Gliederung
1. Einleitung 3
2.1 Begriff: Partizipation 3
2.2 Ziele und Grundsätze in der Jugendhilfe 4
2.3 Stufen der Partizipation 4
3. Entwicklungspsychologische Aspekte und Sozialisationsprozess 6
4. Rechtlicher Rahmen der Kinder- und Jugendpartizipation 6
5. Beteiligungsmodelle in der Kinder- und Jugendhilfe 8
6. Fazit 9
7. Literaturverzeichnis 10
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1. Einleitung
„Eine Demokratie, die nicht nur funktionieren, sondern ihrem Begriff gemäß arbeiten soll, verlangt mündige Menschen. Man kann sich verwirklichte Demokratie nur als Gesellschaft von Mündigen vorstellen.“ 1
Übersetz man dieses Zitat von Theodor Adorno in die sozialpädagogische Praxis, so kann man hieraus schlussfolgern, dass Demokratie vielmehr gelebt als gelehrt werden muss. Die Begriffe Mündigkeit, Emanzipation und letztendlich Partizipation lassen sich daraus ableiten.
Diesem Thema soll sich die folgende Arbeit widmen. Der Focus wird hierbei auf die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Jugendhilfe gerichtet. Inhaltlich sollen die Ziele und Grundsätze der Jugendhilfe sowie das Stufenmodell der Partizipation beschrieben werden und darüber hinaus psychosoziale Aspekte von Beteiligungsformen näher beleuchtet, rechtliche Rahmenbedingungen genannt und Beteiligungsmodelle der Jugendhilfe angesprochen werden.
2.1 Begriff: Partizipation
Unter Partizipation versteht man in der soziologischen Bedeutung die Einbindung von Individuen in Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse. Sie besitzt eine gesellschaftliche Relevanz, da sie zum Aufbau von „sozialen Kapital“ führt und soziales Vertrauen verstärkt. Im politischen Kontext gilt es hier möglichst viele Bürger am politischen Entscheidungs-prozess teilhaben zu lassen.
„Partizipation wird als zentrale Komponente der Entfaltung einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft betrachtet.“ 2
Im sozialpädagogischen Hintergrund wird unter dem Begriff der Partizipation schwerpunktmäßig die Einbindung von Kindern und Jugendlichen bei allen das Zusammenleben betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen verstanden.
1 Adorno Theodor, S. 107 2 Hillmann Karl-Heinz, S. 654
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2.2 Ziele und Grundsätze in der Jugendhilfe
Durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) wurden Leitnormen geschaffen die Minderjährige mit zusätzlichen Rechten ausstatten. Kinder und Jugendliche sind demzufolge nicht nur Objekte der Planung, sondern in entsprechende Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen. Der Jugendhilfe wurde somit ein rechtlich verankerter subjektorientierter Ansatz vorgeschrieben.
Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen soll in der Jugendhilfe einen Beitrag zur besseren Qualität und Flexibilisierung der Angebote leisten und eine Orientierung im organisatorischen und professionellen Jugendhilfe-Alltag bieten. Junge Menschen sollen hier das Angebot bekommen ihre Kompetenzen, Vorstellungen, Interessen und Bedürfnisse voll mit einzubringen. Denn: „Partizipation kann insgesamt eine große Reichweite und einen hohen Wirkungsgrad (für die Jugendhilfe) erreichen und zu einer Flexibilisierung und Demokratisierung der Jugendhilfestruktur beitragen.“ 3
Eine Befragung unter Jugendlichen hat ergeben dass, Leistungen des Jugendamts insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der individuellen Lebensbedingungen durchweg positiv bewertet werden, wenn der Entscheidungsprozess des Jugendamts mit hohen Beteiligungschancen ausgestattet war. Demgegenüber wurden die Leistungen des Jugendamts negativ bis benachteiligend bewertet wenn den Jugendlichen keine Beteiligungschancen eingeräumt wurden. Insgesamt stellte die Studie fest dass, nur ein Viertel der Jugendlichen im Entscheidungsprozess beteiligt wurden. Im Resultat dessen steht die Feststellung, dass Partizipationsmöglichkeiten in der Jugendhilfe scheinbar immer noch unzureichend verankert sind. (vgl. Petersen 2002, S. 910)
2.3 Stufen der Partizipation
Wie und in welchem Maß Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Realität umgesetzt werden soll, darüber gibt es innerhalb der Jugendhilfe ein unterschiedliches Verständnis. Hier ist es notwendig den Begriff der Partizipation näher zu definieren. Die Frage „Wer wird wie woran beteiligt?“ kann hier hilfreich sein, denn sie stellt einen Bezug zum Adressaten, den Formen und den Entscheidungsprozessen der Jugendhilfe her. Partizipation wird hier als Befähigungsprozess verstanden, der zum partnerschaftlichen Aushandeln von Beteiligungsformen an Machtquellen führen soll. Dieser Prozess wird als Stufenmodell dargestellt. In der praktischen Sozialarbeit geht es hierbei um die Ausbalancierung des ungleichen Machtgewichts zwischen Fachkräften und jungen Menschen.
3 Petersen Kerstin, S. 911
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Arbeit zitieren:
Thomas Schnabelrauch, 2005, Partizipation in der Kinder und Jugendhilfe, München, GRIN Verlag GmbH
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