1. Inhaltsverzeichnis
1. Inhaltsverzeichnis. 2
2. Definition des Bürgers 3
3. Soziale Schichtung des Bürgertums. 4
3.1 Städtische Oberschicht 4
3.2 Städtische Mittelschicht 5
3.2.1 Zünfte und Gilden. 6
3.3 Städtische Unterschicht 7
4 Alltagsleben der Bürger im Spätmittelalter 8
4.1 Leben der Oberschicht. 8
4.2 Leben der Mittelschicht 9
4.3 Leben der Unterschicht. 10
4.4 Vergleich des bäuerlichen zum bürgerlichen Leben 10
5. Resümee: Die Bedeutung des spätmittelalterlichen Bürgertums. 12
6. Literaturverzeichnis 13
7. Internet: 13
2
2. Definition des Bürgers
Der Begriff Bürger (lat. civis) leitet sich ab von burgus (Burg). 1 So wie das Land im Mittelalter untrennbar mit dem Begriff der Bauern verbunden war, so war es die Stadt mit dem Begriff der Bürger. Auch wenn die Stadt sich im Spätmittelalter nicht mehr als Burg verstand, so blieb doch der Name ihrer Bewohner an dem Begriff haften.
Jedoch waren nicht automatisch alle Stadtbewohner einer spätmittelalterlichen Stadt auch Bürger im Rechtssinn. Nach der mittelalterlich geprägten Verfassung war ein Bürger „ein vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft, der alle Rechte und Pflichten genoss“ 2 , zu denen beispielsweise die Steuerpflicht zählte. 3 Alle übrigen Bewohner der Stadt nannte man Inwohner. Voraussetzung für die Bürgerschaft, also die Nutznießung aller Freiheitsrechte in einer Stadt, war in der Regel der Grundbesitz. Als Grundbesitz definierte man den Besitz eines grundsteuerpflichtigen Anwesens innerhalb einer Stadt. 4 Im Spätmittelalter kam ein förmliches Verfahren hinzu, das die Bürgerschaft mit einem Bürgereid auf das Stadtrecht besiegelte. Damit war die Bürgerschaft nicht zwangsweise an bestimmte berufliche Tätigkeiten gebunden, sondern allein vom Immobilienbesitz abhängig. Gleichzeitig kann daraus abgeleitet werden, dass die Bürgerschaft mit einem bestimmten Wohlstand untrennbar verbunden war, der sich im Grundbesitz äußerte und damit auch nur einem kleinen Kreis der Stadtbevölkerung zuteil wurde. Bürger war kein Titel, den man auf Lebenszeit erhielt; die Bürgerschaft musste vielmehr beantragt werden und wurde bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt und im Bürgeraufnahmebuch schriftlich festgehalten. Bei Wegfall der Voraussetzungen, insbesondere des Grundbesitzes, entfiel folglich auch das Bürgerrecht. 5
Für die „Bürgerschaftsfrage“ bleibt festzuhalten, dass es keine einheitliche Regelung gab, sondern diese von Stadt zu Stadt verschieden war und sich die Regelungen darüber hinaus auch noch im Laufe der Zeit veränderten. Obwohl man den Begriff des Bürgers nicht an bestimmten Tätigkeiten, sondern am Grundbesitz festmachte, so lässt sich doch festhalten, dass folgende Gruppen im Allgemeinen als Bürger zu bezeichnen waren. Zu ihnen gehörten die Kaufleute, Händler und Handwerker.
1 vgl. Goetz, 1986, 232
2 vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrger vom 17.08.2005
3 vgl. Boockmann, 1994, 71
4 vgl. Goetz, 1986, 232
5 vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrger vom 17.08.2005
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3. Soziale Schichtung des Bürgertums
Das Bürgertum des Mittelalters war keineswegs homogen, sondern durch ein soziales Gefälle gekennzeichnet, welches das Bürgertum aufgrund seiner unterschiedlichen Berufe, Vermögensverhältnisse und seines Ansehens in verschiedene Schichten teilte. 6 Diese soziale Schichtung bekam jedoch erst im Spätmittelalter konkrete Formen. 7 Somit konnte man die Stadtbevölkerung in Ober-, Mittel- und Unterschichten teilen, wobei letztere nicht zur Bürgerschaft gehörten. Eine klare Abgrenzung der einzelnen Schichten ist jedoch schwer möglich, da die Grenzen oft fließend waren und die soziale Zusammensetzung von Stadt zu Stadt unterschiedlich war. Folglich werden im Folgenden Grundtendenzen aufgezeigt, die jedoch nicht als allgemeingültig bezeichnet werden können.
3.1 Städtische Oberschicht
Zur städtischen Oberschicht, die bspw. in Nürnberg einen Anteil von 8% einnahm, zählten Kaufleute und Ministerialen. 8 Kaufleute waren erst im Hochmittelalter aus den Fernhändlern hervorgegangen, die nun nicht mehr herumreisten, sondern sesshaft wurden und ihre Geschäfte von ihrem Wohnsitz in der Stadt tätigten. Der Grund für die Sesshaftwerdung war pragmatischer Art: die Buchführung wurde im Spätmittelalter zum wichtigen wirtschaftlichen Geschäft und die Schulbildung zu einem wichtigen Ziel des Bürgertums. Die Folge der Sesshaftwerdung der Händler war die Ausbildung des „typischen“ mittelalterlichen Stadtlebens.
Teil der Oberschicht waren neben den Kaufleuten auch die Ministerialen, zu denen Zöllner, Münzmeister, Burggrafen und Schultheiße zählten. Sie nahmen zunächst als Funktionsträger und Bedienstete des Stadtherren Rechte innerhalb der Stadt wahr, im Spätmittelalter gewannen sie jedoch entscheidenden Einfluss und handelten dabei auch oft gegen den Stadtherren. Somit nahmen sie in der Übergangszeit eine „Doppelrolle als Bürger und Amtsträger des Stadtherren“ 9 ein. Ferner zählten in kleineren Städten auch vereinzelt reiche Handwerker zur Oberschicht, wobei dies
6 vgl. Goetz,1986, 231 f.; vgl. Borst, 1973, 386, 394
7 vgl. Goetz, 1986, 232
8 vgl. Castner/ Koch, 1994, 18
9 Goetz,1986, 233
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Arbeit zitieren:
Claudia Brunsch, 2005, Bürger im Spätmittelalter, München, GRIN Verlag GmbH
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