Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
2 Der Islam. 2
2.1 Das Glaubensbekenntnis (Shahada) 2
2.2 Die fünf Gebete (Salat) 2
2.3 Das Fasten (Siyam) 3
2.4 Die Pilgerreise (Hadj) 4
2.5 Das Almosengeben (Zakat) 5
3 Der Koran. 6
3.1 Entstehung des Korans. 6
3.2 Aufbau des Korans. 7
3.3 Bedeutung des Korans für den Islam 8
3.4 Die Frau im Koran 9
4 Die Rolle der Frau im Islam. 11
4.1 Definition Rolle. 11
4.2 Das Verhältnis von Mann und Frau und das islamische Recht. 11
4.2.1 Die Ehe. 11
4.2.2 Die Scheidung 12
4.2.3 Familienleben. 12
4.2.4 Unterhaltsrecht 13
4.2.5 Sorgerecht 14
4.2.6 Erbrecht 14
4.2.7 Sexualität. 15
4.2.8 Beschneidung 16
4.2.9 Verschleierung 16
4.2.10 Bildung und Arbeit. 19
- - I
4.3 Die Stellung der Frau im Islam 22
4.3.1 Religiös 22
4.3.2 Politisch. 23
4.3.3 Sozial und wirtschaftlich. 23
5 Zusammenfassung. 25
6 Literaturverzeichnis. 27
- - II
1 Einleitung
Diese vorliegende Arbeit soll einen Einblick in die Thematik "Die Rolle der Frau im Islam" geben. Grund für die Wahl dieses Themas ist zum einen mein Interesse an dieser Religion, welches besonders durch die vielen Diskussionen, die auch hier in Deutschland geführt werden, wie zum Beispiel der Kopftuchstreit oder der Ehrenmord, hervor gerufen wurde. Aber auch meine Belegung des Seminars "Junge Muslime in Deutschland" führte dazu, dass ich mich für dieses Thema entschieden habe.
Bei der Literaturrecherche ist mir aufgefallen, dass dies ein sehr umfangreiches Thema ist und ich deshalb nur kleine Einblicke geben kann.
In meinem ersten Punkt werde ich auf die sogenannten fünf Säulen des Islams eingehen, die das Beten, Fasten, Almosen geben, das Glaubensbekenntnis und die Pilgerfahrt umfassen. Danach habe ich mich etwas näher mit dem sogenannten „heiligen Buch“ des Islams befasst, dem Koran. Den Hauptteil bildet der dritte Punkt, wo ich auf die einzelnen Positionen im Leben einer islamischen Frau eingehen werde.
Zum Abschluss werd ich ein Resümee schreiben, indem ich noch einmal versuchen werde. kurz und knapp wiederzugeben was die Stellung der Frau im Islam ausmacht.
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2 Der Islam
2.1 Das Glaubensbekenntnis (Shahada) La ilaha illa llah Muhammadan rasulu llah 1
"Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt, und ich bezeuge, dass Mohammed der Gesandte Gottes ist."
Die erste Pflicht eines Muslims ist es, die Shahada zu sprechen. Im Islam kennt man keine Taufe, um die Religionszugehörigkeit, zu beweisen sondern jeder kann sich als Muslim bezeichnen, der diese Worte in ehrlicher Absicht ausspricht.
Im Mittelpunkt der islamischen Gemeinschaft steht der aufrichtige Glaube an den einzigen Gott. Möchte ein Mann eine muslimische Frau heiraten, machen fast alle islamischen Gelehrten eine Konversion zur Pflicht. Ein muslimischer Mann kann jedoch eine Christin heiraten, ohne dass ein Glaubensübertritt notwendig ist. Es wird jedoch erwartet, dass die Kinder dieser Ehe islamisch erzogen werden.
Der Gedanke, dass der Islam die ursprüngliche, natürliche Religion darstellt, steht in einigen Ländern sogar hinter der Todesstrafe, die verhängt wird, wenn ein Muslim zu einem anderen Glauben übertritt. 2
2.2 Die fünf Gebete (Salat)
Im Islam gibt es zum einen das rituelle und zum anderen das private Gebet. Zum rituellen Gebet sind alle erwachsenen Muslime, Männer und Frauen, verpflichtet. 3
Das Gebet muss zu festgelegten Zeiten abgelegt werden, wobei durch den Koran nur der Morgen, der Abend und die Nacht als Zeiten zu belegen sind. Das übliche fünfmalige Gebet wird durch den Koran nicht bestätigt. 4 In dem Korantext "O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet hinstellt, so
1 Vgl. http://sungaya.de/schwarz/islam/Shahada.htm
2 Vgl. Monika Tworuschka: Grundwissen Islam, 2002, S.102-103
3 Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 84
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wascht (vorher) euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und streicht euch über den Kopf, und (wascht) eure Füße bis zu den Knöcheln. Und wenn ihr sexuell verunreinigt seid, dann reinigt euch. Und wenn ihr krank oder auf Reisen seid, oder wenn einer von euch vom Abort kommt, oder wenn ihr die Frauen berührt habt und ihr kein Wasser findet, dann sucht einen sauberen Boden und streicht euch davon über das Gesicht und die Hände. Gott will euch keine Bedrängnis auferlegen, sondern Er will euch rein machen und seine Gnade an euch vollenden, auf dass ihr dankbar seid." (5,6; vgl. 4,43) wird darauf verwiesen, dass man die rituelle Reinheit, welche das Gebet erfordert, durch Waschungen erlangt.
