Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG 4
2 ÜBERLIEFERUNGSSITUATION 8
2.1 LOGISTIK IN DER ANTIKEN ÜBERLIEFERUNG 8
2.2 EINZELNE QUELLEN 9
3 GRUNDLAGEN 17
3.1 VERSORGUNGSSTRUKTUREN 17
3.1.1 DIE ANNONA MILITARIS UND IHRE VERWALTUNG 17
3.1.2 ZUM SYSTEM DER HORREA MIT MILITÄRISCHER FUNKTION 23
3.1.3 TRANSPORTWEGE 25
3.1.4 VERSORGUNG IM WINTERLAGER 28
3.2 ZU DEN VERSORGUNGSGÜTERN 31
3.2.1 BESTANDTEILE DER HEERESVERPFLEGUNG 31
3.2.2 SCHWIERIGKEIT DER BEDARFSBERECHNUNG 33
4 AUSGEWÄHLTE FÄLLE DER ÜBERLIEFERUNG 36
4.1 UNTERSUCHUNG DER FELDZÜGE 37
4.1.1 FELDZUG CONSTANTIUS II. GEGEN DIE ALAMANNEN 354 37
4.1.2 VORBEREITUNGEN FÜR JULIANS FELDZUG DES JAHRES 357 41
4.1.3 JULIANS FELDZUG GEGEN ALAMANNEN 357 46
4.1.4 JULIANS FELDZÜGE DES JAHRES 358 55
4.1.5 JULIANS FELDZUG GEGEN FRANKEN 360 66
4.1.6 FELDZUG VALENTINIANS I. GEGEN ALAMANNEN 368 67
4.1.7 FELDZUG VALENTINIANS I. GEGEN QUADEN 375 69
4.2 MAßNAHMEN STRUKTURELLER BEDEUTUNG 73
4.2.1 ÖFFNUNG DES NACHSCHUBWEGES VON BRITANNIEN 359 73
2
4.2.2 ZU DEN GRENZBEFESTIGUNGEN VALENTINIANS I. 85
5 SYSTEMATISCHE ZUSAMMENFASSUNG 91
5.1 LOGISTISCHE VORBEREITUNGEN 91
5.2 TROß UND MITGEFÜHRTE VORRÄTE 93
5.3 RÜCKWÄRTIGER NACHSCHUB 97
5.4 EINBINDUNG REICHSFREMDER IN DEN NACHSCHUB 102
5.5 FUNKTION UND BEDEUTUNG DER PLÜNDERUNGEN 106
6 ERGEBNIS 110
7 ANHANG 113
7.1 QUELLEN 113
7.2 LITERATUR 114
7.3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 119
7.4 ERKLÄRUNG GEMÄß § 21 (6) MPO (1994) 120
3
1 Einleitung
In der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts setzte sich das Römische Reich im Westen letztmalig offensiv gegen die Angriffe germanischer Stämme zur Wehr. Der Hergang der einzelnen Feldzüge ist in der Forschung diskutiert und in wesentlichen unstrittig. Die Debatte fand vorrangig vor dem Hintergrund der römischen Außenpolitik oder der Leistungen einzelner Kaiser statt. Weitgehend unberücksichtigt blieben die logistischen Grundlagen der Feldzüge, die sich der Überlieferung zufolge oft entscheidend auf das militärische Potential ausgewirkt hatten.
Im Zeitraum von Julian (355-363) bis zu den letzten Vorstößen ins Barbaricum unter Gratian (367-383) führte das römische Heer unter sehr unterschiedlichen Voraussetzungen Krieg. Ging es nach den heftigen Einbrüchen von Alamannen, Franken und Sachsen 352 und 355 zunächst um die Rückeroberung germanisch besetzter Gebiete des Imperiums, so versuchte Kaiser Julian nach erfolgreichen Feldzügen und der Schlacht von Straßburg 357, Roms Herrschaft in den Grenzregionen durch offensives Auftreten zu sichern. Dazu gehörte der Wiederaufbau der bei den Germaneneinfällen weitgehend zerstörten Befestigungen, Versorgungslager und Verkehrswege an der Rheingrenze. Wegen dieser ständigen Veränderungen darf eine Untersuchung der Logistik dieser Feldzüge nicht summarisch argumentieren, sondern muß die technischen und organisatorischen Abläufe des Nachschubs stets auf das jeweilige militärische Geschehen beziehen.
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Darum werden zunächst die einzelnen Expeditionen auf Grundlage der Überlieferung weitgehend unabhängig voneinander untersucht. 1 Mit den so gewonnenen Ergebnissen sollen die wesentlichen Elemente des Nachschubs systematisch beschrieben werden: Feldzugvorbereitungen, Troß, rückwärtiger Nachschub aus dem Landesinnern, die Einbindung Reichsfremder und die Bedeutung von Plünderungen. Diese Überlegungen können sich auf eine breite Forschungsbasis zur spätrömischen Administration stützen. Beschaffung und Verwaltungsabläufe sind weitgehend bekannt und werden einführend referiert.
