Inhaltsverzeichnis
II. Jugendliche und Drogenkonsum
1. Definition des Drogenbegriffs
1.1 Der medizinische Drogenbegriff
1.2 Der juristische Drogenbegriff
1.2.1 Legale Drogen
1.2.2 Illegale Drogen
2. Der Zugang Jugendlicher zu den Drogen
2.1 Schule und Clique
2.2 Weitere Beschaffungsmöglichkeiten
3. Jugendliche als Drogenkonsumenten
3.1 Antezedenzien der Initiation
3.1.1 Familiäre Hintergründe
3.1.2 Entwicklungspsychologische Hintergründe
3.1.3 Subkulturelle Bedingung: Drogenkonsum in der Techno-Party-Szene
4. Ecstasy - verharmloste Partydroge?
4.1 Definition
4.2 Leichter Zugang
4.3 Wirkung und Risiken
4.3.1 Unmittelbare Wirkung
4.3.2 Nebenwirkungen und Risiken
4.3.3 Langzeitwirkung und -Gefahren
5. Drogen- und Suchtbericht 1999
5.1 Legale Drogen
5.2 Illegale Drogen
6. Präventionsmöglichkeiten
6.1 Elternhaus
6.2 Schule
III. Schlussgedanke
Literaturverzeichnis
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Die berauschende Wirkung von Drogen ist dem Menschen schon sehr lange bekannt. Der Konsum pflanzlicher Drogen durch den Menschen lässt sich auf eine Zeit von mindestens 10.000 Jahren v. Chr. zurückbestimmen. 1 Sie wurden als Rauschmittel, Heil- und Schlafmittel, sowie als Zaubermittel und auch als Gift genutzt und meist bei magischen, kultischen oder religiösen Ereignissen eingesetzt. 2
Heute muss man kein Pflanzenkenner mehr sein, um sich Rauschmittel zu beschaffen. Längst werden diese in großen Mengen in vielen Ländern der Welt, sowohl legal als auch illegal, industriell und künstlich hergestellt und verkauft.
Im folgenden soll untersucht werden, warum gerade junge Menschen heutzutage zu Drogen greifen, und inwieweit der Drogenkonsum Jugendlicher kulturell oder individuell bedingt ist.
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1. Definition des Drogenbegriffs
1.1 Der medizinische Drogenbegriff
Als Drogen werden in der Medizin all diejenigen Substanzen bezeichnet, die auf die Psyche wirken und psychische Prozesse beeinflussen, d.h. eine psychotrope Wirkung haben. Sie wirken auf das Zentralnervensystem des Konsumenten ein und rufen somit Stimmungs-, Gefühls- und Wahrnehmungsveränderungen hervor, die vom Normalzustand abweichen und Missbrauch und Abhängigkeit bewirken können. Als psychotrope Substanzen werden bezeichnet: Alkohol, Opioide, Cannabinoide, Sedativa oder Hypnotika, Kokain, Stimulanzien einschließlich Koffein, Halluzinogene, Tabak und flüchtige Lösungsmittel. 3
1.2 Der juristische Drogenbegriff
Der juristische Drogenbegriff basiert in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich auf dem Betäubungsmittelgesetz vom 28.07.1981. 4 Darin ist festgelegt, welche Drogen als legal und welche als illegal angesehen werden müssen.
1 Gesellschaft für angewandte Jugend- und Gesundheitsforschung e.V. 'URJHQ. S. 4.
2 ebd. S. 4.
3 Petermann, Harald et al. (UZDFKVHQZHUGHQRKQH'URJHQ. S. 15.
4 ebd. S. 16.
1.2.1 Legale Drogen
Legale Drogen werden als „verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel“ 5 bezeichnet. Sie sind in die Gesellschaft integriert, und ihr Verkauf und Gebrauch ist grundsätzlich nicht strafbar. Dazu zählen Alkohol, Äther, Koffein, Nikotin, Schnüffelstoffe in Lösungsmitteln, Arzneimittel wie z.B. Schlaf-, Beruhigungs- und Schmerzmittel und andere Substanzen. 6 Die Legalität des Gebrauchs dieser Stoffe darf aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass ihr Missbrauch durchaus zu sowohl physischer als auch psychischer Abhängigkeit führen kann.
