Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG. 1
2. SICHERUNG UND ENTWICKLUNG DER QUALITÄT IN STATIONÄREN PFLEGEEINRICHTUNGEN.4
2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen 7
2.2 Messung und Bewertung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen. 12
3. ERHEBUNGSBOGEN DES MDK ZUR PRÜFUNG DER QUALITÄT IN DER STATIONÄREN PFLEGE
14
3.1 MDK-Erhebungsbogen 14
3.2 Aufbau des Erhebungsbogens 16
3.2.1 Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung- stationär. 16
3.2.2 Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung beim Bewohner- stationär 19
3.3 Zugang zu den Erhebungsbögen. 21
3.4 Prüfansatz des MDK 22
3.5 Prüfungsarten des MDK 23
3.6 Durchführung der MDK-Prüfung. 26
3.7 Nutzen des Erhebungsbogens in Pflegeeinrichtungen 29
4. QUALITÄTSMANAGEMENT IN STATIONÄREN PFLEGEEINRICHTUNGEN 30
4.1 Qualitätssicherungsinstrumente in stationären Pflegeeinrichtungen. 30
4.1.1 Beschwerdemanagement. 31
4.1.2 Sturzerhebung. 32
4.1.3 Fehlermanagement 33
4.1.4 Pflegevisite 34
4.1.5 Pflegedokumentation 34
4.1.6 Audit. 35
4.2 Qualitätsmanagementsysteme in der stationären Pflege 36
4.2.1 Qualitätsmanagement 36
4.2.2 DIN EN ISO 9001:2000 38
4.2.3 Total Quality Management 39
4.2.4 European Foundation for Quality Management 40
4.3 Qualitätsmanagement in Pflegeeinrichtungen - Erfahrungen aus dem Alltag. 41
5. QUANTIFIZIERBARKEIT DER MDK-ERHEBUNGSBÖGEN 44
5.2 Prüfung auf Quantifizierbarkeit der Erhebungsbögen 45
5.2.1 Beispiel Typ A. 47
5.2.2 Beispiel Typ B. 48
5.2.3 Beispiel Typ C. 49
5.3 Hinterlegung von Zahlenwerten bei Typ B und C 51
5.3.1 Beispiel Typ B. 51
5.3.2 Beispiel Typ C. 52
5.4 Änderung der Gewichtung 53
5.5 Fazit 55
6. ERHEBUNGSBÖGEN ALS INTERNES QUALITÄTSSICHERUNGSINSTRUMENT -
IMPLEMENTIERUNG 58
6.1 Abgrenzung zum Bewertungssystem 58
6.2 Varianten der technischen Umsetzung 60
6.2.1 Phase 1 60
6.2.2 Phase 2 63
6.2.3 Phase 3 65
6.3 Implementierung in einem fiktiven Unternehmen 68
6.3.1 Verantwortlichkeit der Durchführung. 68
6.3.2 Häufigkeit der Qualitätsprüfungen 69
6.3.3 Die praktische Anwendung der erweiterten Erhebungsbögen. 70
6.3.4 Ergebnisauswertung 71
6.3.5 Präsentation der Ergebnisse 72
6.3.6 Fazit. 75
7. ZUSAMMENFASSUNG. 77
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS. 82
LITERATURVERZEICHNIS 84
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 89
1. Einleitung
Die Autorin arbeitet als Qualitätsmanagementbeauftragte in einer stationären Pflegeeinrichtung. Das Aufgabenfeld einer Qualitätsmanagementbeauftragten umfasst unter Anderem, die regelmäßige interne Qualitätsprüfung einer Pflegeeinrichtung hinsichtlich verschiedener gesetzlicher Vorgaben, z. B. der Einhaltung des §80 SGB XI.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, nachfolgend MDK, wirkt in einer Vielzahl von Schlüsselpositionen an der Umsetzung der Pflegeversicherung mit. Vom Gesetzgeber wird der MDK beauftragt, als externer Qualitätsprüfer der Pflegeversicherung, Prüfungen der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen, durchzuführen. Dazu nutzt der MDK einen Erhebungsbogen.
