Seminararbeit : Historische Entwicklung des Gesundheitssystems in Deutschland
von Alexander Eber-Huber
Gliederung
1. Einleitung 02
2. Geschichtlicher Gesamt-Überblick von Bismarck bis heute 03
2.1 Gesundheitspolitik vor Bismarck 03
2.1.1 Private Gesundheitspolitik 03
2.1.2 Staatliche Gesundheitspolitik 04
2.2 Der Wandel der Gesundheitspolitik durch Bismarck - Der Anfang einer
geordneten Sozialpolitik in Deutschland 05
2.3 Der Ausbau der Sozialgesetzgebung bis zur Weimarer Republik -
die Reichsversicherungsordnung 08
2.4 Gesundheitspolitik in der Weimarer Republik 09
2.5 Gesundheitspolitik im 3. Reich 10
2.6 Gesundheitspolitik nach dem 2. Weltkrieg 11
2.6.1 Gesundheitspolitik in der DDR 11
2.6.2 Gesundheitspolitik in der BRD 11
2.6.3 Gesundheitspolitik nach 1990 12
3. Ausgabenentwicklung des Gesundheitswesens und ihre Ursachen 15
4. Schlussbetrachtung 17
Literaturverzeichnis 19
Seite 1 von 2
Seminararbeit: Historische Entwicklung des Gesundheitssystems in Deutschland von Alexander Eber-Huber
1. Einleitung
Wird einem Menschen die Frage nach dem für ihm wichtigsten Gut gestellt, so erhält der Fragesteller in fast allen Fällen die Antwort: Gesundheit. Gesundheit zählt somit zu einer der bedeutendsten menschlichen Interessen. In allen Bereichen des individuellen Lebens sowie des gemeinschaftlichen Zusammenlebens spielt diese eine beachtliche Rolle. Seit der Zeit der Industrialisierung wurde Gesundheit zu einem immer wichtigeren Gut in der Gesellschaft 1 . Infolge dessen geriet Gesundheit immer mehr auch zu einer politischen Angelegenheit. Um über die Entwicklung des Gesundheitssystems zu schreiben, muss man den Begriff „Gesundheitssystem“ erst einmal definieren. Unter dem Wort „Gesundheitssystem“ ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der Bevölkerung, besonders der Krankheitsbehandlung sowie der Gesundheitsvorsorge zu verstehen. 2 Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezeichnet Gesundheit einen Zustand völligen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens.
Will man die derzeitige Gesundheitspolitik Deutschlands verstehen, so ist es notwendig, nach den geschichtlichen Hintergründen zu fragen und diese zu durchleuchten. Wann wurden erste Vorstöße in ein vom Staat geregeltes Gesundheitssystem unternommen und warum. Gewichtig sind ferner die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, aus denen analog die staatlichen Maßnahmen resultieren.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der historischen Entwicklung des Gesundheitssystems in Deutschland. Sie zeichnet einige wichtige gesundheitspolitische Stationen öffentlicher Ges-undheitsabsicherung und -fürsorge nach.
Das erste Kapitel behandelt die historische Entwicklung seit Bismarck. Beginnend mit der Darstellung der Gesundheitspolitik vor Bismarck wird im Anschluss der Wandel der Gesundheitspolitik durch Bismarck beschrieben. Der Ausbau der Sozialgesetzgebung bis zur und in der Weimarer Republik folgt im Anschluss. Die Gesundheitspolitik des NS-Staates wird des Weiteren thematisiert. Die Beschäftigung mit der sich anschließenden Gesundheitspolitik nach dem Zeiten Weltkrieg verdeutlicht die historische Bedeutung der Entwicklungen im Gesundheitswesen vor 1945. Die Arbeit schließt mit einer Betrachtung der Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen und deren Ursachen.
