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Universität Karlsruhe (TH) Institut für Allgemeine Pädagogik
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Seminar: Bildung und Gesellschaft WS 97/98
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Einleitung
1. Begriffsbestimmung: Ethik, Tugend, Pflicht, das höchste Gut
2. Der Inhalt Tugend- und Pflichtenlehre
2.1 Die Tugendlehre
2.1.1 Einleitung
2.1.2 Die Weisheit
2.1.3 Die Liebe
2.1.4 Von der Tugend als Fertigkeit
2.1.5 Die Besonnenheit
2.1.6 Die Beharrlichkeit
2.1.7 Schluß
Zusammenfassung
2.2 Die Pflichtenlehre
2.2.1 Einleitung
2.2.2 Die Rechtspflicht
2.2.3 Die Berufspflicht
Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
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In der heutigen Zeit, in der die Welt mit ihren verschiedenen Kulturen immer mehr zusammenwächst, ist die Frage nach Tugenden und Pflichten sehr wichtig geworden. Jedoch mißfällt der verwendete Terminus. Sicherlich spricht man heute auch von Pflichten, doch der Begriff der Verantwortung scheint uns vertrauter. So wirkt auch eine tugendhafte Handlungsweise befremdend, während eine sittlich gute Handlung eher auf Anerkennung stößt. So ist es denn unumgänglich sich zuerst mit den Begriffen im Wandel der Zeit zu beschäftigen. Da die Tugend- und Pflichtenlehre unter den Begriff Ethik fallen, ist auch der zu klären.
Nach einer kurzen Inhaltsangabe wird zuerst die Tugendlehre Schleiermachers dargelegt, dann seine Pflichtenlehre. Dabei verwende ich die Zitate, wie sie vorgegeben sind.
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Hans-Jochen Gamm nimmt an, das der Begriff der Tugend bei Platon in der “Politeia” zuerst aufgeführt worden ist. Er vermeidet es dabei, die Tugend nur durch eine Aufzählung von schätzenswerten Eigenschaften zu definieren. Tugend läßt sich auch nicht aus sich selbst heraus bestimmen, sondern erst im Rahmen einer Gesellschaft gewinnt die Tugend an Bedeutung und tritt so in die Politik ein. Die Gesellschaft äußert sich “durch Vernunft, Willen und Begierden, aber Weisheit, Tapferkeit und Besonnenheit sind in dieser Ständegesellschaft als Tugenden zugeordnet. Gerechtigkeit setzt sie ins Verhältnis..., damit Leben in der Polis möglich ist.” Aristoteles (384-322 v. Chr.), der Schüler Platons kritisiert diese Ideenlehre. Er teilt die Tugend in Verstandtugend und Ethiktugend ein. In seinem geschichtlichen Grundriß stellt Hans-Jochen Gamm im Mittelalter eine Erweiterung des Tugendbegriffs um Glaube, Liebe und Hoffnung fest. Ferner weist er auf den antiken griechischen 1 Tugendbegriff areté hin, der vor allem “körperliche Tüchtigkeit kennzeichnete”. Jürgen-Eckardt Pleines formuliert die Aristotelischen Tugendbegriffe aus. Die ethische Tugende wird “durch Anlage, Gewohnheit und Übung (ethos)“gewonnen, die
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dianoethische Tugend beruht auf “Einsicht und Urteilskraft (dianoia)”. So ist denn der Ethikbegriff auch nicht auf eine absolute Norm gerichtet, sondern als ein Ratschlag zu einer “vernunftgemäßen” Handlungsweise zu verstehen, die durch die Klugheit 2 erreichbar ist.
Ludwig Siep beschreibt die Pflichtethik als die Regeln für ein Zusammenwirken von einzelnen Menschen. Dabei stehen die Pflichten, die die Menschen gegeneinander haben im Vordergrund. “Gut handeln heißt, diese Pflichten zu erfüllen”. Dabei sind alle Interessen der Beteiligten auf gleiche Weise zu berücksichtigen und gleich zu werten. 3 Dieser Anspruch gilt auch gegenüber dem Staat.
Hans-Eduard Hengstenberg weist darauf hin, daß Ethik nicht dasselbe wie Sittlichkeit ist. Die Ethik sucht Normen, um sich über die Sittlichkeit, die schon immer dagewesen ist,ein Bild zu machen. Ethik ist eine Normierung des Verhaltens, des Tuns und des 4 Lassens.
