I. Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 2
2 Begriffsbestimmung 5
2.1 Der Benachteiligtenbegriff 5
2.2 Der Begriff der Behinderung 7
2.3 Benachteiligte Jugendliche oder Jugendliche mit besonderem
Förderbedarf 8
2.4 Zielgruppe 9
3 Schule als berufsvorbereitende Instanz 10
3.1 Das Konzept der Ganztagsschule 11
3.2 Zum Verhältnis von Schul- und Beschäftigungssystem 13
4 Entwicklungsaufgaben in der Jugend 15
5 Postmoderne und der Begriff der Arbeit 18
5.1 Postmoderne Versuch einer Konkretisierung 18
5.1.1 Zeichen der Zeit 20
5.1.2 Individualisierung und Pluralisierung 21
5.1.3 Auswirkungen von Individualisierung und Pluralisierung für
Jugendliche mit besonderem Förderbedarf 23
5.2 Der Begriff der Arbeit 24
5.2.1 Bedeutung von Erwerbsarbeit 26
5.2.2 Erwerbsarbeit im Wandel und die Folgen für Jugendliche mit
besonderem Förderbedarf 28
5.3 Erwerbsarbeit aus der Sicht von Jugendlichen mit besonderem
Förderbedarf 32
5.3.1 Arbeitsorientierung und Arbeitserfahrung 34
5.4 Belastende Erwerbssituationen und mögliche Bewältigungsstrategien 36
5.5 Jugendarbeitslosigkeit 38
5.5.1 Folgen von Erwerbslosigkeit für Jugendliche mit besonderem
Förderbedarf 39
I
5.5.2 Kreislauf der Jugendarbeitslosigkeit 41
6 Das System der Jugendberufshilfe 43
6.1 Trägerstrukturen innerhalb der Jugendberufshilfe 43
6.2 Jugendberufshilfe Versuch einer Konkretisierung 44
6.3 Förderstrukturen der Bundesagentur für Arbeit 45
6.4 Orientierung: Berufsausbildungsvorbereitende Maßnahmen der
Bundesagentur für Arbeit seit 1996 46
6.5 Weiterentwicklung zum neuen Fachkonzept für berufsvorbereitende
Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit 49
6.5.1 Berufsausbildungsvorbereitung in der Neuen Förderstruktur 49
6.5.2 Wesentliche Änderungen im neuen Fachkonzept 52
7 Konzept der Lebensweltorientierung innerhalb der Jugendberufshilfe 56
7.1 Dimensionen von lebensweltorientierter Arbeit 56
7.2 Handlungsmaximen eines lebensweltorientierten Konzepts in der
Jugendberufshilfe 58
7.3 Arbeitsorientierung versus Lebensweltorientierung 61
8 Exkurs: Netzwerkarbeit 63
9 Schlussfolgerungen 69
9.1 Ohne Ausbildung und Vollzeitbeschäftigung. Lebensbewältigung als
Inhalt der Jugendberufshilfe 69
9.2 Jugendliche mit besonderem Förderbedarf in Arbeit. Möglichkeiten
alternativer Beschäftigungsformen 70
9.3 Duale Ausbildung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf 72
10 Schlusswort 75
11 Literaturverzeichnis 77
II
II. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Funktionen von Schule 10
Abbildung 2: Verteilung der Schulformen realisierter und vorgesehener Förderung im
Zeitraum 2003 2005 12
Abbildung 3: Verhältnis von Schule und Beschäftigungssystem 13
Abbildung 4: Entwicklungsaufgaben in der Jugend 15
Abbildung 5: Bedeutung von Erwerbsarbeit 27
Abbildung 6: Schulische Vorbildung der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem
Ausbildungsvertrag nach Ausbildungsbereichen der Jahre 2002 und 2003
in Prozent 29
Abbildung 7: Arbeitseinstellungen junger Menschen 33
Abbildung 8: Arbeit aus Sicht von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf 35
Abbildung 9: Anteil der Arbeitslosen unter 25 Jahren nach bisher zurückgelegter Dauer
der Arbeitslosigkeit im Kreis Aachen. Stand Februar 2006 39
Abbildung 10: Teufelskreis der Jugendarbeitslosigkeit 42
Abbildung 11: Berufsausbildungsvorbereitung in der Neuen Förderstruktur 50
Abbildung 12: Horizontale und vertikale Lernortkooperationen 64
Abbildung 13: Problemlagen beim Aufbau von Kooperationen 66
III
1 Einleitung
Sie ist lang, die Schlange vor den Toren des Arbeitsmarktes und hinein kommen nur diejenigen, die am Anfang stehen. Doch was entscheidet über den Rang in der Schlange und haben diejenigen im letzten Drittel noch eine Chance auf Einlass?
