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Januar 2001
,
- II -
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung. 1
1. Problemstellung. 1
2. Gang der Untersuchung. 1
II. Gewinnermittlung. 2
1. Allgemeines. 2
2. Dividenden der Komplementär-GmbH. 2
3. Geschäftsführergehälter 3
3.1 Gf der GmbH ist nicht Mitunternehmer der KG. 3
3.2 Gf der GmbH ist Mitunternehmer der KG. 4
3.3 Geschäftsführer ist mittelbar beteiligt. 4
4. Pensionszusagen. 4
4.1 Gf ist nicht an der GmbH Co. KG beteiligt. 4
4.2 Gf der GmbH ist an der GmbH Co. KG beteiligt. 5
III. Gewinnverteilung 6
1. Allgemeines. 6
2. GmbH ist kapitalmäßig an der GmbH Co. KG beteiligt. 6
3. GmbH ist kapitalmäßig nicht an der GmbH Co. KG beteiligt. 7
4. Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei der GmbH Co. KG. 7
4.1 Allgemeines. 7
4.2 Einzelfälle der vGA. 7
IV. Behandlung der Gewinne bei den einzelnen Gesellschaftern. 8
1. Besteuerung der Einkünfte bei den Kommanditisten. 8
2. Aktivierung und Besteuerung des Gewinnanteils der GmbH. 9
V. Gewerbesteuer. 10
1. Kommanditgesellschaft. 10
2. Gewerbesteuer bei der Komplementär-GmbH. 11
VI. Die vermögensverwaltende GmbH Co. KG - Zebragesellschaft. 11
1. Allgemeines. 11
2. Umqualifizierung der Einkünfte. 12
VII. Thesenförmige Zusammenfassung und Ausblick. 13
Anhang. IV
Literaturverzeichnis. V
Urteilsverzeichnis. VII
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AO Abgabenordnung BV Betriebsvermögen EStG Einkommensteuergesetz evtl. eventuell Gf Geschäftsführer GewStG Gewerbesteuergesetz i.S. im Sinne i.d.R. in der Regel KStG Körperschaftsteuergesetz SBV Sonderbetriebsvermögen u.U. unter Umständen vGA verdeckte Gewinnausschüttung v. H. von Hundert V+V Vermietung und Verpachtung WJ Wirtschaftsjahr
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Die GmbH & Co. KG wurde zivilrechtlich im Jahr 1912 als Personengesellschaft anerkannt. Das Steuerrecht knüpft an diese Auffassung an, mit der Folge, dass sich mit dem Konstrukt der GmbH & Co. KG eine Gesellschaft mit zwei verschiedenen Besteuerungssystemen ergibt. Allerdings sind die Vorschriften über die Behandlung der GmbH & Co. KG nicht gesetzlich kodifiziert; sie basieren auf der Rechtsprechung.
Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG sind einerseits einer oder mehrere natürliche Personen, andererseits eine Kapitalgesellschaft (GmbH & Co. KG als eine Sonderform der KG mit einer Kapitalgesellschaft als Komplementär). Die natürlichen Personen unterliegen der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuer. Aufgrund der Geprägerechtsprechung unterliegen die Einkünfte der GmbH & Co. KG auch der Gewerbesteuer. Als Kombination von Personen- und Kapitalgesellschaft verbindet die GmbH & Co. KG den gesellschaftsrechtlichen Vorteil der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen mit der Ertragsteuerbelastung einer Personengesellschaft. *DQJGHU8QWHUVXFKXQJ
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der laufenden Besteuerung der GmbH & Co. KG auseinander. Dabei wird zunächst gezeigt, wie der Gewinn bei dieser Rechtsform ermittelt wird. Hier liegt auch der Hauptschwerpunkt dieses Referates. Nach der Gewinnermittlung wird gezeigt, wie der Gewinn auf die Gesellschafter der GmbH & Co. KG aufzuteilen ist. Dabei gibt es eine Besonderheit: obwohl die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft anzusehen ist, finden bei ihr die Regelungen über die verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften Anwendung. Wie die ermittelten und verteilten Gewinne bei den einzelnen Gesellschaftern zu versteuern sind, wird dann im nächsten Abschnitt erläutert.
