Inhaltsverzeichnis
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1. Allgemeine Grundlagen und Rahmenbedingungen
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1.1 Ausgangslage
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1.2 Ziele
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1.3 Aufgaben
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1.4 Funktionen
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1.5 Arbeitsmethoden
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1.6 Berufsethische Prinzipien
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2. Ausbildungsabschlüsse des Berufes Staatliche Anerkennung
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3. Tätigkeitsfelder des Berufes
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4. Literaturverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abb 1-1: Die Ausgangslage für die Soziale Arbeit
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Tab 1-1: Handlungskonzepte und Methoden der Sozialen Arbeit 6
Tab 3-1: Praxisfelder der sozialen Arbeit 11
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1. Allgemeine Grundlagen und Rahmenbedingungen
Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen sind unter sich ständig ändernden, widersprüchli- chen und zum Teil wechselseitigen gesellschaftlichen Anforderungen tätig. Institutioneller Druck und konfliktreiche zwischenmenschliche berufliche Beziehungen führen zu hohen Belastungen. Deshalb ist es unumgänglich, sich ständig fort- und weiterzubilden um immer mit und nach den neuesten wissen- schaftlichen Erkenntnissen, Technologien und der Gesetzgebung fachgerecht arbeiten zu können. Eine regelmäßige kritische Überprüfung und Reflexion der eigenen Einstellung, Motivation, des eigenen Handelns und dessen Auswirkungen ist unerlässlich. Hierbei können sowohl Beratungen, Fortbildungen, Teambespre- chungen, als auch Supervision helfen. Eine weitere wichtige Rahmenbedingung ist, dass sich Sozialarbeiter/Innen an die gesetzliche Grundlage halten müssen. Besonders wichtig sind hier die Menschen-, Kinder- und Elternrechte. Diese müssen gekannt und angewendet werden. Sozialarbeiter/Sozialpädagogen sind in der Regel im Angestellten- oder Beamtenverhältnis beschäftigt, auch freiberufli- ches Arbeiten ist möglich. Der DBSH (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V.) nennt als mögliche Anstellungsträger den Bund, Länder, Gemeinden, Regionalverbände, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, die Verbände der Freien Wohlfahrt, gemeinnützige Organisationen, private Träger oder Großbetrie- be (vgl. www.dbsh.de/html/berufsbild.html). Des Weiteren ist eine Einteilung in öffentliche und freie Träger in Bezug auf die Anstellungsträger notwendig. Öffentlicher Träger sind zum Beispiel das Land oder der Kreis, also Gebietskör- perschaften. Die freien Träger sind private Organisationen und können weiter in gemeinnützige und gewerbliche aufgeteilt werden. Bekannte gemeinnützige freie Träger sind zum Beispiel Kirchen oder Jugend- und Wohlfahrtsverbände, gewerb- liche Träger sind solche, die in ihrer Gewinnerzielungsabsicht nicht durch das Gemeinnützigkeitsrecht begrenzt sind.
1.1 Ausgangslage
Der Deutsche Bundesverband für Soziale Arbeit e. V. sieht die ganzheitliche Sicht des Menschen in seiner individuellen Eigenart und Entwicklung, seinem sozio- kulturellen Lebensraum und seiner ökonomischen Situation als charakteristisch für die Soziale Arbeit an (vgl. www.dbsh.de/html/berufsbild.html). Das folgende Schaubild soll die ganzheitliche Sicht verdeutlichen, die nach meiner Meinung gleichermaßen die Ausgangslage der sozialen Arbeit darstellt.
Abb. 1-1: Die Ausgangs lage für die Soziale Arbeit
Klient
Quelle: Eigene Darstellung
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Hier wird verdeutlicht, dass sich alle Gegebenheiten wechselseitig bedingen und somit nicht nur das Problem im Mittelpunkt der Sozialen Arbeit steht. Wichtig für die soziale Arbeit ist es, dass auch die eigene Wirkung nicht vergessen werden darf. Zur Umwelt sollen hier Peer-Groups, die Familie, die individuelle Woh- nungslage, Freundeskreise und ähnliches zählen.
1.2 Ziele
Soziale Arbeit beruht auf der Achtung der Würde des Menschen und strebt soziale Gerechtigkeit an. Ziel des professionellen Handelns ist die Vermeidung, Aufde- ckung und Bewältigung sozialer Probleme. Das Leitziel der professionellen sozialen Arbeit ist es, dass einzelne Menschen und Gruppen, insbesondere Benachteiligte, ihr Leben und Zusammenleben im Sinne des Grundgesetzes und der Menschenrechtskonvention zunehmend mehr selbst bestimmen und in solidarischen Beziehungen bewältigen.
1.3 Aufgaben
Aus der oben genannten Zielsetzung ergeben sich verschiedene Aufgaben für die soziale Arbeit. Zu beachten ist hierbei, dass nicht alle Aufgaben zeitgleich, eben- bürtig umfassend von einer Fachkraft beachtet werden können – Interdisziplinäres Arbeiten ist daher unumgänglich. Die soziale Problemlösung wird von Peter Lüssi als „ ...der Inbegriff aller einzelnen Aufgaben, die sich der Sozialarbeit stellen.“ bezeichnet (Lüssi, 2001: 79). Als Aufgaben der sozialen Arbeit können unter anderem die Präventionsarbeit und die Erziehungs- und Beratungsarbeit bezeich- net werden. Hinzu kommt das Begleiten von Bezugspersonen, Intervenieren in Krisensituationen, Motivation zur Eigeninitiative, Unterstützung und die Hilfe, Strategien für ein selbstbestimmtes Leben zu entwickeln. Je nach Tätigkeitsfeld unterscheiden sich die spezifischen Aufgabenbereiche, im Folgenden möchte ich einige kurz vorstellen.
