1 Einführung 1
2 Anwendungsbereiche der Equity Methode 2
2.1 Assoziierte Unternehmen im engeren Sinne 2
2.1 Kriterium der Beteiligung 3
2.2 Kriterium des maßgeblichen Einflusses 3
2.2 Assoziierte Unternehmen im weiteren Sinne 4
3 Die Equity Methode nach dem Handelsrecht 6
3.1 Erstmalige Anwendung der Equity Methode 6
3.2 Equity Methode in den Folgejahren 8
3 Anwendungsbeispiel von Buchwertmethode und Kapitalanteilsmethode 8
3.1 Buchwertmethode 9
3.2 Kapitalanteilsmethode 10
3.4 Beendung der Equity Methode 11
4 Technik der Equity Methode nach IFRS und US GAAP 12
5 Fazit 13
Deutscher Rechnungslegungsstandard
Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee
Financial Accounting Standards Board
International Accounting Standard
International Accounting Standards Board(s)
International Financial Reporting Standard(s)
Securities Exchange Commission
Statement of Financial Accounting Standards
Bilanzierung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss
1. Einführung
Die Globalisierung und die internationale Verflechtung von Unternehmen nehmen weltweit zu, daher ist es sinnvoll bei der internationalen Rechnungslegung für mehr Transparenz zu sor- gen. Im Juni 2002 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat eine Verord- nung zur Anwendung der International Financial Reporting Standard (IFRS) verabschiedet. Danach sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union verpflichtet, für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach IFRS aufzustellen. Den Mitgliedstaaten ist es jedoch gestattet, die Frist bis zum 1. Januar 2007 zu verlängern, wenn Unternehmen nur mit Schuldtiteln notiert sind oder außerhalb der Europäischen Union börsennotiert sind und bereits international an- erkannte Standards anwenden (Artikel 9 der International Accounting Standard Verordnung, kurz IAS-Verordnung). 1 In Deutschland wurde diese IAS-Verordnung im Dezember 2004 im
Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes umgesetzt.
Von diesen Regelungen sind in Deutschland 1.008 Unternehmen betroffen, da sie entweder Aktien oder Forderungswertpapiere emittieren, die zum Handel an der Frankfurter Börse o- der an einer der anderen sechs Regionalbörsen zugelassen sind. Jedoch sind von 1.008 Unternehmen, nur 789 konsolidierungspflichtig und müssen ihre Konzernabschlüsse nach den Regelungen der IFRS erstellen. 75 Unternehmen von den konsolidierungspflichtigen Un- ternehmen dürfen die Verlängerungsoption nach Artikel 9 der IAS-Verordnung ausüben. 2
Die Folgen für die kapitalmarktorientierten Unternehmen in der Europäischen Union bringen Vor- und Nachteile. Der Nachteil besteht darin, dass zum Teil hohe Kosten, für die Umstel- lung von den nationalen auf die internationalen Rechnungslegungsnormen, entstehen. Vor- teile sind unter anderem die realistische Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die internationale Vergleichbarkeit. 3 Dies führt zu verbesserten Finanzierungschancen
für Unternehmen. Gleichzeitig wird die Finanzierung von Investitionen für Unternehmen an ausländischen Kapitalmärkten erleichtert. Aus diesen Gründen veröffentlichen deutsche Konzerne seit mehreren Jahren neben den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen auch Jahresabschlüsse nach IFRS oder United States - Generally Accepted Accounting Prin- ciples (US-GAAP).
Beispielsweise bilanzierten im Prime Standard der Deutschen Börse im Jahr 2003, 57 % der Konzerne nach IFRS, 33 % nach US GAAP und 10 % nach Handelsrecht. Namhafte, deut-
1
Vgl. Grünberger (IFRS, 2006) S. 17
2
Vgl. PWC (Hrsg.) (Studie: IAS/IFRS, 2004) S. 6 ff.
3
Vgl. Deloitte & Touch (Hrsg.) (Forschungsbericht: Rechnungslegung, 2002) S. 3 ff.
Bilanzierung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss
sche Unternehmen die nach IFRS bilanzieren sind zum Beispiel Adidas, BMW und Volkswa- gen. US-GAAP verwenden unter anderem Konzerne, wie BASF, Daimler-Chrysler und Sie- mens. 4
Von diesem Hintergrund befasst sich die vorliegende Arbeit mit der Bilanzierung von Beteili- gungen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss nach den handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Dazu werden im Folgenden zunächst die Anwendungsbereiche der Equity-Methode im Konzernabschluss erläutert (zweites Kapitel). Dabei werden die assoziierten Unternehmen nach nationalen und internationalen Vorschrif- ten definiert. Im Anschluss, wird im dritten Kapitel die handelsrechtliche Anwendung der E- quity-Methode vorgestellt. Es werden dabei die Buchwertmethode und die Kapitalanteilsme- thode anhand eines praktischen Beispiels erläutert. Die Arbeit endet mit der Anwendung der Equity-Methode nach IFRS und US-GAAP im Vergleich zum Handelsrecht (viertes Kapitel).
