Inhaltsverzeichnis:
Abk ürzungsverzeichnis
A. Einführung
B. Definition Informationspolitik 4
C. Rechtliche Grundlagen
C. 1. Informationspflichten gegenüber allen Beschäftigten
C. 2. Informationspflichten gegenüber dem einzelnen Mitarbeiter
C. 3. Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat
D. Instrumente der Informationspolitik
D. 1. Direkte Instrumente
D. 1. 1. Gespräche mit dem Vorgesetzten
D. 1. 2. Betriebsversammlung
D. 2. Indirekte Instrumente
D. 2. 1. Mitarbeiterzeitschrift
D. 2. 2. Intranet
E. Wirkungen der Informationspolitik
F. Grenzen der Informationspolitik
F. 1. Kosten
F. 2. Informationsbedarf
G. Zusammenfassung und Fazit
Literaturverzeichnis
2
Abkürzungsverzeichnis: a.a.O am angeführten Ort AN Arbeitnehmer BetrVG Betriebsverfassungsgesetz, in Arbeitsgesetze, 66., neu bearbeitete
BR Betriebsrat KSchG Kündigungsschutzgesetz, in Arbeitsgesetze, 66., neu bearbeitete
MA Mitarbeiter o. g. oben genannt z. B. zum Beispiel
3
A. Einführung
Die Gesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten von der Industriegesellschaft in eine Informations- und Wissensgesellschaft gewandelt, in welcher der Wert der Informationen stetig steigt.
Aufgrund dessen wird es auch für Krankenhäuser immer wichtiger die MA richtig und rechtzeitig über bestimmte Vorgänge und Sachverhalte zu informieren, da nur ein gut in-formierter MA seine Aufgaben für das Unternehmen zufrieden stellend erfüllen kann. Die MA wollen sich ihrer Organisation und ihrem sozialen Umfeld zugehörig fühlen und über das gesamte Unternehmen und nicht nur die eigene Tätigkeit Bescheid wissen, was nur durch Informationen bewerkstelligt werden kann. 1
Information und Kommunikation sind demzufolge in Krankenhäusern elementarer Be-standteil der Unternehmensführung geworden. Es stellt sich die Frage, auf welchen Wegen Informationen in sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern an die MA gelangen können, welche Auswirkungen Informationen auf die MA haben und welche Grenzen der Informationspolitik in diesen Einrichtungen gesetzt sind.
Diese Arbeit behandelt aufgrund der Themenstellung nur die „Top-Down“ Informationen, also Informationen der Geschäftsleitung an die MA. Der Informationsfluss der MA an die Geschäftsleitung wird außer Acht gelassen.
Es werden die gesetzlichen Informationspflichten der Geschäftsführung näher beleuchtet, verschiedene Instrumente aufgezeigt und auf ihre Effektivität geprüft, die Wirkungen der Informationspolitik auf die Mitarbeiter werden behandelt und die Grenzen der Informationspolitik aufgezeigt.
1 vgl. Hans Winterstein, Mitarbeiterinformation: Informationsmaßnahmen und erlebte Transparenz in Orga-
nisationen, Rainer Hampp Verlag, München und Mehring, 1996, S. 2
4
B. Definition Informationspolitik
„Als betriebliche Informationspolitik wird die generelle und grundsätzliche Bestimmung der Ziele, Funktionen, Strategien und Potentiale definiert, die das Informationsverhalten des Unternehmens und die Beziehungspflege zu den Mitarbeitern systematisch und langfristig regelt.“ 2
Die betriebliche Informationspolitik bestimmt somit die Grundsätze des Informationsverhaltens der Geschäftsleitung.
Zum Begriff Information selbst gibt es keine einheitliche und allgemeingültige Definition, da meist je nach Zielsetzung des einzelnen Autors eigene Definitionen gewählt werden und so eine Fülle von verschiedenen Deutungen vorliegt. Generell lässt sich jedoch sagen, dass eine Information zweckorientiertes Wissen darstellt, welches an einen Empfänger weitergeleitet wird. 3
2 zitiert nach Hilb 1975, Jutta Rump, Mitarbeiterinformation, in: Handwörterbuch des Personalwesens, hrsg.
von Prof em. Dr. Dres. H. c. Eduard Gaugler, Prof. Dr. Walther A. Oechsler, Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang
Weber, 3. überarbeitete und ergänzte Auflage, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 2004, S. 1231 - 1240,
hier S. 1232
3 vgl. Klaus Olfert, Personalwirtschaft, Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft, 11. überarbeitete
und aktualisierte Auflage, Friedrich Kiehl Verlag, Ludwigshafen (Rhein) 2005, S. 235
5
C. Rechtliche Grundlagen
Der Gesetzgeber hat für das Informationsverhalten des Arbeitgebers individual- und kollektivrechtliche Regeln und Gesetze erlassen. Hier spielt vor allem das Betriebsverfassungsgesetz eine Rolle, in dem das Mindestmaß an Mitarbeiterinformation und informationspolitischen Maßnahmen festgelegt wird, an welches sich der Arbeitgeber zu halten hat.
C. 1. Informationspflichten gegenüber allen Beschäftigten
Die Geschäftsführung eines Unternehmens, mit mehr als 1000 Mitarbeitern, hat mindestens einmal in jedem Quartal die Arbeitnehmer, schriftlich über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens zu informieren. Sie muss sich vorher mit dem Wirtschaftsausschuss und dem Betriebsrat abstimmen. 4
In Betrieben mit mehr als 20 AN kann diese Unterrichtung auch mündlich erfolgen. Auch hat die Geschäftsleitung die AN mindestens einmal im Jahr in einer Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen, die Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs, die Integration von ausländischen AN und über den betrieblichen Umweltschutz, zu unterrichten. Wenn allerdings Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden, ist der Arbeitgeber von dieser Pflicht befreit. 5
C. 2. Informationspflichten gegenüber dem einzelnen Mitarbeiter
Die Informationspflichten im Rahmen des § 81 BetrVG legen fest, dass der Arbeitgeber den AN über seinen Aufgaben- und Verantwortungsbereich im Unternehmen, über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren bei seiner Tätigkeit und über Einrichtungen und Maßnahmen, die diese Gefahren abwenden können, zu informieren hat. Der AN muss auch über Veränderungen in seinem Arbeitsbereich unterrichtet werden.
4 vgl. § 110 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), zuletzt geän-
dert durch Gesetz vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 974)
5 vgl. § 43 (2) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), zuletzt geän-
dert durch Gesetz vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 974)
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Arbeit zitieren:
Markus Mayr, 2006, Informationspolitik gegenüber Mitarbeiter/innen: Instrumente, Wirkungen, Grenzen, München, GRIN Verlag GmbH
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