Der MDK stellt diesen Erhebungsbogen, zur Prüfung der Qualität, Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Dieser Erhebungsbogen wird von vielen stationären Pflegeeinrichtungen bereits als Grundlage zur internen Qualitätskontrolle selbständig eingesetzt. Der MDK-Erhebungsbogen soll, besonders in Bezug auf Qualität und deren Sicherung, näher betrachtet werden.
In dieser Diplomarbeit soll untersucht werden, ob der Erhebungsbogen des MDK durch ein Bewertungssystem erweitert werden kann, so dass ein internes, praktisches, zeiteinsparendes und vergleichendes Qualitätssicherungsinstru- ment entsteht.
Die Arbeit gliedert sich in sechs Teile. In Kapitel zwei wird die Qualitätsentwicklung in stationären Pflegeeinrichtungen erläutert. Dazu werden gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen vorgestellt. Des Weiteren wird die Messung und Bewertung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen nach Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität dargestellt.
Kapitel drei stellt den MDK Erhebungsbogen bezüglich seines Aufbaus sowie seiner Zugänglichkeit vor. Im Weiteren wird geschildert, wie der MDK bei seinen Prüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen vorgeht. Zudem wird die Sichtweise von Pflegeeinrichtungen bezüglich Ihrer Qualitätssicherung durch die eigenständige Nutzung des MDK-Erhebungsbogens dargestellt.
Im Anschluss daran werden in Kapitel vier Qualitätssicherungsinstrumente vorgestellt und erläutert, welche bereits in stationären Pflegeeinrichtungen genutzt werden. Da Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung jeweils mit einem Qualitätsmanagementsystem einhergehen, werden auch hierzu verschiedene Modelle vorgestellt. Die Autorin stellt zudem die Situation von Pflegeeinrichtungen dar, die kein spezifisches Managementsystem in ihrer Einrichtung vorweisen können und deren Umgang mit dieser Situation.
Eine Diskussion über die Entwicklung eines modifizierten, quantifizierten und bewertbaren Erhebungsbogens erfolgt in Kapitel fünf. Es wird geprüft, ob daraus ein Qualitätssicherungsinstrument entwickelt werden kann, welches für effektive und interne Qualitätsprüfungen eingesetzt wird.
In Kapitel sechs erfolgt die Implementierung eines solchen Qualitätssicherungsinstrumentes an einem fiktiven Beispiel. Dabei wird insbesondere auf die technische Umsetzung eingegangen.
Mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick schließt diese Diplomarbeit.
2. Sicherung und Entwicklung der Quali-
tät in stationären Pflegeeinrichtungen
„Qualität ist nicht definierbar in einem bestimmten Wort oder einer Kenngröße, sondern setzt sich vielmehr aus einer Fülle von materiellen und immateriellen Eigenschaften zusammen, so dass objektive und subjektive Komponenten das Qualitätsurteil beeinflussen“ 1 . Die wohl häufigste Definition für den Begriff Qualität ist in der DIN ISO 8402 wie folgt geschildert, „Qualität ist die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung, die sich auf deren Eignung zur Erfüllung festgelegter oder vorausgesetzter Erfordernisse beziehen“. 2
Es ist demnach davon auszugehen, dass der Mensch Qualität nicht als eine Normvorgabe erfasst, sondern als subjektive Wahrnehmung und Bedeutung. Festgelegte oder vorausgesetzte Erfordernisse der Qualität sind z. B. in Gesetzen verankert, wie im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI), dem Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG), dem Gesundheitsstrukturgesetz (SGB V), in Pflegeverträgen, dem Infektionsschutzgesetz, in wissenschaftlich fundierten Pflegestandards oder in den gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualität und Qualitätssicherung.
Die Spitzenverbände der Pflegekassen und die Bundesverbände der Pflegeeinrichtungen haben unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen, im folgenden MDS, die „Gemeinsamen
1 aus Seeberger 2004, S. 99, vgl. Blässing
2 DIN EN ISO 8402
Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität nach § 80 SGB XI“ 3 formuliert. Diese bilden die Grundlage für Qualitätsprüfungen.
