Zeitvergleich 31
5.2.1 Allgemeine Vorgehensweise 31
5.2.2 Bestimmung des Eichstrichs 33
5.2.3 Zeitvergleich von Konzernsteuerquoten der Commerzbank 37
5.2.4 Verwertbarkeit der Ergebnisse 39
5.3 Die Konzernsteuerquote im zwischenbetrieblichen Vergleich 39
5.3.1 Allgemeine Vorgehensweise beim Vergleich von Konzernsteuerquoten im zwischenbetrieblichen
Vergleich 39
5.3.2 Vergleich von Konzernsteuerquoten der DAX-Unternehmen 40
5.3.3 Verwertbarkeit der Ergebnisse 42
6 VERWERTBARKEIT DER ERGEBNISSE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER
INTERESSENGRUPPEN 43
6.1 Verwertbarkeit für Anteilseigner und potentielle Investoren 43
6.2 Verwertbarkeit für das interne Management 43
7 FAZIT 45
ANHANG 47
LITERATURVERZEICHNIS 76
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Arten von Kennzahlen 4
Abbildung 2: Berechnungsformel der Konzernsteuerquote 7
Abbildung 3: Unterschiede in der Berücksichtigung latenter Steuern nach HGB DRS und IFRS10
Abbildung 4: Verlauf der Konzernsteuerquote 15
Abbildung 5: Potential steuerpolitischer Maßnahmen zur Senkung der Konzernsteuerquote 22
Abbildung 6: Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften in Prozent (2005) 28
III
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Mögliche Ausprägungen der Konzernsteuerquote 17
Tabelle 2: Mögliche Entwicklungen der Konzernsteuerquote im Zeitablauf 31
Tabelle 3: Beurteilung der zeitlichen Entwicklung der Konzernsteuerquote in Abhängigkeit des
Konzernergebnisses 32
Tabelle 4: Konzernsteuerquoten der Adidas Gruppe im Zeitvergleich bei Bildung eines
Eichstrichs auf Basis des tariflichen Steuersatzes 34
Tabelle 5: Konzernsteuerquoten der Adidas Gruppe im Zeitvergleich bei Bildung eines
Eichstrichs auf Basis eines Mischtarifsteuersatzes 36
Tabelle 6: Konzernsteuerquoten der Adidas Gruppe im Zeitvergleich bei Bildung eines
Eichstrichs auf Basis des tariflichen Steuersatzes 37
Tabelle 7: Konzernsteuerquoten der Commerzbank Gruppe im Zeitvergleich 38
Tabelle 8: Vergleich der Konzernsteuerquoten von DAX-Unternehmen
des Jahres 2002 41
IV
Abkürzungsverzeichnis
€ Euro
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
AG Aktiengesellschaft
AO Abgabenordnung
Aufl. Auflage
BB Betriebsberater (Zeitschrift)
BMF Bundesministerium der Finanzen
bspw. beispielsweise
bzw. beziehungsweise
d.h. das heißt
DAX Deutscher Aktienindex
DB Der Betrieb (Zeitschrift)
DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard
DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee
DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
erw. erwartete(r)
EStG Einkommenssteuergesetz
etc. et cetera
f. folgende (Seite)
ff. folgende (Seiten)
gem. gemäß
GewSt Gewerbesteuer
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
Hrsg. Herausgeber
i.d.R. in der Regel
i.H.v. in Höhe von
i.S.d. im Sinne des
IAS International Accounting Standard(s)
IASB International Accounting Standard Board
IFRS International Financial Reporting Standards
1
1 Einführung
1.1 Einordnung des Themas
Die Konzernsteuerquote als Maßgröße für die effektive Steuerbelastung von Konzernen ist in den letzten Jahren immer weiter in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Das liegt zum einen daran, dass sich die Unternehmen einem immer weiter zunehmenden Steuerwettbewerb gegenübersehen, in dem ein Vergleich allein an den tariflichen Steuersätzen offenkundig unzureichend ist – die tatsächliche Steuerbelastung hängt nämlich nicht allein von diesen ab, sondern zu einem großen Teil auch von der steuerlichen Bemessungsgrundlage, die besonders im internationalen Vergleich wesentliche Unterschiede bezüglich ihrer Ermittlung aufweist. Zum anderen liegt das aber auch daran, dass kapitalmarktorientierte Konzerne für die Geschäftsjahre, die nach dem 01.01.2005 1 beginnen verpflichtend nach IFRS bilanzieren müssen und somit gleichzeitig auch eine steuerliche Überleitungsrechnung zu veröffentlichen haben, aus der die Konzernsteuerquote hervorgeht. 2 Der Konzernsteuerquote kommen hier unterschiedliche Funktionen zu. Zum einen soll sie externen Bilanzlesern einen Einblick in die betriebliche Steuerpolitik gewähren, zum anderen wird sie von der Steuerabteilung als Ziel- und Kontrollgröße herangezogen, wodurch die eigene Leistung besser beurteilt werden soll. Eine dritte Funktion ist die, von der Unternehmensleitung als Maßgröße herangezogen zu werden, um die Leistung der Steuerabteilung besser beurteilen zu können. 3 An diese Funktionen schließt sich auch das Thema dieser Diplomarbeit an, in der untersucht werden soll, ob die Konzernsteuerquote ein Instrument ist, um die Performance einer Steuerabteilung vergleichbarer zu machen.