Wegen einer häufig unbefriedigenden Quellenbasis bleiben zahlreiche Detailfragen offen, bei anderen ist jedoch durch Analogien zu anderen Reichsteilen eine Annäherung möglich. Eine vollständige Darstellung spätrömischer Logistik scheitert am Fehlen wesentlicher statistischer Daten: Truppen- und Bevölkerungsstärken sind in der Forschung höchst umstritten.
Die Logistik der römischen Feldzüge ist bislang nur unvollständig untersucht worden. Einzeluntersuchungen und kurze Abschnitte in übergreifenden Darstellungen wurden in neuerer Zeit in den 70 Jahren durch größere Studien ergänzt. Alfons Labisch 2 untersuchte die Nahrungsmittelversorgung der Heere
1 In der Literatur werden die Quelleninformationen zur römischen Feldzuglogistik im 4. Jahrhundert zumeist nur in kleinen Ausschnitten im Zusammenhang übergreifender Darstellungen von Armeeausrüstung, Dienstbedingungen des Soldaten oder Strategie und Taktik erörtert. Dabei werden kommt bei der Beurteilung bisweilen die Einordnung in den historischen Zusammenhang zu kurz.
2 Labisch, A.: Frumentum Commeatusque. Die Nahrungsmittelversorgung der Heere Caesars, (= Beiträge zur klassischen Philologie, 69) Meisenheim 1975.
5
Caesars, J.P. Adams 3 die Infrastruktur und den organisatorischen Rahmen der Logistik der Feldzüge des 1. bis 3. Jahrhunderts im Osten. Für den Westen fehlt noch eine Darstellung der Logistik der Kaiserzeit, die Spätantike ist noch nicht erörtert. 4
Aus den Bereichen der Logistik interessiert für diese Arbeit besonders der Nachschub, weil er die unmittelbarsten Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Truppen hat. Sanitäts- 5 und Unterkunftwesen und Ausrüstung bleiben ausgeklammert, soweit sie auf den Nachschub keine Auswirkungen haben. Kämpfe und Feldzüge infolge innerrömischer Auseinandersetzungen bleiben aus methodischen Gründen unberücksichtigt. Die Versorgung einer durch römisches Territorium gegen einen römischen Gegner ziehenden Armee ist mit der im Barbaricum naturgemäß nicht vergleichbar.
Eine Begrenzung des Untersuchungszeitraums ergab sich aus der Quellenlage. Eine sinnvolle Auseinandersetzung mit einzelnen Feldzügen unter logistischen Gesichtspunktnen ist nur beim Vorliegen einer einigermaßen detaillierten, zeitlich möglichst nahen Überlieferung möglich. Diese Voraussetzung ist durch die Res Gestae des Ammianus Marcellinus erfüllt, von der die Überlieferung der Jahre 353-378 erhalten sind.
3
Adams, J.P.: Logistics of the Roman Imperial Army: Major Campaigns on the Eastern Front in the First Three Centuries A.D., Diss. masch. Yale 1976.
4 Für eine Übersicht über Darstellungen zur römischen Logistik aus dem 19. Jahrhundert s. Labisch 1-8.
5 Vgl. Wilmans, J.C.: Der Sanitätsdienst im Römischen Reich, Hildesheim 1995.
6
Behandelt werden zudem nur Feldzüge, bei denen die Quellenlage sinnvolle Aussagen zur Logistik überhaupt zuläßt. So wird beispielsweise der für die Rückgewinnung römischer Kontrolle über die Rheingrenze wichtige Alamannenfeldzug des Jahres 356 wegen unzureichender Angaben nicht besprochen. Gleiches gilt für Gratians Feldzüge.
7
2 Überlieferungssituation
"The study of the late Roman army is rather like trying to grasp the soap in the bath. The available information is about as slippery, promising much but not yielding enough to create a continous picture ..." 6
2.1 Logistik in der antiken Überlieferung
In den Schilderungen römischer Geschichtsschreiber hatten die in moderner Zeit unter Logistik gefaßten Probleme nur eine un-tergeordnete Bedeutung. Ausnahmen bilden Caesars Bellum Gallicum 7 , der als Rechenschaftsbericht des Feldherrn allerdings eine Sonderrolle spielt, und die Berichte des Ammianus Marcellinus (ca. 330-395). Antike Autoren waren bei ihren Kriegsdarstellungen weit mehr an Fragen der Taktik, Tapferkeit und des persönlichen Auftretens der Feldherren interessiert als an der Logistik mit ihrem eher technischen Charakter. Auch bei Ammian, der ergiebigsten Quelle des Untersuchungsbereiches, sind wichtige logistische Informationen, wie etwa zu Getreidelieferungen aus Britannien 8 , der Gesamtdarstellung der Verdienste Kaiser Julians zu verdanken.
Die Truppenversorgung findet dann Erwähnung, wenn sie nicht so funktioniert, wie sie sollte. Diese Erscheinung, setzt sich bis in Schilderungen moderner Kriege fort. 9 Bei der Unter-
6
Southern,P./Dixon, K.R.: The Late Roman Army, London 1996, ix.
