II
INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis II
I. Einleitung und Vorgehensweise 1
II. Die Parteiendemokratie in Deutschland
1. Legitimationsgrundlage politischer Parteien 2
2. Entwicklung zur Volkspartei 3
3. Die Volkspartei als Massenintegrationsorgan 4
III. Das Phänomen der Politikverdrossenheit
1. Definition und Konkretisierung des Begriffs „Politikverdrossenheit“ 5
2. Symptome der Parteienverdrossenheit 6
2.1. Sinkende Wahlbeteiligung 7
2.2. Mitgliederschwund bei den Parteien 8
2.3. Die Entstehung von Protestparteien 9
IV. Die Ursachen der Politikverdrossenheit
1. Überanpassung 10
2. Übergeneralisierung 11
3. Überinstitutionalisierung 11
4. Überforderung 12
V. Schlussbetrachtung 12
Anhang
Anlage 1: Bundestagswahlen seit 1949 13
Anlage 2: Landtagswahlen in Baden-Württemberg seit 1952 14
Anlage 3: Landtagswahlen in Bayern seit 1950 15
Anlage 4: Europawahlergebnisse in Deutschland 16
Anlage 5: Mit Mitgliederzahlen der etablierten Parteien seit 1970 17
Literaturverzeichnis 19
1
I. EINLEITUNG UND VORGEHENSWEISE
Nach klassischer Definition ist die Demokratie „Herrschaft des Volkes“. In Artikel 20 des Bonner Grundgesetzes manifestiert sich dieser Gedanke, indem er die Bundesrepublik Deutschland als einen demokratischen und sozialen Bundesstaat definiert: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke durch Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Das Volk wird zum Souverän erklärt, das über Wahlen einen Teil der Staatsgewalt ausführen kann. Wahlen sind in einer repräsentativen Demokratie das wesentliche Instrument der Erteilung politischer Legitimation. 1
Vorausgesetzt wird in diesem Modell die Bereitschaft des Volkes zur Beteiligung an Wahlen sowie ein politisches Interesse und eine politische Willensbildung. Der Prozess der Willensbildung ist „das A und O der modernen Politik“ und die Begriffe können sogar synonym verwendet werden. 2 Jedoch verweigern viele Bürger dem parlamentarischen System die Legitimation, indem sie ihr Wahlrecht nicht nutzen. 3 Dies muss vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass das Grundgesetz in Artikel 21 sagt, dass Parteien an dieser Willensbildung mitwirken sollen. Offenbar gelingt es den Parteien immer weniger diese Aufgabe zu erfüllen. Diese Erkenntnis kann auch empirisch an einigen Symptomen nachgewiesen werden. Zwar wurde das Wort „Politikverdrossenheit“ bereits 1992 zum Wort des Jahres gekrönt, jedoch hat dieser Begriff bis heute nichts an Aktualität verloren.
Es soll Aufgabe dieser Arbeit sein, die Politikverdrossenheit in Deutschland vor allem auf die Beziehung zwischen Bürger und Parteien hin zu untersuchen, da Parteien „die Mittler zwischen der Staatsgewalt, die vom Volke ausgeht, und der Regierungsmacht, die sie ausübt“ 4 darstellen. Dabei soll im ersten Abschnitt die Parteiendemokratie in Deutschland vorgestellt werden. Die empirischen Phänomene der Verdrossenheit folgen dann im zweiten Abschnitt, bevor dann im dritten die ausgearbeiteten Ursachen systematisiert werden sollen.
1 Vgl. Wolling, J.: Politikverdrossenheit durch Massenmedien, 1999, S. 11
2 Vgl. Hennis, W.: Regieren im modernen Staat, 1999, S. 302
3 Vgl. Adamski, H.: System- und Politikverdrossenheit vor der Bundestagswahl, 1998, S. 278
4 Krockow, C.: Die Parteien und die politische Kultur des Konflikts, 1986, S. 12
2
II. DIE PARTEIENDEMOKRATIE IN DEUTSCHLAND
1. Legitimationsgrundlage politischer Parteien
Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik eine repräsentative Demokratie. Gemäß Artikel 38 GG handeln die Abgeordneten vollgültig für das Volk und sind dabei „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Die Rolle der Parteien zwischen dem Volk und den Abgeordneten wird unterschiedlich gesehen. Einerseits wird von einem strikt repräsentativen Demokratieverständnis ausgegangen. 5 Wahlen erteilen einen „Volksauftrag“ 6 an Personen, die dann Herrschaft auf Zeit ausüben; die politischen Parteien stellen lediglich Organisationen zu Beschaffung von Regierungspersonal und zur Organisation von Wahlen dar. 7 Andererseits geht Leibholz in seiner Parteienstaatstheorie davon aus, dass Wahlen inhaltliche Richtungsentscheidungen sind und in den Parteien die eigentlichen „politischen Handlungseinheiten“ zu sehen sind; demnach treffen sich im Parlament nur „gebundene Parteibeauftragte“. 8 Die Wirklichkeit bewegt sich in Deutschland zwischen diesen idealtypischen Vorstellungen. Dies gilt bereits für die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien. Einerseits ist der gewählte Abgeordnete nach Art. 21 GG nur seinem Gewissen verpflichtet, andererseits prägen Schlagworte wie „imperatives Mandat“ und „Fraktionsdisziplin“ 9 das politische Geschehen.
