Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis II
Verwendete Abk urzungen II
1 Grundsicherung in der Bundesrepublik Deutschland 1
1.1 Status Quo 1
1.2 Probleme 3
2 Mainzer Modell 6
2.1 Konzept 6
2.2 Ausgestaltung 6
2.3 Wirkung und Empirische Relevanz 8
2.4 Bewertung 10
3 Alternativen mit und ohne Zielgruppenorientierung 11
3.1 B urgergeld f ur alle 11
3.2 B urgergeld mit Anrechnung 12
3.3 Lohnkostenzusch usse f ur Arbeitgeber 13
3.4 K urzung der Sozialhilfe 14
3.5 Verpflichtung zu gemeinn utzigen T atigkeiten 14
Literaturverzeichnis III
I
Abbildungsverzeichnis
1 Die Leistungen der Sozialhilfe . . . . . . . . . . . . . . . 2 2 Arbeitsangebotsentscheidung bei Vollanrechnung der Sozialhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 3 Arbeitsangebotsentscheidung im Mainzer Modell . . . . . 8 4 Arbeitsangebotsentscheidung bei Zahlung eines allgemeinen B¨ urgergeldes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 5 Arbeitsangebotsentscheidung bei Zahlung eines B¨ urgergeldes mit Anrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Verwendete Abk¨ urzungen
ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
BMA Bundesministerium f¨ ur Arbeit und Sozialordnung BSHG Bundessozialhilfegesetz IDK Indifferenzkurve SAM Strukturanpassungsmaßnahme
Die Abk¨ urzungen stehen - wo n¨ otig - selbstverst¨ andlich auch f¨ ur den Plural sowie f¨ ur s¨ amtliche F¨ alle.
II
1 Grundsicherung in der Bundesrepublik
Deutschland
1.1 Status Quo
Die Grundsicherung erfolgt in Deutschland ¨ uber die Sozialhilfe in ihren
unterschiedlichen Auspr¨ agungen und Regels¨ atzen. Die Sozialhilfe setzt sich aus den in Abbildung 1 dargestellten Komponenten zusammen. 1 “Sie schließt die L¨ ucken, die andere Sozialleistungssysteme offen lassen ...”, und soll “... dem Empf¨ anger der Hilfe die F¨ uhrung eines Lebens ... erm¨ oglichen, das der W¨ urde des Menschen entspricht.” 2 Die Sozialhilfe “... hat den Charakter einer steuerfinanzierten Grundversorgung, auf die alle B¨ urger bei Bedarf Anspruch haben, unbefristet und unabh¨ angig von der pers¨ onlichen Arbeitsmarktgeschichte.” 3 Insbesondere will der Sozialstaat sich hier um diejenigen k¨ ummern, die sich nicht (mehr) selbst helfen k¨ onnen.
Am 31.12.2000 bezogen circa 2,7 Millionen Personen 4 Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Der “durchschnittliche monatliche Nettoanspruch” f¨ ur alle Bedarfsgemeinschaften 5 betrug 386 . 6 Dieser Betrag wird im weiteren Verlauf als Sozialhilfe bezeichnet. Einmalige Hilfen zum Lebensunterhalt sowie Hilfe in besonderen Lebenslagen werden aus Vereinfachungsgr¨ unden nicht betrachtet.
1 Die Darstellung folgt Kaltenborn (1998, S. 36). Gern (1998) unterteilt die Sozial-Transfers in Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Bundesausbildungsf¨ orderungsgesetz. Dies macht deutlich, dass die Systematik nach Kaltenborn (1998) nicht die allein g¨ ultige ist. Im Rahmen dieser Arbeit soll jedoch ohnehin nur die Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt betrachtet werden, und auch hier nur ein pauschalisierter Durchschnittsbetrag. Einen systematischen ¨ Uberblick ¨ uber Empf¨ angergruppen, Prinzipien und Instrumente der Sozialhilfe bieten auch Lampert und Althammer (2001, S. 307-314).
2 BMA (1998, S. 663)
3 Paqu´ e (1999, S. 196)
4 Vgl. Statistisches Bundesamt (2002, S. 9).
5 Zu einer Bedarfsgemeinschaft z¨ ahlt der Leistungsbezieher und die Personen, f¨ ur die er Zuschl¨ age erh¨ alt. Die Bedarfsgemeinschaft ist meist mit dem Haushalt identisch.