1.2 Gang der Untersuchung
Bevor allerdings diese Fragestellung selbst in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken kann, sollen zunächst einmal einige grundlegende Sachverhalte geklärt werden, die m.E. für das Verständnis des Themas wesentlich sind.
Zuvorderst ist dabei zu klären, ob die Konzernsteuerquote die Performance überhaupt eindeutig abbilden kann, bevor daran anschließend ein Versuch unternommen werden kann, die Kennzahl in
1 Für Konzernunternehmen, die in den USA börsennotiert sind und nach US-GAAP bilanzieren verlängert sich diese Frist bis zu 01.01.2007.
2 Vgl. Buchholz, R. (2003): Internationale Rechnungslegung, S.13; Herzig, N. / Bär, M. (2003): Die Zukunft der steuerlichen Gewinnermittlung, S. 1; Schäfer, A. / Spengel, C. (2004): International Tax Planning, S. 9. 3 Herzig, N. / Dempfle, U. (2002): Konzernsteuerquote, S.1.
2
einen Vergleich zu überführen. Zunächst wird deshalb in Kapitel 2 der Frage nachgegangen, um welche Art von Kennzahl es sich bei der Konzernsteuerquote handelt und welche Bedingungen eine solche Kennzahl erfüllen muss, um aussagefähig zu sein.
Nachdem in Kapitel 3 der Konzernsteuerquote der notwenige sachlogische Zusammenhang attestiert werden kann, wird daran anschließend die Konzernsteuerquote abschnittsweise in ihre Be-standteile zerlegt, um festzustellen, inwiefern diese Komponenten der Quote wesentlich für die Abbildung eines effektiven Steuersatzes sind. Im Zuge dessen werden insbesondere die Abbildung latenter Steuern und ihre Bedeutung innerhalb der Quote hervorgehoben und aufgezeigt, inwiefern diese zur Stabilität der Quote beitragen.
Im weiteren Ablauf werden wir dann sehen, dass die Konzernsteuerquote in Abhängigkeit ihres Nenners keinen linearen Verlauf annimmt (Kapitel 3.4), sondern eher einen Kurvenverlauf, was durch den maßgeblichen Einfluss nicht abziehbarer Größen auf die Konzernsteuerquote erklärt werden kann. Durch diese Tatsache wird allerdings die Interpretation der Konzernsteuerquote erschwert und die steuerliche Überleitungsrechnung, die die Abweichungen des effektiven Steuer-aufwandes von dem erwarteten erklären soll, unentbehrlich. Des Weiteren werden wir an dieser Stelle sehen, dass die angestrebte Zielrichtung, bezogen auf eine möglichst geringe oder hohe Konzernsteuerquote, davon abhängig ist, ob der betrachtete Konzern einen Gewinn oder aber einen Verlust erwirtschaftet hat (Kapitel 3.5).
