Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 2
2. Städte und Städtebünde
2.1. Die Entstehung der Städte 2
2.1.1. Die Entstehung des Stadtrechts 4
2.1.2. Freie Bürger 4
2.2. Die Entstehung der Städtebünde 5
2.2.1. Voraussetzungen 5
2.2.2. Gründe 6
2.2.3. Ziele und Aufgaben 6
3. Städtebünde in Süddeutschland
3.1. Die Römer und der Rhein 7
3.2. Die Städtelandschaft in Süddeutschland
- Stadtrecht und Stadtrechtsfamilien 7
3.3. Oberdeutsche Städtebünde 9
3.4. Der Schwäbische Städtebund 10
3.5. Die Bündnisse der Bodenseestädte 11
Anhang
I. Abbildungsverzeichnis 13
II. Literaturverzeichnis 14
1
1. Einleitung
Mit der Entstehung der Städte und deren Bestrebungen nach Autonomie und Selbstverwaltung schlossen sich im Mittelalter Städte in Städtebünden zusammen. In dieser Epoche finden wir häufig Städtebünde von mehreren Städten meistens aus einer Region. Aber auch überregional verbündeten sich die Städte, um ihre wirtschaftlichen und politischen Interessen zu vertreten. In Städtebünden konnten die Städte ihre Macht bündeln und ihre Ziele organisiert durchsetzen. Städtebünde stellten eine Organisationsform zum Erreichen gemeinsamer Ziele dar. Sie waren vertraglich beschworene Abmachungen zwischen Städten, in der Regel auf Zeit geschlossen und verlängerungsfähig. Städtebünde des Mittelalters verfügten häufig über ein gemeinsames Siegel, gemeinsame Exekutivorgane und Schiedsgerichte. Unter dem Begriff des Städtebundes versteht man im allgemeinen Sinn auch zweiseitige Abkommen und Verträge zwischen nur zwei Städten. 1
Der vermeintlich bekannteste Städtebund war die Hanse. Doch obwohl die Organisationsform der Hansestädte teilweise städtebündische Merkmale aufwies, war die Hanse kein Städtebund im eigentlichen Sinne. 2
Städtebünde sind typische Erscheinungen in der Zeit des 13. bis 15. Jahrhunderts. Sie können noch bis ins 16. Jahrhundert beobachtet werden. 3
2. Städte und Städtebünde
2.1. Die Entstehung der Städte
Aus der Antike ist die Existenz von Stadtstaaten wie der Polis in Athen bekannt. Auch zur Römerzeit entstanden größere Städte wie Rom und Konstantinopel. Besonders im Mittelmeerraum, der über viele Jahrhunderte das Zentrum der Welt darstellte, entstanden städtische Siedlungsformen.
Auch auf germanischem Boden hinterließen die Römer, besonders links des Rheines und in Süddeutschland, ihre Spuren.
1 Fahlbusch, F. B.: „Städtebund“, in: Angermann, Norbert (Hg.), Lexikon des Mittelalters, Band VIII. Stadt (Byzantinisches Reich) bis Werl. München 1997, Sp. 17.
2 ebd., S. 18.
2
Zur Zeit der sächsisch-salischen Kaiserzeit (919 - 1125) bildeten sich in Deutschland aber erstmals städtischen Siedlungsformen mit für eine Stadt fortan typischen Lebens-, Wirtschafts- und Produktionsweisen heraus. Grundlage der wirtschaftlichen Existenz einer Stadt war nicht mehr der agrarische Sektor. Handwerker und Gewerbetreibende zogen in die Städte und gründeten Vollzeitgewerbe. Es begann eine Produktion über den jeweiligen Eigenbedarf hinaus. Diese neue Produktionsweise und die Konzentration von Handwerkern und Gewerbetreibenden auf einen Ort waren zugleich Folge und Ursache einer erhöhten Arbeitsteilung und Arbeitsproduktivität. 4
Die Städte, meist gegründet an Flüssen oder an geografisch günstigen Orten, waren gleichzeitig Verkehrsknotenpunkte. Die Verkehrswege führten zwangsläufig durch die Städte, die am Anfang, am Ende, oder schlicht entlang wichtiger Routen lagen. Auch aus diesem Grunde wurden die bedeutenden Städte zu großen
Fernhandelsmarktorten und die kleineren Städte zu Nahmarktorten.