7 Dazu besonders Labisch.
8 Amm. 18,2,3-4.
9 E. N. Luttwak: Logistics and the Aristocratic Idea of War, in: Feeding Mars: logistics in western warfare from the Middle Ages to the
8
suchung der Feldzüge werden deshalb zwangsläufig vorrangig Fälle besprochen, in denen die schlechte Versorgung - vor allem mit Nahrungsmitteln - die in den Quellen angeführte Ursache für Einschränkungen des militärischen Handlungspotentials ist.
2.2 Einzelne Quellen
Für das vierte Jahrhundert bieten hauptsächlich Ammianus Marcellinus, daneben auch auch Zosimus, Aurelius Symmachus, Libanius und Julian im Athenerbrief Informationen zur Logistik. Vegetius und der anonyme Autor der Schrift De rebus bellicis beschäftigen sich in ihren zeitkritischen Texten ebenfalls mit relevanten Fragen; bruchstückhafte Informationen lassen sich Ausonius entnehmen. Diese literarischen Werke werden durch den Codex Theodosianus ergänzt, in dem sich zahlreiche Bestimmungen mit einigen der hier behandelten Fragen beschäftigt.
Am bedeutendsten ist die Überlieferung des Ammianus Marcellinus. 10 Die 18 erhaltenen Bücher seiner ursprünglich 31bändigen Res gestae enthalten die meisten und auch detailliertesten Informationen über das militärische Geschehen seiner Zeit, ohne die eine Untersuchung der militärischen Logistik des present, hg. v. J. A. Lynn (=History and Warfare), San Francisco 1993, S. 3-4
10 Hier wird vorrangig die Glaubwürdigkeit Ammians unter militärhis-torischen, besonders logistischen Gesichtspunkten erörtert. Zum Charakter des Werkes und zum Geschichtsbild des Autors ist seit Mitte des 20. Jahrhunderts eine umfangreiche Literatur entstanden. Grundlegend sind A. Demandt: Zeitkritik und Geschichtsbild im Werk Ammians, Bonn 1965; W. Ensslin: Zur Geschichtsschreibung und Weltanschauung des Ammianus Marcellinus, Klio, Beiheft 16 (1923); E.A. Thompson: The Historical Work of Ammianus Marcellinus, Cambridge 1947.
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4. Jahrhunderts nur aus vager Rekonstruktion bestehen könnte. Einen Großteil des militärischen Geschehens der Jahre 353 bis 378 berichtet Ammian aus eigener Anschauung.
Beim Einsetzen seiner Schilderung war der aus Antiochia stammende, für das stadtrömische Publikum lateinisch schreibende Grieche nach eigenen Angaben bereits protector domesticus 11 , also Mitglied der kaiserlichen Leibgarde 12 . Informationen über Ammians Leben liefert fast ausschließlich er selbst. Eingebettet in sein Werk berichtet er über seine Missionen, die hauptsächlich im Bereich von Stabsarbeit, nachrichtendienstlichen Tätigkeiten und taktischen Vorbereitungsaufgaben lagen. 13
Die ausführliche Schilderung sowohl der Taktik als auch der Hintergründe einzelner Maßnahmen deuten in Julians Persienfeldzug auf Ammians Beschäftigung im Stab des Kaisers hin. Zwar bleibt Austin den Nachweis für seine Behauptung schuldig, Ammian sei zumindest auf dem Persienfeldzug selbst für die Heeresversorgung zuständig gewesen, 14 allerdings ist in Ammians Schilderung offensichtlich, daß er durch seine Tätigkeit im Stab zumindest Einblick in die logistischen Arrangements hatte, die Julian vor seinem Abmarsch ins persische
12 Seyfarth, W.: Das Leben des Ammianus Marcellinus, in: Ammianus Marcellinus. Römische Geschichte, lt. und dt und mit einem Kommentar vers. v. W. Seyfarth, Bd. 1, Berlin 1968, 15
13 Austin, N.J.E.: Ammianus on Warfare. An Investigation into Ammianus' Military Knowledge, (=Latomus vol. 165), Brüssel 1979, 13-17; Crump, G.A.: Ammianus Marcellinus as a Military Historian. (=Historia Einzelschriften, Heft 27), Wiesbaden 1975, 1; Rosen, K: Ammianus Marcellinus, (=Erträge der Forschung 183), Darmstadt 1982, zitiert als „Rosen: Erträge” 16.
14 Austin 18.
10
Gebiet getroffen hatte. 15 Zwar ist der Persienfeldzug selbst nicht Gegenstand dieser Arbeit, die außerordentlich detaillierten Angaben lassen allerdings Rückschlüsse auf Expeditionen im Westen zu. 16 Zugleich läßt sich aus ihnen grundsätzlich eine genaue Kenntnis Ammians technischer Fragen und Schwierigkeiten des Nachschubs erkennen.
