Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS 1
I. EINLEITUNG 2
II. DER KATEGORISCHE IMPERATIV. 4
III. DIE BEISPIELE: 6
A. Das Beispiel des Krämers 6
B. Das Suizidbeispiel. 7
C. Das Beispiel des falschen Versprechens 8
D. Das Beispiel der Entwicklung von Anlagen 10
E. Das Beispiel der Wohltätigkeit. 11
IV. SCHLUSSBETRACHTUNG. 13
V. QUELLEN 16
VI. LITERATUR. 16
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I. Einleitung
Der Königsberger Philosoph Immanuel Kant (1724-1804) hat in seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (GMS) mit dem Kategorischen Imperativ eines der bekanntesten, wenn nicht das bekannteste Beispiel für eine deontologische Ethik geschaffen. Kennzeichen der deontologischen Ethik ist es, dass sie Handlungen ausschließlich danach bemisst, ob sie „von einer bestimmten inneren Beschaffenheit ist, eine Handlung eines bestimmten Typs ist“ (Birnbacher/Hoerster, S.230.).Als Gegenstück zur deontologischen Ethik kann man die teleologische Ethik nennen, welche das Ziel, oder den Zweck einer Handlung in den Mittelpunkt stellt.
Die Fragestellung der hier vorliegenden Arbeit ist nun, welche Beispiele für vollkommene und unvollkommene Pflichten Kant für den Kategorischen Imperativ heranzieht und welche Beweiskraft sie für seine Argumentation haben. Die Beispiele sind in der Forschungsliteratur schon vielmals diskutiert worden und verschieden bewertet worden. Harald Schöndorf verteidigt zum Beispiel in seinem Aufsatz „Denken können“ und „Wollen können“ in Kants Beispielen für den Kategorischen Imperativ die Beispiele als „in sich stimmig“(Schöndorf, S.573), während Christian Schnoor die Beispiele in seinem Buch Kants Kategorischer Imperativ als Kriterium der Richtigkeit des Handelns die Anwendungsbeispiele kritisiert. So merkt er zum Suizidbeispiel an, dass Kant in diesem „Anwendungsbeispiel“ (Schnoor, S.128) nichts zeigt, was den Anforderungen entspricht, die auf Grund von allgemeinen Äußerungen zur Anwendung des Kategorischen Imperativs an den zu erwartenden „Widerspruch“ zu stellen sind (Schnoor, S.128). Im Folgenden soll nun in einem ersten Schritt der Kategorische Imperativ zuerst als ethisches Konzept vorgestellt werden und seine verschiedenen Formulierungen gezeigt werden. Im zweiten Schritt werden dann die Pflichtbeispiele Kants zum Gegenstand der Betrachtung werden. Hier soll versucht werden eine möglichst eigenständige Bewertung der B eispiele
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vorzunehmen. Letztlich werden in einer abschließenden Schlussbetrachtung die Ergebnisse noch einmal zusammengefasst.
Mit seiner Arbeit über den Kategorischen Imperativ von 1962 hat H. J. Paton einen sehr gut verständlichen und immer noch maßgeblichen Kommentar zu Kants Grundlegung der Metaphysik der Sitten verfasst. Einen neueren Kommentar hat Dieter Schönecker zusammen mit Allen W. Wood im Jahr 2002 vorgelegt. Ihr Buch Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ ist als einführender Kommentar gedacht, krank t aber leider ein wenig daran, dass der Leser durch die umfangreiche Verwendung von Abkürzungen schnell den Überblick verlieren kann.
Als Literatur zur allgemeinen Einführung in das Themengebiet der Ethik ist zum einen das Buch von Dieter Birnb acher, Analytische Einführung in die Ethik aus dem Jahr 2003, zu nennen, und zum anderen das von Marcus Düwell, Christoph Hübenthal und Micha H. Werner im Jahr 2002 herausgegebene Handbuch Ethik. Das erstgenannte Buch gibt einen gut verständlichen Einstieg in die Ethik, indem neben der grundsätzlichen Erklärung von Aufgabe und Wesen der Ethik auch die verschieden ethischen Konzeptionen vorgestellt werden. Im Handbuch Ethik werden neben diesen Aspekten auch zentrale Begriffe der Ethik anschaulich und ausführlich von verschiedenen Autoren erklärt, was dieses Buch zu einem guten Nachschlagewerk für das Thema Ethik macht.
Als Textgrundlage dient die von Theodor Valentiner 1961 herausgegebene Ausgabe der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, die im Re clam Verlag erschienen ist. In den Zitaten werden die Seitenzahlen der Akademieausgabe, Band IV von 1911, angegeben.
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II. Der Kategorische Imperativ
Kant stellt in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten den Kategorischen Imperativ als „eine elliptische Formulierung, f ür das Prinzip, dem alle moralisch zu Recht erhobenen Forderungen genügen müssen“ (Birnbacher, S.139.) auf. Er führt zwei Arten von Imperativen ein:
- Die hypoptethischen Imperative
- Die kategorischen Imperative
Die hypothetischen Imperative werden von Kant als eine Art von Forderungen verstanden, deren Einhaltung für die betreffende Person einen Vorteil ergibt. Der Ausdruck „hypotethisch bedeutet also im Zusammenhang mit Imperativ, dass der Imperativ von den Zwecken seines Anwenders abhängig ist (vgl.: Birnbacher, S.138.).
Die kategorischen Imperative sind hingegen moralische Imperative, die nicht von den Zwecken der Anwender abhängig sind, sondern generell gelten. Wenn Kant von dem Kategorischen Imperativ spricht, meint er die Gesamtheit der kategorischen Imperative (vgl.: Birnbacher, S.139.). Der Kategorische Imperativ muss also nicht als eine Befehlsform oder Handlungsanleitung verstanden werden, sondern vielmehr als eine Art von Testverfahren, mit welchem jeder einzelne seine Handlungen auf moralische Richtigkeit überprüfen kann.
Die von Kant formulierte allgemeine Grundformel lautet: „handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde“ (GMS, S.421.). Im weitern Textverlauf führt er aus, dass dieses allgemeine Pflichtprinzip auch „handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum ALLGEMEINEN NATURGESETZE werden sollte“ (GMS, S.421.) lauten könnte.
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Arbeit zitieren:
Christian Koch, 2004, Kants Pflichtbeispiele in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, München, GRIN Verlag GmbH
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Christian Koch's Text Kants Pflichtbeispiele in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
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