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1 Einleitung 1.1 Die deutsche Rentenreform - Streitpunkt der Gesellschaft Durch die veränderten demographischen Gegebenheiten in der Bundesrepublik Deutschland ist die Reform unseres Rentensystems unausweichlich geworden. Dies wurde schon lange erkannt und auch versucht von der alten Bundesregierung durch eine Reform auszugleichen. Durch den Regierungswechsel wurde die Reform vertagt. Der neue Bundesarbeitsminister Walter Riester versuchte nun seinerseits eine Reform des Rentensystems welche einen öffentliche Streit zur Folge hatte. 1.2 Ziele dieser Arbeit und Vorgehensweise
Diese Seminararbeit hat das Ziel, die geplante Rentenreform vorzustellen, kritisch zu würdigen und Alternativen aufzuzeigen. Weiterhin wird am Beispiel reformierter ausländischer Systeme aufgezeigt, wie sich das deutsche System weiter optimieren läßt.
2 Warum überhaupt eine Rentenreform?
2.1 Demographische Veränderungen der Gesellschaft
Die Altersstruktur der Bevölkerung der Bundesrepublik befindet sich in einem
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dramatischen Veränderungsprozess: es gibt immer mehr alte und immer weniger junge Menschen. Prognosen zufolge werden im Jahr 2050 neun Menschen im alter über 60 Jahre 10 Menschen im klassischen Erwerbsalter gegenüberstehen.
2.2 Folgen ohne eine Reform
Ohne eine Reform würden die Rentenbeiträge aufgrund dieser demographischen Entwicklung kontinuierlich ansteigen, was die Lohnnebenkosten belastet und Arbeitsplätze kostet. Auch Arbeits- und Familienleben verändern sich - und haben Auswirkungen auf die Rente: Jobwechsel oder Unterbrechungen durch Erziehungszeiten sind heute eher die Regel als die kontinuierlichen Erwerbsbiographien vergangener Jahrzehnte.
Angesichts solcher Veränderungen muß das bisherige Rentensystem neu ausgerichtet werden, wenn es noch spürbare Wirkungen entfalten soll. Es muß flexibler werden und gleichzeitig einen schwierigen Spagat schaffen: Bisherige
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Rentenansprüche sichern, und Jüngeren einen soliden Anreiz geben, sich am bewährten Prinzip der Umlageversicherung zu beteiligen 1
Abbildung 3
3 Reform der Bundesregierung vom 26. Januar 2001
3.1 Gesetzliche Situation
Der deutsche Bundestag hat am 26. Januar 2001 in zweiter und dritter Lesung drei Gesetzesentwürfe beschlossen:
♦ Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung
eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz AvmG)
♦ Altersvorsorgeverträge -Zertifizierungsgesetz (AltZertG) und ♦ Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (GSiG)
1 Vgl „Warum überhaupt eine Rentenreform?“, www.Handeslsblatt.com (Stand: 12.04.00)
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Zustimmungspflichtig im Bundesrat sind das AltZerG und das GSiG, d.h. über diese beiden Gesetze können die Länder auf einige Teile der Rentenreform Einfluß nehmen. 3.2 Ziele der Reform
Primäres Ziel muß es sein die gesetzliche Rentenversicherung zu entlasten und auf mehrere Positionen zu verteilen. Die Regierung plant neben der gesetzlichen Rente auch die betriebliche sowie die private Altersvorsorge zu fördern. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von dem 3 Säulen Konzept. Ziel ist, durch die Verlagerung auf 3 Säulen den Anteil der staatlichen Rente zu entlasten. Im Konzept der Regierung sieht das im einzelnen so aus: Rentenbeitrag: Durch die Reform will die Regierungskoalition den Rentenbeitrag, der derzeit bei 19,3 Prozent liegt, bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent halten und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen lassen. Bestandsrentner: Die Rentenzuwächse der heutigen Rentner sollen nach derzeitigem Stand der Pläne von 2003 an - und damit ein Jahr später als bislang vorgesehen - jährlich um jeweils 0,5 Prozent gedämpft werden. Die Grünen dringen allerdings darauf, zur Entlastung der Beitragszahler die Rentenzuwächse bereits 2002 zu beschneiden.
Rentenniveau: Nach den Plänen von Bundesarbeitsminister Walter Riester war vorgesehen, das Rentenniveau von z. Z. 70% auf 62% des Nettoeinkommens zu verringern und durch die geförderte „freiwillige“ private Altersvorsorge (siehe „Förderung“) wieder auf 70% aufzustocken. Beschlossen wurde vom deutschen Bundestag lediglich eine allmähliche Absenkung auf 67%. Dies wird erreicht durch den:
Abschlagsfaktor: Von 2011 an sollen Neu-Rentner einen Abschlag auf ihre Rentenansprüche hinnehmen. Dieser Abschlagsfaktor soll sich bis 2030 jährlich um je 0,3 Prozent aufbauen, aber immer nur für neue Rentner. Das heißt: Ein «Neurentner» des Jahres 2011 verliert lebenslang 0,3 Prozent seiner Rentenansprüche, ein Neurentner des Jahres 2012 dann 0,6 Prozent - und so weiter. Den vollen Abschlag von sechs Prozent bekommen erstmals die Rentnerjahrgänge ab 2030 zu spüren. Als Folge davon gibt es kein einheitliches Rentenniveau mehr. 2
2 „Hintergründe zum Rentenstreit“, www.zdf.msnbc.de Stand (12.04.01)
Arbeit zitieren:
Christopher Fiori, 2001, Reformvorschläge für das deutsche Rentensystem, München, GRIN Verlag GmbH
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