Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Lehrstuhl für Politikwissenschaften I
Sommersemester 2000
Hauptseminar: Herrschaft und Gerechtigkeit
Christian Weber
Semesterzahl: 05
Hauptstudienfach: Diplom-Germanistik / Schwerpunkt Journalistik
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Inhalt
1. Einleitung
2. John Rawls
2.1. Idee und Ziel der Theorie
2.2. Die Ausgangslage
2.3. Die beiden Grundsätze der Gerechtigkeit
2.4. Unterschiedsprinzip und Optimalitätsprinzip
2.5. Kritische Auseinandersetzung mit den Systemen
2.6. Das System der demokratischen Gleichheit
3. Robert Nozick
3.1. Ausgangslage Minimalstaat
3.2. Gerechte Verteilung der Besitztümer
3.3. Nicht-historisch und endzustands-orientiert
3.4. Umverteilung Zwangsarbeit
3.5. Die Aneignung nach Locke
3.6. Nozicks Kritik an Rawls
3.6.1. Ist das Unterschiedsprinzip fair
3.6.2. Von den natürlichen Fähigkeiten
4. Schluss
5. Literatur
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1. Einleitung
Was ist gerecht und was nicht? Sollten in einer Gesellschaft Besitzunterschiede hingenommen werden oder nicht? Wie kann man es rechtfertigen, dass einige Personen mehr besitzen als andere, obwohl doch alle im gleichen Rechtssystem leben? Was ist eine faire und gerechte Verteilung in einer Gesellschaft?
Die Theorien der zwei Philosophen, mit denen ich mich hier beschäftige, sind auf der Suche nach Antworten auf diese Fragen. John Rawls und Robert Nozick sind in grundsätzlichen Standpunkten nicht einer Meinung. Das macht es so interessant, sich von den Argumenten beider Seite überzeugen zu lassen und sich mit ihnen in einer Arbeit zu beschäftigen. Im ersten Teil meiner Arbeit beschäftige ich mich daher mit der Theorie von John Rawls. Ziel ist es, die wesentlichen Punkte seiner „Gerechtigkeit als Fairness“ aufzuzeigen, aber nicht den kompletten Gedankengang. Daher werden nicht überall die Wege, die Rawls gedanklich beschritten hat, beschrieben - es wäre ganz einfach zu umfangreich. Im zweiten Teil der Arbeit stelle die Position von Robert Nozick vor. Um seine Theorie des Minimalstaates genau zu erfassen, bräuchte es ebenfalls eine eigene Arbeit.
Es geht mir nicht darum, die Gemeinsamkeiten der beiden Gerechtigkeitstheorien zu zeigen, sondern die gegensätzlichen Positionen deutlicher hervorzuheben. „0DQ NDQQ 5DZO¶V %XFK QLFKW OHVHQ RKQH YLHOHV YLHOOHLFKW LQ YHUlQGHUWHU )RUP YHUWLHIHQG LQ GLH HLJHQH $QVFKDXXQJ DXI]XQHKPHQ 8QG PDQ NDQQ VHLQ %XFK QLFKW ZHJOHJHQ RKQH HLQH QHXH XQG DQUHJHQGH $QVFKDXXQJ GDYRQ HUIDKUHQ ]X KDEHQ ZDV HLQH PRUDOLVFKH 7KHRULH OHLVWHQ XQG DXI HLQHQ 1HQQHU EULQJHQ NDQQ XQG ZLH VFK|Q 1 HLQHDEJHUXQGHWH7KHRULHVHLQNDQQ.“