Der Grundstein für die politische Tätigkeit der Parteien wurde im Grundgesetz festgelegt: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei.“ 10 Darüber hinaus beinhaltet das Grundgesetz keine weiteren Erklärungen zu Parteien. Diese wurden im Parteiengesetz von 1967 näher bestimmt.
Der rechtliche Parteienbegriff (Legaldefinition) ist in § 2 des Parteiengesetzes fixiert. Er betont besonders die Organisation, die Wahlbeteiligung und die Teilnahme am politischen
5 Vgl. Hennis, W.: Der „Parteienstaat“ des Grundgesetzes - Eine gelungene Erfindung, 1992
6 Hennis, W.: Regieren im modernen Staat, 1999, S. 308
7 Vgl. Rudzio, W.: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 1997, S. 60
8 Vgl. Leibholz, G.: Strukturprobleme der modernen Demokratie, 1967, S. 78f. und S. 89f. und ebenda: Staat
und Verbände, 1965, S. 14f.
9 Vgl. Leibholz, G.: Parteienstaat und repräsentative Demokratie, 1968, S. 242
10 Art. 21, Abs. 1, Sätze 1 und 2, Grundgesetz
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Willensbildungsprozess. 11 Die Parteien wirken unvermeidlich als „Scharniere der politischen Willensbildung zwischen Wahlbürgern und Staat“ und die Bundesrepublik kann somit als „Parteienstaat“ oder zumindest als „parteienstaatliche Demokratie“ 12 angesehen werden.
Das Parteiengesetz schreibt den Parteien vor, ihre Strategieen und Ideologieen in „politischen Programmen“ 13 festzulegen, um ihr geplantes Handeln für den Wähler berechenbar zu machen. Die Spezifizierung der Parteistrategieen in Parteiprogrammen ist notwendig, weil aufgrund des Mehrparteiensystems in Deutschland ein Parteienwettbewerb stattfindet. Parteienwettbewerb bedeutet, dass mehrere Parteien um die Gunst der Wähler und zugleich um den verfassungsmäßig befristeten Erwerb der Regierungsmacht konkurrieren. 14
2. Die Entwicklung zur Volkspartei
In der Bundesrepublik haben sich die Volksparteien zu den stärksten politischen Interessensgruppierungen entwickelt. Bis zur gegenwärtigen Dominanz der Volksparteien haben diese verschiedene Entwicklungsstufen durchlaufen. In der Entstehungsphase im 19. Jhr. waren Parteien Verkörperungen der Ideen und Interessen bestimmter Gesellschaftsschichten, in denen Abgeordnete ihre Stände vertraten (Honoratiorenpartei).
In der parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik beeinflussten Parteien erstmals maßgeblich die Gesetzgebung und die Regierung.
Im Dritten Reich wurde der Weg zum Einparteienstaat durch das Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933, das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat“ vom 07.04.1933 und der anschließenden Selbstauflösung der Parteien im Juni/Juli 1933 geebnet. 15
Nach dem Zusammenbruch des 3. Reiches und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland standen die Parteien vor einem Neuanfang. Im Bonner Grundgesetz „wurden
11 Vgl. Niedermayer, O.; Stöss, R.: Stand und Perspektiven der Parteienforschung in Deutschland, 1993, S.
27
12 Von Alemann, U.: Parteien, 1995, S. 30
13 §1, Abs. 3 Parteiengesetz
14 Vgl. Lehmbruch, G.: Parteienwettbewerb im Bundesstaat, 1976, S. 14
15 Vgl. Jesse, E.: Parteien in Deutschland. Ein Abriß der historischen Entwicklung, 1990, S. 64
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die Parteien klarer als je zuvor [...] mit dem Art. 21 GG positiv gewürdigt“ 16 . Der „Parteienstaat des Grundgesetzes“ entstand. Jede Partei war von einem „unterscheidbaren sozialen Hinterland“ 17 , einem bestimmten sozialen „Millieu“ 18 mit homogenen Interessen, Mitgliedern, Wählern und Programmen geprägt worden. Sozialstrukturell betrachtet war die CDU die Partei der kirchlich gebundenen, christlich orientierten Bevölkerungsschichten, während die SPD primär die Schicht der gewerkschaftlich orientierten Arbeiter repräsentierte. 19
Im Parteienwettbewerb entscheidet das Stimmenpotential einer Partei über ihre politische Macht. Um diese Macht ausbauen zu können, mussten Parteien sich zunehmend um eine Verbreiterung ihrer Wählerschaft kümmern.
