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Unterrichtsentwurf, 2006, 22 Seiten
Autor: Steffen Knäbe
Fach: Gemeinschaftskunde / Sozialkunde
Details
Tags: Hartz, IV-Bestimmungen, Reformversuche, Sozialstaat
Jahr: 2006
Seiten: 22
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 5 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-48989-8
ISBN (Buch): 978-3-638-67819-3
Dateigröße: 224 KB
Ein Unterrichtsentwurf einer Prüfungslehrprobe für einen schülernahen Sozialkundeunterricht im Stoffgebiet der Sozialstaatsproblematik
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Zusammenfassung / Abstract
Inhaltsverzeichnis 1. Themeneinordnung & sachanalytische Betrachtung 3 2. Didaktische Analyse des Themas 5 3. Ziele der Stunde (Lernziele) 6 3.1 Grobziel 7 3.2 Feinziele 7 4. Didaktisch – Methodische Vorüberlegungen 8 4.1 Bezug zum Lehrplan & zum aktuellen Zeitgeschehen 8 4.2 Einbindung in das Stoffgebiet 9 4.3 Organisatorisch – Materielle Voraussetzungen 10 4.4 Personelle Voraussetzungen 11 5. Methodische Entscheidungen 14 6. Geplanter Unterrichtsverlauf 17 Literatur- und Quellennachweis 18 Anhang 19 1. Themeneinordnung & sachanalytische Betrachtung Bevor man speziell auf die Ziele, die Vorraussetzungen und die Inhalte der Unterrichtsstunde eingehen kann, sollte zunächst das eigentliche Thema der Stunde in seiner Gesamtheit und losgelöst vom Unterrichtsgeschehen betrachtet werden. Angesichts einer ständig anwachsenden Zahl an Erwerbslosen in Deutschland war man dazu aufgefordert und auch gezwungen Reformen zu entwickeln, welche eine anhaltende und steigende Massenarbeitslosigkeit in Deutschland aufhält und gleichsam reduziert. Dazu wurde eine Kommission ins Leben gerufen, welche eine grundlegende Reform des Arbeitsmarktes und eine gleichzeitige Entlastung der Staatskasse zum erklärten Ziel hatte. Diese Expertenrunde, unter der Leitung von Dr. Peter Hartz, sollte also Vorschläge unterbreiten, wie die Bundesanstalt für Arbeit neu strukturiert und die Arbeitsmarktpolitik effizienter gestaltet werden kann. Außerdem wollte man diesen Arbeitsmarkt so ausbauen, dass er flexiblere Maßnahmen duldet, sodass Arbeitssuchende wieder schneller in die Beschäftigung geführt werden können. So also im Jahre 2002. Da durch die erwartenden verschiedenen Maßnahmen innerhalb der Hartz-Reformen Schwierigkeiten beim Gesetzgebungsverfahren zu erwarten waren, wurden diese aufgeteilt und schließlich in die Pakete Hartz I, Hartz II, Hartz III und schließlich Hartz IV untergliedert. Letztgenanntes trat als abschließendes Gesetz am 1. Januar 2005 in Kraft. Im folgenden soll nun eine inhaltliche Klärung der verschiedenen Hartz-Gesetze folgen.
Textauszug (computergeneriert)
Die Hartz IV-Bestimmungen –
Reformversuche für den Sozialstaat
von: Steffen Knäbe
Inhaltsverzeichnis
1. Themeneinordnung & sachanalytische Betrachtung 3
2. Didaktische Analyse des Themas 5
3. Ziele der Stunde (Lernziele) 6
3.1 Grobziel 7
3.2 Feinziele 7
4. Didaktisch – Methodische Vorüberlegungen 8
4.1 Bezug zum Lehrplan & zum aktuellen Zeitgeschehen 8
4.2 Einbindung in das Stoffgebiet 9
4.3 Organisatorisch – Materielle Voraussetzungen 10
4.4 Personelle Voraussetzungen 11
5. Methodische Entscheidungen 14
6. Geplanter Unterrichtsverlauf 17
Literatur- und Quellennachweis 18
Anhang 19
1. Themeneinordnung & sachanalytische Betrachtung
Bevor man speziell auf die Ziele, die Vorraussetzungen und die Inhalte der Unterrichtsstunde eingehen kann, sollte zunächst das eigentliche Thema der Stunde in seiner Gesamtheit und losgelöst vom Unterrichtsgeschehen betrachtet werden. Angesichts einer ständig anwachsenden Zahl an Erwerbslosen in Deutschland war man dazu aufgefordert und auch gezwungen Reformen zu entwickeln, welche eine anhaltende und steigende Massenarbeitslosigkeit in Deutschland aufhält und gleichsam reduziert. Dazu wurde eine Kommission ins Leben gerufen, welche eine grundlegende Reform des Arbeitsmarktes und eine gleichzeitige Entlastung der Staatskasse zum erklärten Ziel hatte. Diese Expertenrunde, unter der Leitung von Dr. Peter Hartz, sollte also Vorschläge unterbreiten, wie die Bundesanstalt für Arbeit neu strukturiert und die Arbeitsmarktpolitik effizienter gestaltet werden kann. Außerdem wollte man diesen Arbeitsmarkt so ausbauen, dass er flexiblere Maßnahmen duldet, sodass Arbeitssuchende wieder schneller in die Beschäftigung geführt werden können. So also im Jahre 2002. Da durch die erwartenden verschiedenen Maßnahmen innerhalb der Hartz-Reformen Schwierigkeiten beim Gesetzgebungsverfahren zu erwarten waren, wurden diese aufgeteilt und schließlich in die Pakete Hartz I, Hartz II, Hartz III und schließlich Hartz IV untergliedert. Letztgenanntes trat als abschließendes Gesetz am 1. Januar 2005 in Kraft. Im folgenden soll nun eine inhaltliche Klärung der verschiedenen Hartz-Gesetze folgen.
