Inhalt
Abkürzungen und Abbildungen
1. Einleitung
2. Theorie
2.1 Die analytische Perspektive
2.2 Die Macht des EP aus dieser Perspektive
3. Empirie
3.1 Hypothese, Datensatz und Variablen
3.2 Analyse
4. Fazit
Literaturverzeichnis
Protokoll der Datenanalyse
Anhang
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Abkürzungen
DEU „Decision Making in the European Union“, Forschungsprojekt der Universitäten Groningen, Konstanz, Leiden, Michigan (Ann Arbor), Nijmegen
und Turku EEA Einheitliche Europäische Akte 1987, Vertragsrevision des EG-Gründungsvertrags mit der vor allem die QM im Rat (wieder) eingeführt wurde EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl EP Europäisches Parlament EU Europäische Union Komm Europäische Kommission, Trägerin des formalen Initiativrechts innerhalb der europäischen Gesetzgebung MEP Mitglied des Europaparlaments QM Qualifizierte Mehrheit. Entscheidungsregel im Rat, deren Anwendung seit der
Rat Mit „Rat“ ist im Folgenden der jeweils entscheidungsrelevante Ministerrat, besetzt durch nationale Ressortminister und deren Vertreter, gemeint. SQ Status Quo. Ursprünglicher Stand der Dinge in dem jeweils zu regelnden
Abbildungen
Abbildung 1 S. 4 Das „supranational scenario“ Abbildung 2 S. 9 Messung des EP-Positionsgewinns Abbildung 3 S. 11 Identifikation der Ausreißer
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1. Einleitung
Seit der Gründung der EGKS 1951 ist nicht nur das wirtschaftliche, sondern auch das soziale und politische Zusammenwachsen Europas immer weiter fortgeschritten. Die EU heute ist ein Gebilde sui generis, ein ‚einzigartiges Experiment’ (Hix 1999: 1), und durch ihre erste Säule, die EG, ein supranationales Herrschafts- und Entscheidungssystem irgendwo zwischen Staatenbund und Bundesstaat. Dieses System trifft für die Bürger der Mitgliedsstaaten unmittelbar verbindliche Entscheidungen auf so zentralen Feldern wie der z.B. der Wirtschafts- und Sozialpolitik oder dem Verbraucherschutz.
Unter diesen Vorraussetzungen ist das häufig zitierte ‚Demokratiedefizit’ (z.B. Tsebelis 1997) ein schwerwiegender Vorwurf, gerade weil davon auszugehen ist, dass die Mitgliedsstaaten der Union eine eigentlich auf freiheitlich-demokratischen Idealen beruhende Wertegemeinschaft sind. Häufig scheinen die Ministerräte die einzigen wirklich legislativen Organe zu sein, obwohl die nationalen Ressortminister aus denen sie zusammengesetzt sind, jeweils nur nationale Mandate innehaben. Ansatzpunkt für die Überprüfung des Ausmaßes der ‚Herrschaft des Volkes’ kann nur das einzige vom europäischen Volk direkt gewählte Organ im Institutionengefüge der EU, also das EP sein.
Welchen Einfluss hat das EP aber tatsächlich auf die Entscheidungen, die dieses System trifft? Hat es über Zeit und Verträge hinweg analog zur EG an Macht und Bedeutung gewonnen?
Diesen Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden. Dazu werde ich in Abschnitt 2.1 zuerst die analytische Perspektive darlegen mit deren Hilfe sodann die Macht des EP in Abschnitt 2.2 beleuchtet werden soll. Daraus erwachsene Ergebnisse werden in Abschnitt 3 ansatzweise der Empirie gegenübergestellt. Im letzten Abschnitt soll ein Fazit gezogen werden, indem die Ergebnisse der Arbeit den aufgeworfenen Fragen gegenübergestellt werden.
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2. Theorie
2.1 Die analytische Perspektive
In dieser Arbeit möchte ich die Fragestellung aus der Perspektive des Rational-Choice-Institutionalismus betrachten (Aspinwall & Schneider 2000: 10 ff). Es werden also zielorientierte, mit festen und transitiven Präferenzen ausgestattete Akteure angenommen. Diese operieren strategisch, d.h. im Bewusstsein über die Interdependenz von Entscheidungen, innerhalb eines gegebenen institutionellen Rahmens, der in der EU durch die grundlegenden Verträge festgeschrieben ist. Unter Institutionen sind also vornehmlich die formalen Entscheidungsregeln und -verfahren zu verstehen, welche für die nach Nutzenmaximierung strebenden Akteure beschränkend oder ermächtigend wirken können.
Um die Machtfrage zu beantworten, muss also festgestellt werden, zu welchem Ausmaß das EP innerhalb der geltenden Normen seine Präferenzen verwirklichen kann. Macht ist hier gleichzusetzen mit dem Einfluss auf das Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses.
Mein Hauptaugenmerk liegt deshalb auf dem, was Rittberger (2000) als analytische Standard Version der EU-Gesetzgebung betrachtet, nämlich auf den räumlichen Modellen nach Tsebelis und Garrett (zusammenfassend: 2000). Diesen Modellen liegt eine feste Präferenzstruktur der relevanten Akteure - Komm, Rat und EP - auf der Dimension zwischen mehr und weniger Integration zu Grunde. Dieser Ausgangspunkt, von Tsebelis und Garrett als „supranational scenario“ bezeichnet, (2000: 15 ff) wird üblicherweise wie folgt dargestellt.
Es wird angenommen, dass die Komm (K) und das EP, modelliert als einheitliche Akteure, mehr Integration befürworten als der mit sieben gleichberechtigten Mitgliedern vereinfacht dargestellte Rat (1-7). Weiterhin wird vorausgesetzt, dass sich die Präferenzen der im Rat vertretenen Länder auf dieser Dimension unterscheiden. Wesentliche Bedingung ist außerdem die Annahme, dass die Akteure zumindest auf den letzten Stufen des jeweiligen Gesetzgebungsverfahrens über vollständige Information verfügen, d.h. dass jeder sowohl die Idealvorstellungen der anderen Akteure als auch den SQ lokalisieren kann.
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Arbeit zitieren:
Christian Rauh, 2004, Entscheidungsverfahren und das Demokratiedefizit. Zum Einfluss des Europäischen Parlaments auf die Gesetzgebung der Europäischen Union, München, GRIN Verlag GmbH
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