Besonders durch die Öffnung der Partei nach außen sollte dieses Ziel erreicht werden. Dabei wollten die Parteien zusätzliche Bevölkerungsschichten ansprechen, nämlich solche, die den ursprünglich repräsentierten Gesellschaftsschichten nicht angehörten. Eine glaubwürdige Öffnung der Partei konnte aber nur realisiert werden, indem die Milieubindung der Parteien und die Interessensverankerung gelockert und an die Bedürfnisse der vergrößerten und neuen Wählerklientel angepasst wurden. 20 Die SPD vollzog 1959 den Schritt zur Volkspartei im „Godesberger Programm“, auch aufgrund des kontinuierlichen Absinkens des Arbeiteranteils an den Erwerbstätigen. Die CDU vollzog ebenfalls den Schritt zur (Massen-)Volkspartei. 21
3. Die Volkspartei als Massenintegrationsorgan
Die Massenmitgliedschaft bei den Volksparteien führt zu einer erheblichen Distanzierung zwischen Parteiführung und Mitgliedern. Philip Zeschmann beziffert den Anteil der aktiven Mitglieder auf gerade mal 10% und führt dies auf das oligarchisch-repräsentative Organisationssystem der Partei zurück. 22 Die Verfassung und das Parteiengesetz schreiben den Parteien eine bestimmte innere Ordnung vor, die demokratischen Grundsätzen
16 Von Alemann, U.: Organisierte Interessen in der Bundesrepublik. Reflexion zu ihrer politikwissenschaft-
lichen Rezeption und politischen Perzeption, 1993, S. 162
17 Fenner, C.: Das Parteiensystem seit 1969 - Normalisierung und Polarisierung, 1980, S. 201
18 Hennis, W.: Regieren im modernen Staat, 1999, S. 328
19 Vgl. Küchler, M.: Demoskopie, Parteien, Wahlen, 1985, S. 573
20 Von Alemann, U.: Parteien und Gesellschaft in der Bundesrepublik, 1990, S. 84
21 Vgl. Fenner, C.: Das Parteiensystem seit 1969 - Normalisierung und Polarisierung, 1980, S. 211
22 Vgl. Zeschmann, P.: Mitgliederbefragungen, Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheide: Mittel gegen
Politiker- und Parteienverdrossenheit?, 1997, S. 707
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entsprechen muß. 23 Dadurch soll die demokratische Mitwirkung aller Parteimitglieder an der innerparteilichen Willensbildung sichergestellt werden. Mit dem Wandel zur Volkspartei sehen sich die Parteien heute einer nunmehr „heterogenen Mitgliederschaft“ 24 mit vielfältigen subjektiven Interessen gegenüber. Verschiedene innerparteiliche Interessensgruppen befinden sich oft im Konflikt mit den nach außen getragenen Parteientscheidungen. Diese Konfliktfelder sind primär ein Ergebnis zwischen der zahlenmäßig eher kleinen Parteiführung und der breiten Mitgliederbasis der Volksparteien.
Robert Michels begründet mit seinem „ehernen Gesetz der Oligarchie“, dass eine Massenorganisation wie die Volkspartei eine Tendenz zur innerorganisatorischen Oligarchisierung beinhaltet: „Die Organisation ist die Mutter der Herrschaft der Gewählten über die Wähler, der Beauftragten über die Auftraggeber, der Delegierten über die Delegierenden.“ 25
Es muss festgehalten werden, dass die Entwicklung zur Volkspartei die Beziehungen des Bürgers zur politischen Partei immer sporadischer und begrenzter werden lassen. Er sieht in der Volkspartei eine „verhältnismäßig fernstehende, zuweilen halboffizielle und fremde Organisation“ 26 Der starke Charakter der Parteien von Gemeinschaft und solidarischer Verbundenheit schwindet zunehmend. 27
III. DAS PHÄNOMEN DER POLITIKVERDROSSENHEIT
1. Definition und Konkretisierung des Begriffs „Politikverdrossenheit“
Manfred Küchler unterscheidet die Formen der Staats-, Partei- und Politikverdrossenheit voneinander. Staatsverdrossenheit definiert er als Unzufriedenheit mit der Staatsform, also mit der repräsentativen Demokratie. Parteienverdrossenheit hingegen bezieht sich auf die Unzufriedenheit mit dem Spektrum der etablierten Parteien und Politikverdrossenheit ist die Unzufriedenheit mit der konkreten Art und Weise wie Politik gemacht wird. Diese drei
23 Art. 21, Abs. 1, Satz 3, GG
24 Zeschmann, P.: Mitgliederbefragungen, Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheide: Mittel gegen
Politiker- und Parteienverdrossenheit?, 1997, S. 707
25 Vgl. Michels, R.: Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie, 1970, S. 342; siehe hierzu
auch Hildebrandt, W.: Parteiendemokratie - Was denn sonst?, 1988, S. 21f.
26 Kirchheimer, O.: Der Wandel des westeuropäischen Parteiensystems, 1965, S. 40
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Dr. rer. pol. Michael Ruf, 2000, Politikverdrossenheit in der Parteiendemokratie der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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