Inhaltsverzeichnis
1.) Die bedrohte Erdatmosphäre: Der Treibhauseffekt 3
2.) Internationale Klimapolitik 6
2.1 ) Wichtige Stationen der Klimapolitik - eine Übersicht 6
2.2 ) Die Klimarahmenkonvention 14
2.3 ) Das Berliner Mandat 16
2.4 ) Das Protokoll von Kyoto 18
3.) Die Umweltwirksamkeit klimapolitischer Weltkonferenzen 24
4.) Zusammenfassung und Schlußbemerkung 28
Abkürzungsverzeichnis 30
Verzeichnis über benutzte und zitierte Literatur 32
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1.) Die bedrohte Erdatmosphäre: Der Treibhauseffekt
Bei der Erdatmosphäre handelt es sich um den etwa 1000 Kilometer zur Exosphäre reichenden räumlichen Gürtel um den Planeten Erde, der nicht nur den Lebensraum des Menschen, die Antrosphäre einschließlich der Biosphäre umfaßt, sondern vielmehr auch den Ort, wo sich die Wetter- und Klimaprozesse abspielen. Die Atmosphäre besteht aus einem Gemisch von unterschiedlich hoch konzentrierten Gasen (siehe unten), Wasser in festem, flüssigem oder gasförmigen Aggregatzustand und verschiedenen Aerosolen (Gemenge aus einem Gas oder Gasgemisch und festen oder flüssigen Schwebstoffen).
Darüber hinaus befinden sich in der Atmosphäre in noch geringeren Anteilen Methan (CH 4 ), Distickstoffoxid (N 2 O), Ozon (O 3 ), Schwefelhaxaflourid (SF 6 ), perflourierte
Kohlenwasserstoffe (FKW) und teilhalogenierte Flourchlorkohlenwasserstoffe (H-FKW). Die zuletzt genannten Spurengase, Wasserdampf (H 2 O) und Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) sind verantwortlich für den Treibhauseffekt. Einige dieser Treibhausgase verbleiben länger in der Atmosphäre (z.B. CO 2 , N 2 O und FCKW) während sich troposphärisches, an der Erdoberfläche gebildetes Ozon, schneller abbaut. 1
Es gibt jedoch einen natürlichen Treibhauseffekt, ohne den Leben auf der Erde nicht möglich wäre. Die oben genannten Treibhausgase haben die Eigenschaft, zwar kurzwellige Sonnenstrahlung und sichtbares Licht durchzulassen, aber langwellige Strahlung (Wärmestrahlung), wie sie von der Erdoberfläche reflektiert wird, zurückzuhalten. Dadurch erwärmt sich die Erdatmosphäre. Hätten wir diesen natürlichen Treibhauseffekt nicht, betrüge die mittlere Oberflächentemperatur nur ca. -18 °C. Somit erwärmen Wasserdampf, Kohlendioxid, Ozon, Distickstoffoxid und Methan die Erdoberfläche um etwa 33 °C. Seit Beginn der Industrialisierung wird aber dieser natürliche Treibhauseffekt durch den
1 vgl. Wellburn, Luftverschmutzung, 1997, S. 187-188
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anthropogenen (menschengemachten) Treibhauseffekt verstärkt. Zusätzlich industriell produzierte Kohlenwasserstoffverbindungen und Halogene, die in der Atmosphäre natürlicherweise gar nicht vorkommen, verstärken die Erwärmung und zerstören die Ozonschicht in der Stratosphäre. Darüber hinaus werden durch die Energieerzeugung, die chemische Industrie, die Landwirtschaft (Formen der Landnutzung, wie Ackerbau, Viehzucht und Siedlungsbau) und die Vernichtung der Wälder zusätzlich Ozon, Distickstoffoxid, Methan und Kohlenstoffdioxid emittiert und somit das klimatologische Gleichgewicht gestört. Kohlenstoffdioxid trägt mit ca. 55 Prozent am meisten zum zusätzlichen Treibhauseffekt bei und entsteht vor allem durch die Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Erdöl und Ergas und durch den Abbau von Biomasse, wie der Abholzung von Wäldern. Pflanzen speichern Kohlenstoff und bauen Kohlenstoffdioxid mit Hilfe von Sonnenlicht ab. Somit wird bei der Zerstörung von ganzen Wäldern einerseits eine Kohlenstoffdioxid-Senke zerstört und andererseits bei dessen Verbrennung Kohlenstoffdioxid in die Atmosphäre emittiert. 2 Den neuesten Erkenntnisstand der Klimawissenschaften zu den klimatischen Auswirkungen der erhöhten Treibhausgaskonzentration hat ein eigens eingerichtetes Gremium, das „Intergovernmental Panel Of Climate Change“ (IPCC), in einem mittlerweile drittem Wissenstandsbericht 2001 veröffentlicht.