Kurz dargestellt wird die gewerbesteuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG und der Sonderfall der Zebragesellschaft.
Abgeschlossen wird die vorliegende Arbeit mit einer thesenförmigen Zusammenfassung und einem kurzen Ausblick.
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Die allgemein für Personengesellschaften maßgeblichen Grundsätze für die Ermittlung des Steuerbilanzgewinns bzw. des Gesamtgewinns und für den Umfang des BV gelten auch für die GmbH & Co. KG 1 . Dabei unterliegt nicht die Personengesellschaft als solche, sondern die Gesellschafter mit ihren Gewinnanteilen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Sie stehen somit den Mitunternehmern und nicht den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft gleich. Der Gewinn ist einheitlich und gesondert festzustellen (inklusive der betrieblichen Sondereinnahmen und -aufwendungen jedes Gesellschafters) 2 . 'LYLGHQGHQGHU.RPSOHPHQWlU*PE+
Die einem Kommanditisten gehörenden Anteile an der Komplementär-GmbH (im folgenden GmbH) sind grundsätzlich notwendiges SBV II 3 (und nicht notwendiges BV der KG) 4 . Dem Kommanditisten ermöglichen diese Geschäftsanteile, über seine Stellung in der GmbH Einfluß auf die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG auszuüben 5 . Die Zurechnung zu SBV II ist aber nur dann möglich, wenn sich die GmbH auf die Gf-Tätigkeit für die KG beschränkt oder wenn ein daneben bestehender eigener Geschäftsbetrieb nur von untergeordneter Bedeutung ist 6 oder die GmbH mit eigener Geschäftstätigkeit mit der KG erheblich wirtschaftlich verflochten ist (z.B. als Vertriebs-Gesellschaft) 7 .
Treffen o.g. Sachverhalte nicht zu, so gehören die GmbH-Anteile des Kommanditisten an der GmbH zu seinem Privatvermögen 8 .
Gewinnausschüttungen der GmbH auf Anteile, die im SBV II gehalten werden, gehören bei diesen Kommanditisten zu ihren Sonderbetriebseinnahmen bei der Ermittlung ihrer gewerblichen Einkünfte und erhöhen den Gesamtgewinn der KG 9 . Mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehende Aufwendungen (z.B. Zinsen für aufgenommenes Darlehen zum Erweb der Geschäftsanteile) gehören zu Sonderbetriebsausgaben 10 . Grundsätzlich ist der Dividendenanspruch der Kommanditisten gegenüber der GmbH einschließlich des Körperschaftsteueranrechnungsanspruchs erst dann zu aktivieren, wenn dieser entstanden ist 11 . Demzufolge
1 Vgl. Schmidt (2000), S. 1215, Rn 711, siehe auch Watermeyer (1999), S. 889, Rn 87.
2 Vgl. Brönner, Rux, Wagner (1996), S. 185, Rn 464.
3 Vgl. Schmidt (2000), S. 1216, Rn 714, siehe auch Watermeyer (1999), S.889, Rn 88.
4 Vgl. Brönner (1999), S. 1598, Rn 203.
5 BFH, 11.12.1990 VIII R 14/87.
6 BFH, 07.12.1984 III R 91/81.
7 Vgl. Schmidt (2000), S. 1216, Rn 714.
8 Vgl. Brönner (1999), S. 1598, Rn 207.
9 BFH, 05.12.1979 I R 184/76.
10 Vgl. Zimmermann (2000), S. 1248, Rn 58.
11 Vgl. Zimmermann (2000), S. 1248, Rn 59.
Arbeit zitieren:
Alenka Reinmöller, 2001, Laufende Besteuerung der GmbH & Co. KG, München, GRIN Verlag GmbH
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