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit diesen Fragen für die Gruppe der Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf. Von Interesse ist der Wechsel von der Schule in das Erwerbsleben. Ob dieser Übergang erfolgreich verläuft, ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Insbesondere Jugendliche mit besonderem Förderbedarf sind hier von langen Wartezeiten betroffen, bis sie eine Chance auf eine Ausbildung erhalten. Vielen gelingt dieser Schritt jedoch nicht und wer keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, ist erfahrungsgemäß besonders häufig erwerbslos. Das System der Jugendberufshilfe gerät angesichts des angespannten Ausbildungs- und Arbeitsmarktes heute zunehmend unter Druck. Es gilt Angebote zu schaffen, die Arbeitsmarktkapazitäten erschließen und mit den Arbeitspotenzialen der Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf zusammenführen.
Motivation für diese Arbeit
In der berufsvorbereitenden Arbeit mit Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf stellte sich mir immer wieder die Frage nach den Perspektiven, die diese jungen Menschen - bezüglich ihrer Integration in Erwerbsarbeit - haben. Für die meisten Jugendlichen, mit denen ich im Rahmen von Berufsanfängerseminaren in Kontakt gekommen bin, stand nach dem Ende der Schulzeit eine weitere Förderung in den Maßnahmen der Jugendberufshilfe an. Der Blick in diese Zukunft war bei Vielen skeptisch bis misstrauisch. Berichte aus den Maßnahmen zeichneten ebenfalls ein eher negatives Bild. Grund genug, das Handlungsfeld der Jugendberufshilfe und die Bedingungen des Arbeitsmarkts, im Rahmen einer Diplomarbeit, näher zu betrachten.
2
Problemaufriss
Seit den 1970er Jahren sind, als Folge von wechselnden demographischen Entwicklungen, konjunkturellen Schwankungen sowie der ansteigenden Automatisierung und Flexibilisierung von Arbeit, zunehmend Schwierigkeiten, Jugendlicher beim Eintritt in die Erwerbsarbeit, zu beobachten. Im Ringen um die Teilhabe an dem kostbar gewordenen Gut der Erwerbsarbeit steigen die Qualifikationsansprüche an die Bewerber. Von dieser Entwicklung ist die Zielgruppe der vorliegenden Arbeit besonders betroffen. Aufgrund verschiedenster Voraussetzungen rücken sie in der Warteschlange vor den Toren der Erwerbsarbeit immer weiter nach hinten.
