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Hausarbeit, 2003, 15 Seiten
Autor: Johannes Scharff
Fach: Ethnologie / Volkskunde
Details
Institution/Hochschule: Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Tags: Weibliche, Genitalverstümmelung, Afrika, Proseminar, Koexistenz, Konflikt, Zusammenspiel, Rechtssysteme, Afrika
Jahr: 2003
Seiten: 15
Note: 2.4
Literaturverzeichnis: ~ 10 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-53303-4
ISBN (Buch): 978-3-638-76644-9
Dateigröße: 172 KB
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Zusammenfassung / Abstract
Vorwort: Die hier vorliegende Arbeit über das Thema Genitalverstümmelung in Afrika, wurde von mir im Rahmen des Seminars „Rechtspluralismus“, das innerhalb des Fachbereiches Historische Ethnologie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main angeboten wurde, bearbeitet. Dieses Thema wählte ich bewusst aus, es wurde mir also nicht einfach nur so zur Bearbeitung zugeteilt. Vor allem wollte ich ein klareres Bild über dieses Thema haben, als das welches man von Aufklärungsplakaten bekommt, an denen man vorbeiläuft, wenn man durch die Stadt geht. Die Gliederung des folgenden Textes beginnt damit, deutlich zu machen, wo auf der Welt Genitalverstümmelung vorkommt und wie groß ihre Verbreitung ist. In diesem dem ersten Abschnitt werden Zahlen von Betroffenen angegeben. Daraufhin folgen die Techniken der Genitalverstümmelung, wie sie im Einzelfall durchgeführt wird. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen, wie wir noch später genauer feststellen werden. Als nächstes kommen wir zum Zeitpunkt der Beschneidung, womit gemeint ist, in welchem Alter die Mädchen sind, bei denen sie vollzogen wird, um dann unter dem nächsten Punkt (dem vierten) auf diejenigen zu sprechen kommen, die sie ausführen. Welcher Mittel sich die Ausführenden bedienen wird unter 5. Werkzeug behandelt, um dann unter 6. die Folgen der Genitalverstümmelung, die dann noch mal unter 6.1 Medizinische Folgen, 6.2 Sexuelle Folgen und 6.3 Psychische Folgen aufgegliedert werden, aufzuführen. Der Abschnitt 7. ist scheinbar ein wenig von den vorherigen Abschnitten losgelöst, es geht natürlich immer noch um Genitalverstümmelung, aber dieser Abschnitt zielt nicht mehr auf die medizinischen Aspekte ab, sondern auf die rechtlichen Aspekte, insbesondere auf die Menschenrechte im Zusammenhang mit Genitalverstümmelung. Von 7. Genital- verstümmelung und Menschenrechte gelangen wir dann, unter 8. zu einem Beispiel für eine Kampagne zur Abschaffung der Genitalverstümmelung, wodurch die vorher angesprochenen Menschenrechte geschützt werden sollen.
Textauszug (computergeneriert)
Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main
Proseminar: Koexistenz und Konflikt das Zusammenspiel traditioneller und
moderner Rechtssysteme in Afrika
1. Fachsemester
Weibliche Genitalverrstümmelung in Afrika
von: Johannes Scharff
Inhalt
Vorwort
1. Vorkommen/Verbreitung der Genitalverstümmelung von Frauen
2. Techniken der Genitalverstümmelung
3. Zeitpunkt der Genitalverstümmelung (Beschneidung)
4. Ausführende
5. Werkzeug
6. Folgen der Frauenbeschneidung
6.1 Medizinische Folgen
6.2 Sexuelle Folgen
6.3 Psychische Folgen
7. Genitalverstümmelung und Menschenrechte
8. Ein Beispiel für eine Kampagne gegen Genitalverstümmelung
9. Literaturverzeichnis
10. Anhang: Karte, Zeichnung und Bild
Vorwort:
Die hier vorliegende Arbeit über das Thema Genitalverstümmelung in Afrika, wurde von mir im Rahmen des Seminars „Rechtspluralismus“, das innerhalb des Fachbereiches Historische Ethnologie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main angeboten wurde, bearbeitet. Dieses Thema wählte ich bewusst aus, es wurde mir also nicht einfach nur so zur Bearbeitung zugeteilt. Vor allem wollte ich ein klareres Bild über dieses Thema haben, als das welches man von Aufklärungsplakaten bekommt, an denen man vorbeiläuft, wenn man durch die Stadt geht.