Seine Bewunderung für Kaiser Julian hindert Ammian nicht, Schwierigkeiten verschiedener Operationen zu benennen 17 , eine Tatsache die für diese Untersuchung umso wichtiger ist, als es sich bei Schwierigkeiten zum großen Teil um solche des Nachschubs handelt. Trotz Ammians in der jüngeren Forschung zunehmend anerkanntem Streben nach wahrheitsgemäßer Schilderung 18 gilt es, seine Schwächen und Ungenauigkeiten in Details der Geografie und bei Benennungen von Truppenteilen zu beachten. 19 Insgesamt kommen seiner Überlieferung eine ho-
15
Vgl.Amm. 23.3.6; 23.4.9; 24.1.14.
16 Siehe dazu Kapitel 5 dieser Arbeit.
17 vgl. Amm. 15,5,38: "ea demum enim laus grata esse potestati debet excelsae, cum interdum et uituperationi secus gestorum pateat locus." Hier im Zusammenhang mit angeblicher Überheblichkeit des Constantius. Die häufigen kritischen Anmerkungen, gerade zum von Ammian verehrten Kaiser Julian, und die Einordnung des Satzes in einen all-gemein-moralischen Zusammenhang deuten auf die allgemeingültige Intention der Einordnung des Tadels hin: Als Mittel zur Herstellung der Glaubwürdigkeit von Machthabern und - hier entscheidend - ihrer Darstellung.
18 Vgl. Crump 30. Einen Überblick der Argumente bietet Rosen, Erträge 137-139. Ammians zahlreichen Hinweise auf die von ihm angestrebte vollständige, wahrheitsgemäße Berichterstattung werden nicht mehr nur als Topos verstanden.
19 Kromayer, J. / Veith, G.: Heerwesen und Kriegführung der Griechen und Römer (=Handbuch der Altertumswissenschaften, 4. Abt, 3. Teil, 2. Bd.), München 1928, 470; ausführlicher Rosen, Erträge 132-136.
11
he Glaubwürdigkeit und für die Logistik eine große Aussagekraft zu. 20
Flavius Vegetius Renatus widmet logistischen Fragen zehn Passagen seiner vierbändigen
Epitoma rei militaris.
Vegetius, über dessen Biografie nur wenig bekannt ist, schrieb seine Ab-handlung über das Militärwesen als Anregung für den Kaiser, an den sie gerichtet waren. Als Referenz nennt Vegetius die Praxis früherer Zeiten. Aus dem Werk selbst geht jedoch so gut wie nie hervor, auf welche "alten Zeiten" sich der Autor bezieht.
21
Dies erschwert die Nutzung für diese Arbeit. So kann nicht vorausgesetzt werden, daß jeder Anregung seines handbuchartigen Werkes ein konkreter Mangel seiner Zeit zugrunde liegt. Häufig gibt Vegetius nur die in seinen Quellen überlieferten Organisations-formen und Verfahrensweisen der Vergangenheit wieder, ohne diese mit der Gegenwart Bezug zu setzen. Schenk
22
hat 1930 die bis jetzt ausführlichste und noch maßgebliche Untersuchung über die Quellen des Vegetius vorgelegt, die anders als frühere Untersuchungen Vegetius' eigene Quellenangaben
23
bestätigt. Unter
antiquus,
folgert Schenk, verstehe Vegetius „kurzweg al-
20
ZuAmmians Glaubwürdigkeit und Kenntnis als militärischer Beobachter vgl. Austin 18-21. 21 Neumann, A.R.: Vegetius, RE Suppl. 10, 995; v. Petrikovits, H.: Die Innenbauten römischer Legionslager während der Prinzipatszeit, Opladen 1975, S. 130 f; Müller, F.L.: Vegetius, Abriß des Militärwesens, Stuttgart 1997, 21 f.
22 Schenk, D.: Flavius Vegetius Renatus. Die Quellen der Epitoma rei militaris, Diss. Erlangen 1930 (Klio Beiheft 22, NF Heft 9), Leipzig 1930.
23 Nämlich am ausführlichsten in 1,8,10-11: Haec necessitas compulit evolutis auctoribus ea mea in hoc opusculo fidelissime dicere, quae Cato ille Censorius de disciplina militari scripsit, quae Cornelius Celsus, quae Frontinus perstringenda duxerunt, quae Paternus diligentissimus iuris militaris assertor in libros redegit, quae Augusti et Traiani Hadrianique constitutionibus cauta sunt. (Hervorhebungen d. Verf.), außerdem in 2,3, 6-9.
12
les, was vor rund 200 n. Chr. liegt.” 24 Danach gehen Buch 1 auf Cornelius Celsus 25 , Buch 2 auf Tarrutenius Paternus 26 und die Bücher 3 27 und 4 28 auf S. Iulius Frontinus zurück. Adressat der Epitoma ist ein häufig persönlich angesprochener, jedoch ungenannter Kaiser. Überwiegend mit siesem heute Theodosius I. (395-423) identifiziert, aber auch Honorius (393-423) und Valentinian III. (364-375) werden angenommen. 29 Vegetius, der auch eine Abhandlung zur Tiermedizin (mulomedicina) herausgegeben hat, war vermutlich comes sacrarum largitionum, also verantwortlich für die Reichsfinanzen. 30 Er war demnach kein Militärfachmann.