Für die Periode von 1990 bis 2100 wird ein Anstieg der mittleren globalen bodennahen Temperatur um 1,4 °C bis 5,8 °C vorausgesagt. Dabei sind vergangene und zukünftige Emissionen von Treibhausgasen und Aerosolen berücksichtigt. Dieser Anstieg der Temperatur bewirkt besonders in den äquatorialen Klimazonen Veränderungen der Niederschlags- und Verdunstungsverhältnisse, eine Häufung extremer Wetterverhältnisse wie Wirbelstürme oder Dürreperioden, Austrocknung der Böden sowie einen spürbaren Rückgang der Nahrungsmittelproduktion und der Artenvielfalt. Es werden Entwicklungsländer betroffen sein, die ohnehin schon größte Schwierigkeiten bei der Nahrungsmittelversorgung haben. Selbst wenn es gelingt, die Emissionen auf dem heutigen Niveau einzufrieren, wäre schon zum Jahr 2030 mit einer Verdopplung und bis zum Jahr 2100 mit einer Verdreifachung des CO 2 Gehalts der Atmosphäre gegenüber dem vorindustriellen Stand zu rechnen. Diese Prognosen offenbaren den dringenden Handlungsbedarf.
2 vgl. Fricke, Von Rio nach Kyoto, 2001, S. 12-13
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Siebzig Prozent der Erdoberfläche sind von Ozeanen bedeckt. Auch die Wassermassen sind von der Klimaerwärmung betroffen. Rund zwei Drittel der Weltbevölkerung leben in 100 Kilometer Entfernung von den Meeren. Das IPCC hält einen Anstieg der Meeresspiegel bis zum Jahr 2100 von 10 bis 90 cm für wahrscheinlich, was zur Überflutung ganzer Inselstaaten und zahlreicher Küstenregionen führen würde. Steigt der Meeresspiegel um einen Meter, bringt dies 118 Millionen Menschen in Gefahr und die Landverluste einiger Staaten können bis zu 80 Prozent betragen. Effiziente Küstenschutzmaßnahmen können sich nur die ökonomisch weit entwickelten Länder leisten.
36 Inselstaaten aus der Karibik, dem indischen Ozean und dem Pazifik gründeten deshalb die „Alliance of Small Island States“ (AOSIS), um auf den weltweiten Klimakonferenzen wirksam auftreten zu können.
