Struktur der UNO (United National Organisation)
Inhalt:
1 Was ist die UNO
1.1 Wie entstand die UNO
2 Die Organe der UNO
2.1 Generalversammlung der Vereinten Nationen
2.2 Sicherheitsrat
2.3 Wirtschafts - und Sozialrat
2.4 Treuhandrat
2.5 Internationaler Gerichtshof
2.6 Sekretariat
3 Sonder- und Hilfsorganisationen
3.1 Die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen
3.2 Ständige U-N Hilfsorganisationen
4 Generalsekretärs der Vereinten Nationen
4.1 Aufgaben des Generalsekretärs
5 Was macht der Weltsicherheitsrat
5.1 Was ist die Aufgabe des Sicherheitsrats?
5.2 Was geschieht, wenn Beschlüsse des Sicherheitsrats nicht
beachtet werden?
5.3 Wie sorgt der Sicherheitsrat dafür, dass einmal verhängte
Sanktionen auch tatsächlich eingehalten werden?
5.4 Ist der Sicherheitsrat reformbedürftig?
6 Wozu brauchen wir eigentlich die Vereinten Nationen?
7 Wie steht Deutschland zu den Vereinigten Nationen ?
7.1 Zeitungsartikel zu : Deutschland in den Sicherheitsrat
8. Benutzte Literatur und Internetadressen
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1 Was ist die UNO
Die Vereinte Nationen (UN für englisch United Nations oder UNO für United Nations Organization), ist eine weltweite Staatenorganisation zur Erhaltung des Weltfriedens, zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie zur Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte auf der Grundlage der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker. Der Hauptsitz der Vereinten Nationen befindet sich in New York (Nebensitze in Genf, Wien und Nairobi). Sie stehen der Mitgliedschaft eines jeden Staates offen, der sich auf die Ziele und Regeln der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet. Sie umfassen heute 189 Mitglieder und damit fast alle Staaten der Erde; die Schweiz und die Vatikans tadt sowie die in ihrem Status umstrittenen Staaten Taiwan (Republik China) und die Demokratische Arabische Republik Sahara (DARS) gehören ihnen nicht an. 5
1.1 Wie entstand die UNO
Obwohl mit dem Völkerbund ein erster Versuch gescheitert war, eine weltweite überstaatliche Organisation zur Kriegsverhütung und Friedensbewahrung zu schaffen, richteten im 2. Weltkrieg die Kriegsgegner der Achsenmächte Deutschland, Italien und Japan frühzeitig ihre Bestrebungen auf die Gründung einer Weltorganisation, die als effektives Bündnis aller „friedliebenden Staaten” gegen jeden den Weltfrieden gefährdenden Aggressor fungieren konnte und die nach den Prinzipien der demokratischen Staaten aufgebaut sein sollte. Programmatische Elemente einer solchen Organisation formulierten die Alliierten in einer Reihe von Proklamationen und Vereinbarungen, insbesondere in der Atlantikcharta von 1941 und in der Erklärung von Washington, die am 1. Januar 1942 von 26 Staaten unterzeichnet wurde. Diese 26 Staaten bezeichneten sich hier erstmals als „United Nations”, „Vereinte Nationen”. Vom April bis Oktober 1944 erarbeiteten Vertreter Chinas, Großbritanniens, der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten in Dumbarton Oaks (bei Washington D.C., USA) die Satzung für die zu errichtende Weltorganisation; zentrale, noch umstrittene Punkte wurden dann im Februar 1945 auf der Konferenz von Jalta weitgehend geklärt, und am 26. Juni 1945 unterzeichneten schließlich 50 Staaten (Polen trat als
51. Gründungsmitglied später hinzu) in San Francisco die „Charta der Vereinten Nationen” als Satzung der neuen Organisation. Sie trat am 24. Oktober 1945 in Kraft.
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2 Die Organe der UNO
Die Vereinten Nationen im engeren Sinn bestehen aus sechs Hauptorganen: der Generalversammlung, dem Sicherheitsrat, dem Wirtschaft s- und Sozialrat, dem Treuhandrat, dem Internationalen Gerichtshof und dem Sekretariat.
Mit Ausnahme des Gerichtshofs, der seinen Sitz in Den Haag (Niederlande) hat, befinden sich alle Hauptorgane am UNO-Amtssitz in New York. 2
2.1 Generalversammlung der Vereinten Nationen
Die Generalversammlung ist das wichtigste Beratungsorgan der Vereinten Nationen (Hauptorgan). Sie wurde 1945 mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen geschaffen und kann alle internationalen Fragen und Angelegenheiten erörtern, die in den Rahmen der Charta fallen. Alle Mitgliedstaaten sind in der Generalversammlung vertreten. Gleichheit und Souveränität nach dem Prinzip „ein Staat, eine Stimme“ gleiche Rechte für alle. Sie tritt einmal jährlich von September bis Dezember zu ihrer ordentlichen Jahrestagung zusammen, danach bei Bedarf. 1
2.2 Sicherheitsrat
Der Sicherhe itsrat der Vereinten Nationen hat nach Artikel 24 der Charta die „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ Der Sicherheitsrat hat 15 Mitglieder. Die Charta der Vereinten Nationen bestimmt fünf Staaten zu ständigen Mitgliedern des Rats. Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats sind China, Frankreich, die Russische Föderation, Großbritannien und die USA.
Die Generalversammlung wählt die anderen zehn Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit, für eine jeweils zweijährige Amtszeit. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder. Ihre Amtszeit endet am 31. Dezember des angegebenen Jahres. 1
Die Sitze sind wie folgt nach Ländergruppen verteilt: afroasiatische Staaten fünf Sitze, lateinamerikanische Staaten zwei Sitze, osteuropäische Staaten ein Sitz, westeuropäische Staaten und andere (Kanada, Australien, Neuseeland) zwei Sitze. 2
2001 sind folgende zehn Länder als nichtständige Mitglieder im Sicherheitsrat vertreten: Bangladesch (2001), Irland (2002), Jamaika (2001), Kolumbien (2002), Mali (2001), Mauritius (2002), Norwegen (2002), Singapur (2002), Tunesien (2001), Ukraine (2001).
Ein Beschluss des Sicherheitsrats benötigt die Zustimmung von neun seiner fünfzehn Mitglieder, dabei alle ständigen Ratsmitglieder. Jedes ständige Mitglied kann einen Resolutionsvorschlag durch sein „Veto“ blockieren. Das verleiht den ständigen Mitgliedern eine Sonderstellung und Einfluss weit über den Rat hinaus im gesamten Bereich der Vereinten Seite 5 von 17
Arbeit zitieren:
Fridtjof Hansen, 2001, Struktur der UNO, München, GRIN Verlag GmbH
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