Fragestellungen und Zielsetzungen
Da zweifelsohne nicht genug Arbeit für alle zu Verfügung steht, besteht Handlungsbedarf. Wie kann für möglichst viele der Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf eine Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt erreicht werden und was geschieht mit denen, die kurz oder auch langfristig nicht integriert werden können? Das Kapitel (2) bemüht sich zunächst um die Abgrenzung der zugrunde liegenden Begrifflichkeiten für diese Arbeit. Hierbei ist die Frage nach der Brauchbarkeit des Benachteiligtenbegriffs innerhalb der Jugendberufshilfe von Interesse. Im Anschluss widmet sich das Kapitel (3) der Thematik der Berufsvorbereitung während der Schulzeit und geht der Frage nach, in wie weit Schule die Funktion der Berufsvorbereitung übernimmt und an welchen Vorgaben sie sich hierbei orientiert? In Kapitel (4) werden die Entwicklungsaufgaben für das Jugendalter betrachtet. Ziel ist es, wesentliche Entwicklungsaufgaben zu identifizieren und in den Zusammenhang mit der Notwendigkeit der beruflichen Integration Jugendlicher zu bringen. Die vorgestellten Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie stellen somit eine erste Argumentationsbasis für die Forderung nach der beruflichen Integration Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf dar. Das Kapitel (5) verfolgt die Absicht, diese Sichtweise um die gesellschaftliche Perspektive zu erweitern. Die leitende Fragestellung ist die, nach dem Zusammenhang zwischen gesellschaftlichen Wandlungsprozessen in der Postmoderne und den sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die Zielgruppe dieser Arbeit. Um dies zu ermöglichen, erfolgt zunächst der Versuch, den Begriff der Postmoderne zu
3
bestimmen. Gleichzeitig werden wesentliche Kennzeichen postmoderner Gesellschaften vorgestellt.
Obwohl gesellschaftlicher Wandel und der Wandel der Erwerbsarbeit unmittelbar in Zusammenhang stehen, beanspruchen beide Phänomene ein eigenes Unterkapitel. Dies geschieht primär aus Gründen der Übersichtlichkeit und zur Verdeutlichung einzelner Gesichtspunkte. Nicht zuletzt greift das Kapitel 5 Aspekte der Jugendarbeitslosigkeit auf. Nach einer ausführlichen Betrachtung der strukturellen Bedingungen des Arbeitsmarktes geht es in Kapitel (6) um das System der Jugendberufshilfe. Ziel ist es hier, einen Einblick in die derzeitigen Förderstrukturen zu geben. Dies vollzieht sich am Beispiel der berufsausbildungsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit. Änderungen und gegenwärtige Förderstrategien werden vorgestellt und im Hinblick auf ihre Praxistauglichkeit überprüft. Dies geschieht, um auf gegenwärtige Schwierigkeiten der vorgestellten Förderstruktur aufmerksam zu machen. Letztendlich stellt sich die Frage nach der Position der Sozialen Arbeit im Handlungsfeld der Jugendberufshilfe. Auch diese Frage kann nur punktuell behandelt werden. Es ist die Absicht des Kapitels (7), das Konzept der Lebensweltorientierung in seinen Ansätzen vorzustellen und seine Brauchbarkeit für die Praxis der Jugendberufshilfe zu diskutieren. Ein Exkurs in Kapitel (8) greift das Thema der Netzwerkarbeit auf. Zweck dieses Abstechers ist es, auf die Notwendigkeit der Kooperation, im Handlungsfeld der Jugendberufshilfe, aufmerksam zu machen. Auf der Grundlage der vorausgegangenen Kapitel fasst das Kapitel (9) die Herausforderungen für die Jugendberufshilfe in der Postmoderne zusammen.
In Bezug auf den Lesefluss wird in der vorliegenden Arbeit die maskuline Ausdrucksform verwendet. Aus Gründen der politischen Korrektheit möchte ich jedoch betonen, dass die an und für sich männlichen Formen für beide Geschlechter Bedeutung haben.
4
2 Begriffsbestimmung
Die Adressaten der Jugendberufshilfe werden heute mit vielerlei Bezeichnungen tituliert. Am verbreitetsten und geläufigsten ist wohl der Terminus: „benachteiligte Jugendliche“. Trotzdem habe ich mich in dieser Arbeit für einen anderen Begriff entschieden: Diese Arbeit widmet sich der Situation von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf. Die Gründe für diese begriffliche Festlegung und die Konkretisierung der Zielgruppe sind Gegenstand dieses Kapitels.
