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Seminar: Hegels Rechtsphilosophie Zeit: WS 2001/02
Carsten Thümler
Fachrichtung: Praktische Philosophie
Germanistik / Literaturwiss. (2)
Philosophie (4), beide HF (MA)
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2.1 Das abstrakte Recht
2.2 Die Moralität 2.3 Der Honnethsche Ansatz
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3.1 Die Struktur der §§ 142 - 157 GPR 3.2 Zum Begriff der Sittlichkeit 3.3 Die objektive Seite der Sittlichkeit 3.4 Die subjektive Seite der Sittlichkeit
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Diese Worte stammen von Hegels schweizerischem Zeitgenossen Johann Heinrich Pestalozzi, seines Zeichens Pädagoge und Sozialreformer, der letztlich mit der Erprobung der von ihm entwickelten pädagogischen Grundsätze in der Yverdoner Heimatschule Weltbekanntheit erlangen sollte. Hegel, Absolvent des Studiums der Philosophie und Theologie an der Tübinger Landesuniversität und nach seiner Habilitation in Jena als Dozent der Philosophie noch in Heidelberg und Berlin tätig, beschäftigte sich in seiner gut dreißigjährigen Schaffensperiode weitaus intensiver und umfangreicher als sein Denkerkollege mit dem Terminus der „Sittlichkeit“.
Nicht erst in den anno 1821 in Berlin veröffentlichten „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ (GPR), sondern bereits in seinen Theologischen Jugendschriften versuchte sich der junge Hegel an einer Wiederaufrichtung der antiken Sittlichkeit unter den Bedingungen des Christentums und der Neuzeit. 2 Der erste Entwurf einer derartig „neuen“ Sittlichkeit war schließlich die Arbeit „Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts“ 3 aus den Jahren 1802/03; im ebenfalls 1803 erschienenen „System der Sittlichkeit“ taucht der angesprochene Begriff dann erstmals im Titel einer Hegelschen Schrift auf.
In dieser Hausarbeit werde ich mich jedoch ausschließlich mit dem Sittlichkeitsbegriff auseinandersetzen, wie er durch Hegel in den §§ 142 - 157 der GPR, also mit Beginn des dritten Teiles dieses dreiteiligen Werkes, eingeführt wird, und mich dabei gedanklich im wesentlichen an den Interpretationen und der Analyse Peperzaks orientieren. Der - zwar
1 zitiert nach: www.zitat.net
2 vgl. Schnädelbach, S. 120
3 Der komplette Titel der Schrift lautet „Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts,
seine Stelle in der praktischen Philosophie und sein Verhältnis zu den positiven Wissenschaften“.
3
eigenwilligen, aber dennoch höchst interessanten - Deutung der Hegelschen Rechtsphilosophie und damit auch der Sittlichkeit als ein wesentlicher Teil dieser durch Honneths Werk „Leiden an Unbestimmtheit“ werde ich sekundär Aufmerksamkeit schenken; die sehr umfangreichen Ausführungen zur Sittlichkeit in den drei Fassungen der „Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften“ möchte ich nicht zum Thema dieser Arbeit machen - sie bleiben damit gänzlich außen vor.
Zudem versuche ich, diesbezügliche relevante Begriffe, die bei Hegel denotativ oftmals gänzlich anders besetzt sind und somit unter Berücksichtigung des alltäglichen Sprachgebrauches für den Rezipienten gar nicht bzw. nur sehr mühevoll nachvollzogen werden können, zu erhellen. Dazu zählen u. a. Begriffe wie Recht, Pflicht, Tugend und Rechtschaffenheit. Dem anschließen wird sich eine kurze Zusammenfassung in Form einer Schlußbemerkung.
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Hegels „Rechtsphilosophie“, wobei sich dieser abkürzende Ausdruck für die GPR erst nach dessen Tod etablierte 4 , ist Teil der Lehre des objektiven Geistes, „nach dem Urteile vieler vielleicht [..] wertvollstes Kapitel“ 5 der Hegelschen Philosophie überhaupt. Baum und Meist bezeichnen die GPR in diesem Zusammenhang als „umstrittenstes und wirkungsmächtigstes Werk“ 6 Hegels.
Ihre Ausprägung findet diese Lehre, aus Sicht der traditionellen Untergliederung der praktischen Philosophie zugehörig, im abstrakten Recht (§§ 34 - 104), der Moralität (§§ 105 - 141) und schließlich der Sittlichkeit (§§ 142 - 360). Die notwendige, da stufenweise aufeinander aufbauende Systematisierung setzt Hegel durch eine entsprechende Dreiteilung der GPR um; die Untergliederung
4 vgl. Schnädelbach, S. 120
5 Hirschberger, Band 2, S. 427
6 Baum / Meist, S. 107
4
Arbeit zitieren:
Carsten Thümler, 2002, Hegels Sittlichkeit. Eine Einführung in die §§ 142 - 157 der GPR., München, GRIN Verlag GmbH
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