Der Anonymus, der seine 21 Kapitel umfassende Schrift De rebus bellicis 31 an einen nicht näher bezeichneten Kaiser richtet, setzt sich darin größtenteils mit Militärmaschinen auseinander (Kapitel 6 bis 19), widmet sich in den übrigen Kapiteln jedoch politischen Fragen und Aspekten des Militärwesens. 32 Interessant für Fragen der Logistik sind nur seine Überlegungen zur Grenzbefestigung in Kapitel 20. Seine Ausführungen zum Mili-
25 Schenk 27-39, wobei Celsus seinerseits Cato benutzt hat, vgl. auch Neumann, RE, 1008.
26 Schenk 8-26.
27 Schenk 61, die (nicht erhaltene) „Taktik” Frontins habe ihrerseits auf Cato zurückgegriffen.
28 Schenk 64-82.
29 Für eine Übersicht s. Müller 11.
30 Neumann 993; Müller 12 f.
31 Hier zitiert als „DRB” in der Numerierung von E.A. Thompson: A Roman Reformer and Inventor. Being a New Text of the Treatise De rebus bellicis with a Translation and Introduction, Oxford 1952.
32 Brandt, H: Zeitkritik in der Spätantike. Untersuchungen zu den Re-formvorschlägen des Anonymus De rebus bellicis, (=Vestigia 40), München (1988), 1.
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tärhaushalt in Kapitel 5 geben die in der Spätantike häufigen Klagen über die hohen Steuerlasten wieder und machen nie umgesetzte 33 Reformvorschläge mit einigen Informationen zur Bezahlung. Die Datierung der Schrift ist umstritten. Sie wird entweder der Zeit Constantius II. (337-361) oder der Valentinians I. und Valens zugeschrieben. 34 Beide Datierungen liegen im Untersuchungszeitraum dieser Arbeit, während der jüngste, von Brandt aufgeworfene Datierungsvorschlag auf die Mitte des 5. Jahrhunderts unter die Regierungszeit Valentinians III. (425-455) verweist. 35
Von Aurelius Symmachus sind panegyrische Reden vor allem auf Valentinian I. und Gratian überliefert. Trotz des panegyrischen Charakters der Reden lassen sich ihnen einige Informationen zu den Befestigungsarbeiten und zum strategischen Konzept Valentinians I. entnehmen, 36 die die Angaben der übrigen Überlieferung ergänzen. Der Autor lebte von ca. 345 bis 402, war Senator und bekleidete mehrere hohe Ämter bis hin zum Konsulat im Jahre 391. 37
In bewußtem Gegensatz zur Geschichte des römischen Aufstiegs von Polybios schrieb Zosimos im ausgehenden 5. Jahr-hundert seine , eine Geschichte des römischen Niedergangs, der für ihn eng mit dem erstarkenden Christentum
34 Zu einer ausführlichen Bibliografie der verschiedenen Datierungsansätze s. Brandt 3 und 135-147. Für Valentinian I. und Valens s. a. Thompson 2.
35 Brandt 160-162.
36 Zum strategischen Konzept s. Pabst, A. (Hg): Quintus Aurelius Symmachus: Reden, (=Texte zur Forschung 53), Darmstadt 1989, 329-338.
37 Lippold, A.: Q. Aurelius S. Eusebius, in: Kl.P., Bd 5, 446.
14
und der Abwendung von den alten Göttern zusammenhängt. Zwar ist über den Autor ist nur wenig bekannt, es ist aber davon auszugehen, daß er kein militärischer Fachmann war. 38 Der his-toriographische Wert seines Werkes wird durch geringe Sorgfalt und häufig anekdotenhafte Ausschmückungen und Übertreibungen, gerade bei Schilderung von Kampfhandlungen, deutlich gemindert. Seine Quellen sind nicht sicher rekonstruierbar. 39
Der Codex Theodosianus, die erste amtliche Gesetzessamm-
lung, enthält in 16 nach Titeln untergliederten Büchern die von 312 bis zu seiner Zusammenstellung im Jahr 438 ergangenen Gesetze.
40
Für die Heereslogistik ist besonders Buch 7, Titel 4 (De
Erogatione Militaris Annonae)
interessant. Mit Ausnahme weniger Artikel beziehen sich die Gesetze auf die Versorgung zu Friedenszeiten. Ein großer Teil der Vorschriften betrifft die Verwaltung oder Versuche zur Vermeidung der im 4. Jahrhundert offenbar häufigen Mängel an Versorgungsgütern und Personal,
41
viele Betrug und Bestechlichkeit, gerade im Versorgungs- und dem damit eng verwobenen Steuerwesen. Dabei bietet der Codex viele Detailinformationen über die Verwaltungsabläufe - auch im Bereich der Logistik. Gerade die zahlreichen Regelungen zur Eindämmung der Korruption zeigen allerdings, daß die übrigen im Codex zusammengefaßten Rege-
38 Veh,O.: Einleitung, in: Zosimos: Neue Geschichte, übers. und eingel. von O. Veh, durchges. und erläutert v. S. Rebenich, (= Bibliothek der griechischen Literatur, Bd. 31), Stuttgart 1990, 6-9.