Ein Hauptbestandteil der Ethik Schleiermachers ist die Lehre vom höchsten Gut. Auch in der Tugendlehre wird das höchste Gut angesprochen. Da die Abhandlung darüber den Rahmen der vorliegenden Arbeit sprengen würde, verwende ich die Definition von Gunter Scholtz: “...die Lehre vom höchsten Gut als Inbegriff aller Güter. Die Güter sind die Kultur- und Gemeinschaftsformen: Staat, Kirche, Geselligkeit, Familie, Wissengemeinschaft; und das höchste Gut ist der Inbegriff der sich in der Geschichte verwirklichenden Sittlichkeit. 5
1 vgl. Gamm, Hans-Jochen, Weinheim, 1988, S.83.
2 vgl. Pleines, Jürgen-Eckardt, Hildesheim, 1992, S.353-354. 3 vgl. Siep, Ludwig, Opladen, 1997, S.6. 4 vgl. Hengstenberg, Hans- Eduard, Würzburg, 1989, S. 19.
5 Schotz, Gunter, Frankfurt am Main, 1995, S. 27.
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Friedrich Ernst Daniel Schleiermacher wurde am 21.11.1768 in Breslau geboren und starb am 12.2.1834 in Berlin. Er war evangelischer Theologe und Philosoph. Als einer der Begründer des hermeneutischen Verfahrens im Bereich der Geisteswissenschaften ist er bekannt, doch von seinen Gedanken über die Ethik wird im Gegensatz dazu wenig berichtet.
Die Erfahrungen der französische Revolution von 1789 haben auch bei Schleiermacher ihre Spuren hinterlassen. Seine Bemühungen um die Trennung von Kirche und Staat als Theologe ist sicherlich aufgrund dieser Erfahrungen zu verstehen. Ebenso die Niederlegung der Krone des Hl. Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 durch den Kaiser, wodurch das Reich nun beendet war, veranlaßte in wohl dazu, sich Gedanken über die Tugend und Pflicht zu machen. Denn wenn die Gesellschaft des Landes sich nicht als eine nationale Einheit begreifen kann, dann kann es hilfreich für die Gesellschaft sein, sich durch Tugenden und Pflichten zu einer sittlichen Bildung zu bekennen, um so “frei” zu werden.
Das Thema einer der ersten wissenschaftlichen Arbeiten von Schleiermacher war die Ethik. Zuerst beschäftigte er sich mit der aristotelischen Ethik, dann mit der Ethik Kants. Er hat achtmal eine Vorlesung über (philosophische) Ethik gehalten. Davon sechsmal an der 1810 neu eingerichteten Universität von Wilhelm von Humboldt in Berlin. Der vollständige Entwurf der Tugendlehre und ein Teilentwurf der Pflichtenlehre sind im Zusammenhang mit der Vorlesung von 1812/13 entstanden. Die vollständige Ausarbeitung der Pflichtenlehre ist nicht eindeutig geklärt. Es kommt sowohl die 6 Arbeitsphase 1816/17 sowie 1814/15 in Betracht.
Mit der “Tugendlehre” und “Pflichtenlehre” nimmt er die Formen auf, in denen Ethik geschichtlich behandelt worden ist. In der Tugendlehre wird die Kraft des sittlichen Handelns thematisiert und in der Pflichtenlehre die sittlichen Handlungsweisen. Hans-Joachim Birkner fügt diesen beiden Lehren noch die “Lehre vom höchsten Gut” hinzu. Er ist der Ansicht, daß Schleiermacher diese drei Lehren als sich einander ergänzend 7 versteht.
6 vgl. Birkner, Hans-Joachim, Hamburg, 1990, S. XV und XXII.
7 vgl. ebd., S. XI.
Arbeit zitieren:
Karoline Kmetetz-Becker, 1998, Tugend- und Pflichtenlehre. Zur "Ethik 1812/13" von Friedrich Schleiermacher, München, GRIN Verlag GmbH
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Karoline Kmetetz-Becker's Text Tugend- und Pflichtenlehre. Zur "Ethik 1812/13" von Friedrich Schleiermacher ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
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