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Inhaltsverzeichnis
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1. Sachanalyse
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2. Bedingungsfeldanalyse
3. Didaktische Reduktion
3.1 Didaktische Perspektive 6
3.2 Thema 6
3.3 Erläuterung von Perspektive und Thema 6
3.4 Methodische Entscheidung 7
3.5 Aufbau der Unterrichtseinheit 9
4. Planung und Auswertung der einzelnen Unterrichtsstunden
4.1 4 Stunde: Gewalt in der Erziehung 11
4.2 5 Stunde: Kinderarbeit in Deutschland 13
4.3 6 Stunde: Kinderarbeit in der Dritten Welt Fallstudie 15
4.4 7 Stunde: Kinderarbeit in der Dritten Welt 17
4.5 8 Stunde (ausführliche Planung): Kindersoldaten Fallstudie 19
4.6 9 Stunde: Kindersoldaten 31
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5. Auswertung der gesamten Unterrichtseinheit
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6. Quellenverzeichnis
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1. Sachanalyse 1
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Trotz des unbestrittenen Erfolgs der Idee der Menschenrechte gibt es auf der Welt noch im- mer nur wenige Staaten, die keine Menschenrechtsverletzungen zu verzeichnen haben. Die Verfolgung Andersdenkender, die Unterdrückung ethnischer und religiöser Minderheiten, materielle Ausbeutung, Völkermord, Folter, Todesstrafe und andere Verstöße gegen elemen- tare Rechte des Menschen sind vielerorts an der Tagesordnung. Von diesen Missständen sind Kinder in besonderem Maße betroffen.
Die Sachanalyse wurde im Wesentlichen im Sinne des erweiterten Politikzyklus durchgeführt (vgl. Peter Mas- sing: Wege zum Politischen. In: Peter Massing/ Georg Weißeno (Hg.): Politik als Kern der politischen Bildung. Wege zur Überwindung unpolitischen Politikunterrichts. Opladen (Schriften zur politischen Didaktik, Band 24) 1995, S. 61-98).
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Bei der Betrachtung der UN-Menschenrechtscharta fällt auf, dass zwar eine breite Palette von Diskriminierungsverboten aufgeführt ist, wobei jedoch die Dimension der Diskriminierung aufgrund des Alters ausgespart wurde. Somit stellt sich die Frage, ob Kinder überhaupt als vollwertige Menschen und damit auch als Träger von Menschenrechten angesehen werden, oder ob Menschenrechte im Grunde genommen „Erwachsenenrechte“ sind. 5 Selbst in Staaten, welche die wesentlichen Menschenrechte in ihre Verfassung aufgenommen haben, müssen Kinder unter Benachteiligungen leiden, da sie hier permanent innerhalb paternalistischer Strukturen in Familie und Schule leben müssen und dabei kaum über eigene Teilhaberechte oder soziale Rechte verfügen. Auch in den freiheitlichen Gesellschaften der westlichen Welt können Kinder also als eine in gewissem Maße diskriminierte Gruppe angesehen werden. 6
Gleichzeitig ist aber auch zu bedenken, dass eine Einschränkung der Rechte von Kindern durchaus in deren Interesse liegen kann. So gewährleistet etwa das deutsche Jugendarbeits- schutzgesetz den Schutz von Kindern vor wirtschaftlicher Ausbeutung, indem es ihnen die Erwerbsarbeit nur für „leichte“ Tätigkeiten gestattet und strikte Grenzen beim Alter der Kin- der sowie bei der zulässigen Arbeitszeit festlegt. So wird verhindert, dass Kinder starken Ge- fährdungen hinsichtlich ihrer körperlichen Unversehrtheit, ihrer persönlichen Entwicklung und ihrer schulischen Leistung ausgesetzt werden. Gleichzeitig gibt ihnen das Recht aber auch die Möglichkeit, durch die Übernahme bestimmter Erwerbstätigkeiten zu mehr Unabhängig- keit, Selbstvertrauen und Verantwortungsbewusstsein zu gelangen.
