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1. Einleitung
Das Thema dieser Arbeit ist der Freiheitsbegriff bei Immanuel Kant. Um diesen Begriff zu erläutern, werde ich zunächst jedoch den Begriff der Heteronomie, der Autonomie, sowie der Naturnotwendigkeit erklären. Dabei werde ich mich auf die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (G) und die Kritik der praktischen Vernunft (KpV) beziehen.
Anschließend werde ich knapp skizzieren, ob und wenn ja, wie Kants Freiheitsbegriff mit den modernen Naturwissenschaften zu vereinbaren ist. Hierzu werde ich Vorraussetzungen für Kants erkenntnistheoretisches System aus der Kritik der reinen Vernunft (KrV) darstellen. 2. Heteronomie und Autonomie
Die Frage nach dem, was moralisch und unmoralisch ist, beantwortet Kant nicht allein in Bezug auf die Handlungen der Menschen, sondern im Hinblick auf den jeweiligen Willen zur Handlung (unabhängig davon, ob diese Handlung tatsächlich erfolgt oder nicht). Es geht ihm also darum, Kriterien zu finden, mit denen man beurteilen kann, was ein moralisch guter Wille ist und was nicht. Dabei kommt es ihm darauf an, wodurch der Wille bestimmt wird, d.h. woher die subjektive Maxime stammt, die den Willen bestimmt. Ziel dieser Untersuchung besteht für Kant darin, herauszufinden, wann eine subjektive Maxime einer Handlung gleichzeitig zum allgemeingültigen Gesetz für alle vernünftigen Wesen gelten kann, denn nur dann kann man von einem guten Willen und einer moralisch guten Handlung sprechen.
Sofern der Wille von etwas anderem als sich selbst bestimmt wird, spricht man von Heteronomie, sonst von Autonomie.
Heteronomie ist jedes Verhältnis zwischen dem Willen und einem Objekt, wenn dieses den Willen bestimmt und kann wie folgt formuliert werden: „ich soll etwas tun darum, weil ich etwas anderes will“ (G 96 [441] 1 ). Dieses „andere“ ist das (fremde) bestimmende Objekt, das empirisch (hier im Sinne von subjektiv) oder rational (hier im Sinne von objektiv) und jeweils ein innerer oder äußerer Bestimmungsgrund sein kann
1 Die Angaben in den eckigen Klammern beziehen sich auf die Akademie Ausgabe
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(vgl. KpV 69 [69]), aber immer der Zweck ist, für den der Wille (also die praktische Vernunft) lediglich ein geeignetes Mittel sucht.
Alle solche Bestimmungsgründe sind material, d.h. sie haben einen Inhalt, der dem Willen ein Ziel vorgibt, das dieser erreichen soll und lassen sich alle auf das Prinzip der Glückseligkeit zurückführen, welches aber niemals Grundlage eines Sittengesetzes werden kann, da jeder Mensch etwas anderes als Glückseligkeit (Zweck) ansehen kann. Glückseligkeit ist ein so weiter und unbestimmter Begriff, dass er nur subjektiven Gehalt hat, niemals aber objektiv definiert werden kann. Für manche besteht Glückseligkeit im Sammeln von Reichtümern oder im Erhalten der eigenen Gesundheit oder in der Förderung der eigenen Talente oder im sittlichen Leben. Der letzte Punkt ist hier so zu verstehen, dass manche Menschen nicht sittlich Leben, weil sie sittlich leben wollen, sondern sittlich leben, weil sie dadurch Glückseligkeit erlangen (durch ein reines Gewissen oder Lob von anderen Menschen), d.h. diese Menschen lassen ihren Willen von etwas anderem bestimmen als vom Willen selbst und die Sittlichkeit ist dabei nur Mittel zum Zweck (Glückseligkeit).
