Soziale Frühwarnsysteme - eine sinnvolle
Präventionsstrategie der Jugendhilfe?
von: Tobias Kellner
Inhaltsübersicht
1. Einleitung
1.1. Fragestellung
2. Prävention in der Jugendhilfe
2.1. Präventionsstrategien: Wie kann eine Prävention aussehen?
2.2. Probleme der Präventionspraxis
2.3. Zusammenfassung
3. Das Modellprojekt „Soziale Frühwarnsysteme“
3.1. Inhaltliche Leitlinien des Modellprojektes
3.1.1. Basiselemente
3.1.2. Kooperation und Vernetzung
3.2. Zusammenfassung
4. Das Soziale Frühwarnsystem in der Stadt Dortmund
4.1 Anlass zur Durchführung des Projektes
4.2 Das Konzept
4.3 Kooperationspartner
4.4 Projektdurchführung
4.4.1 Vorstellung und Diskussion
4.4.2 Überprüfung der Umsetzbarkeit
4.4.3 Konkrete Zusammenarbeit und Vereinbarungen zwischen den Kooperationspartnern
4.4.4 Fortbildungen
4.5 Grundlage der Kontrakte und Kriterien sowie Schwellenwerte
4.6 Erfolge des Pilotprojektes und Planungen für die Zukunft
5 Soziale Frühwarnsysteme: Eine sinnvolle Präventionsstrategie?
5.1 Zusammenfassende Bewertung
Literaturangaben
1. Einleitung
Mit dem Wandel der Gesellschaft haben sich auch die Familienformen in Deutschland geändert und damit die Bedingungen in denen Kinder aufwachsen. Neben der traditionellen „Zweielternfamilie“ (Meyer, 2002, S. 429) sind im Laufe des letzten Jahrhunderts diverse weitere Lebens - und Familienformen entstanden. Durch eine hohe Anzahl an Trennungen und Scheidungen ist es dazu gekommen, dass ein großer Teil der Kinder heutzutage mit einem Elternteil oder in so genannten „Patchwork- Familien“ aufwächst. Zudem sind immer mehr Familien in Deutschland von Armut betroffen. Mehr als eine Millionen Kinder in Deutschland erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt, da ihre Eltern von Arbeitslosigkeit betroffen sind oder nicht genug Geld verdienen. Die Gefahren für Kinder liegen in vielen Bereichen des gesellschaftliche n Zusammenlebens, ob es nun die eigenen Eltern sind, die aufgrund persönlicher Defizite, Armut oder Sucht bei der Erziehung ihrer Kinder mit Problemen und Krisen zu kämpfen haben oder ob dies eine „Gettoisierung“ des Wohnumfeldes ist, in dem es keine förderlichen Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche gibt. Die Probleme, mit denen Kinder und Jugendliche zu leben haben, werden immer größer und häufiger. Damit gehen Risiken und Gefährdungen wie soziale Ausgrenzung, Benachteiligung und individuelle Fehlentwicklungen einher (Fischer, 2005, S. 2), die sich für Kinder und Jugendliche ergeben. Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind im § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sehr eindeutig beschrieben:
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Wie genau diese vier Kernelemente der Jugendhilfe ausgestaltet werden, ist teilweise im KJHG näher bestimmt (Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe), liegt jedoch größtenteils in der Gestaltungsfreiheit der Jugendhilfeträger (Städte und Kreise). Diese haben dafür zu sorgen, dass das Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe verwirklicht und durchgesetzt wird. Mit dem 8. Kinder- und Jugendbericht (Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, 1990) wurde die vorbeugende Hilfe (Prävention) in der Jugendhilfe in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt. Durch Präventionsmaßnahmen sollte die Jugendhilfe eine ganz andere Ausrichtung bekommen, von einer, auf Probleme reagierenden Instanz zu einer Einrichtung, die frühzeitig und noch vor dem Zuspitzen von Problemen agieren kann. Während der 8. Kinder und Jugendbericht eine Präventionseuphorie auslöste (vgl. Familienministerium NRW, 2004, S. 8) und sich zahllose Präventionsprojekte gründeten, kam die Prävention jedoch auch immer mehr in die Kritik. Hier setzt die Fragestellung dieser Arbeit an.
1.1. Fragestellung
Diese Arbeit stellt die Frage, wie Präventionsmodelle in der Jugendhilfe funktionieren. Sie setzt voraus, dass Prävention in der Jugendhilfe häufig mit dem Problem zu kämpfen hat, dass sie die sozialen Problemlagen in einzelnen Familien, in bestimmten Gruppen aber auch in ganzen Stadtteilen, nicht früh genug erkennen und somit nicht mehr vorbeugend, sondern nur noch reaktiv tätig werden kann. Diese Arbeit stellt zum zweiten die Frage, ob Soziale Frühwarnsysteme eine effektivere und nachhaltigere Methode der Prävention sein können. Kann mit dieser sich im Aufbau befindenden Methode Familien direkter bei der Bewältigung von Problemen geholfen werden als dies bei den „klassischen Präventionsansätzen“ (vgl. Familienministerium NRW, 2004, S. 8) der Fall ist? Setzen Soziale Frühwarnsysteme die zentralen Aufgaben des KJHG um? Ist diese neue Methode auch in Zeiten angespannter kommunaler Haushalte ein Modell, welches langfristig eine zusätzliche Belastung der öffentlichen Hand vermeidet? In dieser Arbeit wird im ersten Teil die herkömmliche Präventionsarbeit in der Jugendhilfe beleuchtet. Im zweiten Teil wird das Modellprojekt Soziale Frühwarnsysteme erklärt und im dritten Teil wird etwas ausführlicher der Modellstandort „Stadt Dortmund“ betrachtet. Hier soll versucht werden, genauer zu verstehen, wie eine solche Methode funktionieren kann.
2. Prävention in der Jugendhilfe
Prävention oder „vorbeugendes Handeln“ ist in der Jugendhilfe keine neue Erfindung. Wie in vielen anderen Bereichen, wo es um die Abwehr von Gefahren geht (Krankheitsprävention, Prävention von Naturkatastrophen, Unfallprävention im Straßenverkehr oder in Produktionsunternehmen etc), ist die Präventionsarbeit auch in der Jugendhilfe ein zentraler Begriff geworden. Tragische Familien- und Kinderschicksale, die teilweise durch eine aufmerksame Jugendhilfe hätten verhindert werden können sowie die Aussagen des „8. Kinder und Jugendberichts“, der „Prävention im Sinne eines vorbeugenden Handelns als eine zentrale Strukturmaxime der Jugendhilfe“ definiert (vgl. Familienministerium, 2004, S. 8.), machten spätestens hier die Präventionsarbeit in der Jugendhilfe populär. Bei vielen Mitarbeitern der öffentlichen Jugendhilfe ist der Wille vorbeugend zu handeln schon aus eigenem Interesse vorhanden, da man es in den Sozialdiensten der Jugendämter häufig mit Kindern oder Familien zutun hat, in denen sich die Probleme bereits etabliert und manifestiert haben und es vom Arbeitsansatz nur noch um eine Symptomlinderung (Intervention) geht. Diesen frustrierenden Bedingungen durch Prävention zu begegnen, ist mit Sicherheit ein Ziel vieler Mitarbeiter von Jugendämtern.
2.1. Präventionsstrategien
Wie kann eine Prävention aussehen?
[...]
Arbeit zitieren:
Tobias Kellner, 2005, Soziale Frühwarnsysteme - eine sinnvolle Präventionsstrategie der Jugendhilfe?, München, GRIN Verlag GmbH
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