1 Woelk/Vögele (2002): S. 11.
2 Nohlen/Schultze (2002): S. 280. Seite 2 von 3
Seminararbeit: Historische Entwicklung des Gesundheitssystems in Deutschland von Alexander Eber-Huber
2. Die geschichtlichen Epochen der Gesundheitspolitk in Deutschland
2.1 Gesundheitspolitik vor Bismarck
2.1.1 Private Gesundheitspolitik
Der Strukturwandel seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts stand im Zeichen des ständig steigenden Bevölkerungswachstums. Die daraus folgende Urbanisierung 3 hatte zur Folge, dass es die Großfamilie als soziales Netz nicht mehr gab. Es mussten andere Wege gefunden werden, um die Menschen sozial abzusichern. 4
In Europa entwickelten sich drei Frühformen der sozialen Sicherung, die in den modernen staatlichen Systemen, auch schon zu Bismarcks Zeiten, mit aufgenommen wurden: • die genossenschaftliche Hilfe seit den Zünften und Gilden des Mittelalters, • die Schutzverpflichtungen der Arbeitgeber aus der Feudalzeit und • die staatliche Armenpflege, die ihren Anfang im 16. Jahrhundert nahm. 5 Die Statuten der Zünfte und Gilden sahen vor, im Krankheitsfall der Mitglieder eine Ausgleichzahlung zu leisten, um die Erkrankten und deren Familien finanziell zu unterstützen. In der Handwerkerschaft sowie in der Oberschicht der industriellen Arbeiterschaft bestand von Anfang an die Versicherung der Mitglieder gegen Lohnausfall im Krankheitsfall durch sogenannte Unterstützungskassen. Diese waren privat organisiert und nur den Wohlhabenden zugänglich - im Fall der Zahlungsunfähigkeit bestand die Möglichkeit des Ausschlusses von Seiten der Kasse. Diese privat organisierten Unterstützungskassen waren schon vor der Sozialgesetzgebung Bismarcks in Deutschland weit verbreitet, aber meist nur örtlich und abhängig vom Gewerbe zugänglich. Es gab somit keine Vermischung der verschiedenen Klassen. In den Großbetrieben wurden sogenannte Betriebskrankenkassen schon damals eingerichtet. Da diese Kassen alle privat organisiert waren, und der Arbeiter/Angestellte meist die volle finanzielle Last trug, konnten sich diese Art der Absicherung aber nur wenige leisten. Die Mehrheit der Arbeiter konnte diese Belastung nicht tragen, und genossen somit keinen Versicherungsschutz.
3 Urbanisierung (lat. urbs: Stadt) bezeichnet man im Allgemeinen die Verstädterung. Im engeren Sinn wird damit die Vermehrung, Ausdehnung oder Vergrößerung von Städten bezeichnet. (http://de.wikipedia.org/wiki/Urbanisierung)
4 Alber (1987), S. 29
5 Alber (1987), S. 24 Seite 3 von 4
Seminararbeit: Historische Entwicklung des Gesundheitssystems in Deutschland von Alexander Eber-Huber
Die einzige Ausnahme ist bei den Bergleuten zu beobachten, die mit den Unternehmern eine gemeinsam getragene Kranken-, Invaliden- Witwen- und Waisenversicherung schufen. 6 Schutzverpflichtungen der Arbeitgeber gegenüber ihren Angestellten waren bis zur französischen Revolution weit verbreitet und beinhalteten Haftungsverpflichtungen gegenüber den Arbeitern bei betrieblichen Unfällen, wenn dem Unternehmer Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte. Das Unfallversicherungsgesetz von 1871, also 12 Jahre vor den Sozialgesetzen Bismarcks, schuf hierfür den rechtlichen Rahmen. Allerdings lag das Problem darin, dass die Pflicht beim Arbeiter lag, zu beweisen, dass die Betriebsunfälle unverschuldet erfolgt seien. Dies nahmen die privaten Haftpflichtversicherungen zum Anlass den Rechtsweg zu beschreiten - häufig gingen die Arbeiter leer aus. 7
2.1.2 Staatliche Gesundheitspolitik
Die staatliche Armen-/Krankenpflege ist auf die öffentliche Armen-/Krankenpflege der kirchlichen und klösterlichen Spitäler zurückzuführen. Im Zuge der Urbanisierung bauten die Städte ihre Krankenversorgung zunächst in Form von Hospitälern 8 weiter aus, was eher eine Art Armenversorgung darstellte, aber keinen Versicherungsschutz. Diese Hospitäler waren ein Pflege-/Altersheim mit einer gewissen medizinischen Grundversorgung für die Armen der Städte und für die umliegende Bevölkerung. Die Hospitäler wurden später in Krankenhäuser umgewandelt. Die so neu entstanden Krankenhäuser hingen meist von der Gunst und den Mitteln des Landesherren sowie der jeweiligen Stadt ab. Zudem finanzierten sich diese Spitäler/Krankenhäuser auch durch private Spenden oder auch durch einen Art Mitgliedsbeitrag der Bewohner der Städte. Medizinische Hilfe sollten so alle Menschen in der Stadt und der Umgebung erhalten.
