Inhalt
Einleitung 2
1. Geschichtlicher Überblick. 3
1.1. Erste Phase von 1955-1973 3
1.2. Zweite Phase von 1973-1979 4
1.3. Dritte Phase von 1979-1980. 5
1.4. Vierte Phase von 1981-1990 5
1.5. Fünfte Phase von 1991-1998 6
1.6. Sechste Phase von 1998-2005. 7
2. Aktuelle Situation der Migrationssozialarbeit. 9
2.1. Bevölkerungsstruktur in Deutschland. 9
2.2. Das Zuwanderungsgesetz und die Migrationssozialarbeit. 11
3. Integration und Assimilation 12
3.1. Begriffsbestimmung 12
3.2. Dimensionen der Assimilation 13
3.3. Typen der Sozialintegration. 14
3.4. Integration als beiderseitiger Lernprozess. 15
4. Ganzheitliche Integrationspolitik - Das Beispiel Stuttgart. 16
5. Interkulturelle Kompetenz. 18
6. Schlussbemerkungen. 20
7. Literatur 22
Anhang 23
Anhang A1 -Legitimationskarte 23
Anhang A2 -Arbeitslosigkeit 1980 bis 2004 24
Anhang A3 „Manifest Für ein friedliches Miteinander der Religionen in Stuttgart“ 25
Hinweis : Die deutsche Sprache wird nach wie vor mehrheitlich von maskulinen Bezeichnungen
bestimmt. Um dem Gender-Aspekt gerecht zu werden, müssten korrekterweise immer beide
geschlechtsspezifischen Bezeichnungen Verwendung finden. Bei vielen Textpassagen würde
hierdurch jedoch die Lesbarkeit des Textes nachhaltig beeinträchtigt. Es wurde daher innerhalb
dieser Arbeit mehrheitlich die (unschöne) Alternative mit dem GROßEN "I" verwendet.
Verwendete Konventionen: Wörtliche Zitate sind zusätzlich zu den Anführungszeichen durch
kursive Schriftformatierung gekennzeichnet. Bei längeren Zitaten wurde auf die Anführungszeichen
jedoch verzichtet.
Copyright Thomas Schlenker 2007
Einleitung
Bereits der Untertitel dieser Arbeit - Die Stellung der Sozialen Arbeit in der Einwanderungsgesellschaft- wäre noch vor einigen Jahren von konservativen politischen Kreisen als Provokation aufgefasst worden. Viele Schwierigkeiten zu den Themen Migration und Integration sind gerade dadurch entstanden, dass sich Deutschland über Jahrzehnte dem Status eines Einwanderungslandes erwehrt hat. Mittlerweile herrsche laut Wolfgang Thierse 1 jedoch endlich ein Konsens darüber, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und daraus Konsequenzen zu ziehen seien. (Vgl. Mehrländer/Schulz Hrsg. 2001 S.7) Damit ergeben neben dem politischen Diskurs um Migration und Integration auch neue Chancen für die Soziale Arbeit mit MigrantInnen. Das Fachlexikon der sozialen Arbeit schätzt in der 5. Auflage von 2002 die Lage jedoch pessimistischer ein. Unter dem Stichwort Integration findet sich der Hinweis, dass sich die Bundesrepublik Deutschland bisher nicht als Einwanderungsgesellschaft definiert habe. Daher sei unter Integration zumindest die unauffällige Anpassung an den deutschen Lebensstil, besser jedoch die „Eindeutschung“ zu verstehen. (Vgl. Fachlexikon der sozialen Arbeit 2002 S.488) Diese einleitende Gegenüberstellung zeigt auf, in welchem Spannungsfeld migrationsbezogene Soziale Arbeit operiert. Die vorliegende Arbeit Thematisiert daher die Geschichte, die Aufgaben und die Möglichkeiten der Sozialen Arbeit mit MigrantInnen.