Vorab gilt es festzustellen, dass die Gruppe der Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf nicht allgemein zu definieren ist. Um sie dennoch für den vorliegenden Zusammenhang einzugrenzen, bedarf es einer Annäherung über die Begriffe der Benachteiligung (2.1) und der Behinderung (2.2). Auf der Grundlage der Betrachtung dieser Begriffe folgt in Kapitel (2.4) die Konkretisierung der Zielgruppe für den Kontext dieser Arbeit.
2.1 Der Benachteiligtenbegriff
Jugendsozialarbeit 2 und Jugendberufshilfe (vgl. Definition S.44) bezeichnen sich selbst als Maßnahmen der Benachteiligtenförderung. Sucht man in den gesetzlichen Grundlagen nach einer Bestimmung ihrer Zielgruppe, so sind die Ergebnisse eher allgemein als eindeutig. In § 242 des Arbeitsförderungsgesetzes (SGB III) beispielsweise heißt es, dass zur förderungsfähigen Zielgruppe der sozial benachteiligten Auszubildenden 1.) verhaltensgestörte Jugendliche, 2.) Legastheniker, 3.) Jugendliche, für die Hilfe zur Erziehung geleistet wird, 4.) ehemals Drogenabhängige, 5.) Strafentlassene, Strafgefangene, Straffällige, 6.) Spätaussiedler, 7.) ausländische Jugendliche und 8.) Alleinerziehende gehören. Hiermit sind zwar bestimmte Gruppen genannt, jedoch findet sich keinerlei Aussage darüber, was im Einzelnen wen, wie und warum benachteiligt und somit zum Adressaten der
2 Jugendsozialarbeit ist der Teilbereich der Jugendhilfe, der die berufliche und gesellschaftliche Integration junger Menschen und deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zum Ziel hat. Demzufolge wird Jugendsozialarbeit nicht nur im Kontext von Jugendhilfe durchgeführt. Auch Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Migrations-/Integrations-, Sozial- und Wohnungsbaupolitik spielen eine nicht unbedeutende Rolle. Zitiert nach: (http://www.bagjaw.de/arbeitsfelder.html#1) [Stand: 14.04.2006].
5
Jugendberufshilfe macht. Gleichermaßen unbestimmt äußert sich das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Dort heißt es in §1 Absatz (3) Satz 1, dass Jugendberufshilfe „[…] junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen [soll], Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“. 3
Auch hier wird der Benachteiligtenbegriff wie selbstverständlich verwandt, ohne dass Aussagen darüber getroffen werden, was konkret die Benachteiligung der Jugendlichen ausmacht, und woraus sich letztlich die in Aussicht gestellte Förderung rechtfertigt. Dieser Umstand muss kritisch betrachtet werden. Mit den derzeitigen gesetzlichen Grundlagen - und der daraus resultierenden Praxis - kann schließlich jedes Individuum, das einer der beispielhaft genannten Gruppen zugehörig ist, vorschnell und evtl. unbegründet mit dem Stigma der Benachteiligung versehen werden. An dieser Problematik wird eine grundsätzliche Schwierigkeit deutlich: Benachteiligung bezeichnet weniger eine Eigenschaft, sondern vielmehr eine Relation zwischen individuellen, inneren Voraussetzungen und den strukturellen, äußeren Bedingungen, in welche die Jugendlichen eingebunden sind. 4 Das Bundesministerium für Bildung und Forschung schlägt hier die Differenzierung nach individuellen und strukturellen Dimensionen von Benachteiligung vor.