Bezogen auf die Pflege definierte Schiemann Pflegequalität folgendermaßen: „Pflegequalität ist der Grad an Übereinstimmung zwischen den anerkannten Zielen der Berufsgruppe und dem erreichten Erfolg in der Pflege“. 4 In den Pflegeeinrichtungen spiegelt sich Qualität wieder, wenn die tatsächlich täglich ausgeführte Pflege mit der vorher gestellten Zielsetzung übereinstimmt. Ziel der Qualität in der Pflege ist die Kundenzufriedenheit und die Beseitigung von aufgetretenen Fehlern und/oder Mängeln. Qualität wird erreicht durch die gemeinsame Ermittlung der Kundenanforderungen und deren Einhaltung sowie Erfüllung innerhalb der Pflegeeinrichtung. Die Einrichtung leistet Qualität, wenn der Bewohner und seine Angehörigen aus ihrem Blickwinkel zufrieden sind. Um dieses Ziel zu erreichen sind motivierte Mitarbeiter sowie eine gute Organisations- und Ablaufstruktur erforderlich. Es bedarf eines Führungsverhaltens, dass klare Ziele aufzeigt und alle Mitarbeiter für innovative und kreativ zu gestaltende Veränderungen gewinnt. Qualität ist damit ein dringliches Anliegen der Leitungskräfte und bildet die Basis für Pflegequalität.
Jede Pflegeeinrichtung muss für sich definieren, wie die zu erreichende Qualität der Einrichtung aussehen soll und inwiefern sie diese für alle Beteiligten transparent gestaltet, auf welche Art und Weise die Überprüfung erfolgen soll und wie sie letztendlich dem Kunden nachgewiesen werden kann.
3 § 80 SGB XI
4 aus Seeberger 2004, S. 105, vgl. Blässing
Qualität und Qualitätssicherung liegen demnach in der Eigenverantwortung jeder stationären Pflegeeinrichtung, wobei Qualität nachweisbar und an den Ergebnissen messbar sein sollte.
Nur durch Qualitätssicherung kann Qualität in der Pflege garantiert werden. Sie ist eine gesetzliche Forderung und im § 80 SGB XI und PQsG fest verankert. Qualitätssicherung erfolgt durch externe und interne Maßnahmen. Diese sind Vorgaben und Tätigkeiten, die das vom Gesetzgeber geforderte Qualitätsniveau entwickeln, erreichen und erhalten sollen.
Die interne Qualitätssicherung muss durch jede Pflegeeinrichtung selbst erfolgen. Dazu gehört z.B.:
• das Einrichten von Qualitätszirkeln. Darunter sind Arbeitsgruppen zu verstehen, in denen Mitarbeiter zeitlich begrenzt zur Lösung eines oder mehrerer Probleme zusammenarbeiten 5 .
• das Arbeiten mit Standards. Unter Standards ist nach einer Definition der „WHO“ ein professionell abgestimmtes Leistungsniveau der Pflege zu verstehen, welches den Bedürfnissen der zu versorgenden Bevölkerung entspricht. 6
• das Benennen eines Qualitätsbeauftragten.
• das Durchführen von Pflegevisiten. Eine Pflegevisite ist ein Besuch beim Bewohner und dient u. a. der Erörterung des Befindens, individueller Wünsche und der Zufriedenheit des Bewohners. 7
• und die Durchführung von Kundenbefragungen. Zu den externen Maßnahmen der Qualitätssicherung gehören u. A.:
5 vgl. Anleitung zum Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung - stationär, S. 104
6 vgl. Anleitung zum Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung - stationär, S. 103
7 vgl. Anleitung zum Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung - stationär, S. 104 f.
• Überprüfungen nach den „Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualität und Qualitätssicherung“ gemäß § 80 SGB XI durch den MDK sowie
• die Anwendung von vorgegebenen wissenschaftlich fundierten Standards 8 , z.B. Expertenstandard Dekubitus, Expertenstandard
Entlassungsmanagement in der Pflege, Hygienestandard des Robert-Koch-Instituts und deren Umsetzung in der täglichen Arbeit.
2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Nachfolgend werden die gesetzlichen Grundlagen der Qualitätssicherung erläutert. Dazu gehören das Heimgesetz, das Pflegeversicherungsgesetz und das Pflegequalitätssicherungsgesetz sowie die durch das „Deutsche Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege“ entwickelten Expertenstandards, welche einen weiteren Rahmen für die Qualitätssicherung bilden.