Um ein geeignetes Mittel für das Erreichen seiner eigenen Glückseligkeit zu finden, braucht man zudem Klugheit, aber keine Sittlichkeit. „Die Maxime der Selbstliebe (Klugheit) r ä t bloß an; das Gesetz der Sittlichkeit g e b i e t e t.“ (KpV 63 [64]). Klugheit rät also an, was gut für etwas ist, während Sittlichkeit festlegt, was schlechthin gut ist und nicht mit dem Gewinn von Lust (oder Vermeiden von Unlust) verbunden ist. Anders ausgedrückt, kann ein Gesetz mit der Struktur „wenn du A willst, musst du B tun“ niemals den Anspruch eines kategorischen Imperativs erfüllen, da dieses „Wenn“ zulässt, dass jemand nicht A will. Daher ist solch ein Satz immer nur ein hypothetischer Imperativ.
Ein Satz mit der Struktur „alle Menschen wollen A, also tun sie B“ bzw. „alle Menschen wollen A, also tun sie A“ kann ebenfalls nie zum Sittengesetz werden, wenn man sich A material denkt, weil der Inhalt immer aus der Erfahrung gewonnen werden muss und der Satz somit niemals a priori gelten kann, sondern nur a posteriori. Genau dieses a priori ist für Kant aber Vorraussetzung für solch ein Gesetz. Selbst wenn man in Erfahrung bringen könnte, dass alle vernünftigen Wesen bis zum heutigen Tage das gleiche A gewollt hätten, würde das nur beweisen, dass der Satz „Alle Menschen wollen A“ generell gilt (also in den meisten Fällen), nicht aber universell (unbedingt, zu allen Zeiten und für alle vernünftigen Wesen).
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Folglich kann man keine allgemeingültige Definition von Glückseligkeit, somit keine Empfehlung für ein Mittel mit dem man diese erlangen könnte und damit kein Gesetz, das den Willen aller vernunftbegabten Lebewesen zu allen Zeiten bestimmt, angeben.
Die einzige Möglichkeit, ein allgemeingültiges Gesetz anzugeben, besteht laut Kant darin, es so zu formulieren, dass es nicht auf Glückseligkeit abzielt, und dadurch keinen materialen Bestimmungsgrund enthält und dadurch wiederum nicht Heteronomie ist. Der moralisch gute Wille muss also autonom sein, d.h. die Maxime des Willens muss wie folgt formuliert werden können: „ich will so oder so handeln, ob ich gleich nichts anderes wollte“ (G. 96 [441]). Der Wille muss also „unabhängig von aller Beschaffenheit der Gegenstände des Wollens“(G.95 [440]) sein. Wie diese Unabhängigkeit des Willens möglich sein soll, scheint zunächst unklar, wenn man bedenkt, dass Kant selbst einräumt, dass der Mensch ein sinnliches Wesen ist, dessen Neigungen und Wünsche von Gegenständen der Erfahrung beeinflusst werden. 3. Naturnotwendigkeit
Da der Mensch Teil der Sinnenwelt und damit auch Erscheinung ist, gelten für ihn die gleichen Naturgesetze wie für alle anderen Erscheinungen auch. Eine entscheidende Rolle nimmt hierbei das Gesetz der Kausalität ein, das in der Sinnenwelt als Naturnotwendigkeit wahrgenommen wird. David Hume hatte unter Kausalität nicht eine notwendige Verknüpfung zweier Ereignisse (oder Dinge) verstanden, sondern lediglich die Gewöhnung an eine Wahrnehmung zweier Ereignisse (Dinge), die normalerweise zeitlich nacheinander beobachtet werden können. Diese Einschätzung resultiert daraus, dass Hume nicht an objektive Wahrheiten glaubte, die a priori Gültigkeit haben, sondern als einzige Erkenntnisquelle die Erfahrung ansah und eine notwendige Verknüpfung zweier Dinge niemals empirisch beobachtet, sondern immer nur gedacht werden kann. Kausalität kann also nicht beobachtet und daher in einem empiristischen System nicht bewiesen werden. Laut Kant habe Hume dadurch nicht nur den Empirismus eingeführt, sondern auch den Skeptizismus ermöglicht (vgl. KpV 86 [89]). Kant versteht unter Kausalität mehr als das (zufällige) nacheinander zweier Dinge, die wir „Ursache“ und „Wirkung“ nennen, denn er hat in der Kritik der reinen Vernunft
Arbeit zitieren:
Dirk Sorge, 2006, Der Freiheitsbegriff bei Kant, München, GRIN Verlag GmbH
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