39 Lippold, A.: Zosimos 2., in: Kl.P., Bd. 5, 1562-64; Veh 10.
40 Mayer-Maly,Th.: Codex, in: Kl.P., Bd. 1, 1237 f.
41 Vgl. Dickerman-Williams, C.: Introduction, in: Pharr, C. (Hg.): The Theodosian Code and Novels and the Sirmondian Constitutions. A Translation with Commentary, Glossary, and Bibliography, Princeton 1952, XIX.
15
lungen weniger Informationen über den Ist-, als über den Soll-Zustand beinhalten.
16
3 Grundlagen
3.1 Versorgungsstrukturen
3.1.1 Die annona militaris und ihre Verwaltung
Grundlage der Heeresversorgung in der Spätantike war die annona militaris, eine von den Provinzen zu entrichtende Naturalsteuer, aus der die Soldaten ihre annona genannten Rationen 42 als wesentlichsten Bestandteil ihrer Bezahlung bezogen. Unterschiedliche Ränge wurden durch eine unterschiedliche Anzahl zustehender Rationen voneinander abgegrenzt. Denis van Berchem 43 hat versucht nachzuweisen, daß die annona militaris keineswegs eine Erfindung der Spätantike gewesen sei, sondern bereits von Septimius Severus (193-211) zu Beginn des dritten Jahrhunderts eingeführt worden sei. Diese Sicht wurde später von Rickman bezweifelt, der annona-Abgaben jener Zeit nicht für eine reguläre Steuer, sondern für vereinzelte Sonderabgaben hält, die erst in der Spätantike zur regelmäßigen Steuer wurden. 44
Im 4. Jahrhundert beruhte die Verwaltung der Heeresversorgung auf einer Fülle detaillierter, in den Codizes aufgelisteter Vorschriften, die in vielen Fällen offenbar erlassen wurden, um
42
Zu mehrfachen
annona-Rationen
s.a. DRB 5.
43 Van Berchem, D.: L'annone militaire dans l'Empire romain au IIIe siecle, in: Mémoires de la Société nationale des antiquaires de France, Série 8, Tome X, 1937, S. 117-202, besonders 146-202.
44 Rickman, G.: Roman Granaries and Store Buildings, Cambridge 1971, 278-282.
17
die bereits früher gehandhabten Verfahren festzuschreiben oder gegen Mißwirtschaft und Bestechlichkeit vorzugehen. 45 Das Verfahren zur annona militaris erschließt sich aus dem Titel "De Erogatione Militaris Annonae" des Codex Theodosianus. 46
Den Regelungen zufolge stand das militärische Versorgungswesen unter Aufsicht der Prätorianerpräfekten. Vom ordo decurionum meist aus den Reihen der Decurionen gewählte susceptores in den Provinzen waren für die Einziehung der Steuer von den civitates und ihre Einlagerung in die staatlichen horrea zuständig, die ebenfalls von Decurionen verwaltet wurden. Diese trugen mit Ausnahme Ägyptens teilweise den Titel eines praepositus horrei. 47 Ab Valentinian I. wurde die Steuer in drei Raten jährlich mit jeweils vier Monaten Abstand eingezogen. 48 Von den horrea wurden die Vorräte durch die Quartiermeister der Einheiten ohne nachgeordnete Amtsträger, die actuarii, subsribendarii, optiones oder annonarii genannt wurden, gegen Aushändigung eines pittacium authenticum, einer Art Bezugsschein, abgeholt und von diesen an die Soldaten als größten Teil des Soldes ausgegeben. Diese Quartiermeister hatten keinen militärischen Status, um sie beim - der Häufigkeit entsprechender Vorschriften nach zu urteilen gängigen - Verdacht auf Unterschlagung oder Betrug foltern zu können. Im Jahre 333 erhielten sie durch eine Regelung Constantins den
45
Vgl. Jones 629 f.; Cameron, A.: Das späte Rom 284-430 n. Chr., (Orig.: The Later Roman Empire, übers. und bearb. v. K. Brodersen), München 1994, 173; Rickman 283.
46 Cod. Th. 7,4.
47 Zum vollständigen Nachweis der praepositi horreorum s. Jones 1194, Anm. 116; zu den susceptores: Horak, F.: Susceptor, in: Kl.P., Bd. 5, 437 f.; Jones 119.
