2
1 Einleitung 3
2 Geschichte der Homosexualität in Russland. 5
3 Bilder von Homosexualität(en) 10
3.1 Strafgefangenenlager 10
3.2 Psychiatrie 13
3.3 AIDS 15
3.4 Feminismus. 20
4 Zusammenfassung 24
5 Bibliographie 26
5.1 Sekundärliteratur 26
5.2 Primärliteratur 26
1 Einleitung
Die vorliegende Semesterarbeit beschäftigt sich mit einem, dem Umfang der Literatur nach zu urteilen, bisher wenig erforschten Thema: “Bilder von Homosexualität(en) und
ihre Realisierung im öffentlichen (Un-) Bewusstsein, 1986 bis 1994“. 1 Ich gehe davon aus, dass Beschreibungen v on Sexualitäten nicht nur Vorstellungen von zwischenmenschlichen Beziehungen symbolisieren, sondern auch gesellschaftliche Strukturen beeinflussen. Damit bieten sie eine Grundlage für die Institutionalisierung von Moral-, politischen und ideologischen Vorstellungen, nicht nur in Form von Gesetzen, sondern z.B. auch Verhaltenskodizes.
Meine Arbeit beschäftigt sich mit 4 Konnotationen von Homosexualität im (Un-) Bewusstsein der Öffentlichkeit: Arbeitslager, Psychiatrie, AIDS und Feminismus. Ich halte gerade diese vier Punkte für wesentlich, da sie das allgemeine Bild und Vorstellungen von Homosexuellen und deren Leben in der Gesellschaft prägen und bestimmen. So wird z.B. deutlich, dass Arbeitslager und Psychiatrie oft zum Alltag Homosexueller gehörten und somit auf Stereotypen wirkten. Die Frage nach der Frauenbewegung und die Diskussion um AIDS hingegen stellen einen Bezug zu Homosexualität her, der eher von Klischees und Ideen ausgehend auf Realitäten wirkt. Ich versuche zu illustrieren, wie Stereotype und Diskurse in mindestens zweierlei Hinsicht wirken. Einerseits können sie aus Realitäten abgeleitet und zu positiven oder negativen Vorurteilen werden. Andererseits wiederum können sie so große Wirkungsmacht erlangen, dass sie Lebensrealitäten bestimmen. In beiden Fällen finden eine Verallgemeinerung und diskursive Loslösung vom ursächlichen Phänomen statt. Den zeitlichen Rahmen für die Arbeit bildeten folgende Überlegungen: Erst mit dem Durchsetzen von Glasnost’ (1985 - 1986) wurde es möglich, sich mit Phänomenen wie Straflagern oder dem Missbrauch von Psychiatrie zu beschäftigen. 1993 wurde der Paragraph 121, die Strafbarkeit einvernehmlichen homosexuellen Verkehrs zwischen erwachsenen Männern, aus dem Russischen Strafgesetzbuch entfernt. Es ist zu vermuten, dass seit der Entkriminalisierung 1993 Homosexuelle öffentlich sichtbarer auftraten und begannen, sich auf legalem Wege politisch zu betätigen, sich zu organisieren. Das wiederum legt auch eine größere Aufmerksamkeit der Gesellschaft
1 Ich benutze den Plural von „Homosexualität“, um anzudeuten, dass der Gebrauch des Begriffes kontextabhängig ist und durchaus verschiedene Realitäten beschrieben oder bestimmen kann.
