Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland Nicole Böhmer
1 Einleitung
Thema meiner Hausarbeit ist das Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland, mit dem
Ziel, die Frage zu beantworten, was genau das Besondere am Wahlsystem der
Bundesrepublik Deutschland ist?
Zu Beginn der Hausarbeit möchte ich durch die Einleitung einen Einblick darüber
schaffen, was Wahlsysteme sind und welche Funktionen sie haben. Um weiter auf das
Thema hinzuarbeiten folgt eine Erläuterung der Wahlrechtsgrundsätze. Dann wird das
Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland, die personalisierte Verhältniswahl,
erläutert. Weiter wird erörtert, was die Besonderheiten des Wahlsystems der
Bundesrepublik Deutschland sind. Zum Ende hin möchte ich häufig geäußerte
Kritikpunkte wiedergegeben und diskutieren. Der Schluss soll die Antwort auf die
Einleitungsfrage geben.
Wahlsysteme stellen Verfahren dar, mit denen die Wähler 1 ihre Partei- bzw. Kandidatenpräferenz in Wählerstimmen ausdrücken. Die Anzahl der Stimmen werden
dann in Mandate umgerechnet. Diese Funktionsumschreibung entspricht der Definition
von Douglas W. Rae. 2 Besonders in Wissenschaft und Politik herrscht keine Einigkeit darüber, wie wichtig Wahlsysteme für die Entwicklung des politischen Systems sind. Auf
der einen Seite wird das Schicksal der Demokratie an die Frage des Wahlsystems
geknüpft, auf der anderen Seite wird dem Wahlsystem nur eine geringe politische
Bedeutung zugemessen. Bei der ersten Annahme wird vergessen, dass politische
Entwicklungen in der Regel nicht monokausal zu klären sind. Sie werden von mehreren
Faktoren unterschiedlicher Herkunft bestimmt. Bei der zweiten Annahme ist zu
bemängeln, dass sich Wahlsysteme durchaus auf das Wählerverhalten auswirken können
und somit die Wahlergebnisse gestalten können. Wahlsysteme haben bestimmte
Funktionen, die im Folgenden erörtert werden:
- Repräsentation: Darunter fällt die Vertretung aller relevanten gesellschaftlichen
Gruppen in den gewählten Vertretungsorganen. Des Weiteren ist darunter eine
sogenannte faire Repräsentation zu verstehen, das bedeutet das Repräsentieren der
gesellschaftlichen Interessen und politischen Meinungen im Parlament.
1 Mit den Begriffen Wähler und Bürger sind sowohl männliche als auch weibliche Personen gemeint.
2 Nohlen, Dieter (1978): Wahlsysteme der Welt, S. 35
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- Konzentration: Hierunter wird eine Zusammenführung gesellschaftlicher Interessen und politischer Meinungen verstanden. Zweck dieser Zusammenführung ist die politische Entscheidungsfindung und die Handlungsfähigkeit des Gemeinwesens.
- Partizipation: Hier handelt es sich um die Möglichkeiten der Wähler, ihren politischen Willen zum Ausdruck zu bringen. Die Wähler sollen große Beteiligungschancen haben, neben der Parteienwahl auch eine personelle Wahl treffen zu können.
- Einfachheit: Die Wähler sollen die Funktionsweise des Wahlsystems verstehen. Der Wahlvorgang soll für möglichst alle Wähler einfach sein.
- Legitimität: Das Wahlsystem und seine Ergebnisse sollen allgemein akzeptiert sein. 3
2 Wahlrechtsgrundsätze
In der Bundesrepublik Deutschland bestimmen das Grundgesetz und in einzelnen Ausführungsbestimmungen das Bundeswahlgesetz, wer das aktive und das passive Wahlrecht besitzt. Das Grundgesetz enthält kein Wahlsystem, sondern legt in Art. 38 Abs.
1 lediglich fünf Grundsätze fest, denen ein Wahlsystem entsprechen muss.
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl bedeutet, dass alle Staatsbürger unabhängig von Rasse, Religion, Geschlecht, Sprache, Einkommen oder Besitz, Beruf, Stand oder Klasse, Bildung, Konfession oder politischer Überzeugung Stimmrecht besitzen und wählbar sind. Allerdings werden einige unerlässliche Voraussetzungen gefordert, wie ein bestimmtes Alter, Staatsbürgerschaft, Wohnsitz, Besitz der geistigen Kräfte und volle rechtliche Handlungsfähigkeit.
Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl erfordert, dass das Stimmgewicht der Wahlberechtigten gleich ist und nicht nach Besitz, Einkommen, Steuerleistung, Bildung, Religion, Rasse, Geschlecht oder politischer Überzeugung differenziert werden darf. Die Zählwertgleichheit der Stimmen wird zur Bedingung gemacht. Jede Stimme hat also den gleichen Zähl- und Erfolgswert.
3 Nohlen, D. (2000): Wahlrecht und Parteiensysteme S. 158
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Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl bedeutet, dass bei der Entscheidung des
Wählers und bei der Wahl des Bewerbers keine Delegierten oder Wahlmänner
zwischengeschaltet sind. Der Wähler muss das letzte und entscheidende Wort haben.
Der Grundsatz der geheimen Wahl bedeutet, dass sichergestellt sein muss, dass die
Wahlentscheidung nicht durch Dritte erkennbar ist. Wie der Wähler sich tatsächlich in der
Wahlkabine entschieden hat, soll von niemandem nachprüfbar sein. Die Wahlen in einem demokratischen Staat sollen Auskunft darüber geben, was der Bürger wirklich denkt.