48 Cod. Th. 11,19,3.
18
Status von condicionales, etwa "ständiger Regierungsmitarbeiter". 49
Eine tägliche Ausgabe der annonae an die Soldaten war offenbar das Ziel, von dem die Kaiser allerdings nach und nach Abstriche machten. So wurde in Cod. Th. 7,4,1 vom Oktober 325 bei Androhung der Todesstrafe von Tribunen und praepositi noch die tägliche Entnahme verlangt, um ein Verfaulen der Vorräte und anschließende Forderungen der Truppen nach Geldzahlungen zu verhindern. 50 Rund 40 Jahre später, nämlich 364 und 365, war die tägliche Entnahme noch Praxis, denn es wurde daran erinnert, die pittacia täglich oder zumindest alle zwei Tage vorzulegen, falls Vorräte entnommen werden sollten. 51 Das Problem bestand also in durchaus abgeholten, aber nicht abgerechneten annonae. Dagegen wurden in den Jahren 368 und 377 Regelungen erlassen, in denen eine monatliche Entnahme angemahnt und das Verfallen nicht abgeholter annonae nach Jahresfrist angeordnet wurde. 52 Zunahmend wurden die Rationen nicht mehr in Naturalien, sondern in Geld ausgezahlt, was zu Beginn des 4. Jahrhunderts noch verboten war, wenngleich die Verbote als Reaktion auf eine entsprechende Geldzahlung zu verstehen sind. Bis zum Ende des 4. Jahrhunderts war allerdings die Naturalzahlung - mit einer Ausnahmeregelung für die Wachschiffe auf Rhein und Donau unter Valantinian I. - die Regel. 53
49
Cod. Th. 7,4,11; 7,4,13; 7,4,16; Rickman 283; Jones 458 f., 626 f.
50 Vgl. Southern/Dixon 81.
51 Cod. Th. 7,4,11; 7,4,13.
52 Cod. Th. 7,4,16 f.
53 Jones 629 f., 1195 f. Anm. 119; zur Ausnahme Cod. Th. 7,4,11.
19
Besondere Regelungen galten für den Transport der Rationen der Grenztruppen zu den Standorten. Diese deuten auf größere Distanzen zwischen zentralen, staatlichen horrea und Standorten und gleichzeitig auf gesonderte Lagerhorrea hin (s. 3.1.2). So war festgesetzt, daß die Grenztruppen ihre Rationen grundsätzlich von den Provinzbewohnern ins Lager geliefert bekamen. Allerdings galt dies nicht für das Viehfutter (capitus), das die Soldaten in 20 Meilen Umkreis um ihr Lager selbst heranschaffen mußten. 54 Um die Beschaffung zu erleichtern, waren den Grenztruppen oft auch eigene Weideflächen (paludes) zugeteilt. 55 In Ausnahmefällen mußten Grenzsoldaten für den Trans-port von einem Drittel ihrer Rationen selbst sorgen, während die Provinzbewohner ihnen mindestens die übrigen zwei Drittel in die horrea der Lager bringen mußten. 56 Grundsätzlich waren die Grenzprovinzen für die Versorgung der limitanei zuständig; um die Transportwege kurz zu halten, waren jeweils die nächstgelegenen Anwesen lieferpflichtig. 57 Wegen der fast völligen Zerstörung römischer Produktionskapazitäten und Befestigungen an der Rheingrenze nach den Germaneneinfällen in der Mitte des 4. Jahrhunderts, 58 dürfte Regelung im Untersuchungsgebiet nur begrenzt zur Anwendung gekommen sein.
Die Versorgung der comitatenses erforderte wegen deren hoher Mobilität besondere Maßnahmen. Litterae delegatoriae des Prätorianerpräfekten erlaubten den Truppen, ihre Vorräte aus den Einkünften einer jeweils bestimmten Provinz zu beziehen,
55 Jones 629.
56 Cod. Th. 7,4,15.
57 Jones 458, 1194, Anm. 115.
58 Hoffmann, I, 342 f.
20
normalerweise wohl der Stationierungsprovinz oder einer benachbarten. Ein opinator wurde dafür zum Provinzstatthalter entsandt, um die Lieferung zu empfangen. Honorius legte im Jahr 401 fest, daß der jeweilige Statthalter innerhalb eines Jahres liefern mußte und in keinem Fall dem opinator gestatten durfte, selbst Außenstände von den Steuerzahlern einzutreiben. 59 Diese Regelung ist ihrem klarstellenden Wesen nach darauf angelegt, eine Abweichung von der Norm zu beenden. Es ist daher zu vermuten, daß dieses Verfahren bereits im 4. Jahrhundert angewendet wurde.
Ungeachtet der Regelungen der Lieferverpflichtungen der Provinzen unternahmen die für die Logistik verantwortlichen Prätorianerpräfekten längere Reisen, um persönlich
Proviantlieferungen über mehrere hundert Kilometer Distanz zu organisieren. Dies geschah offenbar routinemäßig und nicht nur bei zuvor aufgetretenen Versorgungsengpässen. So berichtet Ammian, der Präfekt Florentius habe sich aus Angst vor Unruhen bei den Truppen nach Vienne abgesetzt und angegeben, er wolle für annona sorgen. 60 Zwar erwähnt Ammian, Julian habe in einem Schreiben an Florentius zum Ausdruck gebracht, ein Präfekt dürfe sich niemals von seinem Oberbefehlshaber entfernen, doch können solche Proviantierungsreisen so ungewöhnlich nicht gewesen sein. Florentius hätte sich sonst kaum bei seiner Ankunft am Hof des mißtrauischen Constantius dieses Argumentes bedient. Ammians Vorwurf, Florentius habe sich pflichtwidrig von Julian entfernt, erklärt sich aus dem sich anbahnenden Loyalitätskonflikt des Präfekten zwischen Constantius und Julian sowie aus Ammians Sympathie mit Julian. Daß