Ein wesentliches Ziel des Heimgesetzes ist die Qualitätssicherung in stationären Pflegeeinrichtungen. In § 2 Abs. 1 Nr. 5 HeimG 9 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch das Heimgesetz „(...) eine dem allgemeinen Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung“ 10 zu sichern ist.
In § 11 des Heimgesetzes werden die strukturellen Anforderungen an stationäre Pflegeeinrichtungen im Einzelnen festgelegt und in umfassender Weise notwendige Maßnahmen der Qualitätssicherung konkretisiert. Dazu gehören
8 vgl. Kap. 2.2
9 Heimgesetz
10 § 2 Abs. 1, Nr. 5 Heimgesetz
u. A. die angemessene Qualität der Betreuung und des Wohnens sowie das Betreiben eines Qualitätsmanagements.
Die Qualitätssicherung ist aber auch wesentlicher Bestandteil der Ausführungen in der sozialen Pflegeversicherung, die im Elften Buch des Sozialgesetzbuches, im folgenden SGB XI, niedergeschrieben ist. Seit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 wird Qualitätssicherung zum Einen auf den im § 80 SGB XI formulierten Grundsätzen und Maßstäben zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität vorausgesetzt. Zum Anderen auf den im Rahmenvertrag festzulegenden Inhalten und Bedingungen der Pflegeleistungen § 75 SGB XI mit dem Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicher zu stellen.
Von den Spitzenverbänden der Pflegekassen, den Vereinigungen der Träger der vollstationären Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände wurden die „Gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ 11 im März 1996 erstmals beschlossen. Sie beschreiben wesentliche Grundbegriffe der Qualitätssicherung sowie geeignete Maßnahmen, wie z. B.: das Einrichten von Qualitätszirkeln, die Benennung eines Qualitätsbeauftragten, das Stattfinden von Qualitätskonferenzen und Assessement-Runden sowie die Implementierung von Standards. Darauf aufbauend hat der MDK ein Qualitätskonzept entwickelt, das auf pflegerische Grundlagen zurückgreift.
11 vgl. MDS
Zum 01. Januar 2006 sind die Qualitätsprüfungsrichtlinien mit dem Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung nach §§ 112, 114 SGB XI für ambulante und stationäre Pflege, mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales, in Kraft getreten. Anhand des o. G. Erhebungsbogens überprüft der MDK die Qualität in Pflegeeinrichtungen. Durch die Anwendung dieses Erhebungsbogens ist ein einheitliches Vorgehen durch den MDK bei Qualitätsprüfungen gesichert.
Nach § 72 SGB XI dürfen Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die sich verpflichten, nach Maßgabe der Vereinbarungen nach § 80 SGB XI einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterhin zu entwickeln.
Bei bereits bestehenden Pflegeeinrichtungen wird im Rahmen der Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI geprüft, ob und in wie weit die Anforderungen zur Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements erfüllt werden.
Nach §80 a SGB XI setzt der „Abschluss einer Pflegesatzvereinbarung (…) den Nachweis einer wirksamen Leistungs- und Qualitätsvereinbarung, im Folgenden LQV, durch den Träger des zugelassenen Pflegeheimes“ 12 voraus. Demnach haben nach dem 01. Januar 2004 nur Pflegeeinrichtungen Anspruch auf Vergütungsvereinbarungen, die einen Leistungs- und Qualitätsnachweis, welcher nicht älter als zwei Jahre ist, vorlegen können. Die Kosten dafür sind von den Leistungserbringern zu zahlen.
12 SGB XI
Die LQV sind vom Gesetzgeber als Bindeglied zwischen Versorgungsvertrag und Vergütungsvereinbarung konzipiert. Die LQV regeln z. B. Pflegesätze, Entgelte zur Unterkunft und Verpflegung sowie personelle Strukturen in einer Pflegeeinrichtung und sind nach Abschluss für die Einrichtung verbindlich.
Mit dem Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG), das am 01. Januar 2002 in Kraft getreten ist, wurde die Einführung eines allgemein anerkannten Qualitätssicherungssystems für Pflegeeinrichtungen sowie vergleichbaren Einrichtungen vorausgesetzt.
Die gesetzlichen Kriterien und Anforderungen an Qualitätssicherung, -entwicklung und -prüfungen wurden damit erheblich ausgedehnt und konkretisiert. Das Ziel des PQsG ist die Weiterentwicklung und Sicherung der Pflegequalität sowie die Stärkung der Verbraucherrechte.