• Individuelle Dimensionen von Benachteiligung
Mit individueller Benachteiligung werden Umstände angesprochen, die unmittelbar mit der jeweiligen Person in Verbindung stehen. Wesentlich sind hier die soziale Herkunft, Schulausbildung, Geschlecht und Nationalität. 5
• Strukturelle Dimensionen von Benachteiligung
Als strukturelle Benachteiligungen bezeichnet man die Folge von Ungleichheiten, welche sich aus regionalen Bezügen ergeben. So ist das lokale Angebot an Bildungs-und Ausbildungsmöglichkeiten, die wirtschaftliche Lage der Region, der örtliche Arbeitsmarkt, Möglichkeiten der schulischen und beruflichen Förderung sowie ein
3 SGB VIII (2002): §1 Absatz 3 Satz 1. Beck Texte im dtv. 24 Auflage. S. 16
4 Vgl.: Geßner, Thomas (2004): Was benachteiligt wen und warum? Versuch einer Präzisierung des Konstrukts „Benachteiligung“ IN: Zeitschrift für Sozialpädagogik, 2.Jg. 2004, H1, S. 34 f 5 Vgl.: Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hg.) (2005a): Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf – Benachteiligtenförderung -. S. 14 ff
6
entsprechendes Freizeit- und Kulturangebot maßgeblich für die Chancen von Jugendlichen auf einen gelingenden Einstieg in das Erwerbsleben. 6
Es bleibt festzuhalten, dass die Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf in hohem Maße von Benachteiligungen und den damit verbundenen sozialen Ungleichheiten betroffen sind.
2.2 Der Begriff der Behinderung
Im Rahmen der begrifflichen Bestimmung der Zielgruppe muss noch auf die Unterscheidung zwischen Benachteiligung und Behinderung verwiesen werden. Gemäß
§ 2 des SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch. – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - )
sind Menschen […] behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt ist. 7
Die Zuschreibung einer Behinderung ermöglicht den betroffenen Jugendlichen Zugang zu bestimmten Maßnahmen der Jugendberufshilfe. Auf die unterschiedlichen Formen von Behinderung und die verschiedenen Fördermöglichkeiten in den sogenannten Rehabilitationsmaßnahmen einzugehen, würde den Rahmen dieser Arbeit verlassen. Von Interesse sind jedoch die Grenzen zwischen Benachteiligung und Lernbehinderung. Diese sind in der Regel fließend. Nicht für alle lernbehinderten Jugendlichen ist die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme sinnvoll. Im Fachkonzept für berufsvorbereitende Maßnahmen der BA heißt es daher:
6 Vgl.: Bundesministerium für Bildung und Forschung (2005a) a.a.O., S. 12
7 SGB IX (2003): Teil 1. Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. § 2 Absatz 1 Satz 1. Beck Texte im DTV. 14. Aufl. S. 161
7
Für Jugendliche und junge Erwachsene, die wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen (§ 98 Abs. 1 i.V.m. § 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b SGB III) jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne des § 35 SGB IX für behinderte Menschen angewiesen sind, erfolgt die Förderung in wohnortnahen ambulanten Maßnahmen. 8
In der Praxis besuchen demnach lernbehinderte sowie nichtbehinderte Jugendliche gemeinsam die Maßnahmen der Jugendberufshilfe (vgl. Kapitel 6.5). Das Stigma der Lernbehinderung ist somit innerhalb der Zielgruppe dieser Arbeit zu finden.
2.3 Benachteiligte Jugendliche oder Jugendliche mit besonderem
Förderbedarf?