59 Cod. Th. 7,4,26; Jones 627.
60 Amm. 20,4; 20,8,20.
21
der Präfekt seine logistischen Aufgaben grundsätzlich eigenständig und in räumlicher Entfernung von Julian wahrnehmen durfte, war bereits erkennbar, als Florentius vor dem Feldzug des Jahres 359 aus Julians Perspektive überraschend viele Ver-sorgungsgüter an die Rheingrenze schafft und dafür von Ammian indirekt gelobt wird. 61
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3.1.2 Zum System der horrea mit militärischer Funktion
Informationen zu den horrea lassen sich aus Angaben bei Ammian, den genannten Regelungen des Codex Theodosianus und aus archäologischen Zeugnissen gewinnen. In diesem Abschnitt wird das 4. Jahrhundert ab Constantin der Übersicht halber als eine Einheit dargestellt. Dabei ist stets zu bedenken, daß gerade die Versorgung im Grenzbereich wegen der Germaneneinfälle ständigen Veränderungen unterworfen war. Die logistischen Aspekte der erneuten Grenzbefestigungen Julians und Valentinians I. für Feldzüge werden im Kapitel 4.2. bei der Be-handlung Maßnahmen struktureller logistischer Bedeutung gesondert untersucht.
Ammian berichtet von einem zentralen Speicher für die gesamte isaurische Grenze. Diese Anlage hatte wohl keine Bedeutung als Truppenstandort, sondern diente wohl nur der Nahrungsver-sorgung und war per Schiff erreichbar. Von ihm aus wurden vermutlich sämtliche Grenzkastelle der Region versorgt. 62
In mehreren Fällen ist eine mögliche Verbindung der horrea mit Städten nicht eindeutig zu klären. So berichtet Ammian über den Neubau von Getreidespeichern parallel zur Befestigung zurückeroberter, verlassener Städte durch Julian im Jahre 359 nach weitgehender Wiedererlangung der römischen Kontrolle über das westliche Rheinufer. Aus der Schilderung geht hervor, daß die darin eingelagerten, aus Britannien herantransportierten Vorräte militärischen Zwecken dienten. 63 Die Standorte der als Er-
62 Amm.14,2,13 (Getreidelager); 14,2,19 (Transport per Schiff).
63 Ammian 18,2. Zur ausführlichen Erörterung s. Kapitel 4.2.1.
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satz für zerstörte horrea errichteten neuen Getreidespeicher könnten, müssen nach Ammians Schilderung jedoch nicht zwangsläufig in der Nähe der wieder in Besitz genommenen und befestigten Städte gelegen haben. Die genauen Örtlichkeiten bleiben unklar, denn Speicherbau und Stadtbefestigungen erscheinen bei Ammian als zwei getrennte Maßnahmen: "Quo fidenter ad haec patranda digresso ipse anni tempore opportuno ad expeditionem undique milite conuocato profectus id inter potissima mature duxit implendum ut ante proeliorum feruorem cuitates multo ante excisas ac uacuas introiret receptasque communiret, horrea quin etiam exstrueret pro incensis, ubi condi possit annona a Britanniis sueta transferri." 64
Aus Ammians Schilderung geht klar hervor, daß es sich bei den neuen Speichern um Ersatz für horrea handelte, die bereits vor den Germaneneinfällen 350 bis 355 bestanden hatten. Alle sieben genannten, befestigten Städte liegen am Rhein, den Julian in südlicher Richtung entlang marschierte. Es ist davon auszugehen, daß die horrea ebenfalls an dieser Route lagen. Ihnen kam offensichtlich zentrale Bedeutung für die Versorgung der Grenzbefestigungen und wohl auch des Feldzuges von 359 zu. 65 Die grundsätzlich vorgesehene tägliche Entnahme (s.o.) spricht
64
Amm. 18,2,3; Übers. Seyfarth: "Als dieser (der Tribun Hariobaudes mit einer Abteilung Soldaten, d. Verf.) voller Zuversicht aufgebrochen war, um seinen Auftrag durchzuführen, marschierte Julian selbst in günstiger Jahreszeit ab, nachdem die Truppen von überallher zusammengezogen worden waren. Dabei glaubte er, eine Aufgabe vor allen Dingen rechtzeitig bewältigen zu müssen, nämlich vor Ausbruch heftiger Kämpfe längst zerstörte und verwaiste Städte aufzusuchen und, soweit sie zurückgewonnen waren, neu zu befestigen, auch Getreidespeicher anstelle der verbrannten anzulegen, in denen man das Getreide einlagern konnte, das gewöhnlich von den britannischen Inseln angeliefert wurde."
65 Vgl. 4.2.1.
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Carsten Lietz, 1999, Die Logistik des römischen Heeres im Westen, vor allem die des Nachschubs, untersucht an ausgewählten Fällen, München, GRIN Verlag GmbH
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