Um die gegenwärtigen migrationsbedingten Zusammenhänge besser einordnen zu können, erfolgt in Kapitel eins zunächst eine geschichtliche Zusammenfassung der Migration in Deutschland. Es ist zwar nicht das Hauptanliegen dieser Arbeit, die Geschichte der Migration in Deutschland zu reflektieren, dennoch ist zum besseren Verständnis der Lebenswelt von MigrantInnen ein geschichtlicher Überblick notwendig. Aus der Chronologie der Zuwanderung ergibt sich die derzeitige ethnische Zusammensetzung der Gesellschaft in Deutschland. Das zweite Kapitel zeigt den Stand der Migration in Deutschland auf. Außerdem werden einige wichtige Punkte des Zuwanderungsgesetzes thematisiert. Um theoretische Überlegungen zur Sozialintegration bemüht sich das dritte Kapitel, dazu ist auch eine Begriffsbestimmung notwendig. Denn in der Literatur werden die Begriffe Integration und Assimilation teilweise in Opposition zueinander, teilweise aber auch synonym verwendet. Es wird daher versucht, die Stellung der Begriffe Integration und Assimilation zu klären. Die theoretischen Überlegungen zur Integration werden im vierten Kapitel am Praxisbeispiel der Baden-Württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart verdeutlicht. Dazu werden die konkreten Handlungsfelder der Stuttgarter Integrationspolitik betrachtet. Wenn es um Migrationssozialarbeit geht, dann ist
1 Wolfgang Thierse war von 1998 bis 2005 Präsident des Deutschen Bundestages, seit 2005 ist er Vizepräsident des Deutschen Bundestages (Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Thierse vom 22.12.2006)
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immer auch interkulturelle Kompetenz notwendig. Interkulturelle Kompetenz hat sich gar zu einem Art Schlagwort entwickelt. Im fünften Kapitel wir daher geklärt was interkulturelle Kompetenz auszeichnet.
Diese Arbeit richtet sich nicht nur an die (zukünftig) in der Sozialen Arbeit mit MigrantInnen tätigen SozialrbeiterInnen, sondern auch an alle, die Interesse am für die Zukunftsgestaltung der Gesellschaft in Deutschland wichtigen Themenkomplex Migration und Integration haben.
1. Geschichtlicher Überblick
Zum wirtschaftlichen Wiederaufbau der jungen Bundesrepublik Deutschland war eine große Anzahl Arbeitskräfte erforderlich. Der Arbeitskräftebedarf konnte jedoch durch den Binnen-Arbeitsmarkt nicht gedeckt werden. Es bestand somit ein Arbeitskräftemangel. Die Anfänge der Zuwanderung nach Deutschland gehen im Wesentlichen auf diesen bestehenden Arbeitskräftemangel zurück.
Dabei lässt sich die Entwicklung der Zuwanderung nach Deutschland in unterschiedliche Phasen gliedern. Diese Phasen differieren je nach Literatur und verständlicherweise auch in Abhängigkeit der (Partei)politischen Blickrichtung etwas. Da diese Detailunterschiede für das Verständnis der vorliegenden Arbeit nicht relevant sind, werden diese Differenzen der Phaseneinteilung hier nicht thematisiert. Der folgende geschichtliche Überblick lehnt sich an die übersichtlich gestalteten Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) an. (Vgl. http://www.bpb.de/themen/6XDUPY.html [22.12.2006])
1.1. Erste Phase von 1955-1973
1955 betrug der Anteil der Ausländischen MitbürgerInnen nur rund 500.000 Menschen, das entsprach einem Anteil von ca. einem Prozent. Diese erste Phase der Zuwanderung nach Deutschland war von einer gezielten Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte gekennzeichnet. Hierzu wurden von 1955 bis 1968 Anwerbeabkommen mit vielen Mittelmehranrainerstaaten geschlossen. Ziel war es dabei, junge allein stehende und gesunde, meist männliche Arbeitskräfte für die aufstrebende deutsche Wirtschaft, dem so genannten „Deutschen Wirtschaftswunder“, zu rekrutieren. Dabei sollte es sich um einen rein „arbeitsbedingten“ Aufenthalt in Deutschland handeln. Aufenthalts-, bzw. Arbeiterlaubnis wurden durch eine zeitlich befristete Legitimationskarte geregelt, die direkt im Anwerbeland ausgestellt wurde. (Vgl. Anhang A1) Diese so „gewonnenen“ Arbeitskräfte wurden als „Gastarbeiter“ bezeichnet, ihr Aufenthalt sollte maximal auf ein Jahr befristet sein, danach sollten Sie durch andere „Gastarbeiter“ abgelöst werden.
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Dieses Prinzip der Rotation hat jedoch aus mehreren Gründen nie funktioniert. Einer der Hauptgründe ist, dass sich in so kurzer Zeit auch in Deutschland nicht so viel Geld verdienen ließ, dass dies ausgereicht hätte, um im Heimatland eine Existenz aufzubauen. Außerdem lief die schnelle Rotation der Angeworbenen den Interessen der Arbeitgeber zuwider. So ist es nicht einsehbar dass „Gastarbeiter“ die angelernt wurden und in einem Unternehmen erfolgreich mitarbeiteten, nach einem Jahr durch einen anderen Mitarbeiter, oder eine andere Mitarbeiterin ersetzt werden sollten. In der Praxis wurden die Legitimationskarten oft von Jahr zu Jahr verlängert. Dabei war die Situation der „Gastarbeiter“ zunächst durch ein Leben in Sammelunterkünften und Baracken gekennzeichnet. Für diese Sammelunterkünfte die, in der Regie der Arbeitgeber betrieben wurden, galten zwar gesetzliche Mindeststandards, diese wurden jedoch oftmals nicht eingehalten.