Nachdem diese grundlegenden Sachverhalte geklärt wurden, werden in Kapitel 4 Möglichkeiten aufgezeigt, durch die die Konzernsteuerquote optimiert und stabilisiert werden kann. Eine erste Erkenntnis wird sein, dass die klassischen Instrumente der Steuerpolitik, die auf eine Minimierung des Steuerbarwerts abzielen, von der Konzernsteuerquote nicht abgebildet werden, was durch die kom-pensatorische Wirkung latenter Steuern erklärt werden kann. Andere wirksame Instrumente sind wiederum durch eine unterschiedlich hohe Eingriffsintensität geprägt und können somit auch nicht von allen Unternehmen gleichsam umgesetzt werden.
Daran anschließend wird dann in Kapitel 5 versucht, die Konzernsteuerquote in einen Vergleich mit anderen Konzernsteuerquoten zu überführen, wobei dabei zweckmäßiger Weise besonders auf den Vergleich von Steuerquoten einzelner Konzerne im Zeitablauf (Zeitvergleich) und auf den Vergleich verschiedener Konzerne zu einem Zeitpunkt (Betriebsvergleich) abgestellt wird.
Nachdem das Problem der unterschiedlichen Zielrichtung der Konzernsteuerquoten, abhängig von dem Vorzeichen des zu Grunde gelegten Nenners, in diesen vergleichenden Analysen überwunden werden kann, stellt sich aber ein weiteres Problem. Dieses äußert sich in der Wahl eines adäquaten Eichstrichs, der für einen Vergleich von Konzernsteuerquoten notwendig wird, die auf einem unterschiedlichen Vorzeichen des Nenners gründen. An dieser Stelle kann zwar kein Eichstrich gefunden werden, der über alle Perioden hinweg Bestand hat, aber es kann zumindest erreicht werden, dass
3
der angepasste tarifliche inländische Ertragssteuersatz in den Perioden sinnvoll angewendet werden kann, in denen sich dieser der Höhe nach nicht verändert.
Nachdem in Kapitel 6 die Verwertbarkeit der Informationen für die verschiedenen Interessenten der Konzernsteuerquote wie potentieller Investoren und das interne Management dargelegt werden, schließt Kapitel 7 mit einem Fazit.
4
2 Kennzahlen
Um eine Analyse der Konzernsteuerquote vornehmen zu können, ist es zunächst einmal wichtig, diese in das Gerüst bestehender Kennzahlengruppen einzuordnen. So werden in der Literatur verschiedene Arten von Kennzahlen unterschieden, die im Folgenden nun näher betrachtet werden sollen.
Abbildung 1: Arten von Kennzahlen 4
In Form von absoluten oder relativen Zahlen erfassen Kennzahlen einen zahlenmäßig erfassbaren Sachverhalt in verdichteter Form. Dabei sollen sie Strukturen und Prozesse auf relativ einfache Art und Weise darstellen und externen Betrachtern sowie Führungsinstanzen einen umfassenden Überblick darüber vermitteln. 5
2.1 Absolute Zahlen
Aus wie vielen Elementen eine näher bezeichnete Menge besteht, wird durch absolute Zahlen zum Ausdruck gebracht. Dabei unterscheidet man Einzelzahlen wie bspw. die Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens, Summen wie bspw. die Bilanzsumme, Differenzen wie bspw. den Gewinn als Differenz zwischen Erlös und Kosten oder aber Mittelwerte wie z.B. die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter im Verlauf eines Jahres. 6
