I
Inhaltsverzeichnis
Anhang …………………………………………………………………………. I I
Abbildungsverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung und Problemstellung 1
2. Definition assoziierter Unternehmen Assoziierungskreis und Ausnahmen
von der Equity-Bilanzierung 2
3. Anforderungen an den Jahresabschluss assoziierter Unternehmen 5
3.1 Anpassung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 5
3.2 Abweichender Abschlussstichtag beim assoziierten Unternehmen 6
4. Die Equity-Methode zur Bilanzierung von Anteilen an assoziierten
Unternehmen 7
4.1 Grundkonzept der Equity-Methode 7
4.2 Zwischenergebniseliminierung 12
4.3 Außerplanmäßige Abschreibungen 13
4.4 Berücksichtigung negativer Equity-Werte 14
5. Beendigung der Equity-Bilanzierung 14
6. Ausweis der Beteiligung und Angaben im Anhang 15
6.1 Ausweis der Beteiligung 15
6.2 Ausweis des Beteiligungsergebnisses 16
6.3 Angaben im Konzernanhang 17
7. Kritische Würdigung der Änderungsvorschläge mögliche Auswirkungen
und Probleme 17
Anhang
Anhang 1: Ausgangsdaten des Beispiels zur Bilanzierung assoziierter
Unternehmen 21
Anhang 2: Beispiel zur Bilanzierung assoziierter Unternehmen nach der
Buchwertmethode 22
Anhang 3: Beispiel zur Bilanzierung assoziierter Unternehmen nach der
Kapitalanteilsmethode 23
II
Literaturverzeichnis ……………………………………………………………. 24
Verzeichnis verwendeter Gesetze, Richtlinien, Parlamentaria ………………… 26
III
Abbildungsverzeichnis
Abb 1: Kriterien eines typischen assoziierten Unternehmens 2
Abb 2: Anwendungsbereich der Equity-Methode im handelsrechtlichen
Konzernabschluss 3
Abb 3: Anwendungsbereich der Equity-Methode im Konzernabschluss
nach IAS IFRS 5
Abb 4: Ermittlung und Ausweis des Unterschiedsbetrages 10
Abb 5: Fortschreibung des Equity-Wertes 12
Abb 6: Bestimmung des Nutzungswertes gem IAS 28 3313 13
IV
Abkürzungsverzeichnis
Aufl. Auflage
BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BMJ Bundesministerium der Justiz
bzw. beziehungsweise
d.h. das heißt
DRS Deutscher Rechnungslegungs Standard
DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standard Committee
DSR Deutscher Standardisierungsrat
gem. gemäß
ggf. gegebenenfalls
GoF Geschäfts- oder Firmenwert
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
hrsg. herausgegeben
Hrsg. Herausgeber
IAS International Accounting Standard
IASB International Accounting Standards Board
IFRS International Financial Reporting Standard
i.S.d. im Sinne des/der
i.V.m. in Verbindung mit
Tz. Teilziffer
z.B. zum Beispiel
z.T. zum Teil
1
1. Einleitung und Problemstellung
Vor dem Hintergrund internationaler Harmonisierungsbestrebungen im Bereich der Rechnungslegung soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bilanz- rechtsmodernisierungsgesetz über die Ausübung bisher nicht in nationales Recht umgesetzter Wahlrechte der EU-Modernisierungsrichtlinie (2003/51/EG), über wei- tere Anpassungen des HGB an internationale Entwicklungen und über eine Öffnung des Handelsbilanzrechts für das Konzept der Fair-Value-Bewertung entsprechend der Fair-Value-Richtlinie der EU (2001/65/EG) entschieden werden. 1 Zu diesem Zweck hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 03.05.2005 im Rahmen seiner Beratungsaufgabe 2 Vorschläge für ein Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz mit dem Ziel unterbreitet eine verbesserte internationale Vergleichbarkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen herbeizufüh- ren, bilanzpolitische Spielräume einzuschränken und das deutsche Handelsbilanz- recht schrittweise den dynamischen Entwicklungen internationaler Rechnungsle- gungsnormen anzunähern. 3
Die vorliegende Arbeit greift die vom DSR gemachten Vorschläge zur bilanziellen Abbildung von assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss heraus und versucht diese im Rahmen einer vergleichenden Darstellung kritisch zu analysieren. Dazu werden im Folgenden zunächst assoziierte Unternehmen definiert und der Assoziie- rungskreis abgegrenzt (Kap. 2). Im Anschluss (Kap. 3) wird dargestellt, welche Anpassungen des Jahresabschlusses des assoziierten Unternehmens nach HGB und IAS/IFRS vorzunehmen sind und welche diesbezüglichen Änderungen der DSR vorschlägt. Anschließend wird die Anwendung der Equity-Methode verdeutlicht, indem wiederum nationale und internationale Vorschriften vergleichend nebenein- ander gestellt und entsprechende Änderungsvorschläge des DSR berücksichtigt werden (Kap. 4). Danach wird kurz auf die Beendigung der Equity-Bilanzierung eingegangen (Kap. 5), bevor in Kapitel 6 Fragen des Ausweises in Konzernbilanz und -GuV sowie notwendige Anhangangaben diskutiert werden. Die Arbeit endet mit einer kritischen Würdigung der Reformvorschläge des DSR (Kap. 7) und einer Diskussion möglicher Auswirkungen und Probleme, die eine wortgetreue Umset- zung jener Vorschläge hervorrufen könnte.
