Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis III III
Darstellungsverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis VI
1
1 Einleitung
1
2 Begriffsbestimmung
2.1 Unternehmer 1
2.2 Liebhaberei 2
2.3 Gemeinnützigkeit 2
2.4 Verein 3
2.4.1 Allgemein 3
2.4.2 Rechtsfähige Vereine 4
2.4.3 Nicht rechtsfähige Vereine 5
2.5 Gemeinnütziger Verein 5
2.5.1 Zweckbetrieb 5
2.5.2 Vermögensverwaltung 6
2.5.3 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb 6
7
3 Gemeinnützige GmbH (gGmbH)
3.1 Allgemein 7
3.2 Unabhängig von Vereinsinteressen 7
3.3 Klare Vertretungsregelung 8
3.4 Klare Haftungsbegrenzung 8
3.5 Kontinuierliche Absicherung 9
3.6 Ausdruck einer unternehmerischen Haltung 9
3.7 Auswirkung 9
10
4 Umsatzsteuer
4.1 Steuerbefreiungen 10
4.2 Bemessungsgrundlage 10
4.3 Besteuerung 11
4.4 Steuersätze 11
4.5 Vorsteuer 12
Inhaltsverzeichnis
4.6 Besteuerung der Kleinunternehmer 13
13 5 Körperschaftsteuer
14 6 Fazit
Literaturverzeichnis 15 Rechtsprechungsverzeichnis 16 Quellenverzeichnis 17
Darstellungsverzeichnis
Darstellung 1: Umsatzsteuererhebung …………...……………………..………. 12
Abkürzungsverzeichnis
AG …………... Aktiengesellschaft
AO …………... Abgabenordnung BFH …………. Bundesfinanzhof BGB ………… Bürgerliches Gesetzbuch BGBl ………… Bundesgesetzblatt BStBl ………... Bundessteuerblatt EStG ………… Einkommensteuergesetz EStR ………… Einkommensteuerrichtlinien eG …………… Eingetragene Genossenschaft e.V. ………….. Eingetragener Verein GmbH ……….. Gesellschaft mit beschränkter Haftung gGmbH ……… Gemeinnützige GmbH GG …………... Grundgesetz KGaA ……….. Kommanditgesellschaft auf Aktien UStG ……….... Umsatzsteuergesetz
1 Einleitung
Wer Tageszeitungen aufmerksam liest, wird fast regelmäßig über die Eintragung neu gegründeter Vereine unterrichtet. Gleichgültig, welche Interessen mit dem Zusammenschluss von Personen zu einem Verein verfolgt werden, ist die Gründung eines Vereins in einzelnen Bereichen nicht zu unterschätzen. 1 Der TSV XY beabsichtigt eine Dreifachsporthalle als Gemeinschaftsprojekt mit der Gemeinde XY zu realisieren. Die alte Turnhalle bietet nur begrenzte Möglichkeiten für den modernen Sportbetrieb. Die Hallenbelegungsmöglichkeiten sind vollkommen ausgeschöpft. Bestimmte Sportarten können in der alten Halle aufgrund der schlechten Bodenbeschaffenheit nicht mehr ausgeübt werden. Das Investitionsvolumen für den geplanten Neubau der Dreifachhalle beträgt ca. 3.680.000,00 Euro. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die Aspekte der Gemeinnützigkeit und des Vorsteuerabzugs darzustellen.
2 Begriffsbestimmung
2.1 Unternehmer
Ein Unternehmer ist gemäß § 2 UStG, „wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmens. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.“ 2 Auch gemeinnützige Vereine sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn sie beispielsweise Eintrittsgelder bei sportlichen Veranstaltungen, Vorträgen, Konzerten, Ausstellungen usw. erheben, Bücher, Karten u. a. verkaufen oder sonstige Leistungen bewirken. Ein Verein erfüllt die Voraussetzungen für die Unternehmereigenschaft schon dann, wenn er seine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen nicht
1 Vgl. Geckle, Gerhard: Vereins-Ratgeber: Wie Sie einen Verein gründen, führen und vertreten, 2., überarb. und erweit. Aufl., Planegg/München : WRS, 1987, S. 5.
2 Umsatzsteuergesetz (UStG) idF vom 9. Juni 1999.
Arbeit zitieren:
Andreas Wieser, 2006, Bau einer Dreifachhalle des TSV XY. Beurteilung des Vorsteuerabzugs und der Gemeinnützigkeit des Vereins, München, GRIN Verlag GmbH
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