Ein weiteres Problemfeld bei der Frage der Kinderrechte in Deutschland ist der Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, vor allem vor sexuellem Missbrauch. Gewalt gegen Kin- der wird vorwiegend in der Familie ausgeübt, was zu großen rechtlichen Schwierigkeiten führt, da hier das Erziehungsmonopol der Eltern mit den Grundrechten der Kinder in Konflikt gerät. Im Jahr 2000 wurde das entsprechende Gesetz durch Beschluss des Deutschen Bundes- tags zugunsten der Rechte der Kinder verändert: Sah das bis dahin geltende Gesetz lediglich die Unzulässigkeit „entwürdigender Erziehungsmaßnahmen“, also besonders brutaler Züchti- gungsmethoden, vor, so enthält das neue Gesetz ein generelles Recht auf gewaltfreie Erzie- hung, welches den Eltern jede Form von Gewaltanwendung gegenüber ihren Kindern unter- sagt. Hierbei stellt sich die Frage, ob die neue Regelung nicht zu weit geht und den Eltern
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Helmut Wintersberger: S ind Kinder eine Minderheitsgruppe? Diskriminierung von Kindern gegenüber Er- wachsenen. In: Maria Rauch-Kallat/ Johannes W. Pichler (Hg.): Entwicklungen in den Rechten der Kinder im Hinb lick auf das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Wien/ Köln/ Weimar 1994, S. 73-104, hier : S. 73
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Ebd., S. 82f.
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möglicherweise wichtige Instrumente zur Kindererziehung aus der Hand nimmt, indem sie sogar einen Klaps auf die Hand oder eine leichte Ohrfeige für unzulässig erklärt.
Derartige Streitfragen, die für die Situation von Kindern in Ländern wie Deutschland von Bedeutung sind, verblassen allerdings angesichts der dramatischen Kinderrechtsverletzungen, die in weiten Teilen der Dritten Welt anzutreffen sind. Neben religiös motivierten Gewalt- maßnahmen gegenüber Kindern, wie etwa der Durchführung von Genitalverstümmelungen bei Mädchen in islamischen Ländern, ist vor allem das Problem der ausbeuterischen Kinder- arbeit aus wirtschaftlichen Interessen ein schwerwiegendes Problem. Schätzungen gehen da- von aus, dass weltweit etwa 300 Millionen Kinder zur Arbeit gezwungen werden, wobei diese sehr unterschiedliche Erscheinungsformen haben kann: Häufig anzutreffen ist die Ausbeutung der Arbeitskraft von Kindern in der Textilindustrie in Ländern wie Indien oder Pakistan; die Arbeit in Bergwerken, z. B. in Kolumbien; die Zwangsarbeit in Fabriken oder in der Land- wirtschaft, wie in Südasien oder Brasilien, die Rekrutierung als Soldat für Armeen oder Gue- rillatruppen in Schwarzafrika oder Süd- und Mittelamerika sowie die Kinderprostitution in Südostasien. 7 Die Folgen sind sowohl für die Persönlichkeitsentwicklung und den Bildungs- grad als auch für die körperliche Verfassung der Kinder verheerend.
Die UN-Kinderrechtskonvention, die unter anderem das Recht auf Leben und Entwicklung, das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit, das Recht auf Bildung und das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung beinhaltet, wurde zwar von nahezu allen Staa- ten der Welt ratifiziert, aber nur unzureichend in die Tat umgesetzt. 8 Weitgehende Maßnah- men zur Sicherung der Kinderrechte, wie sie von zahlreichen internationalen Organisationen wie UNICEF, Terre des Hommes, Amnesty International oder Human Rights Watch gefordert werden, sind also unbedingt notwendig. Kaum umstritten ist hierbei die Ansicht, dass ein wirksamer Schutz der Kinderrechte in den Entwicklungsländern nur dann erreicht werden kann, wenn die dortigen wirtschaftlichen Verhältnisse sich erkennbar bessern, weil nur in diesem Fall überhaupt die Möglichkeit besteht, Mittel für die gesundheitliche Besorgung, die behördliche Erfassung, die ausreichende Betreuung und die Schulbildung von Kindern bereit- zustellen. Ohne eine deutliche Besserung der wirtschaftlichen Lage ist bei diesen Staaten ein Verzicht auf die wirtschaftliche Ausbeutung von Kindern und die verstärkte Gewährleistung von Bürgerrechten kaum zu erwarten. Da die meisten Entwicklungsländer hierzu aus eigener
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Vgl. Axel Herr mann: Menschenrechtsver letzungen welt weit. In: I nformat ionen zur polit ischen Bild ung 210 (1998), S. 14-27, hier: S. 23f.