1 Vgl. DSR, (Vorschläge, 2005), www.standardsetter.de (20.11.2005), S. 1; BT-Drucks. 15/3419, S.
24.
2 Vgl. § 342 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
3 Vgl. DSR, (Vorschläge, 2005), www.standardsetter.de (20.11.2005), S. 1.
2
2. Definition assoziierter Unternehmen, Assoziierungskreis und Ausnahmen
von der Equity-Bilanzierung
§ 311 Abs. 1 S. 1 HGB definiert die Voraussetzungen, unter denen eine Beteiligung als assoziiertes Unternehmen zu klassifizieren ist (vgl. Abb. 1). Dort wird zum ei- nen gefordert, dass ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen eine Beteiligung i.S.d. § 271 Abs. 1 HGB an einem nicht einbezogenen Unternehmen hält. Zugleich setzt § 311 Abs.1 S. 1 HGB die tatsächliche Ausübung eines maßgeb- lichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik voraus. Der unbestimmte Rechtsbegriff des maßgeblichen Einflusses wird in DRS 8.3 konkretisiert, wo die folgenden Indikatoren für das Vorliegen eines maßgeblichen Einflusses aufgeführt werden: Mitgliedschaft im Verwaltungsorgan oder einem gleichwertigen Leitungs- gremium, Mitwirkung an der Geschäftspolitik, Austausch von Führungskräften, Existenz wesentlicher Geschäftsbeziehungen oder Bereitstellung wichtiger fachli- cher Informationen. 4
Abb. 1: Kriterien eines typischen assoziierten Unternehmens 5
Da Kapital- und Stimmrechtsanteil voneinander abweichen können 6 , wird die Betei- ligungsvermutung § 271 Abs. 1 S. 3 HGB durch die Assoziierungsvermutung von § 311 Abs. 1 S. 2 HGB. 7 Danach wird ein maßgeblicher Einfluss bei direktem oder indirektem Stimmrechtsanteil von mindestens 20% widerlegbar unterstellt. 8 Zur Widerlegung ist für jede Beteiligung nachzuweisen, dass eine maßgebliche Ein- flussnahme nicht stattfindet. 9 Umgekehrt ist es ebenso denkbar, dass ein maßgebli- cher Einfluss auch bei einem Stimmrechtsanteil von weniger als 20% ausgeübt 4 Vgl. Hense/Böcker, (Beck Bil-Komm., 2003), § 311, Tz. 11.
5 Modifiziert entnommen aus: Baetge/Kirsch/Thiele, (Konzernbilanzen, 2004), S. 400. 6 Vgl. Küting/Köthner/Zündorf, (Konzern HdR, 1998), § 311, Tz. 71.
7 Vgl. Hense/Böcker, (Beck Bil-Komm., 2003), § 311, Tz. 16.
8 Vgl. § 311 Abs. 1 S. 2 bzw. DRS 8.3.
9 Vgl. Hense/Böcker, (Beck Bil-Komm., 2003), § 311, Tz. 17 f.
3
wird. Auch in einem solchen Fall ist dies vom beteiligten Unternehmen nachzuwei- sen.
10
Da es sich beim maßgeblichen Einfluss im Vergleich zum beherrschenden Einfluss bzw. einheitlichen Leitung von Tochterunternehmen und im Vergleich mit der ge- meinschaftlichen Führung von Gemeinschaftsunternehmen um eine schwächere Form der Einflussnahme handelt, finden neben den zuvor definierten typischen as- soziierten Unternehmen auch sog. untypische assoziierte Unternehmen 11 Eingang in den Assoziierungskreis. Es handelt sich dabei um Tochterunternehmen, die auf- grund des Einbeziehungsverbots des § 295 HGB bzw. in Ausübung des in § 296
HGB formulierten Wahlrechtes nicht vollkonsolidiert werden, oder um Gemein-
schaftsunternehmen, die nicht nach § 310 HGB quotenkonsolidiert werden (vgl. Abb. 2). 12
Abb. 2: Anwendungsbereich der Equity-Methode im handelsrechtlichen Konzernabschluss 13
Sind zuvor genannte Voraussetzungen erfüllt, so ist die Beteiligung gem. den Vor- schriften des § 312 HGB mittels Equity-Methode in den Konzernabschluss zu über- nehmen. 14 Allerdings gewährt § 311 Abs. 2 HGB insofern ein Wahlrecht, als dass ein assoziiertes Unternehmen nicht at equity einbezogen werden muss, wenn es sowohl allein als auch zusammen mit anderen nicht einzubeziehenden assoziierten Unternehmen 15 für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von unter-
10 Vgl. ebenda, Tz. 16.
11 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, (Konzernbilanzen, 2004), S. 397 f.
12 Vgl. Küting/Zündorf, (Konzern HdR, 1998), § 312, Tz. 5.
13 Modifiziert entnommen aus: Baetge/Kirsch/Thiele, (Konzernbilanzen, 2004), S. 398. 14 Vgl. Küting/Zündorf, (Konzern HdR, 1998), § 312, Tz. 25.
15 Vgl. DRS 8.5.
Arbeit zitieren:
Monty Bäcker, 2006, Vorschlag zur Bilanzierung von assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss - vergleichende Darstellung und kritische Würdigung, München, GRIN Verlag GmbH
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