Wie bereits in Kapitel (2.1) deutlich wurde, ist der Benachteiligtenbegriff in mehrfacher Hinsicht problematisch. Zum einen werden unter ihm individuelle Problemlagen subsummiert, was zu einer künstlichen Zusammenfassung und defizitären Sichtweise der Jugendlichen führt. Es ist durchaus notwendig, sich der bestehenden Formen von Benachteiligung bewusst zu werden und somit auch ihre individuellen Komponenten zu berücksichtigen. Ich halte es jedoch nicht für angemessen, die Jugendlichen über ihre Dispositionen zu definieren. Durch die Fokussierung auf die Defizite erfolgt eine indirekte Schuldzuweisung an die Betroffenen. Sie werden somit einzig und allein für ihre Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule in Arbeit verantwortlich gemacht (vgl. 5.1.3). Um nicht missverstanden zu werden, es geht mir hier nicht darum, die individuelle Seite der Benachteiligung auszublenden. Vielmehr geht es um eine Veränderung der Sichtweise, welche die gesellschaftliche und strukturelle Bedingtheit von Arbeitslosigkeit unter den betroffenen Jugendlichen berücksichtigt. Es scheint somit angemessener von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf zu sprechen als von benachteiligten Jugendlichen. Des Weiteren rechtfertigt der aktuelle Stand der Begriffsdiskussion im Handlungsfeld der Jugendberufshilfe die Verwendung dieser Bezeichnung.
8 Bundesagentur für Arbeit (2006b): Fachkonzept für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. §61 SGB III. http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-05/importierter_inhalt/pdf/bvB_Fachkonzept_03_2006.pdf S. 26 [Stand 20.04.2006].
8
Dennoch kommt die vorliegende Arbeit nicht vollständig ohne den Terminus „benachteiligte Jugendliche“ aus. In juristischen und förderrechtlichen Zusammenhängen hat der Benachteiligtenbegriff bisweilen Gültigkeit. Weiterhin ist er notwendig, um bestimmte Ungleichheiten zu identifizieren und beschreibbar zu machen. Er findet sich in dieser Arbeit demnach wieder, wenn seine Verwendung aus Gründen der Vereinfachung und Verständlichkeit sinnvoll erscheint. Er entspricht jedoch nicht meine Sichtweise der hier angesprochenen Jugendlichen.
2.4 Zielgruppe
Es ist bereits deutlich geworden, dass Jugendliche mit besonderem Förderbedarf keine eindeutig zu definierende Gruppe sind. Ihre Heterogenität macht es unmöglich allen Individualitäten in einer Diplomarbeit gerecht zu werden. Demnach wird die Zielgruppe für diese Arbeit weiter eingegrenzt.
Auf dem Hintergrund der vorausgegangenen begrifflichen Annäherung versucht die vorliegende Arbeit ihre Fragestellungen im Hinblick auf die Situation der Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf zu beantworten. Hierbei stehen Jugendliche ohne Schulabschluss und diejenigen, welche die Schule für Lernbehinderte oder eine Förderschule 9 besucht haben im Mittelpunkt.
9 Der Schulversuch "Förderschule" wurde am 1. August 1994 an 31 Sonderschulen in NRW begonnen. Es war das Ziel des Schulversuchs festzustellen, wie lernbehinderte, erziehungsschwierige und sprachbehinderte Schülerinnen und Schüler in einer Sonderschule – Förderschule - gemeinsam gefördert werden können. Der Schulversuch ist mittlerweile abgeschlossen. Bis zur Entscheidung, welche Konsequenzen aus dem Schulversuch zu ziehen sind, können die Förderschulen wie bisher weitergeführt werden.
Zitiert nach: Bildungsportal NRW.:
http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/Schulformen/Foerderschulen/Foerderschule.ht ml [Stand 28.04.2006].
9
3 Schule als berufsvorbereitende Instanz?
Da der Wechsel von der Schule in das Erwerbsleben in dieser Arbeit von Interesse ist, soll zunächst die Schule, als Ausgangspunkt dieses Übergangs, im Hinblick auf das Thema der Berufsvorbereitung betrachtet werden.
Sucht man nach grundlegenden Aufgaben von Schule, so lassen sich vier zentrale Funktionen identifizieren.