4 Gladen, W. (2001): Kennzahlen, S.15.
5 Vgl. Küting, K. / Weber, C.-P. (2004): Bilanzanalyse, S.23.
6 Vgl. Gladen, W. (2001): Kennzahlen, S.15; Küting, K. / Weber, C.-P.(2004): Bilanzanalyse, S.24.
5
Dadurch, dass absolute Zahlen nicht ohne Vergleich mit anderen Zahlen einen Aussagegehalt haben, sind viele Autoren der Auffassung, dass sie nicht zu den Kennzahlen gezählt werden können. Andererseits wird bspw. der Kennzahl „Preis“ als absoluter Zahl beim Preisvergleich durchaus die Eigenschaft einer Kennzahl konstatiert. 7
2.2 Relative Zahlen
2.2.1 Gliederungszahlen
Werden Teilgrößen einer Kennzahl zu ihrer Gesamtgröße ins Verhältnis gesetzt, spricht man von Gliederungszahlen. 8 Sie verdichten das relative Gewicht einzelner Größen in Beziehung zu ihrer Gesamtgröße. 9 Dies ist beispielsweise bei der Eigenkapitalquote der Fall, bei der das Eigenkapital ins Verhältnis zum Gesamtkapital gesetzt wird, um somit eine Aussage darüber zu treffen, wie die Kapitalstruktur und damit die Aufteilung zwischen Fremd- und Eigenkapital innerhalb eines Unternehmens gestaltet ist. 8 Eine ausschließliche Betrachtung der Bilanzposition Eigenkapital würde einen Bilanzanalysten zu keinem Ergebnis führen, wenn es bspw. bei einer Kreditvergabe um die Feststellung des Haftungskapitals geht. Nur die Betrachtung dieser Größe im Verhältnis zu ihrer Gesamtgröße lässt einen Rückschluss auf die Haftungsverhältnisse und damit möglicherweise auf die Höhe des Risikos zu, das bei einer Kreditvergabe bestehen würde.
Gliederungszahlen werden häufig in Form eines Kreisdiagramms veranschaulicht und sind führ Führungskräfte wichtig, da sie die Aufmerksamkeit auf relevante Sachverhalte lenken und deren Zielerreichungsgrad (bspw. den Marktanteil) aufdecken können. 10
2.2.2 Indexzahlen
Zur Darstellung von zeitlichen Entwicklungen einer Größe werden Indexzahlen herangezogen. Dazu wird ein Basiszeitpunkt gewählt und die betrachtete Größe zu diesem Zeitpunkt gleich 100% gesetzt. Alle weiteren Werte dieser Größe im Zeitablauf werden dann im Verhältnis zu diesem Basiszeitpunkt betrachtet. Dabei hängt schließlich der Aussagegehalt einer Indexzahl von der Wahl des Basiszeitpunktes ab. Würde der Basiszeitpunkt falsch gewählt, so könnte eine normale Ausprägung einer Größe möglicherweise zu einem extremen Ausschlag des Indexes und damit zu Fehl-
7 Vgl.Küting, K. / Weber, C.-P. (2004): Bilanzanalyse, S. 24; Gladen, W. (2003): Kennzahlen, S. 16.
8 Vgl. Küting, K. / Weber, C.-P. (2004): Bilanzanalyse, S. 25.
9 Vgl. Coenenberg, A. G. (2003): Jahresabschluss, S. 935.
10 Vgl. Gladen, W. (2003): Kennzahlen, S. 17.
6
interpretationen führen. 11 Der wesentliche Vorteil von Indexzahlen besteht darin, dass man keine absoluten Zahlen bekannt geben muss, wenn dies nicht erwünscht ist. 12
2.2.3 Beziehungszahlen
Auf eine dritte und damit letzte Kategorie von relativen Kennzahlen stellen Beziehungszahlen ab, die verschiedenartige Gesamtheiten zueinander in Beziehung setzen. 13 Vorraussetzung für ein solches Vorgehen ist allerdings die Sicherstellung eines sachlogischen Zusammenhangs zwischen Zähler- und Nennergröße. Dies ist bspw. bei der Kennzahl „Gesamtkapitalrentabilität“ der Fall, bei der der Gewinn ins Verhältnis zum Gesamtkapital gesetzt wird. Der Gewinn begründet somit seine Entstehung mit dem Einsatz des gesamten Kapitals, das einem Unternehmen zur Verfügung steht, und ist somit die verursachte Größe des Gesamtkapitals als verursachende Größe. Ein sachlogischer Zusammenhang ist somit in diesem Fall gegeben. 14 Des Weiteren ist es generell wichtig, dass eine Kennzahl eindeutig interpretierbar ist, d.h. dass diese Zahl im Ergebnis mit anderen Zahlen im Zeitablauf bzw. im zwischenbetrieblichen Vergleich verglichen werden kann und eine eindeutige Aussage über die Qualität dieser Zahl getroffen werden kann. Dazu ist es allerdings notwendig, dass die verwendeten Zahlen nach den gleichen Prinzipien und Kriterien aufbereitet worden sind und die Grunddaten, die aus der Aufbereitung gewonnen wurden, inhaltlich vergleichbar sind. 15 In diese Kategorie von relativen Kennzahlen fällt offensichtlich auch die Konzernsteuerquote, da sie zwei verschiedenartige Gesamtgrößen zueinander in Beziehung setzt: zum einen im Zähler den effektiven Steueraufwand, der aus den tatsächlich gezahlten Steuern und den latenten Steuern besteht und zum anderen im Nenner das Konzernergebnis vor Ertragssteuern. 16 Ob und in welcher Form die Konzernsteuerquote der Forderung nach einem sachlogischen Zusammenhang und einer eindeutigen Interpretation nachkommen kann, wird unter anderem in der nun nachfolgenden Ausarbeitung Gegenstand der Untersuchung sein.