„Das deutsche Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege“, im Folgenden DNQP, entwickelt Expertenstandards. Dieses Netzwerk besteht aus einem Fachkollegium, welches sich bundesweit mit dem Thema Qualitätsentwicklung auseinandersetzt. Das Netzwerk entstand aus dem 1992 gegründeten EuroQuan 13 , die europäische Dachorganisation nationaler Netzwerke in der Pflege.
Deren Zielsetzung ist „hervorragende Leistungen in der Pflege zu fördern, traditionelle Verhaltensmuster zu reflektieren und transkulturelle Ähnlichkeiten und Unterschiede zu nutzen, effektive Praktiken in der Qualitätsentwicklung zu
13 European Quality in Nursing Network
verbreiten und Forschungsergebnisse in einer durchdachten und systematischen Weise zu nutzen“. 14
Ausgehend von der Fachhochschule Osnabrück, welche im Zusammenschluss mit dem Deutschen Pflegerat und den Berufs- und Fachverbänden in der Pflege kooperierte, entstand 1992 das DNQP 15 .
Aufgabenschwerpunkt ist unter Anderem die Gründung von Expertengruppen sowie deren Begleitung zur Entwicklung von wissensbasierten Expertenstandards.
Seit dem Jahr 2002 spielt insbesondere die Findung einer Übereinstimmung bezüglich Qualitätsmerkmale in der Pflege eine sehr große Rolle. Dazu zählt die Entwicklung von Expertenstandards. Als Erstes entstand 2002 der Experten-standard zur Dekubitusprophylaxe. Ihm folgten weitere Expertenstandards, z. B.: der Expertenstandard Entlassungsmanagement, der Expertenstandard Sturzprophylaxe, der Expertenstandard Schmerzmanagement und der Exper-tenstandard Harnkontinenz. 16
Qualität, die von stationären Pflegeeinrichtungen erwartet wird, soll sich an diesen Standards messen lassen.
Demzufolge definieren Standards Qualität und werden aufgrund dessen als Kriterium zur Beurteilung der Qualität genutzt.
14 Gerste 2002: 118
15 vgl. DNQP 2006
16 vgl. DNQP 2006
2.2 Messung und Bewertung der Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen
Die Messung und Bewertung der Qualität in der Pflege gestaltet sich schwierig, jedoch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven, anhand konkreter Dimensionen sowie operativer Kriterien ist dies möglich und nötig. Wegweisend dafür war das bekannte Konzept von Donabedian 17 , mit der bis heute gültigen Unterscheidung in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Strukturqualität sind alle Rahmenbedingungen, die sich auf den Leistungsprozess beziehen. In der stationären Pflege sind dabei insbesondere die qualifikatorischen Rahmenbedingungen des Pflegepersonals und die Ausstattung einer Pflegeeinrichtung in räumlicher Hinsicht bzw. in Hinblick auf die wohnliche Gestaltung angesprochen.
Hinzuweisen sei hierbei auf verschiedene Gesetze, Empfehlungen von Bund und Ländern und Rahmenvereinbarungen, die Umstrukturierung der Aus-, Fort-und Weiterbildungen in pflegespezifischen Berufen und die begonnene Professionalisierung der Pflege.
Prozessqualität steht für die direkte Leistungserbringung sowie für die Quali-tätsanforderung in Zusammenhang mit Aufbau- und Ablauforganisation und des pflegerischen Handelns hinsichtlich der Zielstellung, Planung, Durchführung und Leistungserbringung.
Zur Prozessqualität gehören z. B. die Pflegebedürftigkeitsermittlung und der sich daraus ergebende Bedarf, individuell erstellte Pflegeplanungen, vollständige und regelmäßig geführte Pflegedokumentationen, Dienstplangestaltungen
17 vgl. Schaeffler, A. 2000, S. 31
die am Bewohner orientiert sind und das Einbeziehen von Angehörigen und Bezugspersonen des Bewohners.
Ergebnisqualität bezieht sich wiederum auf die Erreichung von Zielen und dessen kontinuierliche Evaluation.