Abbildung 1: Funktionen von Schule
Quelle: Gudjons, H. (2003): Pädagogisches Grundwissen. 10
10 Gudjons, H. (2003): Pädagogisches Grundwissen: Überblick – Kompendium – Studienbuch. 8 Auf.
Klinkhardt, Bad Heilbrunn. S. 304f
10
Schule ist die Instanz, die maßgeblich über Zukunftschancen mitentscheidet. Doch leider hat sich die Situation an den Schulen, vor allem an den Sonder- und Förderschulen, derart verändert, dass ihr Bildungsauftrag, zugunsten einer immer notwendiger werdenden Beziehungs- und Erziehungsarbeit, in den Hintergrund tritt. Wachsende Problemlagen im privaten Bereich werden in die Schule transportiert. Die häufig beklagten „sozialen Defizite“ der Schüler machen vielerorts ein normales Lernen nahezu unmöglich. Lehrer geraten in die Doppelrolle von Wissensvermittler und Sozialarbeiter. Dieser Umstand erschöpft nicht nur jegliche individuellen Ressourcen. Viele Lehrer sind gezwungen Aufgaben zu übernehmen, für die sie schlichtweg in ihrer Ausbildung nicht vorbereitet werden. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit ständiger Fort- und Weiterbildung, die häufig auf Kosten der eigenen Freizeit und der eigenen Finanzen geht. Die Lage an vielen Schulen kann diesbezüglich ruhigen Gewissens als dramatisch bezeichnet werden. Das Thema der Berufsvorbereitung wird folglich ebenfalls häufig vernachlässigt. Gerade die Heranführung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf an das Thema „Arbeit“ erfordert ein hohes Maß an Einsatz, Kreativität und Netzwerkarbeit seitens der Schule. Eine ausführliche Begleitung, Reflexion und Intervention bei auftretenden Krisen ist hier mehr als in den allgemeinbildenden Schulen notwendig. Dies setzt Kapazitäten voraus, die noch lange nicht flächendeckend vorhanden sind. Weiterhin mangelt es bisweilen an einer umfassenden Festschreibung der Berufsvorbereitung in den Lehrplänen. 11
3.1 Das Konzept der Ganztagsschule
Bund und Länder setzten derzeit verstärkt auf das Konzept der Ganztagsschule, um der Bildungsmisere zu begegnen. Ob dies jedoch Auswirkungen auf den Bereich der Förderung der beruflichen Orientierung hat, ist fraglich. Auf der Grundlage des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" stellt der Bund den Ländern bis zum Jahr 2007 vier Milliarden Euro für den Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen zur Verfügung. 12 Hiervon entfallen laut Verwaltungsvereinbarung 913.967.660 Euro auf
11 Vgl.: Retzlaff, H.(1999): Zum Verhältnis von Schul- und Beschäftigungssystem. IN: Stark, W. / Fitzner, T. / Schubert, C. [HG] (1999): Jugendberufshilfe im Dilemma. 1 Aufl. Ernst Klett Verlag, S. 103 ff 12 Vgl.: Bundesministerium für Bildung und Forschung (2006a): Das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung". http://www.bmbf.de/de/3735.php [Stand: 22.03.2006].
11
das Land Nordrhein-Westfalen. 13 Es obliegt den Ländern, über den Einsatz dieser Mittel zu entscheiden. Die Abbildung 2 veranschaulicht die Verwendung der Fördergelder für Nordrhein Westfalen seit dem Jahr 2003. Es wird deutlich, dass der Primarbereich (Grundschule) im Zentrum der Förderung steht. Lediglich 6% der Mittel wurden für die Umsetzung des Ganztangkonzepts in den Sonderschulen aufgewendet.