Sicher ist also, daß die Entwicklungsländer in besonderer Weise von den Folgen des Treibhauseffektes betroffen sein werden, obwohl die Verursachung des Problems bei den Industrieländern zu suchen ist. Wegen des berechtigten Anspruchs der Entwicklungsländer auf wirtschaftliche Entwicklung und dem damit zusammenhängenden Emissionszuwachs werden die Reduktionen überwiegend von den Industriestaaten erreicht werden müssen (lt. IPCC mind. 70 %). 3
3 vgl. Bericht der Arbeitsgruppe II des IPCC, 2001, S. 55 und Fricke,Von Rio nach Kyoto, 2001, S. 15-17
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2.) Internationale Klimapolitik
2.1) Wichtige Stationen der Klimapolitik - eine Übersicht Juni 1972 internationale Konferenz über globale ökologische Probleme in Stockholm mit 1200 Delegierten aus 113 Staaten, 21 UN-Dienststellen und 16 internationalen Organisationen
Die Initiative für dieses Treffen lag bei Schweden, da Luftschadstoffe aus Mitteleuropa weitgehend für Verschmutzungen in Skandinavien und der Nordsee verantwortlich waren. Gründung des „Umweltprogramms der Vereinten Nationen“ (United Nations Environmental Program: UNEP) mit Sitz in Nairobi; Ziel dieser internationalen Behörde ist die Förderung, Koordination und Anregung internationaler Abkommen. 1979 erste Weltklimakonferenz in Genf auf Initiative der „Word Meteorological Organization“ (WMO), Teilnehmer waren fast ausschließlich Naturwissenschaftler
In ihrem Schlußprotokoll appellierte die Konferenz an die Staaten der Erde, Klimaveränderungen, die durch den Menschen verursacht werden und die sich gegen das Wohl der gesamten Menschheit richten könnten, vorherzusehen und zu verhindern. Es wurde als Handlungsrahmen ein „Weltklimaprogramm“ vorgeschlagen, das auf internationaler Ebene koordiniert werden sollte von der WMO, dem UNEP und dem „International Council of Scientific Unions“ (ICSU). 1985 Auf der Konferenz von Villach mit Teilnehmern aus 29 Industrie- und Entwicklungsländern, veranstaltet von UNEP, WMO und ICSU, wurde erstmals eindringlich vor den Gefahren des anthropogenen Treibhauseffektes gewarnt, nachdem im selben Jahr die dramatische Ausdünnung der stratosphärischen Ozonschicht nachgewiesen werden konnte. Diese Entdeckung des Ozonlochs trug wesentlich dazu bei, daß Umweltthemen einen hohen Stellenwert bis hinein in die Industrie erhielten, die sich um ein besseres Öko-Image sorgten.
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Juni 1988 Vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Hitzewelle und Trockenheit in den USA, tagte auf Einladung der kanadischen Regierung die Toronto-Konferenz über Klimaveränderungen und globale Sicherheit. Im Abschlußdokument finden sich folgende Forderungen:
• globale Reduzierung der CO 2 Emissionen um 20 Prozent bis 2005
• die Energieproduktivität soll um 10 Prozent bis 2005 gesteigert werden;
• Einrichtung eines Klimafonds;
• Kennzeichnung klimaschädigender Produkte und Substanzen. November 1988 Die UNEP und WMO setzen ein internationales Expertengremium ein, den „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC), dessen Ziel es ist, die internationale Klimaforschung zu koordinieren und Klimaverhandlungen vorzubereiten. Es hat seit seiner Einrichtung bedeutende wissenschaftliche Berichte veröffentlicht. November 1990 Die zweite Weltklimakonferenz in Genf beschäftigt sich mit dem ersten Wissenstandsbericht des IPCC und ruft Verhandlungen über eine Klimakonvention auf. November 1990 Die UN-Vollversammlung in Genf setzt das zwischenstaatliche Verhandlungsgremium „International Negotiating Commitee for a Framework Convention“ (INC) ein, das bis zum Beginn der „Weltkonferenz über Umwelt und Entwicklung“ (UNCED) im Juni 1992 in Rio de Janeiro eine Klimarahmenkonvention (KRK) ausarbeiten soll. Mit Hilfe zweier Arbeitsgruppen, die sich mit den Quellen und Senken der diversen Treibhausgase, finanziellen Mechanismen, Fragen des Technologietransfers und den institutionellen Mechanismen zur Durchführung einer Konvention beschäftigten, erarbeiten Experten aus rund 150 Ländern innerhalb von 16 Monaten eine solche Klimarahmenkonvention (siehe Kapitel 2.2). Juni 1992 In Rio de Janeiro findet die dritte Weltklimakonferenz statt, die „UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung“ (UNCED), auch „Welt-“ oder „Erdgipfel“ genannt. Sie ist die größte bisherige Zusammenkunft
