Inhalt:
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1. Einleitung 2
2. Hauptteil 3
2.1 Die frühneuzeitliche Unehrlichkeit: 3
2.1.1 Ehre, Unehre und Unehrlichkeit: Definitionen und Abgrenzung 3
2.1.2 Unehrliche Personen 4
2.2 Der Henker als Prototyp des „Unehrlichen“: 5
2.2.1 Die Entstehung des Henkerberufes 5
2.2.2 Die Tätigkeit des Henkers 7
2.2.2.1 Seine Aufgaben und Nebenverdienstmöglichkeiten 7
2.2.2.2 Das Paradoxon seiner „Doppelrolle“ 8
2.2.3 Soziale und rechtliche Auswirkungen der „unehrlichen“ Tätigkeit des Henkers 9
2.2.4 Ursprung und Ursachen seiner „Unehrlichkeit“ 11
3. Schluss 14
4. Literaturverzeichnis 16
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1. Einleitung
Die Ständegesellschaft des Mittelalters und der Frühen Neuzeit war durch eine Hierarchie zahlreicher mehr oder weniger strikt voneinander getrennter Schichten gekennzeichnet. Dieser Gesellschaftsaufbau brachte eine Vielzahl von Ab- und Ausgrenzungen mit sich, von denen u.a. die Gruppe der so genannten „Unehrlichen“ 1 und mit ihr der „Unehrlichste unter den unehrlichen Leuten“ 2 - der Henker oder auch Scharfrichter - betroffen war.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, was den Henker in der frühneuzeitlichen Stadt zum Außenseiter machte. Unter diesem Leitaspekt werden die Fragen zu beantworten sein, warum er als Paradebeispiel des „Unehrlichen“ angesehen wurde und welche rechtlichen und sozialen Auswirkungen sein „unehrliches“ Dasein hatten.
Der Aufbau der Arbeit ist ein induktiver. Von der Vorgehensweise vom Allgemeinen zum Besonderen verspreche ich mir die Möglichkeit, strukturell und inhaltlich nachvollziehbar auf die Ursprünge und Ursachen der „Unehrlichkeit“ des Henkers und seine Stellung als Prototyp des „Unehrlichen“ hinzuarbeiten. Ich werde mich also zuerst mit dem Aspekt der frühneuzeitlichen „Unehrlichkeit“ im Generellen beschäftigen (Kapitel 2.1), bei dem es mir insbesondere um die für das Verständnis des gesamten Themas wichtige Unterscheidung von „Unehre“ und „Unehrlichkeit“ geht. Nach der Definition des von dem Problem betroffenen Personenkreises wende ich mich dann im Speziellen dem Henker zu (Kapitel 2.2). Die Entstehung seines Berufes sowie seine Tätigkeiten werden erläutert und nach Darstellung der sozialen und rechtlichen Auswirkungen, mit denen er wegen seines Berufes leben musste, versuche ich, den Ursachen auf den Grund zu gehen, die den Henker in der Frühen Neuzeit zum Prototyp des „Unehrlichen“ machten. Zu diesem Zweck nutze ich die zahlreich vorliegende Forschungsliteratur, 3 die sich in ihren Aussagen vielfach uneinheitlich präsentiert. Ich werde die verschiedenen Forschungsmeinungen darstellen und gegeneinander abwiegen.
Ich konzentriere mich zeitlich in dieser Arbeit auf die Frühe Neuzeit unter partieller Einbeziehung des Spätmittelalters, so dass sich meine Ausführungen in etwa in dem Zeitraum zwische n 1500 und 1800 bewegen werden.
Um den Rahmen dieser Arbeit einzuhalten, beschränke ich mich räumlich auf das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen und lasse andere interessante europäische Gebiete - wie z.B. Englandaußen vor. Aus Platzgründen kann ich ebenfalls nicht näher auf die Problematik der Begriffe „Randgruppe“ oder „Außenseiter“ sowie die Thematiken der „verletzten Ehre“ oder der
1 Metzke, Unehrlichkeit, S. 577.
2 Danckert, Unehrliche Leute, S. 23.
3 Genannt sei hier vor allem die ausführliche Studie Jutta Nowosadtkos von 1994 (siehe Literaturverzeichnis).
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„Ehrkonflikte“ eingehen, die in diesem Zusammenhang als bedeutungsvoll angesehen werden können.
Der beträchtliche Unterschied zwischen den Verhältnissen im Süden und im Norden des Reiches wird kurz angesprochen und erläutert, eine nach diesem Gesichtspunkt differenzierte Analyse ist in diesem Rahmen jedoch nicht zu erwarten. Ich konzentriere mich auf eine Gesamtdarstellung der Außenseiterrolle des Henkers in der Frühen Neuzeit.
