Inhalt:
Einführung 2
Warum eine integrierte Versorgung? 2
Grundlagen der integrierten Versorgung 4
Gesetzliche Grundlagen 4
Vernetzung und gemeinsamer Datenzugriff als Integrationshilfe 6
Beispiele für die integrierte Versorgung 7
Beispiel 1 : Integrierte kardiologische Versorgung 7
Beispiel 2 : Integration von operativer Versorgung und Reha in der Endoprothetik 8
Ausblick: Das Medizinische Versorgungszentrum als Form der integrierten Versorgung 9
Einführung
Das Konzept der integrierten Versorgung beschreibt auf der Ebene unterschiedlicher
medizinischer Leistungerbringer eine Leistungssektoren-übergreifende oder interdisziplinär
fachübergreifende medizinische Versorgung der Krankenversicherten
Verschiedene Leistungssektoren sind beispielsweise die ambulante hausärztliche Versorgung,
die ambulante fachärztliche Versorgung, das Krankenhaus sowie der Bereich Rehabilitation und
Pflege
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz haben sich zum 01. Januar 2004 in §§140 a-d SGB V
neue gesetzliche Grundlagen zur Gestaltung der integrierten medizinischen Versorgung
ergeben, weshalb diese in der Zukunft eine wichtige Rolle in der medizinischen Versorgung in
Deutschland spielen wird
Warum eine integrierte Versorgung?
In den letzten Jahrzehnten hat eine zunehmende Sektorisierung im Gesundheitswesen
stattgefunden 1 Die einzelnen Leistungssektoren wurden dabei dazu gebracht, weitgehend
isoliert zu arbeiten
1 Studienbrief Nr. 0153 „Struktur und Institutionen im Gesundheitswesen“, S 62
2
Aufgrund ineffizienter Schnittstellen sowie mangelnder Anreize zur intensiveren Kooperation insbesondere zwischen ambulanter und stationärer Versorgung kam es vermehrt zu unnötigen Kostenaufwendungen beispielsweise für Mehrfachdiagnostik, schlecht ineinandergreifende Therapieschemata zum Beispiel am Übergang zwischen operativer Therapie und Nachsorge sowie natürlich die mit allen medizinischen Maßnahmen und der doppelten Patientenführung verbundenen Bürokratie.
Im Konzept der integrierten Versorgung sollen durch Aufweichung der Sektorengrenzen und ineinandergreifende Kooperation der unterschiedlichen Ebenen eine Verbesserung dieses Zustandes erreicht werden.
Von der integrierten Versorgung verspricht man sich somit eine Überwindung der Sektorentrennung, eine Optimierung der Zusammenarbeit der einzelnen Leistungserbringer sowie die Förderung einer effizienteren Versorgungsstruktur.
Bereits mit dem Gesundheitsreformgesetz aus dem Jahr 2000 wurden in §§140a ff. SGB V die gesetzlichen Grundlagen für eine integrierte Versorgung geschaffen. Allerdings wurde diese neue Versorgungsform bis zu den Veränderungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz zum Jahr 2004 kaum genutzt, da die gesetzlichen Bestimmungen wenig vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten boten. Außerdem bestanden Unklarheiten bezüglich der finanziellen Bereinigungsverfahren 2 .
Aufgrund der stärkeren Integration verschiedener Ebenen der medizinischen Leistungserbringung verspricht man sich in der integrierten Versorgung nicht nur Kosteneinsparungen durch Synergieeffekte und bessere Strukturierung im Fallmanagement, sondern auch Vorteile für den Patienten:
Er profitiert durch bessere Abstimmung von Vorsorge, Therapie und Nachsorge, durch den Ausfall von Doppelbehandlungen insbesondere im Bereich der bildgebenden (radiologischen) Diagnostik, durch eine bessere Information aufgrund einer gesteigerten Transparenz für alle Beteiligten sowie einer zu erwartenden besseren Behandlungsqualität aufgrund einer optimierten Qualitätssicherung. Dies wird in den beiden Praxisbeispielen am Schluss dieser Hausarbeit nochmals verdeutlicht werden.
Es ist also wichtig zu bemerken, dass es sich bei der integrierten Versorgung nicht um ein Konstrukt aus reinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch um ein Konzept zur Verbesserung der Behandlungsqualität handelt.
2 Vgl. Hartmannbund Mitgliederinformation zur integrierten Versorgung, Mai 2004, S.1
3
Somit sollte von einem Interesse der Patienten an der Teilnahme an integrierten Versorgungskonzepten auszugehen sein, insofern diese wirklich so gestaltet werden, dass der Patient durch die zuvor beschriebenen Effekte profitiert und in der Konzeption nicht nur ausschließlich betriebswirtschaftliche Vorteile für die Betreiber und Krankenkassen berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist den GKV-Versicherten nach §140 a (2) SGB V freigestellt, ob sie an integrierten Versorgungsformen teilnehmen möchten. Letztendlich muss man aber auch bedenken, dass schon die bessere Patientenversorgung allein langfristig zu einer Kostenersparnis führen kann, da damit die Patienten vermutlich früher entlassen werden und es zu weniger kostenintensiven Komplikationen kommt.
Grundlagen der integrierten Versorgung
Gesetzliche Grundlagen
Ein neuer Aspekt in §140 a SGB V ist nach dem GKV-Modernisierungsgesetz, dass die Kooperationen der integrierten Versorgung nicht wie bisher nur als vertikale Zusammenarbeit, also beispielsweise eines ambulanten Arztes mit einem stationären Krankenhaus, sondern auch in Form von horizontale Kooperationsformen möglich sind 3 . So können also zwei niedergelassene Ärzte verschiedener Fachdisziplinen, zum Beispiel ein Allgemeinmediziner und ein Chirurg, eine gemeinsame Integrationsversorgung erbringen. Interessant ist, dass in der Vertragsgestaltung zur integrierten Versorgung nach §§140 a ff. SGB V die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nicht beteiligt sind. Es handelt sich um Einzelverträge außerhalb des Kollektivvertragssystems, die nicht den Sicherstellungsauftrag der KVen berühren.
Leistungsgegenstand ist die Erfüllung eines vertraglich vereinbarten Versorgungsauftrages 4 . Die Vertragspartner der Krankenkassen für Verträge zur integrierten Versorgung sind in §140 b SGB V genau geregelt.
Die Krankenkassen können alleine agieren oder Verträge im Zusammenschluss mit anderen Krankenkassen abschließen. Als Vertragspartner der Krankenkassen können fungieren 5 :
3 Deutsche Krankenhausgesellschaft: „GKV-Modernisierungsgesetz: Neue Versorgungsformen im Krankenhaus. Orientierungshilfe.“, August 2004, S. 6
4 dito, S. 8
5 Hartmannbund Mitgliederinformation zur integrierten Versorgung, Mai 2004, S.2
4
Arbeit zitieren:
Dr.med. Tim Guderjahn, 2005, Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen, München, GRIN Verlag GmbH
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