INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG. 3
1 ENTWICKLUNG DER BEZIEHUNGEN 4
1.1 ASSOZIIERUNGSABKOMMEN. 4
1.2 MITGLIEDSCHAFTSANTRAG 6
1.3 ZOLLUNION 7
2. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EU UND DER TÜRKEI SEIT BEGINN DES
ERWEITERUNGSPROZESSES 8
2.1 LUXEMBURGER GIPFEL 8
2.2 HELSINKI-GIPFEL 10
2.3 HERANFÜHRUNG AN DIE E.U 10
3 KOPENHAGENER KRITERIEN 12
3.1 AKTUELLER STAND IN DER TÜRKEI BEZÜGLICH DER KOPENHAGENER KRITERIEN. 12
3.2 BESONDERE PROBLEMFELDER. 14
4 EUROPÄISCHER INTEGRATIONSPROZESS 15
4.1 INTEGRATIONSTHEORIEN. 16
4.2 LEITBILDERDEBATTE AUS TÜRKISCHER SICHT. 17
4.3 TÜRKISCHE POSITIONEN ZU DEN 4 TOPICS DER POST-NIZZA-AGENDA 19
AUSBLICK 21
2
Einleitung
In dieser Arbeit wird der Schwerpunkt auf dem Beitrittskandidaten Türkei liegen. Zunächst wird die Historie der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei dargestellt werden. Außerdem werden Fragestellungen behandelt, inwieweit die Türkei schon die Beitrittskriterien erfüllt oder nicht erfüllt sowie wie die Perspektiven für die Zukunft aussehen bezüglich der Aufnahme von Beitrittsgesprächen.
Im zweiten Teil der Arbeit soll die europäische Integrationspolitik kurz dargestellt werden, um danach zu den Integrationstheorien und Leitbildern für die Integration und Vertiefung überzugehen. Zusätzlich sollen die in Nizza aufgestellten vier Hauptthemen aus Sicht der Türkei beantwortet werden.
Bei der Bearbeitung der Arbeit wurde z.T. türkische Literatur benutzt, jedoch muss erwähnt werden, dass bezüglich der theoretischen Fragestellungen keinerlei türkischsprachige Literatur gefunden werden konnte. Da die Türkei z.Zt. fieberhaft versucht, die Kopenhagener Kriterien zu erfüllen, besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass zumindest in der Gesellschaft aber auch in der Politik nicht viel über die Finalitätsdebatten der EU diskutiert wird. Außer einer Erklärung des türkischen Außenministers zu den vier auf Nizza aufge-worfenen Fragestellungen konnten keinerlei Stellungnahmen aus der Türkei zu diesem Thema gefunden werden.
3
1 Entwicklung der Beziehungen
Der Modernisierungsprozess der Türkei begann lange vor der Ausrufung der Türkischen Republik im Jahre 1923. Es setzte schon im letzten Jahrhundert des Ottomanischen Reiches ein. Für Ankara, die neue Hauptstadt der türkischen Republik, gab es nur die Option sich zu verwestlichen. In diesem Zusammenhang kann man den Modernisierungsprozess auch als einen Prozess der Europäisierung betrachten. Der Staatsgründer und Übervater Mustafa Kemal Atatürk intendierte mit seinen zum Teil sehr radikalen Umwälzungen des politischen, ökonomischen und kulturellen Erbes von den Ottomanen sein Land in das Zeitalter der Modernität zu führen. Auch seine Nachfolger, insbesondere die streng kemalistisch orientierten Militärs, haben sich dementsprechend für den Kurs gen Westen eingesetzt. Den im Jahre 1959 begonnenen Annäherungsprozess an Europa, sprich EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft), kann man nur aus diesen Gesichtspunkten betrachten.
1.1 Assoziierungsabkommen
Die türkische Regierung unter dem Vorsitz von Ismet Inönü stellte am 31. Juli 1959 einen Antrag auf Abschluss eines Assoziationsvertrages mit der EWG. Dies war der erste und einer der bedeutendsten Meilensteine auf dem holprigen Weg nach Europa. Nach zehn Verhandlungsrunden wurde der Assoziationsvertrag zwischen der Türkei und der EWG am 12. September 1963 in Ankara unterzeichnet und trat am 01.Dezember 1964 in Kraft. 1 Ihre endgültige Fassung erhielt das Assoziationsabkommen erst mit dem am 23. November 1970 vereinbarten Zusatzprotokoll, welches am 01. Januar 1973 in Kraft trat. 2
Das Assoziierungsabkommen wurde von Ankara als ein voller Erfolg gewertet. Der damalige türkische Außenminister Feridun Cemal Erkin sagte begeistert: „Wir sind entschlossen, alle Schwierigkeiten zu überwinden und haben festes Vertrauen darin, dass wir unsere Ziele erreichen.“ 3
1 Vgl. Akkaya, Cigdem: Die Beziehungen zwischen der Türkei - Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, in: Zentrum für Türkeistudien, Essen 1996, S. 1.
2 Vgl. Özcan, Mehmet: 1990 sonrasi AB-Türkiye iliskileri (EG-Türkei Beziehungen nach 1990) in: Bal, Idris (Hrsg.): 21. Yüzyilin esiginde Türk Dis Politikasi (Die türkische Außenpolitik am Anfang des 21. Jahrhunderts), Istanbul, November 2001 S. 133.
3 Vgl. Gümrükcü, Harun: EG -Türkei Beziehungen unter dem Aspekt von Bevölkerungswachstum , Beschäftigung und Auswanderung, Hamburg 1989, S. 24.