gegenüber Homosexuellen und deren Forderungen nahe. Dabei bedeutet “Aufmerksamkeit” nicht zwangsläufig mehr Toleranz, wie sich zeigen wird. Als Primärquellen dienten Artikel und Leserbriefe in “heterosexuellen” 2 sowjetischen und russischen Tages-, Wochen- und Monatszeitungen, teilweise deren Übersetzungen. Als Recherchebeginn nutzte ich Hinweise in Sekundärliteratur (v.a. diverse Arbeiten des Sexologen Igor Kon), um in den folgenden Zeitungsausgaben Reaktionen auf die zitierten Artikel zu suchen. Ein weiterer Anhaltspunkt war die Aufhebung des Art. 121 am 29. April 1993 durch den damaligen Präsidenten Jelzin. So hoffte ich, direkt in den Ausgaben vom 29.04. 1993 bis 15. Mai 1993 Hinweise auf dieses Ereignis zu finden. Da nicht alle Konnotationen explizit in Zeitungsartikeln deutlich werden, dienen als Quellen u.a. die Erinnerungen eines ehemaligen Häftlings, verurteilt nach Art. 121 des Strafgesetzbuches, und Texte russischer WissenschaftlerInnen und der
Frauenbewegung. Für den Punkt „Psychiatrie“ gibt es bis jetzt keine Aufzeichnungen von Betroffenen. Als Quellen dienen Interviews, meist anonym in der Sekundärliteratur zitiert, und Aussagen von AktivistInnen in verschiedenen (informellen)
Gesprächssituationen innerhalb des vergangenen Jahres in Russland und Deutschland. Das erste Kapitel der Arbeit beschreibt kurz die Verfolgungsgeschichte der Homosexualität in Russland. Diese dient als Grundlage für die folgende Betrachtung der genannten vier Aspekte von Homosexualität in den Medien. Im Folgenden wird die Verwendung des Begriffes „Homosexualität“ außerhalb von Zitaten in oder ohne Anführungszeichen auffallen. Dies geschieht bewusst. Dabei gebrauche ich Anführungszeichen, wenn in der Realität Homosexuellen und Homosexualität Vorstellungen aufgeprägt werden, die wenig mit der Lebensrealität sondern eher mit Vorurteilen zu tun haben und damit zu einem neuen (realitätsfernen) Verständnis von Homosexualität führen. Steht der Begriff ohne weitere Zeichen, kann auf relative Nähe zu realen Lebensbedingungen und -zielen gefolgert werden. Auch wenn sicher nicht alle Details des sozialen, gesellschaftlichen und politischen Lebens homosexueller Menschen in Russland angesprochen werden, ist es wichtig, nicht keine eigenen Konzepte auf andere Kulturen und Zeiten zu übertragen. Deshalb suche ich nach Interpretationen aus dem Kontext russisch-sowjetischer Geschichte.
2 Geschichte der Homosexualität in Russland
Die Russische Orthodoxe Kirche definierte ebenso wie ihre westlichen Pendants gleichgeschlechtliche Liebe bereits sehr früh als Todsünde. Allerdings konnte sich das
Christentum in der Rus erst nach Jahrhunderten durchsetzen 3 , sodass westeuropäischen Reisenden und Diplomaten des 15.-17. Jahrhunderts relativ große Akzeptanz und
Verbreitung von Homosexualität in allen gesellschaftlichen Schichten auffielen. 4 Mit dem Militärkode Peters I. wurde 1706 praktizierte männliche Homosexualität erstmalig durch weltliche Instanzen unter Strafe gestellt. 10 Jahre später wurde das Strafmaß von Verbrennung in Prügelstrafe verringert, die Todesstrafe nur noch bei Gewaltanwendung vollzogen. 1832 wurde die 4 - bis 5 -jährige Verbannung nach Sibirien mit Aberkennung aller bürgerlichen Rechte als Strafe eingeführt. Ab 1903 galt die Gefängnisstrafe von mindestens 3 Monaten. Bei Gewaltanwendung oder Verführung eines Minderjährigen drohten 3-8 Jahre Gefängnis. Aber, wie Engelstein dazu bemerkte:
“The tsarist regime was notorious both for ignoring the laws ... and for its laxity in implementing the laws it did endorse. The relative neglect of sodomy in the courts may say more about the inefficiency of the legal system than about active tolerance for sexual diversity.” 5
Vielleicht ermöglichte gerade diese Inkonsequenz der Zaren-Regierung das Aufblühen homoerotischer Literatur, Poesie und Malerei zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Mit der Aufhebung der zaristischen Gesetzgebung 1917 verlor auch die Kriminalisierung der Homosexualität ihre Gültigkeit. In den Gesetzbüchern von 1922 und 1926 wird Homosexualität nicht erwähnt. Die sowjetische Sexualpolitik der 20er Jahre galt lange Zeit als “fortschrittlich”. So betonte z.B. ein Kiewer Professors auf dem Internationalen Kongress für Sexualreform 1928 in Kopenhagen, dass die damalige Gesetzgebung “eine ganze Reihe von sogen. ‚Sexualverbrechen’ über Bord geworfen hat, die heute noch die Strafgesetzgebung der anderen Länder belasten. Solche sind:
2 Es stellt sich die berechtigte Frage nach der Sexualität von Medien, wenn von „heterosexuellen“ Zeitungen u.ä. die Rede ist. Damit bezeichne ich Print- und andere Medien, die weder durch ihren Titel noch durch Beiträge überwiegend Homosexuelle und deren Belange vertreten.