6 Vgl. Statistisches Bundesamt (2002, S. 41). Dort noch als 755 DM ausgewiesen.
1
Unter den fast drei Millionen Sozialhilfeempf¨ angern sind etwa 30 Prozent, die Krug und Meckes (1997, S. 7) dem “Nettoarbeitspotential” zurechnen. Zum Nettoarbeitspotential z¨ ahlen all jene Empf¨ anger von Hilfe zum Lebensunterhalt, die
• nicht minderj¨ ahrig sind,
• unter 55 Jahren alt sind,
• keine Asylberechtigten oder B¨ urgerkriegsfl¨ uchtlinge sind und
• Sozialhilfe nicht nur als Vorleistung f¨ ur andere, vorrangige Sozialleistungen beziehen.
Ferner werden Sozialhilfeempf¨ anger ausgeschlossen, “... die wegen Krankheit, Behinderung oder Arbeitsunf¨ ahigkeit keiner Erwerbst¨ atigkeit nachgehen k¨ onnen” 7 , und es wird eine “Korrektur in Abh¨ angigkeit von Haushaltsgr¨ oße und -struktur vorgenommen.” 8
7 Kaltenborn (1998, S. 56). Vgl. auch Krug und Meckes (1997, S. 4f).
8 Z.B. wird f¨ ur einen Zwei-Personen-Haushalt, in dem eine Person j¨ unger als drei Jahre ist, keine Person dem Arbeitspotential zugerechnet.
2
Nach diesen ¨ Uberlegungen beziehen derzeit also etwa 800 000 Personen Sozialhilfe, die eigentlich arbeiten k¨ onnten. Bei zus¨ atzlicher Einbeziehung von registrierten Arbeitslosen, ABM- und SAM-Besch¨ aftigten und Stiller Reserve ergibt sich je nach Herangehensweise ein Arbeitskr¨ aftepotenzial f¨ ur einen Niedriglohnsektor von 2,2 bis 6,8 Millionen. 9 Im Rahmen dieser Arbeit soll jedoch allein auf die Grundsicherung, sprich Sozialhilfe abgestellt werden.
1.2 Probleme
Nimmt nun ein Bezieher von Sozialhilfe eine (gering) entlohnte T¨ atigkeit auf, so wird das so erzielte Einkommen 10 in der Regel auf die staatlichen Leistungen angerechnet. 11 Dies f¨ uhrt dazu, dass sich f¨ ur einzelne Individuen eine Arbeitsaufnahme nicht mehr lohnt. Zur Illustration der Entscheidung der Individuen dient ein einfaches Einkommen-Freizeit-Diagramm. 12 Aus Vereinfachungsgr¨ unden wird davon ausgegangen, dass alle Individuen gleiche Pr¨ aferenzen bez¨ uglich der Aufteilung zwischen Einkommen und Freizeit haben. 13 Abbildung 2 zeigt, dass es sich f¨ ur Individuen mit einer entsprechenden Nutzenfunktion nicht lohnt zu arbeiten. Dieser Umstand wird umso deutlicher, je geringer die Produktivit¨ at 14 eines Individuums ist. Die Stre-
9 Vgl.Kaltenborn (2001, S. 15), sowie Riphahn u. a. (1999, S. 36).
10 Eine ¨ Ubersicht ¨ uber auf die Sozialhilfe nicht anzurechnende Leistungen liefert Kaltenborn (1998, S. 45).
11 Das Sozialhilferecht gew¨ ahrt mittlerweile gewisse Freibetr¨ age, innerhalb derer die Anrechnung nicht vollst¨ andig erfolgt. (Sinn u. a. 2002, S. 11) Daher d¨ urfte die Strecke AB in Abbildung 2 eigentlich nicht waagerecht verlaufen. Aus Vereinfachungsgr¨ unden soll jedoch hier von einer Vollanrechnung von Einkommen auf die Sozialhilfe ausgegangen werden.
12 Die Darstellung erfolgt in Anlehnung an Jerger und Spermann (1999, S. 350).
13 Die strikt negative Steigung der Indifferenzkurve(n) ist nicht unumstritten. Breyer (2002, S. 209) f¨ uhrt Untersuchungen an, die f¨ ur Arbeitslose (bei gleichem verf¨ ugbarem Einkommen) einen geringeren Grad an Lebenszufriedenheit konstatieren. Aus Vereinfachungsgr¨ unden soll jedoch von Bereichen der Indifferenzkurve(n) mit positiver Steigung abgesehen werden.
14 Geringe Produktivit¨ at dr¨ uckt sich graphisch in einem geringen Abstand von Y min und Y max aus. Je flacher die Kurve Y tax C verl¨ auft, desto weniger Anreiz hat das
3
Arbeit zitieren:
Florian Birkenfeld, 2002, Eine praktikable Umsetzung der negativen Einkommensteuer: Das Mainzer Modell, München, GRIN Verlag GmbH
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