Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1 Begriffserklärungen 4
2 Ursprüngliche Bedeutung des Wortes Euthanasie 5
2.1 Veränderung durch die NS zeit 5
3 Rechtliche Lage der Sterbehilfe mit ihren Problematiken 7
3.1 Die einzelnen Unterschiede in Europa 11
4 Handlungskonflikte in Grenzsituationen 12
4.1 Resümee 13
5 Literaturverzeichnis 16
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Einleitung
Diese Hausarbeit soll sich mit dem recht heiklen und immer noch häufig tabuisiertem Thema Sterbehilfe befassen. Zunächst müssen einmal Grundlagen für das Thema geschaffen werden. Es werden in dem Anfangsteil die verschiedenen Begriffe erklärt, die jeder schon einmal gehört hat, aber wahrscheinlich nicht genau weiß, für welche Behandlung oder Handlung sie überhaupt stehen. Auch die eigentliche Bedeutung des Wortes Euthanasie muss geklärt werden, denn es scheint von der deutschen Vergangenheit her sehr belastet zu sein. Zum Abschluss soll dann die Anwendbarkeit der einzelnen Gesetze in der Praxis näher betrachtet werden und gezeigt werden in welchen Grauzonen wir uns in Deutschland bewegen können.
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Begriffserklärungen
In diesem Abschnitt sollen nun die verschiedenen Formen der Sterbehilfe erklärt werden. Man unterscheidet dabei vier Arten.
1. Aktive und direkte Sterbehilfe
Man versteht aktive und direkte Sterbehilfe als gezielte Tötung eines Menschen. Auf die Unterscheidung zwischen einem aktiven Tun und einem bloßen Unterlassen wird nicht entscheidend abgestellt, da die Konturen zwischen beiden verwischt sind. Hierbei kommen folgende anregende Fragen auf. Ist das Entfernen einer Magensonde oder die Umstellung von künstlicher Ernährung auf Tee aktives Tun oder Unterlassen? Schon diese beiden Fragen zeigen, in welchen Grauzonen wir uns bei diesem Thema bewegen. Auch bei einem Patienten, bei dem es sich um einen bereits absehbaren Todeseintritt handelt, zählt die Beschleunigung des Sterbens unter den Begriff Tötung, selbst wenn es sich nur um eine geringe Lebensverkürzung handelt.
2. Indirekte Sterbehilfe
Unter indirekter Sterbehilfe versteht man eine gebotene medizinische Medikation bei einem Sterbenskranken oder Sterbenden, um Schmerzen zu lindern oder das Bewusstsein zu dämpfen, die als Nebenfolge unbeabsichtigt, jedoch unvermeidbar das Sterben beschleunigt. Sie ist nicht strafbar, da sie unter die Behandlung fällt, bei der die Lebensverkürzung als unbeabsichtigte Nebenfolge auftritt.
Der Patient und die Angehörigen müssen über diese Nebenwirkungen aufgeklärt werden und der Behandlung einwilligen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um die Schmerzlinderung mit Opiaten handelt, welche bei zu hoher Dosierung atemdepressiv wirken. Das Mittel muss jedoch das Medikament der Wahl sein, das heißt es darf kein anderes Produkt geben, welches die Schmerzen genauso lindert aber die Nebenwirkung „Tot“ nicht besitzt.
3. Passive Sterbehilfe
Unter passiver Sterbehilfe versteht man den Nichtbeginn oder den Abbruch der Behandlung eines Sterbenskranken, dessen Leiden einen irreversiblen Verlauf genommen hat und dessen Sterben eingesetzt hat oder der in Kürze sterben wird, also „Hilfe beim Sterben“.
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4. Der „Behandlungsabbruch“
Diese Art von Sterbehilfe erklärt sich wohl von selbst. Es ist lediglich nur noch zu sagen, dass in diesem Fall das Sterben noch nicht begonnen hat und die Behandlung von Lebenserhaltung auf Schmerzlinderung umgestellt wird.
Ursprüngliche Bedeutung des Wortes Euthanasie
Der Begriff Euthanasie hat selbst weder eine negative Bedeutung, noch ursprünglich in dem Sinn gemeint war „unwertes Leben“ zu vernichten. Er kommt von dem griechischen Ausdruck „ευ θανατος“, mit dem ein „schöner Tod“ gemeint war. Ursprünglich stammt er aus der Philosophie. Demnach hatte der Mensch, wenn sein Leben durch Krankheit oder Alter lebensunwert geworden war, das Recht auf den Freitod. Aufgrund der Tatsache, dass die christliche Auffassung das Töten auf Verlangen und den Selbstmord verbot, sollte es nun zur Pflicht des Arztes gehören, dem Kranken das Sterben durch schmerzlindernde Mittel zu erleichtern.
Genau an dieser Stelle wendete sich die Bedeutung des Begriffes Euthanasie, mit der man heute jede Form von Sterbehilfe für unheilbar kranke und sterbende Menschen meint.
Veränderungen durch die NS - Zeit
Die deutsche Vergangenheit hat die Bedeutung des Begriffes Euthanasie sehr geprägt, er stand damals für eine systematische Tötung von geistig kranken Menschen, behinderten Kindern und Erwachsenen. Der Psychiater A. Hoche und der Jurist K. Bindung veröffentlichten 1920 ihr Werk mit dem Titel: „Die Freigabe der Vernichtung des lebensunwerten Lebens“. Dieses Werk wurde von den Nationalsozialisten benutzt, um deren Tötungsaktionen zu rechtfertigen, worin es hauptsächlich um die Tötung von Ballastexistenzen ging. Auf dieser Grundlage wurde ein neues Lehrfach namens Rassenhygiene gegründet, welches in München, Berlin und Leipzig gelehrt wurde. Durch die Kürzung der Pflegesätze für psychiatrische Anstalten wurde Situation für die Patienten sehr
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Arbeit zitieren:
Alexander Schlier, 2003, Euthanasie im Wandel der Zeit, München, GRIN Verlag GmbH
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