1.2.2 Illegale Drogen
Illegale Drogen sind „nicht verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel“ 7 . Sie sind nicht in die Gesellschaft integriert, und sowohl ihr Besitz wie auch der Gebrauch und Handel mit ihnen sind strafbar. Illegale Drogen sind: Aufputschmittel wie Amphetamine, Crack, Designerdrogen, Ecstasy und Kokain; Halluzinogene wie LSD, Cannabis usw.; und Opiate wie Opium, Morphium, Heroin und Methadon. Sämtliche illegale Drogen führen über kurz oder lang zu psychischer und/oder physischer Abhängigkeit. Manche, wie z.B. Heroin, lassen den Körper schon nach einmaliger Zufuhr abhängig werden. Andere wiederum, wie z.B. Amphetamine und Designerdrogen, werden unter gesetzlichen Auflagen auch als Arzneimittel eingesetzt. Grundsätzlich gilt aber das Verbot all dieser Substanzen. Trotz des Verbotes scheint es für Jugendliche nicht allzu schwierig zu sein, sich illegale Drogen zu beschaffen, denn die durchschnittliche Rauschmittelerfahrung der 14-25jährigen liegt seit 1973 konstant bei etwa bei 19 %. 8 Eine Längsschnittuntersuchung in Ostberlin im Jahre 1995 ergab zudem, dass 44,3 % der SchülerInnen der 7.-13. Klasse wüssten, wo sie sich innerhalb von 24 Stunden illegalisierte Drogen besorgen könnten. 9
5 Petermann, Harald et al. (UZDFKVHQZHUGHQRKQH'URJHQ. S. 16.
6 ebd. S. 16.
7 Petermann, Harald et al. (UZDFKVHQZHUGHQRKQH'URJHQ. S. 16.
8 ebd. S. 23.
9 vgl. Kappeler, Manfred et al. -XJHQGOLFKHXQG'URJHQ. S. 157.
2. Der Zugang Jugendlicher zu den Drogen
2.1 Schule und Clique
Obgleich Kriminalisten behaupten, die Schule sei kein Tatort 10 , sollte man nicht vergessen, dass jede Schule auf ihren guten Ruf bedacht ist und deshalb anzunehmen ist, dass versucht wird, Drogenprobleme schulintern zu klären, diese zu vertuschen oder gegebenenfalls sogar zu übersehen. Häufig bemerken Lehrer aber wirklich nichts, denn „ die Raffinesse vor allem von Oberschülern und Gymnasiasten wird [diesbezüglich] maßlos unterschätzt.“ 11 Generell lässt sich sagen, dass die Schule ein „ Geburtsort von Cliquen“ 12 ist und meist in Cliquen die Drogen kursieren, Wissen und Tipps weitergegeben werden und die entscheidenden Verabredungen getroffen werden. Deshalb darf man die Schule als Drogenumschlagplatz nicht außer acht lassen. Zwar wird wohl kaum ein Dealer so töricht sein, persönlich in der Pause auf dem Schulhof zu erscheinen, da er als Fremder wahrscheinlich gleich von der Pausenaufsicht erkannt werden würde, aber dies stellt ja auch nicht die einzige Möglichkeit dar, den sog. „ Stoff“ an Schüler zu verkaufen. Meist besorgen ein oder zwei Schüler aus einer Clique außerhalb der Schule bei einem ihnen bekannten Dealer eine größere Menge an Drogen und verteilen bzw. verkaufen diese anschließend an ihre Mitschüler aus der Clique. 13 Dabei muss es sich aber nicht immer um gleichaltrige Mitschüler handeln, weshalb man nicht ausdrücklich von einem “ Peergroup“ -Mechanismus sprechen kann. Somit werden Jugendliche selbst zu Dealern an den Schulen und verhalten sich dabei häufig sehr professionell, so dass man schon sehr genau hinsehen muss - sofern man dies überhaupt möchte - um zu erkennen, dass in einer Clique mit Drogen gehandelt wird. Schule und vor allem die Clique können also als wesentliche Möglichkeiten angesehen werden, durch die Jugendliche ziemlich leicht und schnell an Drogen herankommen. Darüber hinaus gibt es natürlich noch eine Vielzahl anderer Beschaffungsmöglichkeiten, auf die in folgendem eingegangen werden soll. Hierbei soll es nur um illegalisierte Drogen gehen, da der Zugang zu legalen Drogen, wie z.B. Alkohol und Tabak, für die meisten Jugendlichen sowieso ein Kinderspiel ist.
2.2 Weitere Beschaffungsmöglichkeiten
10 Preute, Michael. 'URJHQPDUNW6FKXOH. S. 127.
11 Preute, Michael. 'URJHQPDUNW6FKXOH. S. 134.
12 ebd. S. 10.
13 vgl. Preute, Michael. 'URJHQPDUNW6FKXOH. S. 131.
Arbeit zitieren:
Daniela Kilper-Welz, 2001, Jugend und Drogenkonsum, München, GRIN Verlag GmbH
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