Der Handel, der Warenumschlag, die Produktion von Gütern, das Erheben von Zöllen und die Entwicklung der Geldwirtschaft verhalfen den Städten und ihren Bürgern zu Wohlstand. Es entstanden Verwaltungen und Gerichte und die Städte stiegen zu kulturellen Zentren auf.
Viele Städte entstanden aus alten Burgen oder römischen Kastellen, die bis heute mancher Stadt den Namen geben. Diese zum Teil aus der Römerzeit noch existierenden ummauerten Siedlungen boten den Bürgern der Städte Schutz. Sie waren als religiöse und weltliche Zentren strategisch wichtige Orte. Auch das Militär konzentrierte sich innerhalb der Stadtmauern und festigte die Position der Städte als Machtzentren.
Diese Eigenheiten des städtischen Lebens waren gleichzeitig Ausdruck und Konsequenz einer wachsenden Unabhängigkeit von Reich, König und Stadtherren.
3 ebd., S. 18
4 Pitz, E.: „Stadt“, in: Angermann, Norbert (Hg.), Lexikon des Mittelalters, Band VII. Planudes bis Stadt (Rus`). München 1995, Sp. 2175 - 2176.
3
Das Bestreben nach der für die Gründung von Städtebünden notwendigen Unabhängigkeit der Städte von anderen politischen Größen ist seit ihrer Entstehung zu beobachten. Nicht zuletzt war der Wunsch nach Eigenständigkeit ein wichtiger Grund, der Städte erst entstehen lies.
2.1.1. Die Entstehung des Stadtrechts
Den europäischen Städten gemeinsam ist das Streben nach Freiheit und nach (kommunaler) Selbstverwaltung. Bürgerliche Schwurverbände kämpften schon seit dem 10. Jahrhundert gegen die hochadeligen oder bischöflichen Stadtherren. 5 Durch die Konzentration von Kaufleuten, Handwerkern und Gewerbetreibenden entstanden in den Städten nicht nur die Zünfte. Besonders die ‚Einungen’ ständisch Gleichrangiger zur Wahrung ihrer Interessen kollidierten regelmäßig mit den Interessen der Stadtherren. Diese revolutionären kommunalen Schwurverbände beraubten die Stadtherren seit Mitte des 11. Jahrhunderts Stück für Stück ihrer Rechte. 6
Es etablierte sich ein eigenes, vom Landrecht abgehobenes Stadtrecht, das den Bedürfnissen von Handel und Gewerbe angepasst war.
Bis ins 13. Jahrhundert wurde das Stadtrecht vom Stadtherrn verliehen, fortan aber setzten die bürgerlichen Einungen ihre eigenen Privilegien fest. 7 Der Kampf um Autonomie durch Gleichrangigkeit führte zur Gründung der freien Reichsstädte, die nach 1250 die durch Beamte des Königs ausgeübten Hoheitsrechte und auch die oberste Gerichtsbarkeit an sich brachten. 8
2.1.2. Freie Bürger
Ein wichtiges Merkmal einer Stadt war die Bildung einer Bürgergemeinde. Die Bürgerschaft einer Marktsiedlung erstritt sich besondere Privilegien und die Kaufleute standen unter dem Schutz des Königs. In den Städten wurde die freie Bodenleihe durchgesetzt (Gent vor 941, Naumburg um 1030). Die Bürger mussten sich nicht
5 Bayer, Erich; Wende, Frank: „Wörterbuch zur Geschichte. Begriffe und Fachausdrücke.“ 5., neugestaltete und erweiterte Auflage, Stuttgart 1995 (=Kröners Taschenausgabe Band 289), S. 521.
6 ebd., S. 522.
7 ebd., S. 522.
8 ebd., S. 470.
4
Arbeit zitieren:
Dr. phil. Jürgen Schäfer, 2000, Süddeutsche Städtebünde im Mittelalter, München, GRIN Verlag GmbH
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