Da die Aufenthaltszeiten der „Gastarbeiter“ zunehmend länger wurden, folgte zum Ende dieser Phase bereits der Nachzug von Familienangehörigen. Damit einher ging die Suche nach Wohnungen, die oftmals nur schwer und überteuert zu bekommen waren. Diese erste Phase der „Rotation und Isolation“ war spätestens mit dem beginnenden Nachzug von Familienangehörigen nur noch ein theoretisches Konstrukt. Während dieser ersten Phase der Migration nach Deutschland, bestand die Aufgabe der Sozialen Arbeit hauptsächlich darin „Gastarbeiter“ nach Nationalitäten getrennt zu beraten. (Vgl. Mehrländer/Schulz Hrsg. 2001 S.9) Diese Beratungstätigkeiten teilten sich die Wohlfahrtsverbände oft auch entsprechend der Religion der „Gastarbeiter“ auf. So hat sich z.B. die Caritas eher den katholischen Italienern angenommen, die AW0 kümmerte sich oftmals um „Gastarbeiter“, die keiner christlichen Glaubensgemeinschaft angehörten.
1.2. Zweite Phase von 1973-1979
Aufgrund der wirtschaftlichen Situation 2 und der damit einhergehenden zunehmenden Verschärfung am Arbeitsmarkt, verhängte die Bundesregierung einen Anwerbestopp. Dieser Anwerbestopp sollte dem Zuzug von ausländischen Arbeitskräften entgegen wirken. Da nun aber der Familiennachzug die einzige legale Möglichkeit war, um in die Bundesrepublik Deutschland zu gelangen, beschleunigte sich der Zuzug von Familienangehörigen der in der ersten Phase angeworbenen „Gastarbeiter“. Auch nach dem Zuzug von Familienangehörigen ging die Politik von einer vorübergehenden Situation aus. Es wurde angenommen, dass die größte Zahl der Ausländer samt Ihren Familien wieder in Ihre Herkunftsländer zurückkehren werden. Diese Phase wird daher auch als die Phase der „Assimilation auf Zeit“ bezeichnet.
2 Das Jahr 1973 war von der so genannten ersten Ölkrise gekennzeichnet. Als Folge der Öl-Verknappung und das damit einhergehenden sehr starken Anstieges des Ölpreises kam es zu einer Wirtschaftskrise, die das Ende des Wirtschaftswunders kennzeichnete.
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Da unter den Familienangehörigen selbstverständlich auch Kinder und Jugendliche waren, sah sich das Bundesdeutsche Bildungssystem zunehmend mit einer Integrations-Problematik konfrontiert. Der öffentliche Diskurs um die (schulische) Integration führte in dieser Zeit erstmals zur Bildung von „Förder- und Ausländerklassen“. Ziel dieser Klassen war es, ausländischen Kindern und Jugendlichen eine bessere schulische Integration zu ermöglichen. Trotz dieser ersten Integrationsbemühungen war die Ausländerpolitik von Restriktionen gekennzeichnet, so wurde in einigen Bundesländern (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg) gar eine „Zuzugssperre für überlastete Siedlungsgebiete“ erlassen.
Gegenüber der ersten Phase erweiterten sich in diesem Abschnitt auch die Aufgaben für die Soziale Arbeit. Um der nun meist familiär geprägten Lebenssituation der Ausländer und Ausländerinnen gerecht zu werden, weiteten sich die Aufgaben der Sozialberatungsstellen aus. Auch die Ausländerarbeit in deutschen Regelangeboten wie Kindergärten und Schulen war in dieser Phase erstmals Aufgabe der Sozialen Arbeit. Darüber hinaus entstanden auch die ersten Selbsthilfegruppen und Vereine.
1.3. Dritte Phase von 1979-1980
Der erste Ausländerbeauftrage der Bundesregierung, - Heinz Kühn - legte 1979 ein Memorandum vor. Das unter dem Namen Kühn - Memorandum bekannt gewordene Papier stellte umfangreiche ausländerpolitische Forderungen auf. Zentrales Element war die Forderung nach der faktischen Anerkennung der Einwanderungssituation in Deutschland. Mit dieser Anerkennung sollte eine konsequente Integrationspolitik einhergehen, so zumindest die Forderungen des Kühn - Memorandums. Die damalige Sozial-Liberale Bundesregierung setzte allerdings weiter auf eine „zeitlich begrenzte Integration“. Eine Wende in der Ausländerpolitik erfolgte damit nicht. Umfassende Konzepte zur Integration von ausländischen MitbürgerInnen und ihren oftmals bereits in Deutschland geborenen Kindern blieben damit aus.
