Naturrecht - Die Naturrechtslehre von Thomas von Aquin
Florian Braun
Inhalt
I. Naturrecht und Naturgesetz
A1 Gedanken zum Naturrecht und Naturgesetz
A2 Geschichte des Naturrechts
II. Das Natürliche Gesetz bei Thomas
B1 Die Gesetzesarten
B2 Die menschliche Natur I - Die Vernunft
B3 Zur Gerechtigkeit
B4 Zwischen Determiniertheit und Freiheit
B5 Die Geltungsbereiche
B6 Die menschliche Natur II - Wille und Tugend
B7 Zur Wahrheit und Kausalität
III. Kommentar
C1 Naturgesetz, Natürliches Gesetz, Naturrecht
C2 Die Selbstbestimmung möglicher Welten
IV. Bibliographie
In dem nun folgenden Aufsatz möchte ich das Naturrechtsdenken von Thomas von Aquin darstellen. Dabei versuche ich herauszufinden, wie sich für ihn die Zusammenhänge zwischen Gott, Gesetz und Welt darstellen. Besaß die Welt für ihn nur göttliche Prädestination oder auch Freiheit? Thomas erscheint für mich deshalb geeignet, weil er den Versuch machte, eine sehr elegante Symbiose zwischen der Theologie und der Logik der Philosophie zu bilden.
I. Naturrecht und Natürliches Gesetz
A1 Gedanken zum Naturrecht und Naturgesetz
Zum Naturrecht (Abk. NR) selber kann man sehr viele Interpretationen finden. In diesem Abschnitt werden grundlegende Gedanken dargestellt, um eine Charakteristik des Begriffs sowie eine Betrachtung seines Gebrauchs wiedergeben zu können.
Mit der Schablone (Abb. B1) soll aufgezeigt werden, mit welchen Wörtern NR in Abhängigkeit zum Natur-Begriff identifiziert werden kann. Die zweite (Abb. B2) möge Ähnliches, aber abhängig zum Rechts-Begriff, leisten. Natürlich werden meistens zwei oder mehr der aufgezeigten Wortbedeutungen mit dem NR assoziiert. Aber die hier aufgeführten Wörter ermöglichen die Darstellung der Vielseitigkeit, in der eine Interpretation des NRs erfolgen könnte. In den kommenden Überlegungen kann man mit Hilfe der erarbeiteten Schablonen die Gewichtung der jeweiligen Philosophen bezüglich der gewählten Verknüpfungen erahnen und vergleichen.
(Abb. im Original)
Als Beispiel möge die Verknüpfung zwischen der Frage des NRs und der nach Gerechtigkeit erläutert werden. Seit der Antike werden beide in vielen Schriften behandelt. So ist die Gerechtigkeit die Startfrage von Platon bzw. Sokrates zur Findung des Idealstaates im Buch Politea. Aber auch in Aristoteles′ Nikomachischer Ethik besitzt die Erklärung der Gerechtigkeit einen großen Stellenwert.
Für Platon ist die Gerechtigkeit die Tugend , die die Voraussetzung für alle anderen Tugenden (Weisheit, Tapferkeit, Mäßigung) bildet. Die Einsicht (noesis) der Idee der Gerechtigkeit beim Erreichen der vierten Stufe des Höhlengleichnisses führt zur Idee des Guten, welche die Vollkommenheit darstellt. Über dem Seienden stehend ist sie ewig, letztes Erkenntnisprinzip, Finalgrund usw. Ein Vergleich zum späteren christlichen Gott erscheint ebenso denkbar wie die Partizipation des NRs am Göttlichen gleich [der Teilhabe] der Gerechtigkeit an der Idee des Guten.
Bei Aristoteles findet man eher Hinweise zur Verwendung vom Begriff der Natur der Gerechtigkeit . Beim Gebrauch von "Natur nach" schwingt mit, dass es aus der Ursprünglichkeit erwächst, eine Projektion der tiefsten inneren Ordnung. Eine "natürliche" Freude am Guten und Gerechten besitzt der Freund des Gerechten (Gerechtigkeit). Man vermutet, dass dieser Freund ohne große Anstrengung sein NR dem Natürlichen Gesetz entnimmt, als sei es ein Teil von ihm. Mit der Beobachtung der Natur wird diese als neue Autorität betrachtet und das Zweifeln an den alten Göttern beginnt.
Der nächste Gedanke soll sich mit dem Begriff des NRs auseinandersetzen. Es ist unter anderem mit den Tugenden verknüpft und, wie gesagt, die Idee des Guten schwingt mit. In der Natur als das innere Wesen, als ein scheinbar vom Bewusstsein Unabhängiges oder als die Gesamtheit der Welt in Materie und Bewegung vermutet man ein Naturgesetz. Der Gebrauch vom Begriff "Naturgesetz" unterscheidet sich in zwei Verwendungen. Die "moderne Naturwissenschaft" beansprucht das "lex naturae" für sich, welches einem hohen Kausalitätsprinzip genügen und nach Bestätigung durch empirisch betriebene Wissenschaft in Modellen die Welt erklären sollte.
Auf einer anderen Ebene befindet sich das "lex naturalis", welches eher mit Natürlichem Gesetz (Abk. NaG) übersetzt wird und die intelligible, nicht materielle, mit der sinnlich wahrnehmbaren Welt verbindet. Aus ihm entspringt das NR, das "ius naturae". Während das NaG hauptsächlich ein objektives und allgemeines Lehrsystem oder das Modell einer idealen Gesetzgebung beinhaltet, versucht das NR, etwas über den subjektiven Anspruch des Einzelnen an diesem auszusagen. Die Vermutung liegt demnach nahe, dass das NR und das Naturgesetz dem "enti reali", dem wahrhaft Seienden zugeordnet wird. Doch bleibt bei beiden Begriffen die Möglichkeit bestehen, dass eine Verbindung zum "nomos", der Konvention, bzw. dem "enti ficti", besteht. Die Frage des NRs ist deshalb zugleich die Frage, ob der Mensch sich in absoluter Freiheit selbst durch Konvention reguliert oder eine übergeordnete Notwendigkeit, sei es ein Gott oder die Natur, den Menschen determiniert [hat].
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Arbeit zitieren:
M.A. Florian Braun, 2001, Naturrecht - Die Naturrechtslehre von Thomas von Aquin, München, GRIN Verlag GmbH
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