Hartz I
Mit Hartz I, welches ab dem 1. Januar 2003 seine Wirkung fand, hat die Umsetzung der erbrachten Vorschläge begonnen. Es sollte also, wie alle nachfolgenden Hartz- Gesetze auch, neue und modernere Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ermöglichen und neue Formen der Arbeit erleichtern. Außerdem sollte nun die berufliche Weiterbildung durch die Arbeitsagentur in stärkerem Maße gefördert werden., sodass Erwerbslose wieder eher die Möglichkeit besitzen in nicht erlernten Berufen ihr Glück zu finden.
Hartz II
Das Hartz II-Gesetz, welches auch am 1. Januar 2003 in Kraft trat, sollte durch neue Arbeitsmöglichkeiten, wie Minijobs, und Ich-AG´s den Arbeitsmarkt flexibler gestalten und demnach langfristig positiv beeinflussen. Minijobs sind entweder geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigungen. Ich-AG´s sind Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. Mit soll der Einstieg in die Selbstständigkeit für Arbeitslose erleichtert werden. Außerdem wurde durch das Einrichten von Job-Centern (Zusammenlegung der Arbeitsagenturen und Sozialämtern) der Weg für das Hartz VI – Gesetz geschaffen. Dazu aber später mehr.
Hartz III
Genau ein Jahr später (ab 1. Januar 2004) fand das 3. Hartz - Gesetz seine Wirkung, welches einen Umbau und eine Neustrukturierung in der Arbeitsverwaltung bewirkte. Aus der Bundesanstalt für Arbeit wurde die Bundesagentur für Arbeit, welche nicht zuletzt durch eine Entbürokratisierung und eine gesteigerte Vermittlung von Arbeitsplätzen neue Möglichkeiten für Erwerbsfähige bringen sollte.
Hartz IV
Am 1. Januar 2005 trat auch das letzte Hartz-Gesetz in Kraft. Impliziert war eine Umstrukturierung und Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zum nunmehr bestehenden Arbeitslosengeld II (ALG II), dessen Verwaltung sich direkt bei der Agentur für Arbeit finden soll, welche nun auch mit den Kommunen als Arbeitsgemeinschaften enger zusammen arbeiten werden. Angesprochenes ALG II ist allerdings auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Arbeitslosenhilfe angelegt, was ein wesentlicher Punkt der zahlreichen Diskussionen auf diesem Gebiet darstellt.
Das bisherige Arbeitslosengeld, welches die Leistung zum Lebensunterhalt aus der Arbeitslosenversicherung darstellte, wurde neu strukturiert, wird in der Regel ein Jahr gezahlt, was sich aber nach Alter und Beschäftigungsdauer des Hilfebedürftigen richtet. Ab dem 1. Januar 2005 wird es als Arbeitslosengeld I tituliert. Wenn ein Arbeitssuchender ab diesem einen Jahr also darauf keinen Anspruch mehr hat, erhält dieser schließlich das ALG II, wobei die Höhe dieser Zuschüsse nach der Einkommens- und Vermögenslage des Arbeitslosen, als auch der bestimmter Angehöriger ermittelt wird und nicht beispielsweise nach dem letzten Nettolohn. Momentan bekommen ALG II - Empfänger im Osten mindestens 331 Euro für ihren Lebensunterhalt. Dieser Betrag wird allerdings ab Juni 2006 den Westbezügen angeglichen, und dementsprechend um 14 Euro erhöht. 1
2. Didaktische Analyse des Themas
[...]
1 vgl. http://www.arbeitsagentur.de/ ; http://www.lexikon-definition.de/
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