11 Vgl. Coenenberg, A. G. (2003): Jahresabschluss, S. 936.
12
Vgl. Gladen, W. (2003): Kennzahlen, S. 17.
13
Vgl. Gladen, W. (2003): Kennzahlen, S. 17.
14
Vgl. Coenenberg, A. G. (2003): Jahresabschluss, S. 935.
15
Vgl. Küting, K. / Weber, C.-P. (2004): Bilanzanalyse, S. 43.
16
Siehe auch Abbildung 2.
7
3 Definition und Einordnung der Konzernsteuerquote
Während die Konzernsteuerquote hierzulande erst in den letzten Jahren in ihrer Bedeutung zugenommen hat, ist sie international und besonders im angelsächsischen Raum schon länger unter dem Namen „Effective Tax Rate“ (ETR) bekannt. 17 Das liegt daran, dass sie schon seit geraumer Zeit notwendiger Bestandteil internationaler Abschlüsse ist, in denen auch die steuerliche Überleitungsrechnung zu veröffentlichen ist, aus deren Ergebnis sich die effektive Steuerbelastung ergibt. 18 Der Wortbestandteil „Quote“ innerhalb der Konzernsteuerquote ist dabei semantisch eigentlich nicht ganz korrekt, da dieser im eigentlichen Sinne gemeinhin als verhältnismäßiger Anteil an einem Ganzen definiert ist 19 und somit 100 v.H. nicht überschreiten dürfte. Allerdings ist eine solche Ausprägung der Konzernsteuerquote in gewisser Regelmäßigkeit anzutreffen 20 , so dass der englischsprachige Begriff eigentlich zutreffender wäre. Da sich der Begriff Konzernsteuerquote aber mittlerweile im deutschsprachigen Raum etabliert hat, 21 soll er auch in der nun nachfolgenden Ausarbeitung weiterhin Verwendung finden.
3.1 Berechnungsformel der Konzernsteuerquote
Die Konzernsteuerquote ist nach IAS 12.86 definiert als das Verhältnis von effektivem Steuerauf-wand zum Konzernergebnis vor Ertragssteuern, wobei sich der effektive Steueraufwand aus den tatsächlich gezahlten und latenten Steuern zusammensetzt. 22
+
uerquote Konzernste
Abbildung 2: Berechnungsformel der Konzernsteuerquote 23
Die Konzernsteuerquote kann sowohl positive als auch negative Werte annehmen, 24 wobei letzteres bei dem ersten Blick auf die Quote zunächst als Regelfall erscheint. So erwartet man in den meisten
17 Vgl. Gerrit, A. (2004): Tax Reconciliation, S.109; Müller, R. (2002): Die Konzernsteuerquote, S. 1684.
18
Siehe hierzu Kapitel 3.3.
19
Vgl. Hermann, U. (1996): Die neue deutsche Rechtschreibung, S. 769.
20
Siehe Kapitel 3.5.
21
Vgl. Serg, O. (2006): Optimierung, S.67.
22
Vgl. Kröner, M. / Benzel, U. (2004): Konzernsteuerquote, S. 703.
23
Spengel, C. (2005): Konzernsteuerquoten, S. 92; Serg, O. (2006): Optimierung, S.66; Herzig, N. / Dempfle, U.
(2002): Konzernsteuerquote, S. 1.
24
Siehe Kapitel 3.5.