8 Ebd., S. 24
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Kraft nicht fähig sind, trägt die Staatengemeinschaft die Verantwortung, durch Schuldenerlas- se, erhöhte Ausgaben für Entwicklungshilfe und die Öffnung der eigenen Märkte für Erzeug- nisse aus Ländern der Dritten Welt einen Beitrag zur Vermehrung des Wohlstands in diesen Ländern zu leisten. 9 Hier existieren allerdings große Widerstände, da viele Regierungen der westlichen Welt nicht bereit sind, die negativen Auswirkungen derartiger Maßnahmen auf die eigenen Staatshaushalte zu tragen.
Häufig anzutreffen ist auch der Aufruf zum Boykott von durch Kinderarbeit hergestellten Produkten, um dadurch die Erzeuger zu zwingen, auf die Ausbeutung von Kindern zu ver- zichten oder zumindest deren Arbeitsbedingungen merklich zu verbessern. Einwenden lässt sich hier jedoch, dass viele Kinder durch einen derartigen Boykott ihrer einzigen Lebens- grundlage beraubt würden und dadurch der Gefahr des Hungertods oder der Hinwendung zu noch schlimmeren Arbeiten ausgesetzt würden, wie etwa der Prostitution, der Tätigkeit als Soldat oder der Arbeit für kriminelle Organisationen. 10 Es erscheint also notwendig, bei der weltweiten Durchsetzung von Kinderrechten eine gewisse Flexibilität zuzulassen, um den sehr unterschiedlichen sozialen Gegebenheiten, denen Kinder ausgesetzt sein können, Rech- nung zu tragen.
2. Bedingungsfeldanalyse
Die Lerngruppe ist eine aus 29 Schülern (15 Mädchen, 14 Jungen) bestehende 8. Klasse eines Gymnasiums. Trotz der relativ hohen Schülerzahl herrscht meist – zumindest in den ersten Stunden des Schultages – ein relativ ruhiges und konfliktfreies Arbeitsklima. Problematisch wirkt sich auf den Unterricht die unzureichende Größe des Klassenraums aus, da die räumli- che Enge die methodischen Spielräume verringert. So dürfte es hier kaum möglich sein, Rol- lenspiele mit mehreren Schülern zu veranstalten, da hierfür genügend Platz benötigt würde, um eine Art „Bühne“ zu schaffen. Ansonsten ist der Raum ausgestattet mit einem Fernsehge- rät mit Videorecorder und einem OH-Projektor. Kassettenrecorder und CD-Player können im Sekretariat ausgeliehen werden.
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3. Didaktische Reduktion
3.1 Didaktische Perspektive
Die Schüler sollen mit den wichtigsten Menschenrechten, und in diesem Zusammenhang vor allem mit den Rechten der Kinder, vertraut gemacht werden. Dabei sollen sie sich mit Ursa- chen, Erscheinungsformen und Entwicklungen der rechtlichen Benachteiligung von Kindern in Deutschland und in der Dritten Welt auseinander setzen, die Auswirkungen auf die Betrof- fenen kennenlernen und sich dabei mit den Fragen beschäftigen, ob Kinder auf der Welt über- haupt als vollwertige Träger von Menschenrechten angesehen werden und inwieweit ange- messene Lösungsansätze für die jeweiligen Probleme auf der rechtlichen, der wirtschaftlichen und der politischen Ebene existieren.
3.2 Thema
Kinderrechte = Menschenrechte?
3.3 Erläuterung von Perspektive und Thema
Arbeit zitieren:
Torsten Halling, 2003, Praktikumsbericht mit Unterrichtseinheit zum Thema 'Kinderrechte', München, GRIN Verlag GmbH
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Torsten Halling's Text Praktikumsbericht mit Unterrichtseinheit zum Thema 'Kinderrechte' ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
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