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mit über 15000 Delegierten aus 178 Staaten, 115 Staats- und Regierungschefs, Vertreter von 1420 Nichtregierungsorganisationen (Non-Governmental Organizations: NGO) und 7000 Journalisten. Die Klimarahmenkonvention wurde von 154 Staaten unterzeichnet, unter anderem auch von der Europäischen Union im Ganzen. Diese noch wachsende Zahl von Vertragsstaaten bildete zusammen das neue Klimaregime. März 1994 Inkraftreten der Rahmenkonvention März/April 1995 Die erste Vertragsparteienkonferenz (COP1) findet in Berlin statt. Es nehmen 117 Staaten teil, welche die Konvention bereits ratifiziert hatten, sowie als Beobachter Vertreter von 53 weiteren Staaten und über 2000 Journalisten. Das erarbeitete Kernstück ist das Berliner Mandat und sieht eine Konkretisierung und Verschärfung der CO 2 -Reduktionsverpflichtungen vor (siehe Kapitel 2.3). Dezember 1995 IPCC legt den zweiten Bericht über Klimaänderungen, deren Auswirkungen und politisch-ökonomische Strategien einer nachhaltigen Prävention vor. Juli 1996 Zweite Konferenz der Vertragsparteien in Genf spricht in ihrer Abschlußerklärung von der Notwendigkeit, dem zu verabschiedenen Protokoll rechtlich verbindlichen Charakter zu geben. Es soll zu signifikanten Emissionsminderungen führen. Dezember 1997 Dritte Vertragsstaatenkonferenz (COP 3) in Japan (siehe Kapitel 2.4) November 1998 Auf der vierten Vertragsstaatenkonferenz in Buenos Aires wurde über die Umsetzung des Kyoto-Protokolls verhandelt. Die sog. flexiblen Mechanismen stehen im Mittelpunkt der Verhandlungen, da bereits ab dem Jahr 2000 der Erwerb von zertifizierten Emissionsreduktionen aus dem „CDM“ (Clean Development Mechanism) gemäß Artikel 12 des Protokolls möglich sein soll. Hierzu mußten verbindliche Regelungen her, die auf der COP 6 Ende 2000 in Den Haag zusammen mit detaillierten Regelungen zu den übrigen Kyoto-Mechanismen angenommen werden sollen.
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COP 5 in Bonn 4 Oktober 1999 Mai 2000 Der IPCC veröffentlicht seinen Sonderbericht zu Treibhausgas-Senken (siehe Kapitel 2.2).
Wichtigstes politisches Ergebnis ist die Abschätzung der nach Artikel 3.4 diskutierten Projekte wie z.B. veränderte Formen der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung, Erosionskontrolle oder die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen in Weiden. Das Senken-Potential, das in 3.4-Aktivitäten steckt, könnte die eingegangenen Emissions-Reduzierungspflichten der Industrieländer um ein Vielfaches übersteigen. Bei Einbeziehung der diskutierten zusätzlichen Aktivitäten sind ca. 288 Megatonnen (MT) Kohlenstoff anrechenbar, was die Minderungspflichten um 150 Prozent übersteigt. Somit besteht die Gefahr zu einem riesigen Schlupfloch aus den Kyoto-Verpflichtungen. 5
November 2000 Die sechste Vertragsstaatenkonferenz in Den Haag bezeichnete Bundesumweltminister Jürgen Trittin als „schweren Rückschlag für den Klimaschutz“. 6 Die Staatengruppen konnten sich nur auf einige wenige Punkte verständigen. Einigkeit bestand bei der Ausgestaltung der Erfüllungskontrolle mit rechtsverbindlichen Sanktionen sowie darüber, daß im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung Atomprojekte ausgeschlossen sind. USA, Japan, Kanada und Australien blockierten weitere Einigungen durch
4 Quelle: eigene Zusammenstellung, zitiert und verändert nach Loske, Klimapolitik, 1996, S. 255 und Oberthür,Ott, Das Kyoto Protokoll, 2000, S. 63-91
5 vgl. Umwelt, Sonderbericht, 2000, Nr. 7-8, S. 396
6 vgl. Umwelt, Editorial, 2000, Nr. 12, S. 609
7 vgl. Umwelt, Editorial, 2000, Nr. 12, S. 609
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Arbeit zitieren:
Silke Christmann, 2003, Die Wirksamkeit internationaler Klimapolitik am Beispiel des Kyoto-Protokolls , München, GRIN Verlag GmbH
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