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Die Ziele, von denen der Außenminister sprach, waren Bestandteil des Assoziationsvertrages, welcher unter anderem die Verstärkung der Handelsbeziehungen, den Aufbau einer leistungsstarken türkischen Wirtschaft und die Steigerung des Lebensstandards für das türkische Volk vorsah. Um diese Ziele zu erreichen, sah der Vertrag eine „schrittweise Errichtung einer Zollunion“ als Endziel vor. 4
Des weiteren sah das Abkommen die Einführung einer Freizügigkeitsregelung für türkische Arbeitnehmer sowie eine schrittweise Heranführung an eine Vollmitgliedschaft vor. 5 Im letzteren Ziel liegt die Besonderheit dieses Vertrages, denn im Art. 28 des Ankara-Abkommens wird ausdrücklich von einer späteren Vollmitgliedschaft gesprochen, was in den später abgeschlossenen Assoziationsabkommen mit anderen Ländern nicht erwähnt wurde. 6
Das am 01. Januar 1973 in Kraft getretene Zusatzprotokoll zum Abkommen umfasste den freien Umlauf von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften. Jedoch konnte die Türkei wegen der wirtschaftlichen Probleme und der inneren Unruhen die Bestimmungen des Abkommens nicht umsetzen. Erst nach dem Militärputsch am 12. September 1980 beruhigte sich die Situation im Lande, so dass die neue, demokratisch gewählte Regierung in Ankara ab 1983 die Umsetzung der Bestimmungen des Abkommens beschleunigte. Die EG war mit der Umsetzung der Bestimmungen des Abkommens ebenso in Verzug, insbesondere die laut Assoziationsabkommen angestrebte Freizügigkeit für türkische Arbeitnehmer wollte die Gemeinschaft nicht verwirklichen, was sie Ankara auch formell im Jahre 1985 mitteilte. 7
Nach 1983 legte die demokratisch gewählte türkische Regierung unter dem neuen Ministerpräsidenten Turgut Özal innerhalb einiger Jahre einen weiten Weg zu einem demokratischen, markwirtschaftlich orientierten System zurück. Der Außenhandel wurde liberalisiert, die freie Marktwirtschaft wurde eingeführt und gleichzeitig wurde versucht, durch weitere Reformen die Gesellschaft für die EG Mitgliedschaftsfähig zu machen. Mit der
4 Vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, 29.12.1964, 3689/64
5 Vgl. Gümrükcü, Harun: Grundlagen der E(W)G/Türkei - Assoziationsfreizügigkeit, in: ITES - Jahrbuch 1998-1999, Istanbul, 1999, S. 61.
6 Vgl. Kramer, Heinz: Das Abkommen mit der Türkei: Einzig in seiner Art, in: Friedrich Ebert Stiftung (Hrsg.): Die Assoziierungsabkommen der EU: Die Türkei und Mittelosteuropa in einem Boot?, Eurokolleg, Nr. 32, 1995, S. 3f.
7 Vgl. Karluk, Ridvan: Avrupa Birligi ve Türkiye (Die Europäische Union und die Türkei), Istanbul: IMKB Borsasi Yayinlari (Zeitschrift der Istanbuler Börse), 4. Auflage, Istanbul 1996, S. 686f.
5
Umsetzung der Bestimmungen des Assoziationsabkommens strebte die Türkei die Vollmitgliedschaft in der EG an.
1.2 Mitgliedschaftsantrag
Ministerpräsident Özal war im Jahre 1987 der Ansicht, dass die Türkei bereits alle Anforderungen der EG für eine Vollmitgliedschaft erfüllte. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war sein Land im Außenhandel fortgeschrittener als die neuen Mitglieder Griechenland und Portugal es bei ihren Aufnahmen in die EG waren. Da im Jahre 1987 von der EG keine politischen und menschenrechtlichen Kriterien als Aufnahmebedingung gestellt wurden, war man der Meinung, realistische Chancen auf den Beitritt zu haben. Turgut Özal nahm sich am 14. April 1987 das Recht von Art. 28 des Ankara Abkommens, welches einen späteren Beitritt für möglich hielt, und beantragte, trotz der Interventionen Deutschlands, die Vollmitgliedschaft in der EU. 8
Brüssel lehnte den Antrag zwei Jahre später mit der Begründung ab, dass die Gemeinschaft bis zur Verwirklichung des Binnenmarktes am 01.01.1993 keine weiteren Mitglieder aufnehmen werde. Außerdem wurden noch weitere wirtschaftlichen, politischen und sozialen Einwände dargebracht, z.B. bezüglich der Menschenrechtsverletzungen und des Demokratiedefizits. Auffällig war die Erwähnung der griechischen Forderung nach Abzug der militärischen Präsenz von der geteilten Mittelmeerinsel Zypern, was die Türken besonders aufregte.
Diese Ablehnung des Mitgliedschaftsantrages hat die türkische Seite enttäuscht, dennoch haben die Beziehungen zwischen der EG und der Türkei bezüglich der Umsetzung des Ankara-Abkommens ihren weiteren Verlauf genommen. Trotz der Hindernisse durch das ständige griechische Veto bezüglich der Auszahlung der Ankara laut Abkommen zustehenden finanziellen Hilfszahlungen, versuchten beide Seiten, das Ziel der Errichtung einer Zollunion zu erreichen.
8 Vgl. Özcan, Mehmet: a.a.O., S. 133.
6
Arbeit zitieren:
MA Kamuran Kayhan, 2002, EU-Beitrittskandidat Türkei, München, GRIN Verlag GmbH
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