Die Gliederung des folgenden Textes beginnt damit, deutlich zu machen, wo auf der Welt Genitalverstümmelung vorkommt und wie groß ihre Verbreitung ist. In diesem dem ersten Abschnitt werden Zahlen von Betroffenen angegeben. Daraufhin folgen die Techniken der Genitalverstümmelung, wie sie im Einzelfall durchgeführt wird. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen, wie wir noch später genauer feststellen werden. Als nächstes kommen wir zum Zeitpunkt der Beschneidung, womit gemeint ist, in welchem Alter die Mädchen sind, bei denen sie vollzogen wird, um dann unter dem nächsten Punkt (dem vierten) auf diejenigen zu sprechen kommen, die sie ausführen. Welcher Mittel sich die Ausführenden bedienen wird unter 5. Werkzeug behandelt, um dann unter 6. die Folgen der Genitalverstümmelung, die dann noch mal unter 6.1 Medizinische Folgen, 6.2 Sexuelle Folgen und 6.3 Psychische Folgen aufgegliedert werden, aufzuführen. Der Abschnitt 7. ist scheinbar ein wenig von den vorherigen Abschnitten losgelöst, es geht natürlich immer noch um Genitalverstümmelung, aber dieser Abschnitt zielt nicht mehr auf die medizinischen Aspekte ab, sondern auf die rechtlichen Aspekte, insbesondere auf die Menschenrechte im Zusammenhang mit Genitalverstümmelung. Von 7. Genital- verstümmelung und Menschenrechte gelangen wir dann, unter 8. zu einem Beispiel für eine Kampagne zur Abschaffung der Genitalverstümmelung, wodurch die vorher angesprochenen Menschenrechte geschützt werden sollen.
Wie bereits oben erwähnt worden ist, wurde die Arbeit Genitalverstümmelung in Afrika im Rahmen des Seminars „Rechtspluralismus“, mit dem Untertitel „Koexistenz und Konflikt traditioneller und moderner Rechte in Afrika“ erstellt. Dieser Konflikt zwischen modernen westlichen und traditionellen afrikanischen Rechten macht das Thema Genitalverstümmelung so ungeheuer bedeutend für die Ethnologie, insbesondere ihrer Teildisziplin, der Rechtsethnologie, die sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzt. In diesem Zusammenhang ist es noch äußerst wichtig zu erwähnen, daß die folgenden Texte bzw. Abschnitte inhaltlich in das Generalthema, den Konflikt zwischen modernen westlichen und traditionellen afrikanischen Rechten, eingebettet sind. Um besser verständlich zu machen, was damit gemeint ist, gebe ich ein Beispiel. Wenn im folgenden Text wertneutral z.B. von einem Ausführenden die Rede ist, wäre dieser Ausführende im Sinne des westlichen, z.B. deutschen Rechts ein Täter, der sich nach § 226 StGB der Schweren Körperverletzung strafbar gemacht hätte. Wenn man aber nun aus traditioneller afrikanischer Rechtssicht argumentiert, wäre die selbe Person jemand, der eine rituelle Beschneidung durchgeführt hat. So verhält es sich auch, um noch ein Beispiel anzuführen mit dem Werkzeug, das hierzulande eine Tatwaffe zur Vollendung von Schwerer Körperverletzung wäre, in Afrika würde man den selben Gegenstand meinetwegen als Beschneidungsutensil bezeichnen.
Ich denke anhand dieser beiden Beispiele wird klar, wie unterschiedlich die Bedeutung ein und desselben Gegenstandes oder Sachverhaltes an zwei verschieden Orten sein kann. Ich bitte beim Lesen des Textes sich den Konflikt der beiden verschiedenen Rechtssysteme stets im Hinterkopf zu behalten, denn alles folgende bezieht sich entweder direkt oder indirekt auf diesen Konflikt.
1. Vorkommen/Verbreitung der Genitalverstümmelung von Frauen:
[...]
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