8
Fällen ein positives Konzernergebnis vor Steuern, verbunden mit einem Steueraufwand, der mit einem negativen Vorzeichen in die Quote eingeht. 25 Das ist allerdings so nicht der Fall, da sich der tatsächliche Steueraufwand, wie später noch aufgezeigt wird, durch Multiplikation des erwarteten Steuersatzes mit dem steuerbilanziellen Gewinn und durch Hinzurechnungen und Abzüge aus der steuerlichen Überleitungsrechnung 26 ergibt und somit i.d.R. mit einem positiven Vorzeichen in die Quote eingeht. 27 Sowohl der erwartete Steuersatz als auch der steuerbilanzielle Gewinn sind in aller Regel positiv, so dass auch der tatsächliche Steueraufwand positiv ist, soweit die Abzüge aus der Überleitungsrechnung den erwarteten Steueraufwand inklusive der Hinzurechnungen nicht übersteigen. Gleichwohl kann es aber auch sein, dass sich ein Steuerertrag im Zähler der Quote wiederfindet, so dass sich daraus ein negatives Vorzeichen für die Konzernsteuerquote ergeben kann. Dieser und weitere Fälle werden in Kapitel 3.5 noch weiter thematisiert und seien an dieser Stelle nur des Verständnisses wegen erwähnt.
3.2 Komponenten der Konzernsteuerquote
3.2.1 Tatsächlicher Ertragssteueraufwand
In den Zähler der Konzernsteuerquote werden ausschließlich ertragsabhängige Steuern einbezogen, die bei Kapitalgesellschaften in Deutschland aus der Körperschaftssteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer bestehen. 28 Dieses Vorgehen macht auch durchaus Sinn, da nur diese Steuern einen direkten Bezug und somit den geforderten sowie notwendigen sachlogischen Zusammenhang (siehe Kapitel 1.1.3) zur Nennergröße aufweisen können. 29 Die Ertragsteuern im Zähler sind die verursachte Größe der verursachenden Größe „Konzernergebnis vor Steuern“. Andere Steuerarten, wie bspw. die Umsatzsteuer, haben den Nenner nämlich bereits gesenkt und müssen somit auch im Zähler unberücksichtigt bleiben.
Andererseits besteht durch diese Restriktion auch die Gefahr, dass andere Steuerarten in der Ausrichtung der Steuerpolitik vernachlässigt werden, obwohl sie für ein Unternehmen eine nicht unerhebliche Belastung darstellen können. 30 Beispielsweise beeinflussen Kostensteuern wie die Umsatzsteuer, Zölle und Verbrauchssteuern das Konzernergebnis unmittelbar, da sie sich direkt und teils in
25 Vgl. Serg, O. (2006): Optimierung, S. 67.
26
Siehe Kapitel 3.3.
27
Vgl. Serg, O. (2006): Optimierung, S. 67.
28
Vgl. Dempfle, U. (2006): Charakterisierung, S. 47-48.
29
Vgl. Serg, O. (2006): Optimierung, S. 67.
30
Vgl. Dempfle, U. (2006): Charakterisierung, S.51; Lammersen, L. (2005): Steuerbelastungsvergleiche, S.59; Her-
zig, N. (2003): Gestaltung, S. 84.