Deshalb gilt es als Voraussetzung jeder Wahl, dass die Stimme geheim abzugeben ist.
Selbst der freiwillige Verzicht auf das Wahlgeheimnis ist nicht akzeptabel, weil derartige
Vorbilder dazu führen könnten, andere Wähler zur offenen Stimmabgabe zu nötigen.
Der Grundsatz der Freiheit der Wahl bedeutet, dass die Bürger in ihrer Wahl von
niemandem beeinflusst werden dürfen. Sie müssen frei von Zwang und unzulässigem
Druck ihre Stimme abgeben. Viele Strafvorschriften sollen verhindern, dass der Wähler
genötigt, getäuscht oder bestochen wird. Die Freiheit der Wahl steht in engem
Zusammenhang mit dem Grundsatz der Geheimheit der Wahl. 4
3 Personalisierte Verhältniswahl in der Bundesrepublik Deutschland
Das Wahlsystem zum Bundestag ist eine personalisierte Verhältniswahl. Es ist ein
kombiniertes Wahlsystem, das den Entscheidungsmaßstab der Mehrheit mit dem
Repräsentationsprinzip der Verhältniswahl verbindet. 5 Laut Bundeswahlgesetz wird der Bundestag nach den Grundsätzen einer mit der
Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Es gibt weit mehr als über 250
verschiedene Wahlverfahren und das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland ist nur
eines davon. Obwohl es eine solch große Anzahl von Wahlsystemen gibt, lassen sie sich
auf zwei Grundtypen reduzieren: Das Mehrheits- und Verhältniswahlsystem. Ihr
Unterschied besteht in der Art und Weise, wie die Stimmen der Wähler in Mandate
verwandelt werden. Man sollte Mehrheits- und Verhältniswahl als Repräsentation- prinzipien verstehen, die sich antithetisch gegenüberstehen. Die Zusammensetzung des
Parlaments fällt somit je nach Wahlsystem unterschiedlich aus. 6 Die personalisierte Verhältniswahl ist ein Verhältniswahlsystem, kein Mischsystem. Es
versucht die Entscheidungsregeln der Mehrheitswahl mit dem Repräsentationsprinzip der
4 Nohlen, D. (1978): Wahlsysteme der Welt, S.41
5 Korte, K.-R. (2000): Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, S. 43
6 Korte, K.-R. (2000): Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, S. 20
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Verhältniswahl zu kombinieren. 7 Personalisiert ist sie insofern, dass sie dem Wähler die Auswahl zwischen Personen, die nach der Mehrheit gewählt werden, gestattet. Von 656
Abgeordneten im Deutschen Bundestag werden 328 Abgeordnete nach der relativen
Mehrheitswahl direkt in die Wahlkreise gewählt. Die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages werden in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl
bestimmt.
Personenwahl steht dabei für die Wahl von Wahlkreiskandidaten in Einwählerkreisen mit
der relativen Mehrheit der Wählerstimmen. Mit der Erststimme entscheiden die Wähler
also über die Person, die den Wahlkreis im Bundestag vertritt.
Verhältniswahl steht für die Wahl starrer Parteienlisten, wobei die Wählerstimmen nach
einem Verhältniswahlverfahren in Abgeordnetensitze umgerechnet werden. Mit der
Zweitstimme werden also erst die Parteien gewählt. Sie entscheidet letztendlich über die
Zusammensetzung des Bundestages. Nach dem Anteil der Parteien an den Zweitstimmen
richtet sich der Anteil der Parteien an den 656 Bundestagssitzen. Die Zweitstimme ist
daher eindeutig wichtiger als die Erststimme. 8 Um den Ablauf der Bundestagswahl besser zu verstehen, erläutere ich ihn kurz anhand
folgender Punkte. Die Besonderheiten im Detail werden im Anschluss daran erklärt. Punkt 1: Kleine Parteien werden durch die Fünfprozentklausel ausgeschlossen. Anfangs
werden alle Zweitstimmen zusammengezählt, die eine Partei über die Landeslisten
erhalten hat. Der Anteil an Zweitstimmen einer Partei muss mindestens fünf Prozent
betragen, sonst scheidet sie für die Vergabe von Sitzen im Bundestag grundsätzlich aus.
Ausnahme: Eine Partei erringt mindestens drei Direktmandate.
Punkt 2: Feststellung der Mandatszahl jeder Partei. Nach dem Verfahren Hare/Niemeyer
wird nun errechnet wie viele Mandate jede Partei im Bundestag erhält. Wählerstimmen
werden nur für Parteien in Abgeordnetenmandate umgerechnet, die mindestens fünf
Prozent der Zweitstimmen oder mindestens drei Wahlkreis-Mandate im Bundesgebiet
errungen haben.
Punkt 3: Aufteilung der Sitze auf Landeslisten. Nach der Errechnung der Sitzverteilung
einer Partei, werden diese auf die verschiedenen Landeslisten aufgeteilt. Jedes Bundesland
erhält, entsprechend dem Anteil der Zweitstimmen für ihre Landesliste, Mandate.
Punkt 4: Berücksichtigung der Direktmandate. Von der Anzahl der Sitze im Bundestag
bei der Landesliste werden die Direktmandate abgerechnet. Die Sitze, die übrig bleiben,
werden mit Kandidaten der Liste besetzt. Es ist möglich, dass eine Landesgruppe mehr
7 Nohlen, D. (1990): Wahlrecht und Parteiensystem S. 192
8 Korte, K.-R. (2000): Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn, S. 43f
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Arbeit zitieren:
Nicole Böhmer, 2004, Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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