Inhalt
1. Einleitung 3
2. Die kommunalpolitischen Verfassungstypen vor den
Reformen 4
2.1 Die Süddeutsche Ratsverfassung 4
2.2 Die Magistratsverfassung 5
2.3 Die Bürgermeisterverfassung 5
2.4 Die Norddeutsche Ratverfassung 5
3. Vergleich der Bürgermeister am Beispiel Baden-Württ
und Nordrhein-Westfalen 7
3.1 Die Wahl des Bürgermeisters 7
3.2 Die Aufgaben und Funktion des Bürgermeisters 8
3.3 Der Bürgermeister und der Gemeinderat 9
3.4 Der Bürgermeister und die Parteien 10
3.5 Das Sozialprofil der Bürgermeister 11
4. Fazit 12
Literaturverzeichnis 14
2
1. Einleitung
Im Rahmen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in der Bundesrepublik Deutschland fällt die Zuständigkeit für die Gemeinden ausschließlich den Ländern zu. Die Folge davon ist, dass jedes Land seine eigene Kommunalverfassung hat und sich die darin verankerten Gemeindeordnungen von Land zu Land unterscheiden.
Die Direktwahl des Bürgermeisters war bis in die 90er Jahre nur in Bayern und Baden-Württemberg üblich. Im übrigen Bundesgebiet wurde im Sinne einer strikten repräsentativen Demokratie von Räten gewählt. Das Jahrzehnt nach der Wiedervereinigung hat zu kommunalen Reformen geführt und inzwischen wählen alle Bürgerinnen und Bürger in allen Bundesländern ihre Bürgermeister direkt.
Verfolgtes Ziel der Entscheidung zur Direktwahl war es, die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden auszuweiten und somit der allgemeinen Politikverdrossenheit aktiv beizukommen. Durch die Direktwahl des Bürgermeisters sollten Verantwortlichkeit und Transparenz des kommunalen Entscheidungs-prozesses verbessert werden. Beabsichtigt war, durch die unmittelbare Rückkopplung an den Bürger, sich auch stärker an seinem Willen zu orientieren. 1
In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden welche Rolle und Stellung dem Bürgermeister in den Gemeinden zukommt. Um den Umfang dieser Arbeit in Grenzen zu halten, werden zu Beginn kurz die verschiedenen kommunalen Verfassungstypen einschließlich ihrer Position des Bürgermeisters dargestellt. Anschließend wird ein Vergleich der Bürgermeister in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen unternommen. Den Schluss bildet ein Fazit.
2. Die kommunalpolitischen Verfassungstypen
Die Kommunalen Verfassungstypen verteilen Kompetenzen und Macht der beteiligten Organe, vor allem der Räte und der hauptamtlichen Verwaltung unterschiedlich. Außerdem unterscheiden sich die Wahlformen des Bürgermeisters. 2 Auch wenn jedes Bundesland letztlich sein eigenes, unverwechselbares kommunales Verfassungssystem hat, werden vier ursprüngliche Typen unterschieden. Demzufolge wird zwischen der Norddeutschen Ratsverfassung, der Süddeutschen Ratsverfassung, der Magistratsverfassung und der Bürgermeister-verfassung differenziert. 3 Um die Eigenarten der jeweiligen Kommunal-verfassungen im Bezug auf die Stellung des Bürgermeisters herauszuarbeiten ist hier eine kurze Darstellung der Typen notwendig.
2.1 Die Süddeutsche Ratsverfassung
Die Süddeutsche Ratsverfassung zeichnet sich durch die starke Stellung des direkt vom Volk gewählten Bürgermeisters aus. Er ist stimmberechtigter Vorsitzender des Rats und aller seiner Ausschüsse, Chef einer monokratischen Verwaltung, Repräsentant und Rechtsvertreter der Gemeinde. Die Parteien spielen dabei eine weniger bedeutende Rolle, da die Wähler die Wahlvorschläge der Parteien durch das Kumulieren ihrer Stimmen auf einen Bewerber und die Verteilung ihrer Stimmen auf mehrere Listen verändern können. Die Süddeutsche Ratsverfassung findet man traditionell in unterschiedlichen Varianten in Bayern und Baden-Württemberg. 4
2.2 Die Magistratsverfassung
Die Magistratsverfassung in Hessen und Schleswig-Holstein ist ein gewaltenteiliges Modell, in welcher der Rat den hauptamtlichen Bürgermeister sowie einen eigenen Ratsvorsitzenden und auch einen Magistrat wählt. Diese drei stellen dann die kollektive Spitze der Stadtregierung. 5 Demnach verfügte der Bürgermeister nur über geringen Einfluss.
2.3 Die Bürgermeisterverfassung
In Rheinlandpfalz, dem Saarland und kleineren Gemeinden Schleswig-Holsteins wurde die Bürgermeisterverfassung vertreten. Ähnlich wie in der Süddeutschen Ratsverfassung waren auch hier die Bürgermeister mit vielen Kompetenzen ausgestattet, jedoch nicht vom Volk sondern vom Rat gewählt. 6
2.4 Die Norddeutsche Ratverfassung
Norddeutsche Ratsverfassung zeichnet sich durch einen starken Rat einen verhältnismäßig schwachen Verwaltungschef aus, der ohne eigenen politischen Willen nur Instrument des Rats sein sollte. Der Vorsitzende des Rats wurde aus dessen Mitten gewählt und trug die Bezeichnung (Ober)Bürgermeister. Dieser war gegen Zahlung einer Aufwands-entschädigung ehrenamtlich tätig. Der hauptamtliche Verwaltungschef trug den Titel Gemeindedirektor bzw. Stadtdirektor. Er wurde ebenfalls vom Rat gewählt und konnte jederzeit mit qualifizierter Mehrheit wieder abberufen werden. Heraus kam ein für den Bürger oft nicht transparentes System mit unklarer Verantwortungsaufteilung. 7
Arbeit zitieren:
Madeleine Pfeiffer, 2006, Bürgermeister in Deutschalnd , München, GRIN Verlag GmbH
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