Das bedeutet eine laufende Ergebnisprüfung, insbesondere zum gesundheitlichen Zustand und zur Fähigkeit der Selbstfürsorge, die Zufriedenheit des Bewohners und die Beteiligung an seiner sozialen Umgebung sowie die Einbeziehung individueller Bedürfnisse des Bewohners. Weiterhin die Auswertung der Ergebnisse, das Einleiten von Maßnahmen zur Zielerreichung, unter Einbezug des Bewohners und seiner Angehörigen und die Dokumentation der Ergebnisprüfung.
Demzufolge kann Pflegequalität anhand einzelner Merkmale, hinsichtlich der Dimensionen von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und anhand von Standards oder Richtlinien gemessen und bewertet werden. Eine laufende Qualitätsentwicklung sowie Verbesserung der Pflegepraxis sollte dabei angestrebt werden, um die Ergebnisqualität zu verbessern. Grundlage dafür bilden die in Kapitel 2.1 beschriebenen gesetzlichen Bestimmungen.
14
3. Erhebungsbogen des MDK zur
Prüfung der Qualität in der
stationären Pflege
Im folgenden Kapitel wird der MDK Erhebungsbogen bezüglich seines Aufbaus sowie seiner Zugänglichkeit dargestellt. Der beratungsorientierte Prüfansatz und der Verfahrensablauf einer MDK-Prüfung werden im Weiteren geschildert. Anschließend folgen die Erläuterung der Durchführung einer MDK-Prüfung sowie die Darstellung der Sichtweise von Pflegeeinrichtungen, bezüglich Ihrer Qualitätssicherung durch die eigenständige Nutzung des MDK-Erhebungsbogens.
3.1 MDK-Erhebungsbogen
Seit Ende des Jahres 1996 führt der MDK Qualitätsprüfungen nach §§ 80, 114 SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen durch. Die Grundlage dafür ist die MDK-Anleitung sowie der dazugehörige „Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung- stationär“ und der „Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung beim Bewohner- stationär“ 18 , im Folgenden Erhebungsbögen genannt.
Nach § 53 a SGB XI bedarf es einer Zustimmung der Qualitätsprüfungsrichtlinien mit den Erhebungsbögen zur Qualitätsprüfung nach §§ 112, 114 SGB XI in ambulanter und stationärer Pflege, durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Diese werden gemeinsam vom MDS und dem MDK seit 1996 kontinuierlich weiterentwickelt.
18 Grundlagen der MDK- Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege
15
Die letzte überarbeitete Fassung, vom November 2005, trat am 01. Januar 2006 in Kraft 19 .
Während in den älteren Versionen der Erhebungsbögen eher auf die Strukturqualität 20 von Pflegeeinrichtungen Bezug genommen wurde, wird in der aktuellen Fassung 2006 das Augenmerk nun viel mehr auf die Prozess- und Ergebnisqualität gerichtet. 21
Diese Richtlinien inklusive der Erhebungsbögen bilden die Grundlage zur Prüfung von erbrachten Leistungen und deren Qualität sowie für das Verfahren der Prüfungen. Die Anwendung dieser differenzierten Erhebungsbögen sichert ein einheitliches Vorgehen bei Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch den MDK.
19 vgl. Abb. 1
20 vgl. Kap. 2.2
21 vgl. Grundlagen der MDK- Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege, S. 3
16
Abbildung 1: MDK- Erhebungsbogen
3.2 Aufbau des Erhebungsbogens
Der Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 112, 114 SGB XI in der stationären Pflege gliedert sich in zwei Bereiche. Nachfolgend werden die beiden Bereiche und deren Kapitel erläutert. Innerhalb der Erhebungsbögen des MDK erfolgen zu jedem Kapitel Erläuterungen, die z. B. mit gesetzlichen Regelungen begründet sind, zudem spiegeln sie eine Vielzahl von Mindestforderungen wider.
3.2.1 Erhebungsbogen zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung- stationär
Im ersten Teil des „Erhebungsbogen[s] zur Qualitätsprüfung in der Einrichtung- stationär“, wird die Struktur- und Prozessqualität anhand der nachfol- gend dargestellten Kapitel ermittelt.
Arbeit zitieren:
Yvonne Cyron, 2007, Qualitätsindikatoren in stationären Pflegeeinrichtungen, München, GRIN Verlag GmbH
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