Im allgemeinen oder kommunalen Sozialdienst, in Beratungsstellen öffentlicher und freier Träger geht es hauptsächlich darum, Einzelne, Familien oder Lebens- gemeinschaften bei der Bewältigung und Lösung ihrer Probleme zu unterstützen, Ursachen für Konflikte und Probleme aufzuarbeiten, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, Betroffene zur Selbsthilfe zu befähigen und materielle Hilfe zu vermitteln. Die Aufgaben in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien beziehen sich auf die Mitarbeit in offenen Angeboten der Kinder- und Jugendar- beit, der Beratung von Familien in kritischen Situationen und das Anbieten von Erziehungshilfen. Die Arbeit mit älteren Menschen verbindet das Betreuen von hilfsbedürftigen Senioren, die Organisation von Seniorentreffs, die Hilfestellung im Umgang mit schweren Krankheiten und die Beratung über Hilfen und Vermitt- lung entsprechender Angebote miteinander. Im Gesundheits- und Rehabilitations- bereich stehen Aufgaben wie Organisation von stationären Angeboten und ambulanten Diensten, Planung von Maßnahmen der Gesundheitserziehung und – förderung, Beratung einzelner Gruppen, Durchführung von Informationsveranstal- tungen und –kampangen, Betreuung von Drogenabhängigen und Rehabilitations- maßnahmen im Mittelpunkt. Die Aufgaben in der offenen Sozialarbeit als Streetworker/In sind gekennzeichnet durch das Analysieren sozialer Probleme in regionalen Bezirken, Planung von Sozialstrategien, Beratung Einzelner und von
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Gruppen, Planung von Hilfsangeboten und Verringerung des Konfliktpotenzials. Die Aufgaben in der Jugendgerichtshilfe, im Strafvollzug und in der Bewäh- rungshilfe beziehen sich auf Entscheidungshilfen (Jugendgerichtshilfe-Bericht), Mitwirkung bei der Gestaltung des Vollzuges, Vorbereitung auf die Entlassung und Wiedereingliederung, Vorschläge über die Art und Schwere von Auflagen und Stellungnahmen über die Lebensführungen der Gefangenen (vgl. http://infobub.arbeitsagentur.de/beufe/result/short/printVersion.jsp).
Präventionsarbeit stellt eine weitere große Aufgabe im Bereich der sozialen Arbeit dar.
1.4 Funktion
Sozialarbeit ermöglicht den Dialog zwischen gesellschaftlichen Gruppen, die mit anderen Instrumenten nicht (mehr) erreicht werden können. Zeitgleich dient sie als Lobby „für Benachteiligte, Diskriminierte und Randgruppen in der Gesell- schaft und arbeitet auf die Beseitigung der Ursachen menschlicher Notlagen materieller, gesundheitlicher, sozialer und kultureller Art hin.“
(www.sozialarbeit.at/berbi.htm). Peter Lüssi grenzt die Funktionen der Sozialar- beit in vier Bereiche ein; in die mediatorische (vermittelnde), die kompensatori- sche (ausgleichende), die protektive (schützende) und die motivatorische (verhaltensbeeinflussende) Funktion. Die mediatorische Funktion beschreibt die Verhandlung und Vertretung zwischen Einzelnen, Angehörigen sozialer Systeme, Sozialsystemen oder Einzelnen und der Gesellschaft. Die kompensatorische Funktion stellt den Ausgleich von Mängeln sozialer Not dar. Die protektive Funktion meint die Vertretung einer Person gegenüber einer anderen oder einer Instanz, den betreuerischen Beistand und die Intervention. Die motivatorische Funktion ist typischerweise die Beratung. Wer außerhalb dieser vier Funktions- weisen soziale Probleme löst, praktiziert nach Lüssi keine Sozialarbeit. Somit grenzen die vier Funktionen die Sozialarbeit vom Sozialarbeitsfremden ab (vgl. Lüssi, 2001: 120ff).
1.5 Arbeitsmethoden
Der Ansatz von Sozialarbeit ist ganzheitlich. Probleme von einzelnen Menschen, Gruppen und dem Gemeinwesen werden in ihrer Gesamtheit erfasst (www. Sozialarbeit.at/ berbi.htm).
Sozialarbeit erreicht ihre Ziele durch Ursachenanalyse bzw. Diagnose sozialer Problemstellungen im Einzelfall und kritische Beobachtung und Erforschung der gesellschaftlichen Bedingungen und Entwicklungen.
Das folgende Schaubild soll eine Übersicht über die verschiedenen Methoden der Sozialen Arbeit verschaffen und ihre Einteilung und Zuordnung erleichtern.
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Arbeit zitieren:
Sarah Giehring, 2007, Das Berufsbild des Sozialarbeiters/ der Sozialarbeiterin, München, GRIN Verlag GmbH
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