Diese Art der sozialen Versorgung ist eher als eine Art erweiterter Nachbarschaftshilfe anzusehen, nicht aber als ein Recht oder gar eine Absicherung der Arbeiter.
6 Woelk/Vögele (2002), S. 54f
7 Woelk/Vögele (2002), S. 55
8 Hospital:
Das Wort Spital oder Hospital ist eine veraltete Bezeichnung für Pflegeheime und Altersheime. Es leitet sich vom lateinischen hospes (Fremdling) ab. Ursprünglich bezeichnete es die meist christlich geführten Armenhäuser... (http://de.wikipedia.org/wiki/Hospital)
„Tatsächlich waren „Krankenhaus“ und „Hospital“ noch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts keine zweideutigen Bezeichnungen im Sinne der hier verfolgten Fragestellung, wie der Eintrag „Hospital“ im Wörterbuch der Gebrüder Grimm belegt: „es ist theils ein pflegehaus für alter, armut und gebrechlichkeit, theils ein Krankenhaus“.“ (http://diss.ub.uni-duesseldorf.de/ebib/diss/diss_files/304.pdf, S. 113) Seite 4 von 5
Seminararbeit: Historische Entwicklung des Gesundheitssystems in Deutschland von Alexander Eber-Huber
Erst die preußische Gewerbeordnung von 1845 ermächtigte staatliches Handeln in Sachen Sozialpolitik. So wurde den Gemeinden erlaubt sogenannte Ortskrankenkassen einzuführen und die ortsansässigen Handwerksgesellen oder Handwerksgehilfen zum Eintreten zu zwingen und beitragspflichtig zu machen. Fabrikarbeiter konnten diesen Hilfskassen auch beitreten, es war aber für diese Berufsgruppe kein Zwang. Der Aufbau dieser Ortskassen wurde allerdings nur von den Arbeitnehmern getragen.
Eine Änderung der Gewerbeordnung von 1849 verpflichtete das erste Mal die Arbeitgeber, Zuschüsse von bis zu 50% der Arbeitnehmerbeiträge mitzutragen.
Dieser Grundsatz ist heute noch in unserem Sozial- und Gesundheitssystem verwirklicht. 9
2.2 Der Wandel der Gesundheitspolitik durch Bismarck - Der Anfang einer
geordneten Sozialpolitik in Deutschland
Die immer weiter fortschreitende Urbanisierung in Deutschland, wie auch in allen anderen europäischen Ländern, forderte eine umfassende Reform der Sozialpolitik.
9 Informationen zur politischen Bildung Nr. 215 - Der Sozialstaat (1990), S. 8 Seite 5 von 6
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Alexander Eber-Huber, 2005, Historische Entwicklung des Gesundheitssystems in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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Jan Schmitz hat den Text Historische Entwicklung des Gesundheitssystems in Deutschland kommentiert
Jan Schmitz
Sehr gute Arbeit. Hat mir viele Anregungen geliefert. Dankeschön!
am Tuesday, March 09, 2010-