1 Nozick, Robert: Anarchie, Staat, Utopia. S. 171.
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2. John Rawls
2.1. Idee und Ziel der Theorie
Ä,FK P|FKWH HLQH *HUHFKWLJNHLWVYRUVWHOOXQJ GDUOHJHQ GLH GLH EHNDQQWH 7KHRULH GHV *HVHOOVFKDIWVYHUWUDJHV HWZD YRQ /RFNH 5RXVVHDX XQG .DQW YHUDOOJHPHLQHUW XQG DXI
HLQHK|KHUH$EVWUDNWLRQVHEHQHKHEW³
Wie definiert John Rawls Gerechtigkeit? Diese Frage gilt es zu klären, bevor man seine Theorie der „Gerechtigkeit als Fairness“ näher untersucht. In einer Gesellschaft gebe es einerseits Interessenharmonie, aber auch Interessenkonflikte. Harmonien bestehen insofern, dass die Menschen durch Zusammenarbeit mehr erreichen und produzieren können, als wenn sie auf sich allein gestellt sind. Auf der anderen Seite aber besteht auch ein Konflikt: Jeder strebt bei der Verteilung der Früchte nach dem eigenen Vorteil, jeder will zunächst für sich selbst so viel wie möglich bekommen. Und genau um die Verteilung der Früchte der gemeinsamen Arbeit, aber auch der Zuteilung der Rechte und Pflichten, geht es bei der Definition von Gerechtigkeit im Sinne von Rawls. Nach Rawls sei es nicht hinzunehmen, dass auf Grund von „natürlicher Willkür“, wie etwa Unterschiede in der Begabung der Menschen oder dem gesellschaftlichen Umfeld, in dem Menschen aufwachsen, unterschiedliche Lebenschancen für die Mitglieder einer Gesellschaft bestehen. Dahinter steht der Gedanke, dass niemand einen besseren Startplatz verdient hat, und somit natürliche Zufälligkeiten auch nur dann hinzunehmen sind, wenn diese dem Wohl aller dienen. John Rawls Gerechtigkeitstheorie zielt aber nicht darauf ab, dass nun alle Menschen gleich sein sollen und jegliche unterschiedliche Besitzverhältnisse ausgeschlossen werden müssen. Das besondere an seiner Theorie ist, dass er die Unterschiede in den Besitzverhältnissen der Menschen hinnimmt, aber nur, wenn eben diese Unterschiede auch zur Verbesserung der Lage der untersten Gesellschaftsschicht führt, oder, wie Rawls es formuliert, „der am wenigsten begünstigten Mitglieder der Gesellschaft“. Wie Rawls dies verwirklichen will, zeige ich in den folgen Abschnitten.
Zugleich ist Rawls der Auffassung, seine Gerechtigkeitskonzeption führe auch zu einer größeren Stabilität einer modernen Gesellschaft. Dazu bedarf es den Schritt zurück in den Naturzustand, um zu verstehen, wie sich die Institutionen nach Rawls aufbauen und legitimieren.
2 Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit. S. 27/28.
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Ä'DKLQWHU VWHFNW GHU *HGDQNH GD %UJHU GLH LQ HLQHU *HVHOOVFKDIW OHEHQ GLH LKUHQ *HUHFKWLJNHLWVVLQQ VWlUNW PLW GHU =HLW QLFKW QXU HLQH /R\DOLWlW JHJHQEHU GHQ *HUHFKWLJNHLWVJUXQGVlW]HQVRQGHUQDXFKJHJHQEHUGHQ,QVWLWXWLRQHQHQWZLFNHOQDXI 3 GLHVLFKVROFKH*UXQGVlW]HEH]LHKHQ³
2.2. Die Ausgangslage
Die Ausgangslage für die Theorie von John Rawls ist der ursprüngliche Zustand der Menschen, der Naturzustand. Die Menschen hierin seien vernünftige und freie Wesen. Wichtig für die Theorie von Rawls ist, dass er über die Menschen einen „Schleier des Nichtwissens“ legt. Das bedeutet, dass im Naturzustand niemand etwas über seinen Platz in der Gesellschaft weiß. Dies ist deshalb so wichtig, weil die Individuen sich später auf die bestimmte Grundsätze der Gerechtigkeit einigen sollen. Und nur wenn niemand etwas über seine eigene Stellung in der Gesellschaft weiß, wird er diese Grundsätze aufstellen, ohne sich selbst begünstigen zu wollen..
In jenem Naturzustand, von Rawls auch Ausgangszustand genannt, kommen die Menschen jetzt zusammen, um über faire Grundsätze zu beraten, unter denen sie später leben wollen. Diese Wahl der ersten Grundsätze sind die Grundvereinbarungen für die spätere Gesellschaftsordnung. Weil sie in einer fairen Ausgangssituation festgelegt sind, sei der Begriff der „Gerechtigkeit als Fairness“ gerechtfertigt. Der „Schleier des Nichtwissens“ bedingt aber auch zugleich, dass die Menschen gleich sind, also bei der Wahl der Grundsätze gleiche Rechte haben. Jeder kann bei der Aufstellung der Grundsätze in der Form mitmachen, als dass er Vorschläge macht und Einwände einbringt.
2.3. Die beiden Grundsätze der Gerechtigkeit
Rawls behauptet nun, dass sich die Menschen in diesem theoretischen Urzustand auf zwei Grundsätze einigen würden. Dass den Menschen natürlich im Urzustand mehr Grundsätze zur Auswahl stehen, gibt Rawls zu. Aber er liefert später eine Begründung, warum die Menschen
3 Pies, Ingo: Theoretische Grundlagen demokratischer Wirtschafts- und Gesellschafspolitik - Der Beitrag der
Gerechtigkeitstheorie. In: John Rawls politischer Liberalismus. S. 17.
Arbeit zitieren:
Diplom-Germanist Christian Weber, 2000, Rawls versus Nozick: Gerechtigkeit als Fairness und Anspruchstheorie, München, GRIN Verlag GmbH
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