2. Hauptteil 2.1 Die frühneuzeitliche Unehrlichkeit:
2.1.1 Ehre, Unehre und Unehrlichkeit: Definitionen und Abgrenzung
„Ehre“ und „Unehre“ stellten im Gesellschaftskonzept der frühneuzeitlichen Ständegesellschaft bedeutende Pfeiler dar. „Ehre“ zu besitzen war eine existenziell notwendige Lebensbedingung, wies sie doch ihre Träger als Personen aus, die den Gesetzen der Gesellschaft entsprechend lebten und daher Anspruch auf deren Schutz und Aufnahme erheben konnten. 4 Ein makelloser Ruf, die persönliche Ehre, war Voraussetzung für ein konfliktfreies Zusammenleben mit den Nachbarn, für materiellen Erfolg, eine gute Heiratspolitik oder den Erwerb eines Amtes in der Dorf- oder Stadtgesellschaft. 5 Laut aktueller Ehreforschung 6 existierte in der Frühen Neuzeit eine Vielzahl von Ehrkonzepten, die sich teilweise stützten, teilweise w idersprachen. Durch unterschiedliche Vorstellungen von Ehre konstituierten die Gesellschaften dieser Epoche ihre kollektive und individuelle Identität. In Auseinandersetzungen um die Ehre wurden die Grenzen und Hierarchien innerhalb und zwischen den verschiedenen sozialen Gruppen immer wieder neu definiert und bestätigt. Über Ehrzuweisungen oder -absprechungen erfolgte somit auch die Integration oder eben die Ausgrenzung von Individuen und Gruppen innerhalb der frühneuzeitlichen Gesellschaft - ein entscheid ender Faktor im persönlichen Leben, wie sich später anhand des zur Betrachtung ausgewählten Schicksals der Henker zeigen wird.
Zur Vermeidung von gesellschaftlichen Nachteilen war folglich unbedingt der Status des „Unehr lichen“ zu umgehen, von dem die „Une hrlichkeit“ jedoch strikt unterschieden werden muss. Während die „Unehre“ durch eine Ehrenstrafe (z.B. Pranger oder Prügelstrafe) auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung wegen eines Verbrechens entstand und einer Person individuell angehängt wurde, umfa sste die „Unehrlichkeit“ kollektiv einen Personenkreis, der angesichts seiner
4 Vgl. von Friedeburg, Lebenswelt und Kultur, S. 69.
5 von Dülmen, Mensch, S. 1.
6 Siehe hierzu und zu dem Folgenden: Backmann, Ehrkonzepte, S. 15f.
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Herkunft (unehrliche, z.B. uneheliche Geburt) oder seines Gewerbes im Verruf stand. 7 Diese „Unehrlichen“ waren jedoch nicht völlig „ehrlos“. Lag ein individuelles Fehlverhalten vor, konnten sie zusätzlich zu ihrem „unehrlichen“ Dasein auch noch mit individuellen Ehrenstrafen belegt werden und ihre persönliche Ehre ganz oder teilweise verlieren. Nowosadtko weist darauf hin, dass die entscheidende Differenz zwischen „Unehre“ und „Unehrlichkeit“ in vielen Darstellungen von „Unehrenkonzepten“ leicht verwischt wird. 8 Sie unterscheidet klar zwischen der „infamia juris“, der „Unehre“, die durch Gesetze geregelt wurde, und der „infamia facti“, der „Unehrlichkeit“, die eine Angelegenheit der öffentlichen Meinung und insofern unabhängig von der Durchführung eines juristischen Verfahrens wirksam und nur bedingt rechtlich geregelt war. 9 Schon hier fällt auf, dass sich die Kategorie „Unehrlichkeit“ als nicht eindeutig identifizierbar und abgrenzbar darstellt, was auch an den Schwierigkeiten deutlich wird, welche die verschiedenen Autoren bei der Bestimmung der „unehrlichen“ Personengruppen äußern, wie sich im folgenden Kapitel zeigen wird. Die „Unehrlichkeit“ präsentiert sich also einerseits als eine schwer zu definierende Kategorie, andererseits ist sie jedoch von entscheidender Notwendigkeit, da sich über ihre Existenz erst die frühneuzeitliche Ehrbarkeit konstituierte. 10
2.1.2 Unehrliche Personen
Die Bestimmung des Personenkreises, der in der Frühen Neuzeit zur Kategorie „unehrlich“ zählte, ist in der wissenschaftlichen Literatur recht uneinheitlich. Die unterschiedlichen Herangehensweisen zur Strukturierung und Kategorisierung des Forschungsfeldes sollen im Folgenden angeführt werden.
Metzke führt eine Quelle aus dem Jahre 1681 an, in dem vom Bremer Rat eine Bescheinigung darüber gefordert wird, dass ein neugeborener Junge ehelich gezeugt und geboren sei und weder „wendischer Geburt, auch keines Zölners, Müllers, Baders, Bartscherers, Pfeifers, Leinewebers, Schäffers o der sonst eines anders verdägtigen argwöhnigen Geschlechts,...“ 11 angehöre. In weiteren Quellen findet er noch die geächteten Berufe der Marktvögte, Schweineschneider, Hundeschlächter und Zolloffizianten. 12 Diese Aufzählung kann j edoch nur ein erster Ansatzpunkt sein. Scribner stellt heraus, dass die Vielfalt der Gruppen, die der Kategorie „Unehrliche“ in
7 Vgl. Metzke, Unehrlichkeit, S. 578.
8 So auch Schreiner/Schwerhoff, Verletzte Ehre, S. 16f.
9 Nowosadtko, Ehre, Unehre, Staatsinteresse, S. 362f.
10 Ebd., S. 374.
11 Metzke, Unehrlichkeit, S. 577.
12 Ebd., S. 577f.
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Arbeit zitieren:
Stefanie Mensing, 2005, Der Henker in der frühneuzeitlichen Stadt. Darstellung seiner Außenseiterrolle als Prototyp des "Unehrlichen", München, GRIN Verlag GmbH
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