Abbildung 2: Verteilung der Schulformen realisierter und vorgesehener
Förderung im Zeitraum 2003 - 2005
Quelle: http://www.ganztagsschulen.org/_downloads/NRW_Kongress.pdf
[Stand: 22.03.2006]
Es bleibt festzuhalten, dass es den Schulen vielerorts an personellen und strukturellen Ressourcen fehlt, um dem Thema der beruflichen Orientierung ausreichend Aufmerksamkeit zu widmen. Im Rahmen von Ganztagsschule liegt sicherlich die Chance einer positiven Veränderung. Dies setzt jedoch eine entsprechende inhaltliche Gestaltung der sich erweiternden zeitlichen Kapazitäten sowie eine hinreichende personelle Ausstattung voraus. In diesem Zusammenhang kommt der Kooperation von Schule und Jugendhilfe eine besondere Bedeutung zu. Diese Zusammenarbeit kann sich in Zukunft nicht mehr nur auf die Formel: „Schule + Jugendhilfe = Schulsozialarbeit“ beschränken. Um adäquate Angebote im Sinne der Jugendlichen machen zu können, wäre eine Zusammenarbeit zwischen offener Jugendhilfe, Jugendberufshilfe, Wirtschaft und Schule erstrebenswert. Es gibt bereits zahlreiche Beispiele für derartige Kooperationen. Wünschenswert wäre, dass sich diese Entwicklung zugunsten des Abbaus der historisch gewachsenen Barrieren zwischen den Systemen Jugendhilfe und
13 Vgl.: Bundesministerium für Bildung und Forschung (2006b): Fördersumme aus dem Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft Bildung Betreuung" (IZBB) insgesamt für die Jahre 2003-2007. http://www.ganztagsschulen.org/1145.php [Stand 22.03.2006].
12
Schule fortsetzt und in Zukunft mehr Betriebe für eine Zusammenarbeit gewonnen werden können.
3.2 Zum Verhältnis von Schul- und Beschäftigungssystem
Mit Blick auf die berufsvorbereitende Funktion von Schule stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von Schule und Beschäftigungssystem. Wie beeinflussen sich beide Systeme, und welche Form der Kooperation erscheint sinnvoll? In die Diskussion hierzu bringt JACHMANN folgende Standpunkte ein:
Abbildung 3: Verhältnis von Schule und Beschäftigungssystem
Quelle: Jachmann zitiert nach Retzlaff, H (1999) 14
Meiner Meinung nach beschreibt die erste und letzte Position ein Extrem. Obwohl das Curriculum der Sonderschulen eine große Freiheit bei der Gestaltung und der Wahl der Unterrichtsinhalte lässt, ist sie nicht unabhängig und ohne Verpflichtung anderen gegenüber. Der Auftrag, junge Menschen auf das Leben nach der Schule vorzubereiten, obliegt allen Schulformen. Demnach müssen Aspekte der künftigen Arbeitswelt – unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Schülerschaft - in der Gestaltung des Unterrichts berücksichtigt werden. Eine einseitige Festschreibung durch die Arbeitgeberverbände halte ich jedoch für zu starr. Vielmehr sollte ein kooperativer Austausch zwischen Schule, Jugendhilfe und Arbeitgebervertretern stattfinden. Im
14 Jachmann, R.B. (o.J.): Über das Verhältnis der Schule zur Welt. IN: Dokumente des Neuhumanismus
Langensalza. S. 88 – 110. Zitiert nach Retzlaff, H (1999): a.a.O. S. 104
13
Hinblick auf Jugendliche mit besonderem Förderbedarf müssen die Ansprüche der Arbeitswelt mit den besonderen Bedürfnissen dieser Jugendlichen abgeglichen werden. Gemeinsam müssen Angebote konzipiert werden, die den benachteiligten Jugendlichen Chancen zur Teilhabe am Erwerbsleben einräumen. Gleichzeitig müssen die hiermit verbundenen Anforderungen in Schule transportiert werden und eine Berücksichtigung im Unterricht finden. In diesem Sinne erscheint es erstrebenswert, auf ein kooperatives Verhältnis von Schule und Arbeitswelt hinzuarbeiten.
14
Arbeit zitieren:
Kay Ullrich, 2006, Übergänge gestalten - Jugendliche mit besonderem Förderbedarf in Arbeit - Herausforderungen an die Jugendberufshilfe in der Postmoderne, München, GRIN Verlag GmbH
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