Zum beten muss es einen rituell zulässigen Ort geben. Dieser stellt eine Moschee, ein Teppich, ein Kleidungsstück oder ein Stück Zeitung dar. Dieser Ort darf nicht verunreinigt werden, deshalb ziehen die Muslime auch vorher ihre Schuhe aus. Das Gebet wird mit Blickrichtung nach Mekka verrichtet. Es besteht aus der Rezitation von Korantexten, während der Beter dabei bestimmte Körperhaltungen einnimmt. Er steht aufrecht, verneigt sich, geht auf die Knie und legt die Stirn auf die Erde. Abgeschlossen wird das Gebet mit dem Glaubensbekenntnis.
An jedem Freitag wird ein Gemeinschaftsgebet durchgeführt, welches durch eine feierliche Koranrezitation eröffnet wird und an dem auch die Frauen teilnehmen dürfen, wenn auch nicht in der großen Moschee, sondern z.B. auf dem Rang. 5
2.3 Das Fasten (Siyam)
Fasten muss jeder erwachsene, gesunde Muslim. Alte, Kranke, Reisende, Schwangere und stillende Frauen erhalten Erleichterung, jedoch mit der Auflage, für diejenigen die es können, das Fasten an anderen Tagen nachzuholen, und für diejenigen, die es nicht können, eine Ersatzleistung zu vollbringen, wie z.B. das Speisen eines Armen.
4 Vgl. Peter Antes: Der Islam als politischer Faktor, 1997, S. 32
5 Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 85-87
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Gefastet wird während des Ramadan, welcher ein Mondmonat ist und deshalb in verschiedene Jahreszeiten des Sonnenkalenders fällt und somit die Härte und Länge des Fastenmonats unterschiedlich macht. 6 Der Ramadan beginnt, wenn am ersten Tag des Monats die Mondsichel erkennbar wird und endet, wenn sich dies zu Beginn des Folgemonats wiederholt. 7
Das Fasten besteht darin, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nicht zu essen, zu trinken, zu rauchen und sich nicht geschlechtlich zu betätigen. Nach Sonnenuntergang ist all dies wieder erlaubt.
Nach dem Ramadan wird ein dreitägiges Fest gefeiert, welches das Ende der Fastenzeit bezeugt. 8
Schaut man sich die Fastenzeit einmal genauer an, taucht hier der Gedanke der Gleichheit aller Menschen auf, denn im Ramadan müssen alle Muslime von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang auf Nahrung verzichten, egal ob sie nun arm sind, oder reich 9
2.4 Die Pilgerreise (Hadj)
Die Verpflichtung, einmal im Leben eine Pilgerreise nach Mekka zu unternehmen, besteht für jeden erwachsenen Muslim, ob Frau oder Mann, sofern die Verhältnisse dies gestatten. Es müssen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um so eine Fahrt machen zu können. Stehen diese nicht zur Verfügung, so können Ersatzhandlungen durchgeführt werden. Es gibt zwei Arten von Wallfahrt, eine in Gottes Anwesenheit und die andere in seiner Abwesenheit. Besteht für den Muslim nicht die Möglichkeit nach Mekka zu reisen, aber Gott ist trotzdem in seinem Haus gegenwärtig, gilt dies als gleichwertiger Ersatz für eine Pilgerfahrt. Auch eine Speisung von 30 Waisen ersetzt die Wallfahrt.
Trotzdem ist eine Pilgerreise für jeden Muslim erstrebenswert, da sie in der heutigen Zeit, beispielsweise durch die Folgen des Massentourismus, erschwinglich geworden ist. Nicht-Muslims ist das Betreten der heiligen Stätten
6 Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 88
7 Vgl. http://www.religion-online.info/islam/themen/fasten.html
8 Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 88
9 Vgl. Peter Antes: Der Islam als politischer Faktor, 1997, S. 34
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untersagt. 10
2.5 Das Almosengeben (Zakat)
Zakat, die sogenannte Almosensteuer, dient der Förderung von Einrichtungen, die sich, innerhalb der Gemeinschaft um die Armen und Schwachen kümmern.
Die Empfänger der Pflichtabgaben werden im Koran benannt: "Die Almosen sind bestimmt für die Armen, die Bedürftigen, die, die damit befasst sind, die, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, die Gefangenen, die Verschuldeten, für den Einsatz auf dem Weg Gottes und für den Reisenden. Es ist eine Rechtspflicht von Seiten Gottes. Und Gott weiß Bescheid und ist weise" (9,60; vgl. 4,36)
Um ausreichende Einnahmen zu erzielen, wurden im Islam die Feldernte, die Obsternte und die Viehherden mit Steuern belegt. 11
10 Vgl. Peter Antes: Der Islam als politischer Faktor, 1997, S. 38-39
11 Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 90-91
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Arbeit zitieren:
Maria Poppe, 2007, Die Rolle der Frau im Islam, München, GRIN Verlag GmbH
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