Inhaltsangabe
1. Einführung. 3
2. Was ist Kinderarbeit? 4
3. Kinderrechte sind Menschenrechte 7
4. Formen der Kinderarbeit 9
5. Kinderarbeit Ja oder Nein? 11
6. Schlusswort 13
7. Literaturverzeichnis. 14
a) Sekundärliteratur 14
b) Quellen und Berichte 14
2
1. Einführung
„Die Kindheit sollte ein separater Raum sein, der vom Erwachsenendasein abgegrenzt ist. Eine Zeit, in der Kinder wachsen und spielen sowie ausruhen und lernen können.“ 1
Durch die moderne Psychologie wissen wir, dass die Kindheit der prägenste Lebensabschnitt eines Menschen ist. Die Zeit, in der wir am verletzlichsten sind. Glücklicherweise wuchsen die meisten von uns in behüteten Verhältnissen auf. Andere hatten nicht so viel Glück; dazu gehören auch die geschätzten 246 Millionen Kinder, die Kinderarbeit leisten. Drei Viertel von ihnen arbeiten unter den unwürdigsten Bedingungen, in Minen, mit Chemikalien, auf Plantagen, in Bordellen. 2 Sie werden wie kleine rechtlose Erwachsene behandelt, einen Zustand, den wir in Europa in den meisten Fällen bereits überwunden haben. Die Kinderarbeiter haben keine Zeit zum Spielen oder zum Lernen. Die Arbeit zerrt an ihren Kräften und findet auf Kosten ihrer Persönlichkeit und ihrer Entwicklung statt.
Kinderarbeit ist ein Problem, das diese Hausarbeit im Folgenden nun behandeln wird. Die Thematik ist sehr komplex, so dass es schwierig war, sich auf so wenige Seiten zu beschränken. Dennoch wird, nach der Klärung von Begrifflichkeiten, ein Einblick in die Kinderkonvention der UN gegeben. Anschließend soll auf verschiedene Formen der Kinderarbeit eingegangen werden, wobei sich die Beispiele in diesem als auch in den anderen Kapiteln auf Lateinamerika beziehen. Zum Abschluss wird dann noch auf den Vorteil von Kinderarbeit eingegangen.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema war äußerst spannend und durchaus gewinnbringend. Man erfährt einiges über das Leben anderer und merkt dabei, wie angenehm man es doch hat. Auf jeden Fall weckt sie das Interesse, sich auch in Zukunft mit diesem Bereich zu beschäftigen.
1 Vgl. UNICEF, The state of the world’s children 2006 - Excluded and invisible, New York 2005, S.
43.
2 Ebd. S. 46.
3
2. Was ist Kinderarbeit?
Eine Definition von Kinderarbeit ist schwierig, da viel davon abhängt, welche Tätigkeiten zur „Kinderarbeit“ gezählt werden. Dabei muss man sich sowohl mit dem Ausmaß der Arbeit als auch mit der Frage auseinandersetzen, bis zu welchem Alter ein Kind als Kind gilt. Denn kann die gelegentliche Mithilfe im elterlichen Haushalt bereits als Kinderarbeit oder eine 14-jährige Mutter, die sich und ihr Kind versorgen muss, noch als Kind betrachtet werden?
Es gibt verschiedene Ansätze, um Kinderarbeit zu definieren. Die ILO bezeichnet beispielsweise Kinderarbeit als „Arbeit, die von Kindern unter 15 Jahren mehr oder weniger regelmäßig ausgeübt wird, um für sich oder die Familie zum Lebensunterhalt beizutragen.“ Dies ist sehr weit gefasst und reduziert Kinderarbeit nicht nur auf Erwerbtätigkeit, sondern schließt vielmehr auch die landwirtschaftliche Mithilfe mit ein. 3
UNICEF dagegen spricht sich für eine Trennung zwischen gewinnbringender und intolerabler Arbeit aus. Dabei stellte die Organisation bereits vor Jahren einen Merkmalkatalog auf, um Kinderarbeit mit ausbeuterischen Zügen erkennen zu können. Darunter fallen unter anderem Arbeiten, die
• zu junge Kinder in Vollzeit ausführen,
• übermäßig viel körperlichen, sozialen und psychischen Stress verursachen,
• den Zugang zur Bildung verhindern,
• die Würde und die Selbstachtung der Kinder untergraben,
• die vollständige soziale und psychische Entwicklung der Kinder beeinträchtigen. 4
Das Problem dieser Kriterien ist jedoch, dass es zu viele Tätigkeiten von Kindern gibt, die in der Grauzone zwischen Geschirr spülen und Kinderprostitution anzulagern sind, und damit zur Verhandlungssache werden.