3 Zu einer genaueren Untersuchung der Religionen und Mythen der Slawen und in der Rus, sowie dem Prozeß der Christianisierung vgl. Hubbs, Joanna: Mother Russia, The Feminine Myth in Russian Culture. Bloomington, 1988.
4 Kon, 1997a, S. 221. Atkinson und Costlow et al. sprechen dabei nur von männlicher Homosexualität: Atkinson, 1978, S. 15; Costlow et al., 1993, S. 7.
5 zitiert nach Kon, 1997a, S. 223.
Ehebruch, Konkubinat, Sodomie, Päderastie, lesbische Liebe, Blutschande, Prostitution, Fruchtabtreibung und Anwendung von Verhütungsmitteln.” 6 Die Große Sowjetische Enzyklopädie von 1930 schreibt unter dem Stichwort “Homosexualität”: “Die sowjetische Gesellschaft erteilt denen, die sie ausüben, keinen Tadel und kann sie auch nicht für schuldig erklären. Dies reißt als sichtbares Zeichen die Mauer ein, die in
Wirklichkeit zwischen Homosexuellen und der Gesellschaft errichtet worden ist.” 7 Allerdings legte diese Enzyklopädie, dem Zeitgeist folgend, heterosexuelle Normen als Norm-alität an und pathologisierte Homosexualität. Es wird von geringen Chancen auf “Heilung” gesprochen, die, wenn überhaupt, so meist bei Menschen mit bisexuellen Tendenzen zu finden wären. Das weitaus Wichtigere dagegen sei “Prophylaxe”, also “richtige Sexualerziehung”, Koedukation, in manchen Fällen auch Psychotherapie, besonders Psychoanalyse, Hypnose und Sport. Heilungsversuche mithilfe von Kastration und Hormonbehandlung hätten bis dahin noch keine konkreten Resultate gezeigt. Die meisten Homosexuellen litten unter der Unmöglichkeit, ein “normales sexuelles Leben zu führen”, dem Gefühl sexueller Minderwertigkeit, unverstanden zu sein und Einsamkeit und ca. 60 % verübten Selbstmordversuche. 8 Der Eintrag im wichtigsten allgemeinen Lexikon der Sowjetunion gibt sich den Anschein von Objektivität: Unter Berufung auf wissenschaftliche Erkenntnisse (Freud, Hirschfeld, Steinach, Stieve u.a.) und durch die Gegenüberstellung verschiedener Theorien wird ein Bild gezeichnet, welches durch vorurteilsfreie Haltung bestimmt scheint. War noch in den Bürgerkriegsjahren und während der Neuen Ökonomischen Politik die Sexualgesetzgebung scheinbar tolerant, so änderte sich dies Anfang der 30er Jahre schlagartig. Fast zeitgleich mit der Verschärfung des deutschen § 175 wurde 1933 ein unionsweites Gesetz eingeführt, das einvernehmlichen Sex zwischen erwachsenen Männern mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug und Zwangsarbeit bestrafte. Laut Masha Gessen wurde die Inkraftsetzung des Paragraphen hochgradig ideologisiert und öffentlich gemacht. So war es Maxim Gorki, der Repräsentant der sowjetischen Literaten, der das Gesetz durch einen Artikel auf den Titelseiten der führenden Tageszeitungen Pravda und Izvestija am 23. März 1934 der Öffentlichkeit “vorstellte”.
