INHALTSVERZEICHNIS
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS 3
ABBILDUNGSVERZEICHNIS. 4
1. BEGRIFFSDEFINITION UND PROBLEMSTELLUNG DER ARBEIT 5
1.1 Begriff der stillen Gesellschaft 5
1.1.1 Die typisch stille Gesellschaft 6
1.1.2 Die atypisch stille Gesellschaft 6
1.2 Begriff der Kapitalgesellschaft 6
1.3 Abgrenzung der stillen Beteiligung zu ähnlichen Finanzierungsinstrumenten 7
2. ZUR BILANZIERUNG STILLER BETEILIGUNGEN AN
KAPITALGESELLSCHAFTEN 9
2.1 Bilanzierung nach HGB. 9
2.1.1 Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital nach HGB 9
2.1.2 Ausweis der stillen Beteiligung nach HGB 9
2.2 Bilanzierung nach IFRS (IAS) 12
2.2.1 Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital nach IFRS (IAS) 12
2.2.2 Ausweis der stillen Beteiligung nach IFRS (IAS) 13
2.3 Bilanzierung nach US-GAAP. 15
2.3.1 Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital nach US-GAAP. 15
2.3.2 Ausweis der stillen Beteiligung nach US-GAAP 16
3. ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT 17
LITERATURVERZEICHNIS 19
2
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft BGB Bürgerliches Gesetzbuch GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG GmbH-Gesetz HFA Hauptfachausschuss HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards IDW Institut der Wirtschaftsprüfer IFRS International Financial Reporting Standards INF Die Information (Zeitschrift) KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien KoR Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Zeitschrift) ltd private limited company No. Number Par. Paragraf plc public limited company SFAC Statement of Financial Accounting Concepts US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles
3
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1 Definition Finanzinstrument nach IAS 32.11
4
1. Begriffsdefinition und Problemstellung der Arbeit
Infolge der in Deutschland im internationalen Vergleich geringen Eigenkapitalquote und den daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe, hervorgerufen durch die „Basel II“ Kriterien, gewinnen alternative Finanzinstrumente an Bedeutung. Hierzu zählt auch die stille Beteiligung, welche aufgrund ihres Wesens als Misch-form von Eigen- und Fremdkapital zu den Mezzanine Finanzinstrumenten. Diese Instrumente sind teilweise auch als hybride Finanzinstrumente bekannt.
Die stille Beteiligung wirft aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den hybriden Finanzinstrumente einige Fragen bezüglich der Bilanzierung als Eigen- oder Fremdkapital auf. Im folgenden wird auf dieses Problem eingegangen, wobei die Bilanzierung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften Betrachtung finden wird. Nicht Teil dieser Arbeit ist die Erörterung der Bewertung der Einlage sowie die Vergütungsansprüche des stillen Gesellschafters, da dies nicht im Rahmen dieser Arbeit abschliessend behandelt werden kann.
1.1 Begriff der stillen Gesellschaft
Die stille Gesellschaft ist nicht eindeutig gesetzlich definiert, jedoch existieren Begriffsmerkmale, die in den §§ 230 bis 237 HGB wieder zu finden sind 1 . Sie ist eine Innengesellschaft und als solche eine BGB-Gesellschaft, tritt jedoch nach außen hin nicht in Erscheinung. Die Einlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des Emittenten über, die Gesellschaft hat also kein Gesellschaftsvermögen 2 . Man unterscheidet hierbei zwischen der typisch und atypisch stillen Gesellschaft.
1 vgl. Gummert u.a. (Münchner Handbuch, 2004), S. 60 f
2 vgl. Blaurock (Handbuch, 2003), S. 62
5
1.1.1 Die typisch stille Gesellschaft
Die typisch stille Gesellschaft erfüllt die Kriterien der §§ 230 ff HGB. Der typisch stille Gesellschafter ist im Gegensatz zur atypisch stillen Gesellschaft nicht am Wert des Handelsgewerbes beteiligt 3 . Auch bei einer Vereinbarung über eine Verlustbeteiligung im Gesellschaftsvertrag bleibt es bei einer typisch stillen Gesellschaft. Bei der typisch stillen Gesellschaft entspricht das Gesellschaftsverhältnis eher einem Darlehensverhältnis 4 .
1.1.2 Die atypisch stille Gesellschaft
Ein Hauptanhaltspunkt, dass es sich um eine atypisch stille Beteiligung handelt, ist die Beteiligung des stillen Gesellschafters an den stillen Reserven des Handelsgewerbes 5 . Es kann jedoch auch bei Nichtbeteiligung an den stillen Reserven die atypische Form der stillen Beteiligung vorliegen. So entschied der BFH, dass „trotz fehlender Beteiligung and den stillen Reserven eine atypisch stille Gesellschaft vorliegt, wenn der stille Gesellschafter über eine besonders ausgeprägte Mitunternehmerinitiative verfügt“ 6 .
1.2 Begriff der Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften sind haftungsbeschränkte Unternehmungen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Die Haftungsbeschränkung bezieht sich hierbei auf die Gesellschafter, nicht auf die Gesellschaft an sich. Diese haftet weiterhin mit ihrem gesamten Vermögen. Es sind verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten vorhanden. In Deutschland gibt es die GmbH, die AG und die KGaA, wobei bei der KGaA der Komplementär trotzdem mit seinem gesamten Vermögen haftet. Mittlerweile sind aber auch angelsächsische Formen wie die ltd oder plc in der BRD möglich. Sie unterscheiden sich zu den deutschen Formen vor allem durch die einfachere und weniger formale Gründung.
3 vgl. Schulze zur Wiesche (Die GmbH & Still, 1997), S. 14
4 vgl. Häger und Elkemann-Reusch (Mezzanine, 2004), S. 59 ff
5 vgl. Wöhe (Einführung, 2000), S. 288
6 Rödel (Die typisch stille Gesellschaft, 2003), S. 141
6
Arbeit zitieren:
Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Lang, 2004, Zur Bilanzierung stiller Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, München, GRIN Verlag GmbH
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