3 Vgl. GROßE OETINGHAUS, HANS-MARTIN / PETER STRACK (Hrsg.), Verkaufte Kindheit -
Kinderarbeit für den Weltmarkt, Münster 1995, S. 19.
4 Vgl. UNICEF, The state of the world’s children 1997, New York 1997, S. 25.
4
Ein Beispiel für die Problemreduzierung von Kinderarbeit wäre der Bericht der Bundesregierung über Kinderarbeit in der Welt von 1995. Laut ihrer an Tatsachen orientierter Definition, falle nicht jede Tätigkeit von Kindern unter „Kinderarbeit“. Vielmehr gehe es um „Kinderarbeiter, die unter ausbeuterischen, gesundheitsgefährdeten oder sogar sklavenartigen Bedingungen ihr Leben fristen müssen.“ 5 Natürlich sind diese Kriterien zu vage formuliert. Auch wäre Erwachsenen diese Art von Arbeitsverhältnis nicht zuzumuten.
Dies führt zu der Frage, bis zu welchem Alter ein Kind noch ein Kind ist. Die Definition hierfür kann je nach Land, Region und Kultur unterschiedlich ausfallen. Dennoch lässt sich überall die Ansicht finden, dass vor allem jüngere Kinder verletzlicher sind und kaum die Möglichkeit haben sich zur Wehr zu setzen. 6 Die Differenzierung nach Altersstufen, die beinahe überall stattfindet, wie die Festlegung des Heiratsalters, des Wahlalters, des Alters der Gerichtsbarkeit, spiegelt die Einstellung einer Gesellschaft sowie die Bewertung des Nutzens und der Verantwortung eines Kindes ihr gegenüber wider. 7 So legte Peru beispielsweise, je nach Tätigkeit, verschiedene Mindestalter fest: 14 Jahre für die Arbeit auf dem Land; 15 Jahre in der Industrie; 16 Jahre für das Tiefseefischen; 18 Jahre für die Hafenarbeit und die Seefahrt. 8 Hierbei wurde wie auch anderswo zwischen leichten und gefährlichen Arbeiten unterschieden, wobei die ILO für erstere ein Mindestalter von 12 oder 13 Jahren und für letztere 18 Jahre festlegt. Nichtsdestotrotz spricht sich die Internationale Arbeiterorganisation für ein allgemeines Mindestalter von 15 Jahren aus, um die allgemeine Schulpflicht nicht zu übergehen. 9
Die Ursachen für Kinderarbeit sind vielfältig. So haben die meisten Kinder oftmals keine Wahl, ob und was sie arbeiten möchten. Dabei spielt Armut eine entscheidende Rolle, die den Kindern die Bürde auflastet ihre Familie mit- oder gar ganz zu versorgen.
5 Vgl. GROßE OETINGHAUS, HANS-MARTIN / PETER STRACK (Hrsg.), Verkaufte Kindheit, S. 20.
6 Vgl. SOMMER, BIRGIT, Die Ausbeutung verschärft sich, S. 11- 24, in: BRUNING, REINHARD /
BIRGIT SOMMER (Hrsg.), Kinderarbeit, Osnabrück 1990, S. 15; vgl. hierzu auch UNICEF, The state
of the world’s children 1997, S. 25.
7 Vgl. UNICEF, The state of the world’s children 1997, S. 26.
8 Ebd. S. 25.
9 Ebd. S. 25f.
5
Arbeit zitieren:
Ines Roman, 2006, Kinderarbeit in Lateinamerika, München, GRIN Verlag GmbH
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