6 Das neue Rußland 7/8, 1928, zitiert in: von Soden (ed.), 1990, S. 45.
7 zitiert in: Geiges, Suworowa, 1989, S. 175. Im Original heißt es weiter: “(...) und ersteren zwingt, sich zurückzuziehen.” Vgl. Bol’schaja Sovetskaja Encyklopedia, Moskau, 1930, S. 595 (meine Übersetzung).
Laut Gessen füge sich das in die stark ideologisierte Atmosphäre der 30er Jahre. So sei es nicht verwunderlich, dass das Anti-Sodomie-Gesetz nach d er Einführung inländischer Pässe (1932) und vor dem Hochverratsparagraphen (1934) in Kraft trat. Erst die Einführung der Pässe habe die administrative Struktur zur Kontrolle der Bevölkerung geschaffen. 9
Der Gorki-Artikel wird in der Sekundärliteratur häufig wegen der Gleichsetzung von Faschismus und Homosexualität zitiert. 10 Laurie Essig schreibt dazu: “Without entering into the endless and seemingly fruitless debate over whether Stalinist Russia was indeed “totalitarian”, it seems worth noting that both Nazi Germany and Stalinist Russia politicised homosexuality for the first time. Homosexuality was made both more powerful and more punished than ever before.” 11
Wie in NS-Deutschland eignete sich auch in der Sowjetunion die Strafbarkeit von Homosexualität zur Verfolgung politischer Gegner. So habe 1936 der Volkskommissar für Justiz, N. Krylenko, Homosexuelle nicht nur mit Faschisten gleichgesetzt, sondern
generell mit Nicht-Bolschewiken, 12 mit allen, die mit der stalinistischen Ideologie nicht konform gingen. Beispiele für diese Praxis finden sich bis in die 80er Jahre, wie der Fall des auch im westlichen Ausland anerkannten Archäologen Lew Klejn, der 1981 unter dem Vorwand der Homosexualität in einem vom KGB inszenierten Verfahren
verhaftet und verurteilt wurde. 13
Artikel 121 des Strafgesetzbuches, das Gegenstück zum deutschen §175, bestand aus zwei Teilen: § 121.1 und 121.2. Nach § 121.1 waren einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen erwachsenen Männern (muzhelozhstvo = “Mannlager”, Mann liegt bei einem Mann) strafbar mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug. § 121.2 regelte die Strafbarkeit sexuellen Verkehrs mit Minderjährigen. Bis 1993 existierte der Artikel in der Fassung von 1960.
In der Praxis wurde der Artikel oft zusätzlich angewandt, wenn die jeweilige Person als moralisch besonders “abartig” dargestellt werden sollte. Verurteilungen allein nach §
8 Vgl. mit Bol’schaja Sovetskaja Encyklopedia, Moskva, 1930, Tom 17, S. 594f.
9 Gessen, 1994, S. 7ff.
10 Vgl. Essig, 1999, S. 6; Gessen, 1994, S. 8; Geiges, Suworowa, 1989, S. 175f.; Kon, 1993, S. 92; Stümke, 1989, S. 99.
11 Essig, 1999, S. 179, Anmerkung 10.
12 Gessen, 1994, S. 8f.
13 Vgl. Klejn, 1991; Samojlow, 1993.
Arbeit zitieren:
Ilka Borchardt, 2001, Homosexualität(en) in Russland am Ende des 20. Jahrhunderts, München, GRIN Verlag GmbH
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