9
erheblichen Umfang als operativer Aufwand auf dieses auswirken. Die Berücksichtigung dieser Steuern wäre in Hinblick auf Steuersenkungen auch durchaus vielversprechend, findet bei der Be- 31 wodurchdie Konzernsteuerquote trachtung der Konzernsteuerquote aber keine Berücksichtigung, auch lediglich über einen Teil der Konzernsteuerlast Aufschluss geben kann. 32 Trotz dieses Kritikpunktes bleibt die ausschließliche Berücksichtigung lediglich ertragsabhängiger Steuern innerhalb der Konzernsteuerquote aber zu Recht bestehen, da ansonsten der sachlogische Zusammenhang zwischen Zähler- und Nennergröße verloren gehen würde. 33
3.2.2 Latente Steuern
3.2.2.1 Bedeutung latenter Steuern innerhalb der Konzernsteuerquote
Neben den tatsächlich gezahlten Steuern beinhaltet die Zählergröße zudem noch die latenten Steuern, die für die Aussagekraft der Quote von ganz erheblicher Bedeutung sind. 34 Diesen Steuerabgrenzungen kommt nämlich die Aufgabe zu, die zeitlichen Unterschiede des Steueraufwands zu kommunizieren, die lediglich aus Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Rechnungslegungssystemen resultieren und sich im Zeitablauf sukzessive wieder aufheben. 35 So beschränken sie Volatilitäten der Steuerquote, die lediglich auf eine zeitliche Verlagerung der Steuerzahlung zurückzuführen sind und somit keine materiellen Steuerbelastungsänderungen wiedergeben. Diese Funktion der latenten Steuern wird in der Literatur auch als kompensatorischer Effekt latenter Steuern umschrieben. 36
3.2.2.2 Bilanzierung latenter Steuern nach HGB, DRS und IFRS
Hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern bestehen zwischen der Ansetzbarkeit nach HGB und der nach IFRS große Unterschiede. Das HGB folgt dem sogenannten timing concept, nach dem latente Steuern lediglich auf zeitlich begrenzte Differenzen zwischen der handelrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung gebildet werden dürfen, die sich im Zeitablauf automatisch wieder ausgleichen. 37
31 Vgl. Kröner, M. / Benzel, U. (2004): Konzernsteuerquote, S. 703.
32
Vgl. Gerrit, A. (2004): Tax Reconciliation, S.109.
33
Vgl. Serg, O. (2006): Optimierung, S. 67.
34
Vgl. Müller, R. (2002): Die Konzernsteuerquote, S. 1684.
35
Vgl. Kröner, M. / Benzel, U. (2004): Konzernsteuerquote, S. 703.
36
Vgl. Gerrit, A. (2004): Tax Reconciliation, S.107; Kröner, M. / Benzel, U. (2004): Konzernsteuerquote, S. 707.
37
Vgl. Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2004): Konzernbilanzen, S. 515.
10
Dahingegen wird nach den internationalen Vorschriften der IFRS zudem auch eine Bilanzierung auf quasi-permanente Unterschiede verlangt, was unter dem Begriff temporary concept verstanden wird, welches sich im Gegensatz zum timing concept nicht an der GuV sondern an der Bilanz orientiert ist und somit auch erfolgsneutrale Differenzen 38 in Form latenter Steuern abbildet. 39 Quasipermanente Differenzen sind dadurch gekennzeichnet, dass sich diese im Zeitablauf nicht automatisch wieder ausgleichen, sondern sich möglicherweise erst mit dem Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes wieder umkehren. 40 Beiden Rechnungslegungssystemen gemeinsam ist, dass auf zeitlich unbegrenzte Differenzen keine latenten Steuern gebildet werden dürfen, da diese sich im Zeitablauf nicht wieder ausgleichen. 41
Dadurch, dass die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz immer weiter in den Hin-tergrund rückt und die Bilanzierungsvorschriften des Handelsrechts immer stärker von denen des Steuerrechts abrücken, kommt es innerhalb der Handelsbilanz zu einem regelmäßigen Überhang an
38
Erfolgsneutrale Differenzen zwischen Handel- und Steuerbilanz treten bspw. bei Anwendung des nach IFRS erlaubten revaluation model auf, bei dem Zuschreibungen auf Sachanlagen und Intangible Assets auch über die Anschaffungskosten hinaus durchgeführt werden dürfen, deren Betrag allerdings in eine erfolgsneutrale Rücklage eingestellt wird. Daraus resultierende latente Steuern werden ebenfalls erfolgsneutral berücksichtigt.
39
Vgl. Sween, C. (2007): Tatsächliche und latente Steuern, S.18; Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2004): Konzernbilanzen, S. 515.
40
Vgl. Pellens, B./Fülbier, R.U./Gassen, J. (2006): Rechnungslegung, S. 207.
41
Vgl. Buchholz, R. (2007): Internationale Rechnungslegung, S. 76-82.
42
Vgl. Buchholz, R. (2007): Internationale Rechnungslegung, S. 77.