Für die Soziale Arbeit stellte sich damit das Problem, dass die politischen Rahmenbedingungen den Integrationsbemühungen, die oftmals von den Städten und Gemeinden ausgingen, widersprachen. Auch die Wohlfahrtsverbände konnten sich damit auf kein bundeseinheitliches Integrationskonzept stützen.
1.4. Vierte Phase von 1981-1990
Die Migration nach Deutschland war auch in dieser Phase durch den weiteren Zuzug Familienangehöriger aus den früheren Anwerbeländern bestimmt. Zusätzlich stieg die Zahl der Asylsuchenden ab Mitte der 1980er Jahre deutlich an.
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Gleichzeitig waren die 1980er Jahre von einer in Westdeutschland sehr stark ansteigenden Arbeitslosigkeit gekennzeichnet. Lag die Arbeitslosenquote 1980 noch bei 3,8% (=0.9 Mio. Arbeitslose), so ist sie in nur 3 Jahren auf 9,1% (=2,3 Mio. Arbeitlose) im Jahr 1983 angestiegen. (Siehe auch Anhang A2) (Vgl. Bundes zentrale für politische Bildung). Die Situation in den 10 Bundesländern der damaligen Bundesrepublik war also von neuen (sozialen) Unsicherheiten und Risiken gekennzeichnet. In diesem Klima wurden die Bereiche Arbeitsmigration und der Diskurs um Asylsuchende zum „Ausländerthema“ vermengt und ideologisiert.
So gab es 1981/1982 heftige Diskussionen darum, ob mit der Senkung des Kindernachzugsalters, also dem Verbot des Nachzuges älterer Kinder, dem Nachzug weiterer Ausländer insgesamt entgegengewirkt werden kann. Auch wurde darüber nachgedacht, wie die freiwillige Rückkehr der ehemaligen „Gastarbeiter“ und ihrer Familien in ihre Herkunftsländer verstärkt werden könne. Der Bundestag beschloss 1983 das „Gesetz zur befristeten Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern“. Rückkehrwilligen Ausländern wurden auf Grundlage dieses Gesetzes Prämien ausbezahlt, wenn sie in Ihre Herkunftsländer zurückkehrten. Zusätzlich wurde der Arbeitnehmeranteil der in Deutschland erworbenen Rentenansprüche vorzeitig, dass heißt ohne Wartezeit ausbezahlt.
Diese Phase war damit einerseits durch die Begrenzung des Zuzuges weiterer Ausländer sowie der Förderung Rückkehrwilliger gekennzeichnet. Andererseits wurden aber auch Integrationsangebote für die Ausländer angekündigt, die einen gesicherten ausländrechtlichen Aufenthaltsstatus besaßen. Ein hierzu lange gefordertes, neu gestaltetes, Ausländerrecht wurde jedoch erst im Frühjahr 1990 verabschiedet. Dieses „neue Ausländergesetz“ erleichterte die Einbürgerung Jugendlicher, die in der Bundesrepublik aufgewachsen waren, ebenso wie die Einbürgerung langjährig in Deutschland lebender Ausländer. Trotzdem hat sich Deutschland auch mit diesen ausländerrechtlichen Neuregelungen nicht als Einwanderungsland definiert.
Dementsprechend operierte die Soziale Arbeit oftmals weiterhin im Spannungsfeld zwischen der gesellschaftlichen Realität und den kaum vorhandenen Integrationspolitischen Vorgaben.
1.5. Fünfte Phase von 1991-1998
Mit der Deutschen Wiedervereinigung (1990) und dem Zusammenbruch der Sowjetunion stiegen die Zahlen der Spätaussiedler aus den ehemaligen Ostblockstaaten stark an. Diese Gruppe von MigrantInnen erhielt aufgrund ihrer deutschen Volks zugehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft, rein rechtlich betrachtet handelt sich bei den Spätaussiedlern also nicht um Ausländer. Besondere Integrationsangebote schienen daher für diese Gruppe nicht erforderlich.
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Arbeit zitieren:
Thomas Schlenker, 2007, Migration und Soziale Arbeit - Die Stellung der Sozialen Arbeit in der Einwanderungsgesellschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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