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)UDQFKLVH Ein Unternehmensgründungskonzept
Christian Gerling Boris Guzijan
Duisburg, 15. Dezember 2001
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1. Einleitung
2. Grundlagen und Begriffe des Franchise 2.1 Definition und Bestandteile des Franchise-Systems
2.2 Historischer Bezug
2.3 Zielsetzung
2.4 Aktuelle Zahlen des deutschen Franchise-Verbandes e.V.
3. Der Franchise Vertrag 3.1 Inhalte des Vertrags
3.2 Rechte und Pflichten des Franchise-Gebers
3.3 Rechte und Pflichten des Franchise-Nehmers
4. Franchising am Beispiel der
McDonald’s Deutschland GmbH 4.1 Anforderungsprofil an Franchise-Nehmer
4.2 McDonald’s Kauf- und Pachtmodell
5. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Ehrenwörtliche Erklärung
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Das Franchising als Form der Distributionspolitik gewinnt seit seiner Entstehung Mitte der fünfziger Jahre zunehmend an Bedeutung.
Da die Entwicklung der Wirtschaft zu immer größeren Einheiten tendiert, Marktlücken und Marktnischen oft verborgen bleiben, bietet das Franchising Unternehmensgründern die Möglichkeit ein bereits erfolgreiches und erprobtes Konzept zu übernehmen und so die üblichen Risiken bei einem Start in die Selbständigkeit zu
reduzieren. 1
Auch in Deutschland hat sich das Franchising als
zukunftsgerichtete Unternehmens- und Vertriebsstrategie einen Namen gemacht.
Franchising ist mittlerweile kein vieldiskutierter Begriff, sondern selbstverständliche Realität in der Vermarktung von Unternehmenskonzepten geworden. 2
1 Vgl. Arnold (Das Franchise Seminar), Vorwort
2 Vgl. Hanrieder (Franchising, Planung und Praxis), Seite 7 1
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2.1 Definition und Bestandteile des Franchise-Systems
Partnerschaft, Flexibilität und wirtschaftlicher Erfolg -Franchising ist die moderne Alternative für Existenzgründer und Unternehmer.
Bei „Franchise“ handelt es sich um ein organisiertes Absatzsystem, bei dem der Franchise-Geber Planung, Durchführung und Kontrolle eines bestimmten Betriebstyps vornimmt und der Franchise-Nehmer unter Anleitung und unter dem Namen des Franchise-Gebers den Vertrieb eines Produktes, eines Sortiments und/oder einer Dienstleistung auf der Basis
eines Dauerschuldverhältnisses übernimmt. 1
Das Leistungsprogramm des Franchise-Gebers ist das Franchise-Paket.
Es besteht aus einem Beschaffungs- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, und der Verpflichtung des Franchise-Gebers den Franchise-Nehmer auszubilden und ihn aktiv und laufend zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln.
Der Franchise-Nehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig, was dazu führt, dass zwischen dem Franchise-Geber und Franchise-Nehmer ein vertikal-kooperatives Absatzsystem herrscht.
1 Vgl. Arnold (Das Franchise Seminar), Seite 3 2
Dies wird daran deutlich, dass der Franchise-Geber gegenüber dem Franchise-Nehmer bestimmte Weisungsbefugnisse hat. Nicht zulässig ist zum Beispiel, dass der Franchise-Nehmer eigene Werbemaßnahmen ergreift, die im Widerspruch zu dem vom Franchise-Geber erarbeiteten Konzept stehen. Über das Instrument des Weisungsrechts wird der Franchise-Geber in die Lage versetzt, die Einhaltung seiner Richtlinien und Standards durchzusetzen.
Diese Art der Kontrolle lässt sich im Franchise-Vertrag festhalten. Zum Wesen eines solchen Absatzsystems gehört zum Beispiel, dass der Franchise-Nehmer zur regelmäßigen Berichterstattung, zur Vorlage bestimmter Unterlagen oder auch zur Duldung von Besichtigungen durch den Franchise-Geber verpflichtet ist. Man darf hierbei aber nicht außer Acht lassen, dass es sich bei den Tätigkeiten des Franchise-Nehmers um ein rechtlich
selbstständiges Unternehmen handelt. 1
Ein wesentlicher Vorteil des Franchising ist das einheitliche Auftreten auf dem Markt. Durch ein einheitliches Erscheinungsbild und durch Einhaltung des vorgegebenen Qualitätsniveaus durch den Franchise-Geber wird sichergestellt, dass der Bekanntheitsgrad vergrößert wird und dies auch zu einer Verbesserung des Images führt.
1 Vgl. Herz (Selbständig mit Franchise), Seite 20 3
Arbeit zitieren:
Boris Guzijan, Christian Gerling, 2001, Franchise - Ein Unternehmensgründungskonzept, München, GRIN Verlag GmbH
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