11
aktiven latenten Steuern. 43 Da aktive latente Steuern aber nicht den Tatbestand eines Vermögensge-genstandes erfüllen, was für eine Aktivierung nach deutschem Handelsrecht eine notwendige Bedingung ist, besteht für deren Bildung gem. §274 Abs.2 HGB nur ein Wahlrecht, diese zumindest als Bilanzierungshilfe in der Bilanz ansetzen zu dürfen. 44 Durch diese Tatsache wird allerdings die Aussagefähigkeit von Steuerquoten, die sich auf Jahresabschlüsse nach dem deutschen Handelsrecht beziehen, stark beschnitten, da nach diesen oftmals ein Überhang an aktivischen latenten Steuern zu verzeichnen ist und ein Ansatz von Analysten häufig als negatives Signal gedeutet wird. 45 Das liegt daran, dass dieses Wahlrecht häufig von Unternehmen genutzt wird, die nahe der Insolvenz stehen und dadurch ihr Vermögen künstlich aufwerten wollen. 46 Diese Problematik hat auch das DRSC erkannt und mit dem DRS 10 zumindest auf Konzernebene eine Brücke zu den internationalen Vorschriften der IFRS geschlagen, wodurch es ebenfalls zur Bilanzierung quasi-permanenter Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz kommt. 47 Allerdings sind diese Vorschriften nur für den Konzernabschluss verbindlich, so dass die genannten Probleme auf Ebene der Einzelabschlüsse weiterhin größtenteils Bestand haben. 48 Zudem ersetzt der DRS 10 das Bilanzierungswahlrecht aktiver latenter Steuern durch ein Aktivierungsgebot, soweit die Nutzung dieses „Steuererstattungsanspruchs“ in naher Zukunft durch ausreichende Gewinne wahrscheinlich ist. Dadurch, dass der DRS 10 für Konzernabschlüsse, die nach dem HGB aufgestellt werden und deren Geschäftsjahre nach dem 31.12.2002 beginnen, verbindlich ist, ist auch eine ebenbürtige Berücksichtigung latenter Steuern im Vergleich zu den internationalen Grundsätzen der IFRS zumindest auf Konzernebene gewährleistet. 49 Hinter den latenten Steuern als Bestandteil der Konzernsteuerquote verbirgt sich allerdings auch eine gewisse „Gefahr“ für die Stabilität der Konzernsteuerquote. So müssen Steuersatzänderungen nach der Verbindlichkeitenmethode (liability-method), die für Konzernabschlüsse sowohl nach
IFRS als auch nach HGB verbindlich ist, in der Periode berücksichtigt werden, in der sie auch ent-
standen sind. 50 Dieses Vorgehen ist jedoch für die latenten Steuern und gleichzeitig also auch für die Konzernsteuerquote mit teils erheblichen Auswirkungen verbunden. 51 Es wird somit entweder
43
Vgl. Rabeneck, J. / Reichert, G. (2002): Latente Steuern, S. 1366; Herzig, N. / Dempfle, U. (2002): Konzernsteuerquote, S. 1.
44
Vgl. Coenenberg, A. G. (2003), Jahresabschluss, S. 399.
45
Vgl. Herzig, N. / Dempfle, U. (2002): Konzernsteuerquote, S. 1.
46
Vgl. Gerrit, A. (2004), Tax Reconciliation, S. 91; Herzig, N. / Dempfle, U. (2002): Konzernsteuerquote, S. 1.
47
Siehe hierzu die Erläuterungen des DRSC zum DRS 10 – abrufbar unter folgender URL: http://www.standardsetter.de/drsc/docs/drs_summaries/10.html .
48
Vgl. Gerrit, A. (2004), Tax Reconciliation, S. 83.
49
Vgl. Thieme, J. (2004): Latente Steuern, S. 29.
50
Vgl. Buchholz, R. (2007): Internationale Rechnungslegung, S. 81; Rabeneck, J. / Reichert, G. (2002): Latente Steuern, S. 1371; Küting, K. / Wirth, J. (2003): Latente Steuern, S. 624; Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S. (2004): Konzernbilanzen, S. 517.
51
Vgl. Kröner, M. / Benzel, U. (2004): Konzernsteuerquote, S. 708; Serg, O. (2006): Optimierung, S. 116.
Arbeit zitieren:
Andreas Schmidt, 2007, Ökonomische Analyse der Konzernsteuerquote, München, GRIN Verlag GmbH
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Einbetten
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Darstellung und Würdigung der Kennzahl "Konzernsteuerquote" ...
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