2. Anwendungsbereiche der Equity-Methode
2.1 Assoziierte Unternehmen im engeren Sinne
Assoziierte Unternehmen stellen Unternehmen dar, auf die andere Gesellschaften einen maßgeblichen Einfluss (significant influence) ausüben können. 5 Hierbei wird zwischen asso-
ziierten Unternehmen im engeren und im weiteren Sinne unterschieden.
Im Konzernabschluss ist die Equity-Methode nach HGB, IFRS und US-GAAP für Beteiligun- gen an assoziierten Unternehmen (associate) anzuwenden. Trotz dieser Gemeinsamkeit un- terscheiden sich die hier betrachteten Rechnungslegungsnormen untereinander. Das Han- delsrecht und die IFRS definieren assoziierte Unternehmen über den maßgeblichen Einfluss. In US-GAAP verwendet man den Ausdruck assoziiertes Unternehmen nicht, jedoch wird im Term APB 18 der Begriff von einem Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss verwendet (sog. Equity-Investment). 6
Ein Unternehmen wird handelsrechtlich als assoziiertes Unternehmen im engeren Sinne be- zeichnet, wenn die beiden Kriterien des § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllt sind. Es muss eine Beteiligung im Sinne des § 271 HGB vorliegen. Ebenso muss das beteiligte Unternehmen auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des Beteiligungsunternehmens einen maßgeblichen Ein-
4
Vgl. Deutsche Börse (hrsg.) (Prime Standard, 2002 und 2003), http://deutsche-boerse.com/
dbag/dispatch/de/kir/gdb_navigation/listing/50_Reports_and_ Statistics/80_ Accounting_ Standards, 12. Nov. 2006 5 Vgl. Ammann / Müller (Konzernbilanzierung, 2006) S. 263 6 Vgl. Küting / Weber (Konzernabschluss, 2005) S. 144
Bilanzierung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss
fluss ausüben. Gemäß IFRS und US-GAAP ist es ausreichend, wenn das beteiligte Unter- nehmen einen maßgeblichen Einfluss ausüben könnte. 7
2.1.1 Kriterium der Beteiligung
Eine Beteiligung im Sinne des § 271 Satz 1 HGB liegen vor, sofern ein Konzernunternehmen dauerhaft Anteile an einem Unternehmen hält. Im Zweifel ist die Beteiligungsvermutung he- ranzuziehen, diese besagt, wenn der Kapitalanteil einer Beteiligung größer als 20 % ist, wird widerlegbar vermutet, dass es sich um eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen
Auch nach IFRS und US-GAAP müssen Anteile gehalten werden, jedoch müssen die Krite- rien des § 271 HGB nicht erfüllt sein. Falls keine dauerhafte Halteabsicht besteht, kann es gegebenenfalls nach IFRS und US-GAAP zu einem Verbot der Anwendung der Equity- Methode kommen. Insofern die Beteiligung nach IFRS 5 in die Kategorie „zur Veräußerung gehalten“ (held for sale) fällt (IAS 28.13 (a)), darf die Equity-Methode nicht angewendet wer- den. 8 Dies trifft beispielsweise auf, Risikokapitalgesellschaften, Fondunternehmen und ähn- liche Gesellschaften zu, die Beteiligungen an assoziierte Unternehmen halten. 9
2.1.2 Kriterium des maßgeblichen Einflusses
Assoziierte Unternehmen sind nach dem Stufenkonzept des International Accounting Stan- dards Boards (IASBs) auf der dritten Intensitätsstufe. Der maßgebliche Einfluss ist schwä- cher als der Einfluss durch Beherrschungsmöglichkeiten bei Tochterunternehmen oder die gemeinschaftliche Führung von Gemeinschaftsunternehmen. Die „einfachen Beteiligungen“ bilden schließlich die vierte und damit die letzte Intensitätsstufe. 10
Maßgeblicher Einfluss wird widerlegbar vermutet, wenn ein Unternehmen mindestens 20 % der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen hält (§ 311 Abs. 1 Satz 1 HGB; IAS 28.6; APB 18.17). Im Weiteren nennen DRS 8.3, IAS 28.7 und APB 18.17 folgende Indikatoren, die auf einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik schließen lassen:
- Vertretung in einem Leistungs- oder Kontrollorgan,
- Teilnahme an der Geschäftspolitik,
- erhebliche Geschäftsbeziehungen,
- Austausch von Führungspersonal sowie
- Bereitstellung von bedeutenden technologischen Informationen.
7
Vgl. Casey u.a. (IAS - US GAAP - HGB, 2002) S. 37
8
Vgl. KPMG (Hrsg.) (IFRSs, 2004) S. 257
9
Vgl. Küting / Weber (Konzernabschluss, 2005) S. 148
10
Vgl. Pellens u.a. (Internationale Rechnungslegung, 2004) S. 696 ff.
Arbeit zitieren:
Anja Mayer, 2006, Die Bilanzierung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss (nach HGB, IFRS und US-GAAP), München, GRIN Verlag GmbH
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